
Ein barrierefreies Bad kostet je nach Umfang 3.000 bis 25.000 Euro. Als barrierefrei gilt es nach DIN 18040-2, wenn vor jedem Sanitärobjekt eine Bewegungsfläche von 120 × 120 Zentimetern frei bleibt, die Dusche höchstens 2 Zentimeter abgesenkt ist und Türen mindestens 80 Zentimeter licht durchgehen. Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro dazu (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand August 2026).
Die meisten Ratgeber nennen an dieser Stelle 150 × 150 Zentimeter und 90 Zentimeter Türbreite. Das sind die Werte für die Rollstuhlnutzung, nicht die Grundanforderung. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Ihr Bad machbar ist oder nicht.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Kosten: 3.000 bis 8.000 Euro für den Teilumbau, 12.000 bis 25.000 Euro für die Komplettsanierung nach Norm. Einzelne Nachrüstungen wie Haltegriffe beginnen bei 80 Euro. Eigene Marktrecherche, Stand August 2026.
- Bewegungsfläche: 120 × 120 cm reichen. Für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind es 150 × 150 cm (DIN 18040-2, 5.5.2).
- Der Satz, der kleine Bäder rettet: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Die Fläche vor Waschtisch, WC und Dusche darf dieselbe sein.
- Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren pflegebedürftigen Personen bis zu 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
- KfW: Der Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Neue Bundesmittel erwartet die KfW frühestens 2027. (Stand: August 2026)
- Steuer: 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Nicht kombinierbar mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme.
Inhalt dieser Seite
- Altersgerecht oder barrierefrei — was ist der Unterschied?
- Die Maße nach DIN 18040-2
- Was ein barrierefreies Bad kostet
- Wer den Umbau bezahlt
- Die sechs Bauteile, auf die es ankommt
- Kleines Bad barrierefrei umbauen
- Wie ein barrierefreies Bad aussieht: drei Grundrisse
- In der Mietwohnung: was § 554 BGB erlaubt
- Selbst machen oder Fachbetrieb beauftragen
- In fünf Schritten zum Umbau
- Angebote vergleichen
- Häufige Fragen
Altersgerecht oder barrierefrei — was ist der Unterschied?
Altersgerecht ist kein geschützter Begriff, barrierefrei schon. Ein altersgerechtes Bad ist eines, in dem Sie sicher zurechtkommen: flacher Einstieg, Haltegriffe, rutschhemmender Boden. Wer das umsetzt, hat viel gewonnen und muss keine Norm erfüllen.
Barrierefrei ist ein definierter Zustand. Maßgeblich ist die DIN 18040-2 für Wohnungen. Sie kennt zwei Stufen, und diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite:
| barrierefrei nutzbar | uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar (R) | |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor jedem Objekt | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Türen in der Wohnung, lichte Breite | mindestens 80 cm | mindestens 90 cm |
| WC-Sitzhöhe | nicht beziffert | 46 bis 48 cm |
| Fläche neben dem WC | seitlich mindestens 20 cm Abstand | 90 cm Zugangsseite, 30 cm gegenüber |
| Waschtisch unterfahrbar | nicht gefordert, aber Beinfreiraum | mindestens 55 cm tief |
| Halte- und Stützgriffe | Wände müssen für eine spätere Montage vorbereitet sein | Stützklappgriffe beidseitig am WC |

Müssen Sie die DIN überhaupt einhalten?
Im privaten Bestand: nein. Die DIN 18040-2 ist eine Planungsnorm. Bindend wird sie über die Landesbauordnungen, und die greifen im Wesentlichen bei Neubauten mit mehreren Wohnungen. Wenn Sie Ihr eigenes Bad umbauen, sind Sie an keine Zahl gebunden.
Zwei Gründe sprechen trotzdem dafür, sich daran zu orientieren. Erstens ist die Norm nichts anderes als gesammelte Erfahrung darüber, wie viel Platz ein Mensch mit Rollator wirklich braucht. Zweitens fragen Kostenträger im Zweifel danach.
Wichtig für die Erwartung: Ein Bad, das die 120 × 120 cm nicht schafft, ist nicht wertlos. Es ist dann barrierearm statt barrierefrei. Der Sicherheitsgewinn durch einen schwellenlosen Einstieg ist trotzdem da.
Die Maße nach DIN 18040-2
Diese Werte gelten für Sanitärräume in Wohnungen. Alles in der rechten Spalte ist Zusatzanforderung für die Rollstuhlnutzung.
