Treppenlift-Förderung in Bayern: das Landesprogramm im Einzelnen

Glückliches Ehepaar mit Ihrem Treppenlift im Eigenheim (erstellt mit KI) - ©Altersgerecht Modernisieren
Der Antrag geht an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt — nicht an die BayernLabo und nicht an eine Bank.

Die Pflegekasse hat 4.180 Euro zugesagt, das Angebot für den Treppenlift lautet auf 9.000. Wer in Bayern wohnt, kann die Lücke schließen: Der Freistaat gibt bis zu 10.000 Euro dazu. Formal ist das ein Darlehen — aber ein leistungsfreies. Wer die Wohnung mindestens fünf Jahre weiter so nutzt, zahlt nichts zurück und zahlt auch keine Zinsen (Wohnraumförderungsbestimmungen 2023, Nr. 55). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Bis zu 10.000 Euro je Wohnung als leistungsfreies Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm (WFB 2023, Nr. 55). (Stand: August 2026)
  • Nach fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung entfällt die Rückzahlung vollständig, Zinsen fallen ohnehin keine an (WFB 2023, Nr. 56.1). (Stand: August 2026)
  • Kein Pflegegrad nötig. Voraussetzung ist eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest. (Stand: August 2026)
  • Einkommensgrenze: 28.300 Euro im Einpersonenhaushalt, 43.200 Euro bei zwei Personen (Art. 11 Abs. 1 BayWoFG). (Stand: August 2026)
  • Der Antrag geht an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, nicht an die BayernLabo. Die erteilt später nur die Darlehenszusage. (Stand: August 2026)
  • Mit dem Bau darf erst nach der Bewilligung begonnen werden — nicht schon nach der Antragstellung. Wer früher anfängt, verliert die Förderung. (Stand: August 2026)

Inhaltsverzeichnis

Was Bayern zahlt, und warum es kein Zuschuss ist

Der Freistaat fördert den behindertengerechten Umbau von bestehendem Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohnung. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm, geregelt in den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023, Nummern 52 bis 55 (WFB 2023). (Stand: August 2026)

Auf vielen Ratgeberseiten steht an dieser Stelle „Zuschuss“. Das ist fachlich falsch. Entscheidend ist das Wort leistungsfrei. Das Ministerium formuliert es so:

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Leistungsfrei heißt: keine Zinsen, und nach einer zweckentsprechenden Nutzung von mindestens fünf Jahren auch keine Rückzahlung. Die Zweckbindung beginnt mit dem Abschluss der Bauarbeiten (WFB 2023, Nr. 56.1). Wer den Lift einbauen lässt und fünf Jahre in seinem Haus wohnen bleibt, behält das Geld.

Vom Antrag bis zum Wegfall der Rückzahlung Ablauf in vier Schritten. Erstens der Antrag bei der Bewilligungsstelle. Zweitens die Bewilligung, erst danach darf gebaut werden. Drittens die Auszahlung von 9.900 Euro, weil ein Prozent Verwaltungskostenbeitrag einbehalten wird. Danach eine Zweckbindung von fünf Jahren, nach deren Ablauf die Rückzahlung entfällt. Antrag Bewilligung Auszahlung nach 5 Jahren bei der Bewilligungsstelle erst jetzt darf gebaut werden 9.900 € von 10.000 € (1 % Verwaltungskosten einbehalten) Zweckbindung: fünf Jahre Rückzahlung entfällt
Eigene Darstellung nach WFB 2023, Nummern 55 und 56.1. Stand: August 2026.

Wer die Förderung bekommt: Behinderung statt Pflegegrad

Das ist der Punkt, an dem sich die bayerische Förderung von allen bundesweiten Töpfen unterscheidet. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums erleichtern (WFB 2023, Nr. 52). Maßgeblich ist der Behinderungsbegriff aus § 2 Abs. 1 SGB IX.

Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Wer keinen hat und deshalb bei der Pflegekasse leer ausgeht, kann hier trotzdem Anspruch haben. Nachzuweisen ist die Behinderung durch einen Schwerbehindertenausweis; liegt keiner vor, genügt ein ärztliches Attest (BayernPortal, Stand 31.07.2026).

Förderempfänger ist die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung, ebenso Erbbauberechtigte und Nießbraucher (WFB 2023, Nr. 54). Begünstigt ist die Person mit Behinderung, für die umgebaut wird. Beides kann, muss aber nicht dieselbe Person sein: Wenn Sie das Haus besitzen und für Ihre Mutter umbauen, stellen Sie den Antrag.

