
Nach Herstellerangaben kostet ein Sitzlift an einer geraden Innentreppe ab 3.299 Euro, an einer kurvigen Treppe über eine Etage ab 9.000 Euro (Herstellerangaben mit Quellen). Der wichtigste Treppenlift-Zuschuss kommt von der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht, und der frühere Zuschuss der KfW nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Bis zu 4.180 Euro kann die Pflegekasse je Maßnahme zuschießen, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, bei Pflegegrad 1 genauso viel wie bei Pflegegrad 5 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Anträge sind laufend möglich. Nach den Vorgaben der Pflegekassen soll der Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen, Ziffer 7.1).
- Drei Wochen ab Eingang des Antrags hat die Pflegekasse für die Entscheidung über den Zuschuss, fünf Wochen, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einschaltet (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Entscheidet sie nicht rechtzeitig und teilt Ihnen bis dahin auch keinen hinreichenden Grund schriftlich mit, gilt der Zuschuss als genehmigt. Beauftragen Sie den Lift trotzdem erst mit schriftlicher Bestätigung. Wie das geht, steht unter Wie lange darf die Pflegekasse brauchen?
- Sieben Länder zahlen derzeit einen eigenen Zuschuss, sieben vergeben Darlehen. Thüringen nimmt keine Anträge mehr an, Bremen hat kein Programm. Mehrere Länder rechnen den Zuschuss der Pflegekasse an. Einzelheiten stehen unter Was Ihr Bundesland zahlt.
- Bis zu 16.720 Euro sind möglich, wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer Wohnung leben, also 4.180 Euro je Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Der Zuschuss 455-B der KfW nimmt keine Anträge mehr an. Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 ist keine Antragstellung möglich (KfW).
- Bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit bietet die KfW weiterhin über das Programm 159, auch ohne Pflegegrad (KfW).
- Steuerlich absetzen und fördern lassen ist meist ein Entweder-oder, kein Sowohl-als-auch. Für eine öffentlich geförderte Maßnahme ist der Abzug nach § 35a Abs. 3 EStG ausgeschlossen, und zwar vollständig.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Zuschüsse es für einen Treppenlift gibt
- Die eine Frage, an der alles hängt
- Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
- Zuschuss gestoppt, Kredit läuft weiter
- Treppenlift von der Steuer absetzen
- Weitere Stellen, die zahlen können
- Was Ihr Bundesland zahlt
- Was bleibt am Ende zu zahlen
- Angebote vergleichen, bevor Sie den Antrag stellen
- So beantragen Sie den Treppenlift-Zuschuss: sieben Schritte
- Formloser Antrag oder Formular der Pflegekasse
- Die Begutachtung: worauf der Gutachter achtet
- Wie lange darf die Pflegekasse brauchen?
- Antrag abgelehnt: so legen Sie Widerspruch ein
- Häufige Fragen
Welche Zuschüsse es für einen Treppenlift gibt
Fünf Stellen kommen infrage. Prüfen Sie bei jeder neben dem Betrag auch, ob sie derzeit Anträge annimmt.
| Stelle | Betrag | Antragsstatus | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI | bis 4.180 € je Maßnahme | laufend beantragbar | anerkannter Pflegegrad |
| KfW-Zuschuss 455-B | entfällt | geschlossen seit 31.07.2026 | derzeit gegenstandslos |
| KfW-Kredit 159 | bis 50.000 € je Wohneinheit | verfügbar, unter Vorbehalt der Haushaltsmittel | kein Pflegegrad nötig |
| Steuer, § 35a Abs. 3 EStG | 20 % der Arbeitskosten, bis 1.200 € im Jahr | laufend | Rechnung, Überweisung, keine Förderung für dieselbe Maßnahme |
| Länderprogramme | je nach Land; sieben Länder zahlen derzeit einen Zuschuss, sieben geben ein Darlehen. Ob der Treppenlift darunter fällt, ist nicht überall geklärt | Thüringen seit 22.06.2026 geschlossen, Bremen ohne eigenes Programm, übrige Länder im Rahmen ihrer Mittel | je nach Land verschieden, Einzelheiten unter Was Ihr Bundesland zahlt |
Die eine Frage, an der alles hängt
Ist ein Pflegegrad anerkannt, ist die Pflegekasse die wichtigste Adresse. Die 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI decken bei einem geraden Sitzlift oft den größten Teil der Kosten.
Ist keiner anerkannt, gibt es diese 4.180 Euro nicht. Das ist unangenehm, aber es ist die Rechtslage. Es bleiben der Kredit 159 der KfW, der Steuerabzug, in einigen Bundesländern ein Landeszuschuss und die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen.
Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie ihn zuerst. Einen Zuschussantrag ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit lehnt die Pflegekasse ab (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen, Fassung vom 2. April 2026, Ziffer 9.3). Rechnen Sie deshalb mit zwei Verfahren nacheinander. Wenn es nach einem Sturz eilt, beantragen Sie den Pflegegrad so früh wie möglich.
Über den Pflegegrad entscheidet die Kasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Über den Zuschuss muss sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang dieses Antrags entscheiden, innerhalb von fünf, wenn sie dafür eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einschaltet (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Sprechen Sie die Treppe schon bei der Begutachtung für den Pflegegrad an. Empfiehlt der Gutachter bauliche Maßnahmen, gilt das nach dem Rundschreiben der Pflegekassen als Antrag auf den Zuschuss, sofern Sie nichts anderes erklären (Ziffer 7.1 Abs. 2).
Bestellen Sie den Lift erst, wenn die Pflegekasse den Zuschuss schriftlich bewilligt hat. Leistungen der Pflegeversicherung werden erst ab Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Wer den Auftrag vor dem Zuschussantrag erteilt, riskiert die Ablehnung.
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse. Sie kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, und zwar für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, also einen Umbau, der das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtert (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Auftrag erteilen. So sehen es die Pflegekassen in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben in der Fassung vom 2. April 2026 vor: Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag gestellt werden (Ziffer 7.1 Abs. 1). Leistungen gibt es erst ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 1. Eine Staffelung nach Schweregrad gibt es nicht. Bei Pflegegrad 1 gilt derselbe Höchstbetrag von 4.180 Euro wie bei Pflegegrad 5. Angaben wie „1.000 Euro bei Pflegegrad 1″ sind falsch. Maßgeblich ist allein, dass eine Pflegebedürftigkeit anerkannt ist (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Pflegekasse oder Krankenkasse: wer zahlt wirklich?
Die Pflegekasse. Für die Krankenversicherung ist ein Treppenlift kein Hilfsmittel, sondern eine bauliche Veränderung der Wohnung. Die Pflegekasse sitzt organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse, ist aber ein eigener Träger mit eigenem Antragsweg nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Praktisch heißt das: Sie richten den Antrag an die Pflegekasse. Ein an die falsche Stelle gerichteter Antrag kostet Wochen.
