Ein barrierearmes Bad kostet schnell 15.000 Euro. Einen Teil davon können Sie zurückholen. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Ohne Pflegegrad bleiben Landesprogramme, die Krankenkasse für Hilfsmittel und das Finanzamt — der KfW-Zuschuss nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. (Stand: August 2026)

Das Wichtigste zusammengefasst
- Mit Pflegegrad 1 bis 5: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme von der Pflegekasse, laufend beantragbar (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand: August 2026).
- Mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt: 4.180 Euro je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
- KfW-Zuschuss 455-B: seit dem 31. Juli 2026 geschlossen. Neue Anträge sind nicht möglich, erteilte Zusagen bleiben gültig.
- Ohne Pflegegrad bleiben: Landesprogramme, ein Grad der Behinderung ab 50, Hilfsmittel über die Krankenkasse und der Steuerabzug.
- Antrag immer vor Auftragsvergabe. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch — bei jedem Programm.
- Pflegekasse ist nicht Krankenkasse. Den Umbau zahlt die Pflegekasse, Hilfsmittel wie Haltegriffe die Krankenkasse.
Inhalt
- Welche Zuschüsse gibt es für den Badumbau?
- Wie hoch ist der Zuschuss?
- Zuschuss mit Pflegegrad: 4.180 Euro von der Pflegekasse
- Bad umbauen ohne Pflegegrad
- Landes- und kommunale Förderprogramme
- Sozialamt, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung
- Welche Kasse zahlt was?
- Welche Umbauten werden gefördert?
- Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Antrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
- Steuern: was absetzbar bleibt
- Mieter: was in der Mietwohnung gilt
- Der kostenlose Förder- und Angebotsservice
- Häufige Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für den Badumbau?
Fünf Stellen kommen infrage. Entscheidend ist nicht nur der Betrag, sondern ob das Programm überhaupt Anträge annimmt. Genau das steht in den meisten Ratgebern nicht.
| Stelle | Höchstbetrag | Voraussetzung | Antragsstatus |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1–5 | laufend beantragbar |
| KfW-Zuschuss 455-B | bis 6.250 € | kein Pflegegrad nötig | geschlossen seit 31.07.2026 |
| KfW-Kredit 159 | bis 50.000 € Darlehen | kein Pflegegrad nötig | verfügbar |
| Krankenkasse | Hilfsmittel, Zuzahlung 10 € | ärztliche Verordnung | laufend beantragbar |
| Finanzamt | 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr | Arbeitskosten, Überweisung | laufend |
Die beiden wichtigsten Wege schließen sich nicht aus: Wer einen Pflegegrad hat, kann den Pflegekassenzuschuss für die Dusche nutzen und für eine andere Maßnahme einen weiteren Weg gehen. Für dieselbe Maßnahme lässt sich dagegen nicht doppelt kassieren.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die kurze Antwort: Mit Pflegegrad sind 4.180 Euro je Maßnahme realistisch, bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt 8.360 Euro. Ohne Pflegegrad liegt der erreichbare Betrag derzeit deutlich niedriger, weil der KfW-Zuschuss geschlossen ist.
Ein Rechenbeispiel für ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, Badumbau für 16.000 Euro:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kosten des Umbaus | 16.000 € |
| Zuschuss Pflegekasse, Person 1 | − 4.180 € |
| Zuschuss Pflegekasse, Person 2 | − 4.180 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 7.640 € |
| Steuerermäßigung auf den Lohnanteil des Eigenanteils (§ 35a EStG) | bis − 1.200 € |
| Belastung im günstigsten Fall | 6.440 € |
Wichtig zur Steuer: Der Abzug nach § 35a EStG gilt nur für den Teil, den Sie selbst tragen, und nur für Arbeitskosten. Der bezuschusste Anteil ist nicht noch einmal absetzbar. (Stand: August 2026)
Zuschuss mit Pflegegrad: 4.180 Euro von der Pflegekasse
Wer als pflegebedürftig anerkannt ist, hat den direktesten Weg. Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Wortlaut in § 40 Abs. 4 SGB XI lautet:
„Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“
Quelle: § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Stand: August 2026)
Das Geld ist kein Darlehen. Es wird nicht zurückgefordert und ist nicht zu versteuern.