Als Mieterin oder Mieter stellen Sie den Antrag nicht selbst. Das muss die Eigentümerseite tun — für vermieteten Wohnraum gibt es dieselbe Förderung, nur bei einer anderen Stelle.

Die Einkommensgrenzen

Gefördert werden nur Haushalte, deren Einkommen die Grenzen aus Art. 11 Abs. 1 BayWoFG nicht übersteigt.

HaushaltEinkommensgrenze
Einpersonenhaushalt28.300 €
Zweipersonenhaushalt43.200 €
je weitere Person im Haushalt+ 10.700 €
je Kind nach § 32 Abs. 1 bis 5 EStG+ 3.200 €
Freibetrag je Person mit Grad der Behinderung ab 50+ 4.000 €
Quelle: Art. 11 Abs. 1 BayWoFG, Fassung vom 10.04.2007, gültig ab 01.05.2018. Abgerufen am 17. August 2026.

Der Freibetrag in der letzten Zeile wird oft übersehen. Er verschiebt die Grenze genau für den Personenkreis, um den es hier geht: Ein Zweipersonenhaushalt, in dem eine Person einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, kommt auf 47.200 Euro statt 43.200.

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts, nicht ein einzelnes Bruttogehalt. Wie im Einzelfall gerechnet wird, sagt Ihnen die Bewilligungsstelle.

Was gefördert wird, und was davon übrig bleibt

Förderfähig sind bauliche Änderungen, die die Wohnung an die Belange von Menschen mit Behinderung anpassen: der Umbau von Räumen, behindertengerechte sanitäre Anlagen, Aufzüge, Rampen und der Abbau von Schwellen. Der Einbau eines Treppenlifts wird von der zuständigen Stelle ausdrücklich genannt (BayernPortal, Stand 31.07.2026).

Drei Regeln bestimmen, wie viel am Ende ankommt:

  • Nur die Mehrkosten. Förderfähig ist der Mehraufwand gegenüber einer konventionellen Ausführung (WFB 2023, Nr. 53). Bei einem Bad lässt sich das ausrechnen. Bei einem Treppenlift gibt es keine konventionelle Vergleichsausführung, weil er ausschließlich behinderungsbedingt eingebaut wird — wie Ihre Bewilligungsstelle das ansetzt, fragen Sie dort nach, bevor Sie mit einer Summe rechnen.
  • Untergrenze 1.000 Euro. Maßnahmen mit Gesamtkosten darunter werden nicht gefördert (WFB 2023, Nr. 55). Für einen Treppenlift spielt das keine Rolle, für eine einzelne Schwellenrampe schon.
  • Ein Prozent Verwaltungskosten. Bei der Auszahlung wird einmalig ein Verwaltungskostenbeitrag von einem Prozent einbehalten (WFB 2023, Nr. 55). Aus 10.000 Euro Darlehen werden also 9.900 Euro auf dem Konto.

Ob im laufenden Jahr noch Mittel bereitstehen, lässt sich von außen nicht feststellen: Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel, die Bewilligungsstelle entscheidet im Einzelfall. Dazu kommt ein Datum, das Sie kennen sollten. Die geltende Fassung der Förderbestimmungen tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft (WFB 2023, Nr. 65.1). Ob und wie sie fortgeführt wird, war im August 2026 nicht bekannt — bei der Terminplanung ist das mitzudenken. (Stand: August 2026)

Wo Sie den Antrag stellen

Die häufigste Fehlannahme im Netz: Man beantrage das Darlehen bei der BayernLabo. Das stimmt nicht. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt erteilt am Ende die Darlehenszusage — eingereicht wird der Antrag bei der örtlichen Bewilligungsstelle.

WohnraumZuständig
Selbst bewohntes EigentumKreisverwaltungsbehörde: Landratsamt, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung
Vermieteter WohnraumDie Regierung Ihres Regierungsbezirks
Vermieteter Wohnraum in München, Augsburg, NürnbergDie Stadt selbst, nicht die Regierung
Quellen: BayernPortal, Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung und Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung, beide Stand 31.07.2026; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen. Abgerufen am 17. August 2026.

Bayern hat 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie über das BayernPortal: dort nach „Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung“ suchen und den Wohnort angeben.

An Unterlagen brauchen Sie den Nachweis über das Eigentum am Grundstück, Finanzierungsnachweise, eine Planskizze und den Nachweis der Behinderung (BayernPortal, Stand 31.07.2026). Dazu kommt in der Praxis ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs.

Vor der Bewilligung darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Diese Regel ist strenger, als sie meist wiedergegeben wird: Es genügt nicht, den Antrag gestellt zu haben. Sie müssen den Bescheid abwarten. Wer den Monteur früher kommen lässt, verliert die gesamte Förderung.