Sind Sie privat pflegeversichert, gilt § 40 SGB XI für Sie nicht unmittelbar. Maßgeblich ist Ihr Vertrag mit dem Versicherer. Das Gesetz verlangt, dass er Leistungen vorsieht, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Bei Beihilfeberechtigten müssen Beihilfe und private Versicherung diesen Schutz zusammen erreichen (§ 23 Abs. 1 und 3 SGB XI).
Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag bei Ihrem Versicherer nach, wie der Antrag dort läuft, als Beamtin oder Beamter auch bei der Beihilfestelle.
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.720 Euro
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer Wohnung, steht der Betrag jeder Person einzeln zu. Bei zwei Personen sind das 8.360 Euro, bei vier Personen 16.720 Euro. Mehr als 16.720 Euro je Maßnahme gibt es nicht. Bei mehr als vier Berechtigten wird dieser Gesamtbetrag anteilig auf die beteiligten Versicherungsträger verteilt, der Höchstbetrag steigt also nicht weiter (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Wofür der Zuschuss außerdem gilt
Nicht nur für den Treppenlift. Begünstigt sind Maßnahmen, durch die die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Darunter fallen ebenso der bodengleiche Duschplatz, verbreiterte Türen oder eine Rampe am Hauseingang (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Das ist eine Überlegung wert, bevor Sie den Antrag stellen: Steht ohnehin auch das Bad an, lohnt es sich zu prüfen, was in eine gemeinsame Maßnahme gehört und was besser getrennt beantragt wird. Wie das im Bad aussieht, steht in der Übersicht zu den Zuschüssen für den Badumbau.
Zuschuss gestoppt, Kredit läuft weiter
Bei der KfW hat sich 2026 das Wichtigste geändert. Beides gilt unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Der Zuschuss 455-B nimmt keine Anträge mehr an
Die Bundesmittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind ausgeschöpft. Seit dem 31. Juli 2026 ist keine Antragstellung mehr möglich. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Mitteln, und auch das nur unter Vorbehalt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig und werden weiter bearbeitet (KfW).
Im Wortlaut der Förderbank:
Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen. […] Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.
Der Verlauf erklärt, warum im Netz so viele widersprüchliche Angaben stehen: Der Topf war leer, wurde am 8. April 2026 wieder geöffnet und am 31. Juli 2026 erneut geschlossen. Seiten, die zwischen April und Juli geschrieben wurden, sind seitdem überholt. Prüfen Sie deshalb bei jeder Förderangabe das Datum.
Der Kredit 159: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
Der Kredit ist vom Antragstopp nicht betroffen. Die KfW nennt Treppenlifte ausdrücklich als förderfähige Maßnahme und gewährt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Er steht ohne Pflegegrad offen und wird über Ihre Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW. Auch dieser Kredit steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (KfW).
Den Kredit 159 und einen Zuschuss der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe können Sie nicht für denselben Teil des Umbaus nutzen. Bekommt der Lift den Zuschuss, lässt sich nach dem Merkblatt auch der Rest des Liftpreises nicht über den Kredit 159 finanzieren. Möglich ist beides für verschiedene Teile mit getrennten Rechnungen, etwa der Lift mit dem Zuschuss und breitere Türen mit dem Kredit (Merkblatt zum Kredit 159, Fassung 10/2023, Seite 7).
Rechnen Sie nach, bevor Sie ihn nehmen: Bei Beträgen um 8.000 Euro und kurzen Laufzeiten kann ein gewöhnlicher Ratenkredit günstiger sein, weil der Aufwand für Antrag und Bankgespräch entfällt. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Gilt die Förderung auch für gebrauchte Treppenlifte?
Bei der Pflegekasse ja: Sie fördert die Maßnahme, nicht das Neugerät. Entscheidend sind eine ordentliche Rechnung und der fachgerechte Einbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei der KfW sind technische Mindestanforderungen und eine Bestätigung des ausführenden Fachbetriebs nötig; ob ein gebrauchtes Gerät sie erfüllt, klären Sie vorab mit dem Anbieter (KfW).
Prüfen Sie den Preisunterschied vorher: Bei kurvigen Treppen fällt er oft kleiner aus als erwartet, weil die Schiene ohnehin neu angefertigt werden muss.
Treppenlift von der Steuer absetzen
Zwei Wege gibt es, und beide setzen voraus, dass überhaupt Einkommensteuer anfällt. Wer nur eine kleine Rente bezieht und keine Steuer zahlt, hat von beiden nichts. Das ist unbequem, aber wichtig zu wissen, bevor Sie darauf planen.
Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro im Jahr
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind ausschließlich die Arbeitskosten, nicht das Material. Beim Treppenlift macht das Gerät den größten Teil des Preises aus, der abzugsfähige Anteil ist also deutlich kleiner als die Rechnungssumme. Die Rechnung muss überwiesen werden, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an (§ 35a Abs. 3 EStG).
Lassen Sie sich deshalb Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen. Steht dort nur eine Summe, geht der Abzug verloren.
Warum Förderung und Steuerabzug sich meist ausschließen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber zu kurz greifen. Der Abzug gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Entscheidend ist, wie weit diese Sperre reicht. Das Bundesfinanzministerium hat das in seinem Anwendungsschreiben vom 9. November 2016 unter Randziffer 24 festgelegt:
Wird für diese Maßnahme die öffentliche Förderung bewilligt, schließt dies die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG auch für den Teil der mit dieser Maßnahme verbundenen Aufwendungen aus, die sich […] im Rahmen der öffentlichen Förderung nicht auswirken. Eine Aufteilung der Aufwendungen für eine öffentlich geförderte (Einzel-)Maßnahme mit dem Ziel, für einen Teil der Aufwendungen die Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG in Anspruch zu nehmen, ist nicht möglich.
Im Klartext: Wird eine Maßnahme gefördert, ist der Steuerabzug für diese Maßnahme vollständig gesperrt, auch für den Teil der Kosten, der über die Förderung hinausgeht. Der verbreitete Rat, den Eigenanteil einfach zusätzlich abzusetzen, ist damit nicht haltbar.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Werden mehrere getrennte Maßnahmen durchgeführt und nur eine davon gefördert, bleibt der Abzug für die übrigen möglich. Das steht in Randziffer 25 desselben Schreibens. Zweitens: Ob der Zuschuss der Pflegekasse als solche öffentliche Förderung zählt, ist damit nicht abschließend beantwortet; die Auffassungen dazu gehen auseinander. Klären Sie das vor der Steuererklärung mit Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Außergewöhnliche Belastung: der andere Weg
Bei einem medizinisch begründeten Umbau können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Davon zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab. Sie beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder 1 bis 7 Prozent (§ 33 Abs. 3 EStG). Gerechnet wird in Stufen: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte, der über 15.340 Euro beziehungsweise über 51.130 Euro liegt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14).