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch?
Ab Pflegegrad 1 — und zwar in voller Höhe. Ein höherer Pflegegrad bringt keinen höheren Zuschuss.
Eine Feinheit, die viele Ratgeber falsch wiedergeben: § 40 Abs. 4 SGB XI nennt selbst keinen Pflegegrad. Die Vorschrift knüpft an „Pflegebedürftige“. Dass der Anspruch ab Pflegegrad 1 besteht, folgt aus der Definition der Pflegebedürftigkeit in den §§ 14 und 15 SGB XI.
Zusätzlich muss die Maßnahme einen Zweck erfüllen. Das Gesetz verlangt, dass sie „die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellt“. Eine rein optische Modernisierung fällt damit heraus.

Mehrere Pflegebedürftige: bis zu 16.720 Euro
Leben zwei oder mehr pflegebedürftige Personen zusammen, zahlt jede Pflegekasse ihren eigenen Anteil. Das Gesetz formuliert es so:
„Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 720 Euro begrenzt.“
Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI (Stand: August 2026)
Bei einem Ehepaar mit je einem Pflegegrad sind das 8.360 Euro für denselben Umbau. Wichtig: Jede Person stellt einen eigenen Antrag bei ihrer eigenen Pflegekasse. Sind beide bei derselben Kasse versichert, sind es trotzdem zwei Anträge.

Lässt sich der Zuschuss ein zweites Mal beantragen?
Ja, unter einer Bedingung. Das Gesetz begrenzt den Betrag „je Maßnahme“, nicht je Person und Leben. Ändert sich die Pflegesituation so, dass ein weiterer Umbau nötig wird, kann ein neuer Antrag gestellt werden — und es können erneut bis zu 4.180 Euro bewilligt werden.
Entscheidend ist also nicht der Zeitablauf, sondern die veränderte Situation. Wer vor sechs Jahren die Dusche umbauen ließ und heute wegen einer Verschlechterung ein unterfahrbares Waschbecken braucht, hat gute Argumente. Wer dieselbe Maßnahme noch einmal beantragt, hat keine.
Rechtlich trägt das der Wortlaut von § 40 Abs. 4 SGB XI: Die Obergrenze gilt „je Maßnahme“, nicht je Person und Lebenszeit. Ob eine erneute Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall — fragen Sie vor dem zweiten Antrag dort nach, welche Nachweise sie erwartet. (Stand: August 2026)
Eigenleistung: was bezuschusst wird
Sie dürfen selbst mit anpacken. Bezuschusst wird dann aber nicht Ihre Arbeitszeit.
Wird bezuschusst:
- Materialkosten für Fliesen, Duschelemente, Armaturen, Haltegriffe
- Mietkosten für Werkzeug, wenn sie belegt sind
- Verdienstausfall von Helfern, sofern nachgewiesen
Wird nicht bezuschusst:
- die eigene Arbeitsleistung und die von Angehörigen
- Barzahlungen ohne Rechnung und Beleg
- Anschaffung von Werkzeug
Quelle: Infoblatt Pflege und Wohnumfeld der AOK Hessen (Stand: August 2026)
Bad umbauen ohne Pflegegrad
Das ist die häufigste Ausgangslage — und die schwierigere. Ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit besteht kein Anspruch auf die 4.180 Euro. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verwechselt die Programme.
Vier Wege bleiben. Zwei davon sind derzeit eingeschränkt.
KfW 455-B: seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr
Der KfW-Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen — Barrierereduzierung“ war jahrelang der wichtigste Weg ohne Pflegegrad. Er ist es aktuell nicht.
Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro. Wichtig: Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 ist keine Antragstellung mehr möglich. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Mitteln. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. (Stand: August 2026)
Die KfW schreibt dazu auf ihrer Produktseite:
„Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.“
Quelle: KfW-Produktseite Altersgerecht Umbauen 455, geprüft am 17. August 2026
Der Verlauf erklärt, warum im Netz Widersprüchliches steht: Das Programm war ausgeschöpft, wurde am 8. April 2026 wieder geöffnet und am 31. Juli 2026 erneut gestoppt. Viele Ratgeberseiten stehen noch auf dem Stand von Juni 2026 und melden das Programm als verfügbar.
Wenn Sie den Umbau verschieben können und auf neue Mittel warten wollen: Die KfW kündigt Öffnungen kurzfristig an. Planen Sie nicht damit.
KfW-Kredit 159: was von der KfW übrig bleibt
Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Programm 159) ist von der Sperre nicht betroffen. Er finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und wird über die eigene Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW. (Stand: August 2026)
Ein Kredit ist kein Zuschuss. Das Geld ist zurückzuzahlen. Für viele Haushalte ist ein normales Bankdarlehen bei ähnlichen Konditionen unkomplizierter — vergleichen Sie, bevor Sie den Weg über die Hausbank gehen.
Und beachten Sie die Wechselwirkung mit der Steuer: Wer eine Maßnahme öffentlich gefördert finanziert, verliert für dieselben Kosten den Abzug nach § 35a EStG.

Schwerbehinderung und Grad der Behinderung
Dieser Weg wird selten erwähnt und ist für viele der realistischste. Etliche Landesprogramme setzen keinen Pflegegrad voraus, sondern eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX. Nachgewiesen wird sie über den Schwerbehindertenausweis, sonst über ein ärztliches Attest. (Stand: August 2026)
Bayern etwa fördert ausdrücklich den „Einbau eines behindertengerechten Bades“ über das Bayerische Wohnungsbauprogramm — Voraussetzung ist die Behinderung, nicht die Pflegestufe. Quellen: WFB 2023 Nr. 52–55 und BayernPortal, Anpassung von Eigenwohnraum (Stand: August 2026)
Zusätzlich öffnet ein anerkannter Grad der Behinderung den Weg über § 33 EStG. Dazu weiter unten im Steuerabschnitt.
Krankenkasse: Hilfsmittel auf Rezept
Die Krankenkasse zahlt keinen Badumbau. Sie zahlt Hilfsmittel. Der Unterschied entscheidet darüber, an wen Sie sich wenden.
Grundlage ist § 33 Abs. 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V, Stand: August 2026).
Typische Hilfsmittel im Bad:
- Duschsitze und Duschhocker
- Toilettensitzerhöhungen
- Badewannenlifter
- Haltegriffe, sofern sie als Hilfsmittel gelistet sind
Sie brauchen eine ärztliche Verordnung. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht nötig. (Stand: August 2026)
Fest verbaute bauliche Änderungen — die bodengleiche Dusche, das Verbreitern der Tür, neue Fliesen — sind dagegen kein Hilfsmittel und damit Sache der Pflegekasse oder eines Förderprogramms.
Ein Grenzfall ist das Dusch-WC: Je nach Ausführung ordnen die Kassen es unterschiedlich zu. Welche Stelle wann zahlt, steht in unserem Ratgeber zur Kostenübernahme beim Dusch-WC.

Landes- und kommunale Förderprogramme
Hier liegt das Geld, das am seltensten abgerufen wird. Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank und eigene Programme für die Anpassung von Wohnraum. Sie sind unübersichtlich, ändern sich häufig und werden in den meisten Ratgebern mit einem Satz abgetan.
Fünf Regeln gelten fast überall — und sie sind wichtiger als jeder Einzelbetrag:
- Meist Darlehen, nicht Zuschuss. Auch zinsloses Geld muss oft zurückgezahlt werden. Fragen Sie nach der Förderart, bevor Sie rechnen.