Weil Sie für den Antrag ohnehin einen Kostenvoranschlag brauchen, lohnt es sich, gleich mehrere einzuholen. Bei kurvigen Treppen liegen die Angebote für dieselbe Treppe oft mehrere tausend Euro auseinander, weil die Schiene maßgefertigt wird.

Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.

Bayern mit Pflegekasse und Steuer kombinieren

Die Landesförderung und der Zuschuss der Pflegekasse schließen einander nicht aus. Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, kommen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme aus der Pflegeversicherung dazu (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Beide Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, beide bei verschiedenen Stellen. Wie das im Einzelnen abläuft, steht in unserem Überblick zu den Treppenlift-Zuschüssen.

Beim Steuerabzug ist es anders herum. Nach § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG ist der Abzug für Handwerkerleistungen ausgeschlossen, soweit es sich um öffentlich geförderte Maßnahmen handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Ein leistungsfreies Darlehen ist der Grenzfall des zinsverbilligten Darlehens — der Zins beträgt null.

Wer die bayerische Förderung annimmt, verliert für dieselbe Maßnahme voraussichtlich die bis zu 1.200 Euro nach § 35a Abs. 3 EStG. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung, nicht danach. Rechnerisch spricht wenig gegen die Landesförderung: 10.000 Euro, die nach fünf Jahren nicht zurückgezahlt werden müssen, wiegen schwerer als ein Steuerabzug von höchstens 1.200 Euro. (Stand: August 2026)

Die bundesweiten Fördertöpfe

Neben dem Landesprogramm gibt es die Pflegekasse, die KfW und den Steuerabzug. Der Investitionszuschuss 455-B der KfW nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; der Kredit 159 läuft weiter. Welche Stelle unter welchen Voraussetzungen zahlt und wie der Antrag abläuft, haben wir gesammelt: Treppenlift-Zuschüsse im Überblick. (Stand: August 2026)

Was ein Treppenlift überhaupt kostet und wovon der Preis abhängt, steht unter Treppenlift Kosten.

Häufige Fragen

Zahlt Bayern einen Zuschuss für den Treppenlift?

Nein, formal ist es ein Darlehen. Praktisch kommt es einem Zuschuss sehr nahe: Das leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro ist zinslos, und nach fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung entfällt die Rückzahlung ganz (WFB 2023, Nr. 55 und 56.1). Stand: August 2026.

Brauche ich für die bayerische Förderung einen Pflegegrad?

Nein. Voraussetzung ist eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest, sowie ein Haushaltseinkommen unterhalb der Grenzen aus Art. 11 Abs. 1 BayWoFG. Ein Pflegegrad wird nicht verlangt. Stand: August 2026.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der örtlichen Bewilligungsstelle, nicht bei der BayernLabo. Für selbst bewohntes Eigentum ist das die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. Für vermieteten Wohnraum ist die Regierung des Bezirks zuständig, in München, Augsburg und Nürnberg die Stadt.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung mit dem Einbau beginne?

Dann entfällt die Förderung. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Es genügt nicht, den Antrag eingereicht zu haben — der Bescheid muss abgewartet werden. Stand: August 2026.

Kann ich die Förderung als Mieter beantragen?

Den Antrag stellt die Eigentümerseite, denn Förderempfänger ist der Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher (WFB 2023, Nr. 54). Begünstigt ist die Person mit Behinderung. Für vermieteten Wohnraum gilt dasselbe Programm, zuständig ist dann die Regierung des Bezirks.

Wie viel Geld kommt tatsächlich an?

Höchstens 9.900 Euro. Vom bewilligten Darlehen wird bei der Auszahlung einmalig ein Verwaltungskostenbeitrag von einem Prozent einbehalten (WFB 2023, Nr. 55). Wie hoch die Bewilligung ausfällt, hängt zusätzlich von der Mehrkostenregel in Nr. 53 ab. Stand: August 2026.

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Die Angaben auf dieser Seite sind gegen die verlinkten Primärquellen geprüft und mit einem Stand-Datum versehen. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; über Ihren Antrag entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall. Wir sind kein Handwerksbetrieb und kein Hersteller.

Bildquellen

  • Titelbild: Ehepaar prüft die Unterlagen für die Treppenlift-Förderung, im Hintergrund ein Sitzlift (erstellt mit KI) — © Altersgerecht Modernisieren
  • Zeitstrahl vom Antrag bis zum Wegfall der Rückzahlung: eigene Darstellung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023, Nummern 55 und 56.1

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