Ein Beispiel mit 40.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte und ohne Kinder: Für Alleinstehende sind 5 Prozent auf die ersten 15.340 Euro und 6 Prozent auf die übrigen 24.660 Euro zumutbar, zusammen 2.246,60 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare mit 40.000 Euro gemeinsamen Einkünften gelten 4 und 5 Prozent, zusammen 1.846,60 Euro (§ 33 Abs. 3 EStG).
Ziehen Sie von Ihren Kosten zuerst ab, was die Pflegekasse oder andere Stellen dazu zahlen (amtliche Hinweise zu § 33 EStG, H 33.1 bis 33.4 EStH, Stichwort „Ersatz von dritter Seite“). Erst der Teil, der danach über der zumutbaren Belastung liegt, wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 33 Abs. 1 EStG).

Weitere Stellen, die zahlen können
Je nach Lebenslage kommen weitere Träger infrage. Feste Sätze gibt es dort nicht, die Leistung hängt vom Einzelfall ab. Diese Angaben haben wir nicht im Einzelnen gegen die jeweilige Primärquelle geprüft. Fragen Sie beim genannten Träger nach.
- Berufsgenossenschaft, wenn die Einschränkung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist
- Deutsche Rentenversicherung, wenn der Umbau die Erwerbsfähigkeit erhält
- Agentur für Arbeit, wenn der Lift nötig ist, um eine Arbeitsstelle zu erreichen
- Sozialhilfeträger, wenn Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen
Dazu kommen die Programme der Bundesländer. Sie unterscheiden sich so stark, dass sie einen eigenen Abschnitt verdienen. Er folgt direkt.
Was Ihr Bundesland zahlt
Über die Landesprogramme kursieren viele falsche Zahlen. Beispiele stehen auf unserer Seite zu den Förderungen für den altersgerechten Umbau. Wir haben alle sechzehn Bundesländer gegen die Förderrichtlinien und die Unterlagen der Landesförderbanken geprüft. Die Tabelle zeigt, was dort für einen Treppenlift steht.
| Land | Förderart | Für den Treppenlift | Voraussetzung | Status und Antrag |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Darlehen der L-Bank, 1,00 % Zins für 10 Jahre | Darlehen bis 50.000 €; Teilerlass bis zu 1.500 € nur, wenn die Wohnung danach vollständig barrierefrei nach DIN 18040-2 ist, der Norm für barrierefreie Wohnungen | Schwerbehinderung; Einkommensgrenze | Programm läuft; Wohnraumförderungsstelle |
| Bayern | Darlehen, Rückzahlung entfällt nach fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung | bis 10.000 € je Wohnung, ausgezahlt 9.900 € | Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX; Einkommensgrenze | Programm läuft bis 31.12.2026; Landratsamt oder kreisfreie Stadt |
| Berlin | Darlehen der Investitionsbank Berlin | bis 100.000 € je Wohneinheit; Treppenlift genannt, ungeklärt, ob er ohne energetische Modernisierung gefördert wird | keine gesundheitliche; mindestens 7,5 % Eigenkapital | Programm läuft; Investitionsbank Berlin |
| Brandenburg | Zuschuss | bis 14.000 € je Wohnung für Hilfen, die Höhenunterschiede überwinden, etwa Aufzüge und Plattformlifte; Sitzlift nicht genannt | Grad der Behinderung in der Regel ab 80, Bestätigung der Behindertenberatungsstelle | Programm läuft bis 31.12.2028; Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Bremen | kein eigenes Landesprogramm | entfällt | entfällt | nur KfW-Kredit 159 über die Bremer Aufbau-Bank |
| Hamburg | Zuschuss als Pauschale | Sitzlift über ein Geschoss 6.230 € gerade, 16.480 € gewendelt, Staffel unten; alle Maßnahmen zusammen höchstens 20.000 € je Wohnung | Nachweis über Schwerbehinderung, Pflegegrad oder ärztliches Attest; Einkommensgrenze | Programm läuft im Rahmen der verfügbaren Mittel; IFB Hamburg |
| Hessen | Zuschuss, bis zu 50 % | Lift- oder Aufzugeinbau höchstens 6.500 €; alle Maßnahmen zusammen höchstens 15.000 € je Wohnung | Grad der Behinderung ab 50 oder Pflegegrad ab 2 | Programm läuft; Wohnungsbauförderstelle der Stadt oder des Kreises |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss, bis zu 30 % | anerkannt werden Ausgaben bis 15.000 € je Wohnung; Treppenlift ausdrücklich genannt | keine gesundheitliche; mindestens 15 % Eigenleistung | Programm läuft bis 31.12.2026; Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Zuschuss; ab 15.001 € Kosten nur zusammen mit einem Darlehen | bei Kosten bis 15.000 € bis zu 6.000 € je nach Einkommen, Staffel unten; Treppenlift nicht ausdrücklich genannt | keine gesundheitliche; Einkommensgrenze | Programm läuft bis 31.12.2031; Wohnraumförderstelle des Landkreises oder der Stadt |
| Nordrhein-Westfalen | Darlehen der NRW.BANK mit Teilerlass, 0 % Zins für 5 Jahre, danach 0,5 %, dazu 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag im Jahr | bis 100 % der Kosten, 5.000 € bis 220.000 €, Teilerlass je nach Einkommen und Bedarf, Einzelheiten unten; Treppenlift nicht ausdrücklich genannt | keine gesundheitliche für das Darlehen; Einkommensgrenze | Programm läuft; Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises |
| Rheinland-Pfalz | Darlehen der ISB mit Teilerlass, 3,70 % Zins | Darlehen bis 100.000 € für einen Vierpersonenhaushalt, Teilerlass je nach Einkommen, Einzelheiten unten; Treppenlift ausdrücklich genannt | keine gesundheitliche; Einkommensgrenze | Programm läuft; Stadt- oder Kreisverwaltung |
| Saarland | Zuschuss | je nach Personengruppe und Maßnahme 50 % oder 75 %, Staffel unten; Treppenlift nicht ausdrücklich genannt | ab 60 Jahren, Pflegegrad oder Merkzeichen G oder aG für eine Gehbehinderung; Einkommensgrenze | Programm läuft bis 31.12.2027; Sozialministerium in Saarbrücken |
| Sachsen | Zuschuss, bis zu 80 % | höchstens 4.000 €, bei rollstuhlgerechtem Umbau 10.000 €; Treppenlift laut Sächsischer Aufbaubank förderfähig | dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit in der Wohnung, Stellungnahme einer Beratungsstelle; Einkommensgrenze | Programm läuft bis 30.12.2032; Sächsische Aufbaubank |
| Sachsen-Anhalt | Darlehen | grundsätzlich mindestens 10.000 €, höchstens 50.000 € je Wohneinheit; Treppenlift ausdrücklich genannt | keine gesundheitliche; gedacht für Fälle, in denen die Hausbank ein Darlehen aus anderen Gründen als Ihrer Kreditwürdigkeit ablehnt | Programm läuft; Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | zinsloses Darlehen | höchstens 50.000 €; ungeklärt, ob ein Treppenlift gefördert wird | Kind oder schwerbehinderter Angehöriger im Haushalt; Einkommensgrenze | Programm läuft bis 31.12.2026; Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Zuschuss, bis zu 50 % | je Lift bis zu 5.000 €, nur im begründeten Einzelfall | keine gesundheitliche; Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten | geschlossen seit 22.06.2026, Mittel erschöpft; Thüringer Aufbaubank |
Sieben Länder zahlen Geld, das bleibt. Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen geben einen Zuschuss. Thüringen zahlt ebenfalls einen Zuschuss, nimmt aber seit dem 22. Juni 2026 keine Anträge mehr an, weil die Mittel erschöpft sind (Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen).