- Antragsstelle ist selten die Förderbank. In der Regel entscheidet das Landratsamt, die Stadt oder der Kreis. Die Bank wickelt nur ab.
- Baubeginn erst nach der Bewilligung — nicht nach der Antragstellung. Das ist der häufigste Fehler im gesamten Suchfeld.
- Einkommensgrenzen sind die Regel, nicht die Ausnahme.
- Viele Programme richten sich an Vermieter, nicht an Eigennutzer. Prüfen Sie das zuerst.
Acht Bundesländer haben wir gegen die Förderrichtlinien und die Landesförderbanken selbst geprüft. Das Ergebnis fällt weit auseinander: Nur drei Länder zahlen einen echten Zuschuss, die übrigen geben Darlehen — und die persönlichen Voraussetzungen unterscheiden sich stärker als die Beträge. In Baden-Württemberg braucht es eine Schwerbehinderung, in Hessen genügt ein Pflegegrad ab 2 (Richtlinie des Landes Hessen vom 14. Dezember 2021, Stand: August 2026), in Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird kein Nachweis verlangt.
Die Programme gelten für den Badumbau und den Treppenlift gleichermaßen — die Länder fördern die Barrierereduzierung der Wohnung, nicht ein einzelnes Gewerk. Die vollständige Übersicht mit Förderart, Höchstbetrag, Voraussetzung und Antragsstelle steht deshalb an einer Stelle: Was Ihr Bundesland zahlt.
Für die übrigen Bundesländer konnten wir die aktuellen Konditionen nicht gegen Primärquellen prüfen. Statt Zahlen zu raten, der belastbare Weg: Rufen Sie die Wohnberatungsstelle Ihres Landkreises an. Diese Stellen sind kostenlos, kennen die Landes- und die kommunalen Töpfe und wissen, welche gerade Mittel haben. Viele Kommunen zahlen eigene Zuschüsse, die in keiner überregionalen Übersicht auftauchen.
Sozialamt, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung
Wenn die Pflegekasse ausfällt und Landesmittel nicht greifen, bleiben Träger, an die kaum jemand denkt. Welcher zuständig ist, hängt an der Ursache des Bedarfs.
| Träger | Zuständig, wenn |
|---|---|
| Sozialamt | Einkommen und Vermögen reichen nicht und kein anderer Träger zahlt. Leistung nach dem SGB XII, nachrangig |
| Berufsgenossenschaft | Der Bedarf beruht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit |
| Deutsche Rentenversicherung | Der Umbau erhält oder stellt die Erwerbsfähigkeit wieder her |
| Beihilfestelle | Bei Beamtinnen und Beamten, ergänzend zur privaten Krankenversicherung |
| Private Pflegepflichtversicherung | Privat Versicherte erhalten dieselben 4.180 Euro über ihren Versicherer |
Der wichtigste Punkt: Diese Träger zahlen vorrangig vor dem Sozialamt. Wer nach einem Arbeitsunfall umbaut, sollte zuerst die Berufsgenossenschaft anschreiben — dort gibt es keine feste Obergrenze von 4.180 Euro.
Welche Kasse zahlt was?
Sehr viele Menschen suchen nach ihrer eigenen Kasse: nach dem Formular der DAK, der Telefonnummer der AOK, dem Antrag bei der Barmer. Dahinter steckt fast immer dieselbe Unsicherheit.