Bayern gibt ein Darlehen, das nach fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geben ein Darlehen und erlassen unter bestimmten Bedingungen einen Teil davon. Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geben ein Darlehen, das vollständig zurückgezahlt wird. Bremen hat kein eigenes Programm. Wer liest, ein Land zahle 50.000 Euro, sollte zuerst nach der Förderart fragen.
Ein kurviger Sitzlift über eine Etage kostet nach Herstellerangaben 9.000 bis 17.000 Euro. Wird er in Niedersachsen als barrierereduzierende Maßnahme anerkannt, gibt es bei 9.000 Euro Gesamtkosten in der Einkommensgruppe A, der Gruppe mit der niedrigsten Einkommensgrenze, bis zu 40 Prozent als Zuschuss, also bis zu 3.600 Euro ohne Darlehen (NBank, Produktinformation Modernisierung, Seite 3).
Bei 17.000 Euro liegen die Kosten über 15.000 Euro. Dann sind es bis zu 35 Prozent, also bis zu 5.950 Euro, und den Zuschuss gibt es nur zusammen mit einem Darlehen (NBank, Seiten 3 und 4).
In Nordrhein-Westfalen gibt es für denselben Lift ein Darlehen der NRW.BANK über bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenze des Landes um höchstens 40 Prozent überschreiten, und die Bewilligungsbehörde muss den Lift als Maßnahme für mehr Barrierefreiheit anerkennen. Darlehen unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt (Nr. 3.2 und 4.5.1 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026).
Hält Ihr Einkommen die Einkommensgrenze ein (Einkommensgruppe A), wird ein Viertel des Darlehens erlassen. Haben Sie eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad, wird der Teil, der auf den Umbau für Ihren Bedarf entfällt, zur Hälfte erlassen. Den Rest zahlen Sie zurück, dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent im Jahr auf die Restschuld. Wird Ihr Antrag bis zum 30. November 2026 bewilligt, entfällt er in den ersten zwei Jahren (Nr. 4.5.4.2, 4.5.4.2.2, 10.2.6 und 10.3 der Förderrichtlinie).
Ob der Zuschuss der Pflegekasse vorher von den förderfähigen Kosten abgezogen wird, klären Sie mit der Bewilligungsbehörde (Nr. 4.5.3 der Förderrichtlinie). Bei 9.000 Euro blieben dann 4.820 Euro, zu wenig für ein Darlehen.
Die persönliche Voraussetzung entscheidet öfter als der Betrag. In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kommt es auf keinen gesundheitlichen Nachweis an. Thüringen verlangt ebenfalls keinen, nimmt derzeit aber keine Anträge an. In Nordrhein-Westfalen brauchen Sie einen Nachweis nur für den höheren Teilerlass.
Sachsen verlangt, dass Sie oder ein Angehöriger im Haushalt voraussichtlich dauerhaft in der Beweglichkeit innerhalb der Wohnung eingeschränkt sind. Das machen Sie glaubhaft, etwa mit Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid oder ärztlichen Befunden, und eine Beratungsstelle nimmt dazu Stellung (Ziffer IV Nr. 1 b und Ziffer VI Nr. 1 der FRL Wohnraumanpassung).
In Baden-Württemberg gibt es die Anpassungsförderung nur mit Schwerbehinderung, ein Pflegegrad genügt dort nicht (L-Bank). Brandenburg verlangt in der Regel einen Grad der Behinderung ab 80 (Nr. 4.2 der WohnraumanpassungsR).
In Hessen, im Saarland und in Hamburg zählt auch ein Pflegegrad. Hessen verlangt einen Grad der Behinderung ab 50 oder einen Pflegegrad ab 2 (Richtlinie vom 14. Dezember 2021).
Im Saarland reichen außerdem das Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis, also eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung, oder ein Alter ab 60 Jahren (Nr. 2.3 der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2026, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit). In Hamburg legen Sie dem Antrag einen Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad bei, ersatzweise ein ärztliches Attest (IFB-Förderrichtlinie).
Für den Treppenlift gelten oft eigene Grenzen. Der Höchstbetrag je Wohnung ist selten der Betrag, den es für den Lift gibt.
- Hessen zahlt für den Einbau eines Lifts oder Aufzugs höchstens 6.500 Euro. Als Beispiele nennt die Förderdatenbank den Treppenschrägaufzug und den Plattformlift. Die 15.000 Euro sind die Summe über alle Maßnahmen.
- Hamburg arbeitet mit Pauschalen: 6.230 Euro für einen Sitzlift über ein Geschoss an einer geraden Treppe, 16.480 Euro an einer gewendelten, für jedes weitere Geschoss 3.100 oder 6.110 Euro. Liegt Ihr Einkommen mehr als 70 Prozent über der Hamburger Einkommensgrenze, höchstens aber doppelt so hoch, gibt es höchstens 70 Prozent davon (Nr. 2 und Modul 9 der IFB-Förderrichtlinie).
- In Hamburg muss die Wohnung nach dem Umbau barrierefrei erreichbar sein, ausnahmsweise über bis zu drei Stufen. Die Innentüren müssen 80 Zentimeter breit sein, und die Bewegung in der Wohnung muss in der Regel barrierefrei möglich sein. Über Ausnahmen entscheidet die IFB im Einzelfall (Nr. 3.1 der IFB-Förderrichtlinie). Fragen Sie dort vorher, ob der Lift allein genügt.
- Das Saarland zahlt ab 60 Jahren 50 Prozent, für einzelne Maßnahmen höchstens 5.000 Euro, für die Herrichtung der ganzen Wohnung höchstens 7.500 Euro. Mit Pflegegrad oder Merkzeichen G oder aG sind es für einzelne Maßnahmen 75 Prozent, höchstens 7.500 Euro, für die Herrichtung 50 Prozent, höchstens 11.250 Euro (Nr. 2.4.2 der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2026, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit).
- Thüringen erkennt je Lift höchstens 10.000 Euro Ausgaben an und zahlt davon bis zur Hälfte, also bis zu 5.000 Euro. Die Ausgaben müssen insgesamt über 7.500 Euro liegen. Treppenlifte fördert das Land nur im begründeten Einzelfall, und Anträge nimmt es derzeit nicht an (Ziffer 2 a, 4 und 5 der ThüBaFF-Richtlinie).
- Brandenburg fördert Hilfen, die Höhenunterschiede überwinden, insbesondere rollstuhlgerechte Senkrecht- und Schrägaufzüge, also auch Plattformlifte an der Treppe. Einen Sitzlift nennt die Richtlinie nicht, über das geeignete Hilfsmittel entscheidet der Einzelfall. Voraussetzung ist, dass die Wohnung soweit möglich und zumutbar nach DIN 18040-2 gestaltet ist oder zeitgleich so umgebaut wird (Nr. 2.2 und 4.4 der WohnraumanpassungsR).
- Nordrhein-Westfalen nennt den Treppenlift nicht ausdrücklich. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, wenn sie die Barrierefreiheit möglichst weitgehend verbessern. Ob Ihr Lift dazu zählt, entscheidet die Bewilligungsbehörde (Nr. 4.4.5.2 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026).
- Sachsen-Anhalt verlangt zum Antrag eine Stellungnahme Ihrer Hausbank (Nr. 6 und 8 der Vergabegrundsätze).
- Rheinland-Pfalz erlässt ohne energetische Sanierung bis zu 15 Prozent des Darlehens, bei höherem Einkommen bis zu 5 Prozent. Die ISB nennt das Tilgungszuschuss (ISB-Programm 505).
- Berlin: Fragen Sie bei der Investitionsbank Berlin vorher nach, ob sie den Lift ohne energetische Modernisierung fördert (IBB Wohnraum Modernisieren).
- Schleswig-Holstein verlangt einen Ausbau oder eine Erweiterung mit wesentlichem Bauaufwand (Nr. 16.1 der WoFöRL). Fragen Sie vorher bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach, ob der Lift darunter fällt.
Den Zuschuss der Pflegekasse und den Landesbetrag können Sie oft nicht einfach addieren. In Hessen sinkt der Landeszuschuss um den Betrag, den die Pflegekasse zahlt. Bei einem Lift für 10.000 Euro wären es 5.000 Euro vom Land, nach Abzug der 4.180 Euro bleiben 820 Euro (Förderdatenbank).
In Hamburg und Sachsen zählen nur die Kosten, die nach dem Zuschuss der Pflegekasse übrig bleiben. Hamburg zahlt nichts, wenn seine Zuschüsse zusammen unter 3.000 Euro liegen (Nr. 3 und 4.2 der IFB-Förderrichtlinie). Sachsen zahlt nichts, wenn sein Zuschuss unter 1.500 Euro läge (Ziffer V Nr. 4 der FRL Wohnraumanpassung).
Im Saarland wird die Leistung der Pflegekasse angerechnet (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit). In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Land und Pflegekasse zusammen nicht mehr zahlen, als das Land an Ausgaben anerkennt, höchstens 15.000 Euro je Wohnung (Nr. 5.2.2 der RLPaBaWo M-V). Niedersachsen verlangt, dass Sie den Zuschuss der Pflegekasse vorrangig einsetzen (Nr. 9.2.1 der Richtlinie über die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, Nds. MBl. 2026 Nr. 317). Wie die NBank ihn verrechnet, steht weder in der Richtlinie noch in der Produktinformation.
Fragen Sie deshalb vor dem Antrag bei der Antragsstelle Ihres Landes, wie viel nach Abzug der Pflegekasse bleibt.
Auch die Länder wollen den Antrag vor dem Beginn, und viele sind strenger als die Pflegekasse. In Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen, in Hamburg erst nach der schriftlichen Zustimmung der IFB. In Brandenburg, Hessen und im Saarland gilt schon die Unterschrift unter den Auftrag als Beginn. Die Belege je Land stehen unter der Ländertabelle.
In Nordrhein-Westfalen genügt es nach der Förderrichtlinie, den Antrag vor Baubeginn zu stellen. Die Unterschrift unter den Auftrag gilt dort noch nicht als Beginn (Nr. 1.5 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026). Die NRW.BANK schreibt auf ihrer Produktseite, ein vorzeitiger Beginn schließe die Förderung aus. Klären Sie deshalb mit der Bewilligungsbehörde, ab wann Sie beginnen dürfen.
Wenn Sie Pflegekasse und Land nutzen wollen, unterschreiben Sie den Auftrag erst, wenn beide Stellen zugestimmt haben.
Ein Landesdarlehen kann den KfW-Rahmen schmälern. Beim KfW-Kredit 159 sind höchstens 50.000 Euro je Wohneinheit möglich. Auf diesen Betrag zählen nach dem Merkblatt zum Kredit 159 in der Fassung 10/2023 auch Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 1. April 2009 mit.
Ob damit jedes Landesdarlehen gemeint ist oder nur eines aus Mitteln der KfW, geht aus dem Merkblatt nicht hervor. Das betrifft womöglich auch das Darlehen, das Niedersachsen ab 15.001 Euro Kosten mit dem Zuschuss verbindet. Haben oder planen Sie ein Landesdarlehen, fragen Sie vor dem KfW-Antrag bei Ihrer Bank nach.
In neun Ländern gilt zusätzlich eine Einkommensgrenze. Das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Dort prüft die Antragsstelle zusätzlich Ihr Einkommen. Für Hessen nennt die Förderdatenbank keine Einkommensgrenze.
In Niedersachsen liegt die Grenze bei 21.250 Euro Jahreseinkommen für eine Person und 28.750 Euro für zwei, je weitere Person kommen 3.750 Euro dazu (§ 3 Abs. 2 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz, angehoben zum 1. März 2025 durch das Änderungsgesetz vom 30. Januar 2025, Nds. GVBl. 2025 Nr. 7). Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen nach den gesetzlichen Abzügen, das unter dem Bruttoeinkommen liegt. Wer knapp darüber liegt, ist nicht automatisch draußen, denn in bestimmten Gebieten lässt das Land höhere Grenzen zu. Darüber entscheidet die Bewilligungsstelle.
Die übrigen Länder mit Einkommensgrenze rechnen jeweils anders:
- Sachsen zählt die Einkünfte des Haushalts, wie sie auch das Finanzamt berechnet, ohne Verluste gegenzurechnen (§ 2 Abs. 2 EStG), und lässt 40.000 Euro für einen Erwachsenen und 60.000 Euro für zwei zu (Ziffer IV Nr. 1 c der FRL Wohnraumanpassung).