Die Auflösung in einem Satz: Ihre Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Wer bei der DAK krankenversichert ist, ist bei der Pflegekasse der DAK pflegeversichert. Sie brauchen keine andere Adresse und keinen Wechsel. Sie schreiben Ihre Krankenkasse an und richten den Antrag an die Pflegekasse.
| Ihre Kasse | Für den Umbau zuständig | Für Hilfsmittel zuständig |
|---|---|---|
| AOK (alle Regionaldirektionen) | Pflegekasse der AOK | AOK |
| Barmer | Pflegekasse der Barmer | Barmer |
| DAK-Gesundheit | Pflegekasse der DAK | DAK |
| Techniker Krankenkasse | Pflegekasse der TK | TK |
| IKK classic, BKK, KKH | jeweils eigene Pflegekasse | dieselbe Kasse |
| Knappschaft | Pflegekasse der Knappschaft | Knappschaft |
| Private Krankenversicherung | private Pflegepflichtversicherung | PKV nach Tarif |
Ein eigenes Formular ist nicht zwingend. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die meisten Kassen halten trotzdem ein Formular bereit — fragen Sie danach, wenn Sie anrufen, das beschleunigt die Bearbeitung.
Welche Umbauten werden gefördert?
Regelmäßig bezuschusst:
- Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche
- Verbreitern der Badezimmertür, Entfernen von Schwellen
- Unterfahrbares Waschbecken, höhenverstellbare Armaturen
- Haltegriffe und Stützklappgriffe
- Erhöhtes WC oder Toilettensitzerhöhung
- Rutschhemmender Bodenbelag
- Notrufsystem
Welche dieser Maßnahmen in Ihrem Bad sinnvoll sind und was sie kosten, haben wir im Ratgeber zum barrierearmen Bad zusammengestellt.
Häufig gefragt, deshalb ausdrücklich: Fliesenarbeiten werden mitbezahlt, soweit sie durch den Umbau verursacht sind. Wer die Wanne herausreißt, muss den Boden neu machen — das gehört zur Maßnahme. Eine Neuverfliesung des ganzen Bades ohne baulichen Zusammenhang gehört nicht dazu.
In der Regel nicht bezuschusst:
- rein optische Modernisierung, neue Fliesen ohne Umbaubezug
- Möbel und lose Ausstattung
- eine normale neue Badewanne
- Whirlpool, Sauna, Komfortausstattung
- Reparaturen und Instandhaltung
- alles, was vor der Bewilligung begonnen wurde

Ein Unterschied, der oft übersehen wird: Die KfW knüpfte ihren Zuschuss an technische Mindestanforderungen in Anlehnung an die DIN 18040-2 — ausreichende Bewegungsflächen, schwellenarme Übergänge, rutschhemmender Bodenbelag. Die genauen Maße lassen sich derzeit nicht belegen: Das zugehörige KfW-Merkblatt zum Programm 455-B ist seit der Schließung des Programms nicht mehr abrufbar. Die Pflegekasse stellt solche Anforderungen ohnehin nicht — sie prüft allein, ob die Maßnahme die Pflege erleichtert. (Stand: August 2026)
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Der wichtigste Satz vorweg: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Das gilt bei der Pflegekasse ebenso wie bei jedem Landesprogramm.
1. Anspruch prüfen. Liegt ein Pflegegrad vor? Wenn nein: Ist ein Grad der Behinderung anerkannt oder beantragt? Danach richtet sich, welcher der oben beschriebenen Wege überhaupt offensteht.
2. Kostenvoranschlag einholen. Die Kasse will wissen, was die Maßnahme kostet. Ein Angebot eines Fachbetriebs reicht. Es sollte die einzelnen Maßnahmen getrennt ausweisen — das erleichtert der Kasse die Zuordnung und Ihnen die Begründung.
3. Antrag schreiben. Formlos möglich, oder auf dem Formular Ihrer Kasse.
4. Unterlagen beilegen. Kostenvoranschlag, Nachweis des Pflegegrads, bei baulichen Eingriffen die Zustimmung des Vermieters, wenn Sie zur Miete wohnen.
5. Einreichen. An die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, per Post oder über das Kundenportal.
6. Entscheidung abwarten. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Danach kommt der Bescheid. Erst dann beauftragen Sie den Handwerksbetrieb.