- Nordrhein-Westfalen setzt für eine Person 23.540 Euro und für zwei 28.350 Euro an. Bis zu diesen Beträgen gilt Einkommensgruppe A, bis 40 Prozent darüber Einkommensgruppe B (Nr. 1.3 und 3.2 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026).
- Das Saarland nennt 32.000 Euro netto im Jahr für eine Person und 48.000 Euro für zwei (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit).
- In Bayern sind es 28.300 Euro für eine Person und 43.200 Euro für zwei (Art. 11 Abs. 1 BayWoFG).
- Rheinland-Pfalz lässt für eine Person bis 32.000 Euro zu, den höheren Tilgungszuschuss gibt es bis 22.000 Euro (ISB-Programm 505).
- Schleswig-Holstein setzt 21.500 Euro Einkommen nach den gesetzlichen Abzügen für eine Person an (Anlage 2 der WoFöRL).
Für Baden-Württemberg und Hamburg haben wir die Beträge nicht beziffert. Fragen Sie dort bei der Antragsstelle nach.
Ob ein Landesprogramm gerade Mittel hat, lässt sich von außen nicht feststellen. Fragen Sie deshalb vor jeder Planung bei der Antragsstelle Ihres Landes nach, ob Anträge angenommen werden und wie lange die Bearbeitung dauert. In Baden-Württemberg nennt die L-Bank derzeit eine Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung.
Niedersachsen: zwei Wege, je nach Kosten
In Niedersachsen wechselt die Förderung ab einer bestimmten Kostenhöhe die Form. Bis 15.000 Euro Gesamtkosten ist es ein reiner Zuschuss. Ab 15.001 Euro gibt es den Zuschuss weiterhin, aber nur zusammen mit einem Darlehen. Weil sich die Sätze je Stufe und Einkommensgruppe unterscheiden, stehen sie hier vollständig.
| Was gilt | Gesamtkosten bis 15.000 Euro | Gesamtkosten ab 15.001 Euro |
|---|---|---|
| Was Sie bekommen | Zuschuss allein | Darlehen und Zuschuss, nur beides zusammen |
| Zuschuss, Einkommensgruppe A | bis zu 40 %, höchstens 6.000 Euro | bei Kosten bis 50.000 Euro: bis zu 35 %, höchstens 17.500 Euro · bei Kosten über 50.000 Euro: bis zu 30 %, höchstens 30.000 Euro |
| Zuschuss, Einkommensgruppen B und C | bis zu 30 %, höchstens 4.500 Euro | bei Kosten bis 50.000 Euro: bis zu 25 %, höchstens 12.500 Euro · bei Kosten über 50.000 Euro: bis zu 20 %, höchstens 20.000 Euro |
| Darlehen | keines nötig | Gruppe A: bis zu 55 %, höchstens 27.500 Euro; bei Kosten über 50.000 Euro bis zu 60 %, höchstens 60.000 Euro · Gruppen B und C: bis zu 65 %, höchstens 32.500 Euro; bei Kosten über 50.000 Euro bis zu 70 %, höchstens 70.000 Euro |
| Sicherung im Grundbuch nötig | nein | ja |
| Wie lange Sie selbst dort wohnen müssen | 5 Jahre | 15 Jahre |
Der Wechsel bei 15.000 Euro hat Folgen, die über die Prozentsätze hinausgehen. Bis zu dieser Grenze bleibt das Geld im Haus: kein Darlehen, keine Grundschuld, fünf Jahre Selbstnutzung. Darüber ist der Zuschuss an das Darlehen gebunden. In der Produktinformation heißt es wörtlich, „eine Zuwendung ausschließlich in Form des Zuschusses bei diesen Förderungen ist ausgeschlossen“. Dazu kommen dann eine Sicherung im Grundbuch, 2 Prozent Tilgung im Jahr, ein jährlicher Verwaltungskostenbetrag von 0,5 Prozent der Restschuld und fünfzehn Jahre Selbstnutzungspflicht. Die Produktinformation spricht von einer nachrangigen Grundschuld. Ist Ihr Haus schuldenfrei, gibt es keinen Vorrang, den sie einnehmen könnte, und die Sicherung wird an erster Stelle eingetragen. Zinslos ist das Darlehen nur die ersten fünfzehn Jahre, danach gilt der marktübliche Satz (NBank, Produktinformation vom 10. Juli 2026, Seite 4).
Rechnerisch kostet der Sprung über die Schwelle zunächst Geld. Bei genau 15.000 Euro Gesamtkosten erhält ein Haushalt der Einkommensgruppe A einen Zuschuss von 6.000 Euro. Bei 15.001 Euro sind es 35 Prozent, also rund 5.250 Euro. Erst ab etwa 17.150 Euro Gesamtkosten liegt der Zuschuss der oberen Stufe wieder über 6.000 Euro. Bei den Einkommensgruppen B und C ist das erst oberhalb von 18.000 Euro der Fall; bei genau 18.000 Euro sind beide Stufen mit 4.500 Euro gleich hoch. Maßgeblich sind dabei die Gesamtkosten der Maßnahme und nicht der Betrag, den Sie beantragen. Wo eine Maßnahme anfängt und wo sie aufhört, entscheidet die NBank als Bewilligungsstelle. Fragen Sie bei der Wohnraumförderstelle nach, bevor Sie planen.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Richtlinie stellt die Förderung in das Ermessen der Bewilligungsstelle „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ (Nr. 1.2, Nds. MBl. 2026 Nr. 317). Deshalb steht vor jedem Satz in der Tabelle ein „bis zu“. Der Antrag geht an die Wohnraumförderstelle des Landkreises oder der Stadt, in der das Haus steht. Die NBank selbst nimmt ihn nicht entgegen.
Eine Einschränkung legen wir offen: Ob der Einbau eines Treppenlifts als einzige Maßnahme für dieses Programm genügt, ist nicht abschließend geklärt. Die Richtlinie enthält keinen Katalog förderfähiger Maßnahmen und nennt Treppenlifte an keiner Stelle. Sie beschreibt allgemein bauliche Maßnahmen, die bestehende Barrieren verringern (Nr. 1.4, Nds. MBl. 2026 Nr. 317).
Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, entscheidet ebenfalls die NBank. Die Wohnraumförderstelle nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft ihn und leitet ihn an die NBank weiter (Nr. 10.1.3 der Richtlinie). Fragen Sie bei der Wohnraumförderstelle nach, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Für Bayern haben wir die Einzelheiten auf einer eigenen Seite zusammengestellt, samt Einkommensgrenzen und Antragsweg: Treppenlift-Förderung in Bayern.
Was bleibt am Ende zu zahlen
Das folgende Rechenbeispiel gilt für einen kurvigen Sitzlift im Innenbereich über eine Etage.
| Posten | mit Pflegegrad | ohne Pflegegrad |
|---|---|---|
| Treppenlift, Preisspanne laut Hersteller | 9.000 bis 17.000 € | 9.000 bis 17.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse, höchstens | − 4.180 € | 0 € |
| Bleibt | 4.820 bis 12.820 € | 9.000 bis 17.000 € |
Der Unterschied zwischen beiden Spalten beträgt bis zu 4.180 Euro, den Höchstbetrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Deshalb steht die Frage nach dem Pflegegrad am Anfang dieser Seite.
Angebote vergleichen, bevor Sie den Antrag stellen
Nach den Vorgaben der Pflegekassen soll der Antrag mit einem Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen, Ziffer 7.1 Abs. 1). Sie brauchen also ohnehin ein Angebot, bevor Sie etwas unterschreiben. Bei kurvigen Treppen liegen die Angebote verschiedener Anbieter für dieselbe Treppe oft mehrere tausend Euro auseinander, weil die Schiene maßgefertigt wird.
Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.
So beantragen Sie den Treppenlift-Zuschuss: sieben Schritte
- Pflegegrad prüfen. Liegt keiner vor, bei der Pflegekasse beantragen. Ohne Pflegegrad gibt es den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI nicht.
- Notwendigkeit ärztlich bestätigen lassen. Eine kurze Bescheinigung, die die Einschränkung und den Nutzen des Lifts benennt.
- Kostenvoranschläge einholen. Mindestens zwei, besser drei. Die Kasse will mindestens einen sehen.
- Antrag stellen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Leistungen gibt es erst ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
- Bescheid abwarten. Bestellen Sie erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt. Haben Sie auch Landesmittel beantragt, warten Sie deren Bewilligung ebenfalls ab. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig, lesen Sie den Abschnitt Wie lange darf die Pflegekasse brauchen?
- Einbauen lassen. Erst jetzt.
- Originalrechnung einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage.

Formloser Antrag oder Formular der Pflegekasse
Beides ist zulässig. Ein formloses Schreiben genügt rechtlich, muss aber vollständig sein. Die meisten Kassen halten ein eigenes Formular bereit, das die Bearbeitung beschleunigt, weil nichts fehlt.
| formloser Antrag | Formular der Kasse | |
|---|---|---|
| Verfügbar | sofort | anfordern oder herunterladen |
| Vollständigkeit | Sie müssen selbst daran denken | vorgegeben |
| Bearbeitung | teils Rückfragen | in der Regel zügiger |
| Sinnvoll, wenn | es eilt | Zeit für den Postweg ist |

In den Antrag gehören Name, Versichertennummer, was gebaut werden soll, warum es nötig ist, und der Kostenvoranschlag als Anlage. Dazu ein Satz, an dem sich die Prüfung ausrichtet. Sie können ihn wörtlich übernehmen:
Die beantragte Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege erheblich und stellt eine möglichst selbständige Lebensführung wieder her.
Fertige Vorlage: Wir haben den vollständigen Antrag als Musterschreiben vorbereitet, mit allen Pflichtangaben und Platzhaltern zum Ausfüllen. Kostenlos und ohne Anmeldung. Über „Kopie erstellen“ erhalten Sie ein eigenes Dokument, das Sie bearbeiten und ausdrucken können.
Die Begutachtung: worauf der Gutachter achtet
In geeigneten Fällen lässt die Kasse die Notwendigkeit durch eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst prüfen (§ 40 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Kommt dafür jemand zu Ihnen nach Hause, geht es um drei Dinge:
- Die Wohnsituation. Wie viele Stufen, welche Treppenform, gibt es eine zumutbare Alternative im Erdgeschoss?
- Die funktionellen Einschränkungen. Was gelingt beim Treppensteigen nicht mehr, wie oft muss die Treppe am Tag benutzt werden, und was passiert bei einem Sturz?
- Den Nutzen für die Pflege. Wird die häusliche Pflege durch den Lift erleichtert oder erst möglich?
Drei praktische Hinweise. Führen Sie den Termin dort, wo das Problem ist, also an der Treppe und nicht am Küchentisch. Schildern Sie den Alltag vollständig, auch die Tage, an denen es schlecht geht; viele Menschen strengen sich beim Termin unbewusst an und wirken dadurch mobiler, als sie im Alltag sind. Und lassen Sie jemanden dabei sein, der den Alltag kennt und ergänzen kann.
Was der Gutachter dokumentiert, trägt später auch den Widerspruch. Machen Sie sich im Anschluss Notizen, solange der Termin frisch ist.
Wie lange darf die Pflegekasse brauchen?
Über Ihren Antrag auf den Zuschuss muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen nach Eingang entscheiden. Beteiligt sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, hat sie fünf Wochen Zeit (§ 40 Abs. 7 Satz 1 SGB XI). Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mitteilen und die Gründe nennen (§ 40 Abs. 7 Satz 3 SGB XI). Die 25 Arbeitstage und die 70 Euro für jede begonnene Woche Verzug aus § 18c SGB XI gelten für die Entscheidung über den Pflegegrad.
Diese Fristen gelten für die gesetzliche Pflegeversicherung. Sind Sie privat pflegeversichert, fragen Sie Ihren Versicherer, welche Fristen Ihr Vertrag vorsieht.
Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig und teilt Ihnen bis zum Fristende auch keinen hinreichenden Grund schriftlich mit, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 Satz 4 SGB XI). Fachleute sprechen von Genehmigungsfiktion.
Arbeitsüberlastung oder Organisationsmängel der Kasse zählen nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen nicht als hinreichender Grund (Ziffer 9.5.2). Nennt die Kasse einen Grund, muss sie auch mitteilen, bis wann sich die Frist verlängert, mit einem Datum oder einem Zeitraum, aus dem sich das Ende auf den Tag genau ergibt (Ziffer 9.6).
Zwei Einschränkungen nennt dasselbe Rundschreiben in der Fassung vom 2. April 2026. Beide stehen so nicht in § 40 Abs. 7 SGB XI, sie geben die Auffassung der Kassen wieder.
Erstens gilt die Fiktion nur, wenn bereits ein Pflegegrad festgestellt ist. Ohne Pflegegrad lehnt die Kasse den Antrag ab, auch nach Ablauf der Frist (Ziffer 7.1 Abs. 1 und Ziffer 9.3). Das Gesetz sieht den Zuschuss nur für Pflegebedürftige vor (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dass der Pflegegrad schon festgestellt sein muss, verlangen die Kassen.
Zweitens können Sie nach Auffassung der Kassen aus der Fiktion verlangen, dass die Kasse den Zuschuss bewilligt. Eine Erstattung, wie sie die Krankenversicherung für selbst beschaffte Leistungen kennt, sehen die Kassen darin nicht. Nach ihrer Auffassung darf und muss die Kasse auch nach Fristablauf noch über Ihren Antrag entscheiden (Rundschreiben, Ziffern 9.1 und 9.8). Wer den Lift vorher beauftragt, hat deshalb keine Gewähr, dass der Zuschuss gezahlt wird.