Musterantrag und Begründung
An der Formulierung scheitern die meisten, nicht am Formular. Die Kasse muss aus Ihrem Antrag erkennen, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert. Nicht, dass das Bad alt ist.
Ein Muster, das Sie anpassen können:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Bei mir ist Pflegegrad 2 anerkannt (Versichertennummer …). Die vorhandene Badewanne hat einen Einstieg von 55 Zentimetern. Ich kann sie ohne Hilfe nicht mehr betreten und bin für die tägliche Körperpflege auf meine Tochter angewiesen.
Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche mit Haltegriff und Klappsitz könnte ich mich wieder selbständig waschen. Die häusliche Pflege würde dadurch erheblich erleichtert.
Den Kostenvoranschlag der Firma … über … Euro lege ich bei. Mit dem Umbau beginne ich erst nach Ihrer Bewilligung.
Drei Dinge machen den Unterschied: die konkrete Barriere mit Maßangabe, die Folge für den Alltag und der Satz über den Baubeginn.
Der Link legt eine Kopie in Ihrem eigenen Google-Konto an. Das Original bleibt unverändert, Sie können Ihre Angaben direkt eintragen.
Antrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt. Ein erheblicher Teil der Widersprüche hat Erfolg, weil die Begründung im Erstantrag zu dünn war.
Häufige Ablehnungsgründe:
- Die Maßnahme wurde als optische Modernisierung eingestuft.
- Der Zusammenhang zur Pflegeerleichterung war nicht erkennbar.
- Es wurde bereits vor der Bewilligung gebaut.
- Unterlagen fehlten, etwa der Kostenvoranschlag.
- Die Kasse sah eine günstigere Alternative, zum Beispiel einen Badewannenlifter statt einer neuen Dusche.
So gehen Sie vor: Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet sein — legen Sie nach, was im Erstantrag gefehlt hat. Besonders wirksam ist eine ärztliche Stellungnahme oder eine Bescheinigung des Pflegedienstes, die den Bedarf bestätigt.
Wenn die Kasse eine günstigere Alternative vorschlägt, gehen Sie darauf ein: Erklären Sie konkret, warum sie im Einzelfall nicht ausreicht. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, steht der Weg zum Sozialgericht offen. Das Verfahren ist in der ersten Instanz kostenfrei.
Auch hier legt der Link eine Kopie in Ihrem eigenen Konto an, die Sie anpassen können.
Und wenn der Kostenvoranschlag über dem Höchstbetrag liegt: Das ist kein Ablehnungsgrund. Die Kasse zahlt dann bis zur Obergrenze, den Rest tragen Sie selbst.
Steuern: was absetzbar bleibt
Zwei Wege stehen nebeneinander. Für dieselben Kosten lässt sich nur einer nutzen.
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Der Gesetzestext:
„… ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer … um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.“
Quelle: § 35a EStG (Stand: August 2026)
Drei Bedingungen: Nur der Lohnanteil zählt, Material nicht. Die Rechnung muss überwiesen werden, Barzahlung ist ausgeschlossen. Und für Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden — etwa durch einen zinsverbilligten Kredit oder einen steuerfreien Zuschuss —, ist der Abzug gesperrt (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Ist der Umbau medizinisch notwendig, lassen sich die Kosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung ansetzen — auch das Material. Davon zieht das Finanzamt allerdings die zumutbare Eigenbelastung ab. Wie hoch die ausfällt, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab; eine pauschale Prozentangabe gibt es nicht. (Stand: August 2026)
Sinnvoll ist dieser Weg meist erst bei größeren Summen. Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes sollte vorliegen, und zwar vor dem Umbau.
Erhaltene Zuschüsse mindern in beiden Fällen die absetzbaren Kosten. Sie versteuern den Zuschuss nicht — Sie können ihn nur nicht zusätzlich absetzen.