Praktisch heißt das: Schicken Sie den Antrag direkt an die Pflegekasse, und zwar so, dass Sie den Eingang nachweisen können, etwa per Einschreiben. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang bei der Pflegekasse. Geht der Antrag zuerst bei einer anderen Stelle ein, beginnt sie nach dem Rundschreiben erst am Tag nach dem Eingang bei der Pflegekasse (Ziffern 9.2 und 9.7). Legen Sie dem Antrag den Kostenvoranschlag bei. Nach dem Rundschreiben tritt die Fiktion nur bei einem hinreichend bestimmten Antrag ein (Ziffer 9.8).
Notieren Sie sich das Fristende. Es liegt drei Wochen nach dem Eingang, fünf Wochen, wenn die Kasse Ihnen mitgeteilt hat, dass sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst beteiligt. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Frist gilt.
Kommt bis zum Fristende, bei einer Verlängerung bis zum neuen Fristende, weder ein Bescheid noch ein schriftlich mitgeteilter hinreichender Grund, schreiben Sie der Kasse, dass der Zuschuss nach § 40 Abs. 7 Satz 4 SGB XI als genehmigt gilt. Bitten Sie mit Fristsetzung um eine schriftliche Bestätigung und beauftragen Sie den Lift erst, wenn Sie diese Bestätigung oder den Bescheid in Händen halten.
Antwortet die Kasse auch darauf nicht, lassen Sie sich beraten, etwa bei einem Sozialverband oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Sozialrecht.
Antrag abgelehnt: so legen Sie Widerspruch ein
Ein Ablehnungsbescheid ist kein Endpunkt. Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Stelle eingehen, die ihn erlassen hat. Möglich ist das schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 84 Abs. 1 SGG). Bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Ein formloses Schreiben reicht zunächst, die Begründung darf nachgereicht werden.

Fünf Linien tragen die Begründung:
- Den Ablehnungsgrund direkt widerlegen. Steht dort „Maßnahme nicht erforderlich“, beschreiben Sie konkret, welche Verrichtung ohne Lift nicht mehr gelingt.
- Neue Nachweise nachreichen. Ein ausführlicher ärztlicher Befund, ein Sturzprotokoll, die Stellungnahme des Pflegedienstes.
- Den Bezug zum Gesetzeszweck herstellen. Die Maßnahme soll die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Vorgeschlagene Alternativen entkräften. Wird ein Umzug ins Erdgeschoss vorgeschlagen, begründen Sie, warum Bad oder Schlafzimmer das nicht hergeben.
- Auf Widersprüche im Gutachten hinweisen. Weicht das Gutachten von Ihrer Schilderung oder vom ärztlichen Befund ab, benennen Sie die Stelle.
Fertige Vorlage: Das Widerspruchsschreiben haben wir ebenfalls vorbereitet, mit Betreffzeile, Fristbezug und Platz für Ihre Begründung. Kostenlos und ohne Anmeldung. Über „Kopie erstellen“ erhalten Sie ein eigenes Dokument.
Bleiben Sie sachlich. Der Widerspruch wird von einer anderen Stelle geprüft als der Erstantrag, und in der Sache begründete Widersprüche haben durchaus Aussicht auf Erfolg.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Zuschuss ohne Pflegegrad?
Den Zuschuss der Pflegekasse nicht. Er setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Einige Bundesländer zahlen einen eigenen Zuschuss auch ohne Pflegegrad, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ohne gesundheitlichen Nachweis, das Saarland ab 60 Jahren. Dort gelten eigene Bedingungen, teils eine Einkommensgrenze, und nicht überall ist geklärt, ob der Treppenlift darunter fällt. Offen stehen außerdem der Kredit 159 der KfW und unter Umständen der Steuerabzug. Der frühere Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an.
Wie viel Zuschuss gibt es bei Pflegegrad 1?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, genauso viel wie bei Pflegegrad 5. Der Höchstbetrag ist nicht nach Schweregrad gestaffelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Entscheidend ist nur, dass überhaupt ein Pflegegrad anerkannt ist.
Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse den Treppenlift?
Die Pflegekasse. Für die Krankenversicherung ist ein Treppenlift kein Hilfsmittel, sondern eine bauliche Veränderung. Die Leistung kommt aus der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und wird bei der Pflegekasse beantragt.
Kann ich den Lift absetzen, wenn ich den Zuschuss erhalten habe?
Für eine öffentlich geförderte Maßnahme ist der Abzug nach § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG ausgeschlossen, und eine Aufteilung in geförderten Teil und Eigenanteil ist nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums nicht möglich. Ob der Pflegekassenzuschuss diese Sperre auslöst, klären Sie bitte mit dem Finanzamt.
Gibt es den Zuschuss 455-B 2026 noch?
Nein. Die Bundesmittel sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 nimmt das Programm keine Anträge mehr an. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Mitteln, unter Vorbehalt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig (KfW).
Wie lange darf die Kasse für die Entscheidung brauchen?
Drei Wochen ab Eingang des Antrags, fünf Wochen, wenn die Kasse eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einschaltet (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Entscheidet sie nicht rechtzeitig und teilt Ihnen auch keinen hinreichenden Grund schriftlich mit, gilt der Zuschuss als genehmigt. Beauftragen Sie den Lift trotzdem erst mit schriftlicher Bestätigung. Nach Auffassung der Pflegekassen gilt diese Genehmigung nur mit festgestelltem Pflegegrad, und die Kasse darf auch nach Ablauf der Frist noch über den Antrag entscheiden (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen, Fassung vom 2. April 2026, Ziffern 7.1, 9.1 und 9.8). Die 25 Arbeitstage aus § 18c SGB XI betreffen den Antrag auf einen Pflegegrad.
Was passiert, wenn ich vor der Genehmigung einbauen lasse?
Dann tragen Sie das Risiko, dass die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt. Nach den Vorgaben der Pflegekassen soll der Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen, Fassung vom 2. April 2026, Ziffer 7.1 Abs. 1). Leistungen gibt es erst ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Auch zwischen Antrag und Bescheid haben Sie keine Gewähr: Eine Erstattung für einen Lift, den Sie vorher selbst beauftragt haben, sehen die Kassen auch bei überschrittener Frist nicht vor, und sie entscheiden dann noch über den Antrag (Ziffern 9.1 und 9.8). Warten Sie deshalb den schriftlichen Bescheid oder eine schriftliche Bestätigung der Kasse ab.
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Titelbild und Infografiken: Altersgerecht Modernisieren. Der Auszug zum Einkommensteuer-Handbuch stammt aus der amtlichen Ausgabe 2021.
Patrick Herr ist Gründer von ‚Altersgerecht Modernisieren‘. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstützt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. “Umbauen statt umziehen” lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmäßig als Gastautor für renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause für immer“.