Mieter: was in der Mietwohnung gilt
Als Mieterin haben Sie Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss wie jede andere Person mit Pflegegrad. Das Geld hängt an Ihnen, nicht an der Immobilie.
Sie brauchen aber die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen. Nach § 554 BGB können Sie diese Zustimmung verlangen, wenn Sie den Umbau für eine barrierefreie Nutzung benötigen — der Vermieter darf nur widersprechen, wenn sein Interesse an einem unveränderten Zustand überwiegt. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und legen Sie sie dem Antrag bei. (Stand: August 2026)
Klären Sie zugleich, was beim Auszug gilt. Der Vermieter kann einen Rückbau verlangen; oft lässt sich das im Zustimmungsschreiben abbedingen, weil ein barrierearmes Bad die Wohnung aufwertet. Wie der Umbau von der Wanne zur Dusche in der Mietwohnung praktisch abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Umbau der Badewanne zur Dusche.
Der kostenlose Förder- und Angebotsservice
Bevor Sie den Antrag stellen, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag. Über unseren Angebotsservice für die altersgerechte Badsanierung leiten wir Ihre Anfrage an Fachbetriebe in Ihrer Region weiter, die auf altersgerechte Bäder spezialisiert sind. Sie erhalten bis zu drei Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Zuschuss ohne Pflegegrad?
Nicht von der Pflegekasse — die 4.180 Euro setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Offen stehen Ihnen Landesprogramme, Wege über einen Grad der Behinderung, Hilfsmittel über die Krankenkasse und der Steuerabzug. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an.
Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse?
Beide, aber für Verschiedenes. Den baulichen Umbau bezuschusst die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Hilfsmittel wie Duschsitz oder Toilettensitzerhöhung zahlt die Krankenkasse nach § 33 SGB V auf ärztliche Verordnung. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Werden Fliesenarbeiten mitbezahlt?
Ja, soweit sie durch den Umbau verursacht sind. Wird die Wanne entfernt und eine bodengleiche Dusche eingebaut, gehören die notwendigen Fliesenarbeiten zur Maßnahme. Eine Neuverfliesung ohne baulichen Zusammenhang wird nicht bezuschusst.
Gibt es die KfW-Förderung 455-B aktuell?
Nein. Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 ist keine Antragstellung mehr möglich. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Mitteln. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. (Stand: August 2026)
Lassen sich KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für getrennte Maßnahmen ist es möglich: die Dusche über den einen Weg, das Dusch-WC über den anderen. Solange der KfW-Zuschuss geschlossen ist, stellt sich die Frage praktisch nur beim Kredit 159.
Wie hoch ist der Zuschuss bei zwei pflegebedürftigen Personen?
4.180 Euro je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Jede Person stellt einen eigenen Antrag bei ihrer eigenen Pflegekasse, auch wenn beide bei derselben Kasse versichert sind.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel drei bis sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Beginnen Sie mit dem Umbau erst nach dem Bewilligungsbescheid.
Wird der Zuschuss rückwirkend gezahlt?
Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Wer bereits gebaut hat, verliert den Anspruch — das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.
Gibt es eine Einkommensgrenze bei der Pflegekasse?
Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist einkommensunabhängig. Landesprogramme dagegen haben fast immer Einkommensgrenzen.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen oder versteuern?
Weder noch. Der Zuschuss der Pflegekasse ist ein echter Zuschuss und steuerfrei. Er mindert allerdings die Kosten, die Sie zusätzlich steuerlich absetzen können.
Bekomme ich ein zweites Mal einen Zuschuss?
Möglich, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass eine weitere Maßnahme nötig wird. Das Gesetz begrenzt den Betrag je Maßnahme, nicht je Person. Dieselbe Maßnahme ein zweites Mal wird nicht bezuschusst.
Patrick Herr ist Gründer von ‚Altersgerecht Modernisieren‘. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstützt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. “Umbauen statt umziehen” lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmäßig als Gastautor für renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause für immer“.