| Bauteil | barrierefrei | rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Wanne und im Duschplatz | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Tür, lichte Durchgangsbreite | ≥ 80 cm | ≥ 90 cm |
| Tür, lichte Durchgangshöhe | ≥ 205 cm | ≥ 205 cm |
| Türen innerhalb der Wohnung, Schwellen | keine unteren Türanschläge oder Schwellen | ebenso |
| Badtür, Anschlagrichtung | darf nicht in den Raum schlagen, von außen entriegelbar | ebenso |
| Duschplatz, Übergang zum Boden | niveaugleich, Absenkung höchstens 2 cm | ebenso |
| Duschplatz, Gefälle zum Ablauf | höchstens 2 %, damit die Fläche als Bewegungsfläche zählt | ebenso |
| Rutschhemmung im Duschbereich | mindestens Bewertungsgruppe B | ebenso |
| Dusch-Klappsitz | Nachrüstung möglich, Sitzhöhe 46 bis 48 cm | zusätzlich beidseitig Stützgriffe nachrüstbar, Oberkante 28 cm über dem Sitz |
| Wände neben WC, Dusche und Wanne | so auszuführen, dass später Stütz- und Haltegriffe montiert werden können | ebenso |
| Waschtisch | Nutzung im Sitzen muss möglich sein, Beinfreiraum gefordert — ohne Maßangabe | Vorderkante höchstens 80 cm, unterfahrbar mindestens 55 cm tief, Beinfreiraum mindestens 90 cm breit |
| Armatur am Waschtisch | — | höchstens 40 cm von der Vorderkante entfernt |
| Spiegel | Nachrüstung eines mindestens 100 cm hohen Spiegels muss möglich sein | mindestens 100 cm hoch, direkt über dem Waschtisch |
| WC, seitlicher Abstand zu Wand oder Objekt | mindestens 20 cm | 90 cm auf der Zugangsseite, 30 cm gegenüber, 70 cm tief |
| WC, Sitzhöhe einschließlich Sitz | nicht beziffert | 46 bis 48 cm |
| Rückenstütze am WC | — | 55 cm hinter der Vorderkante des Beckens |
| Stützklappgriffe, Abstand zueinander | — | 65 bis 70 cm |
| Stützklappgriffe, Überstand vor dem Becken | — | 15 cm |
| Stützklappgriffe, Oberkante über dem Sitz | — | 28 cm |
| Stützklappgriffe, Belastbarkeit | — | mindestens 1 kN am Griffende |
| Bedien- und Griffhöhe | 85 cm über Boden | 85 cm über Boden |
| Wassertemperatur an der Auslaufarmatur | auf 45 °C begrenzt | ebenso |
Drei Anforderungen aus der Norm werden fast nirgends genannt, obwohl sie im Alltag zählen:
- Die Wände müssen nachrüstbar sein. Die Norm verlangt, dass Wände neben dem WC und im Bereich von Dusche und Wanne so ausgeführt werden, dass später Halte- und Stützgriffe montiert werden können. Beim Umbau kostet das fast nichts. Später eine Leichtbauwand zu verstärken kostet ein Vielfaches.
- Verbrühschutz. Die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur ist auf 45 °C zu begrenzen. Das leistet ein Thermostat mit Verbrühschutz für 150 bis 400 Euro.
- Drehtüren dürfen nicht ins Bad schlagen, und die Tür muss von außen entriegelt werden können. Beides ist eine Frage der Sicherheit, wenn jemand hinter der Tür stürzt.
Rutschhemmung: zwei Systeme, die oft verwechselt werden
Die DIN 18040-2 verlangt für den Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B. Sie verweist dafür auf die Schrift GUV-I 8527, die heute als DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ geführt wird, Ausgabe Dezember 2025. Die Gruppen A, B und C gelten für nasse Barfußbereiche — also genau für ein Badezimmer.
Die bekannteren R-Klassen R9 bis R13 beschreiben dagegen Flächen, die mit Schuhen begangen werden. In Wohnbädern ist R10 üblich, im Duschbereich R11. In der DIN 18040-2 stehen sie nicht — für ein privates Bad sind sie keine Pflicht, sondern das, was Hersteller freiwillig ausweisen.
Beide Werte stammen inzwischen aus derselben Prüfnorm: DIN EN 16165 hat im Dezember 2021 die früheren Normen DIN 51097 (barfuß) und DIN 51130 (beschuht) abgelöst und beide Verfahren in ihre Anhänge übernommen. Ältere Datenblätter nennen weiterhin die alten Nummern — gemeint ist dasselbe.
Fragen Sie beim Fliesenkauf nach beiden Angaben. Seriöse Hersteller weisen sie aus.
Was ein barrierefreies Bad kostet
Der Umbau kostet 3.000 bis 25.000 Euro. Die Spanne ist deshalb so groß, weil dahinter drei völlig verschiedene Vorhaben stecken: eine Nachrüstung, ein Teilumbau oder eine Sanierung bis auf den Rohbau.
| Umfang | Was dabei passiert | Kosten |
|---|---|---|
| Nachrüstung | Haltegriffe, Duschsitz, Toilettensitzerhöhung, rutschhemmende Matten | 100–1.000 € |
| Teilumbau | Wanne raus, bodengleiche Dusche rein, Boden im Duschbereich neu | 3.000–8.000 € |
| Mittlerer Umbau | Dusche, WC, Waschtisch, Boden und Armaturen neu | 8.000–15.000 € |
| Komplettsanierung nach DIN 18040-2 | zusätzlich Leitungen, Estrich, Türverbreiterung, alle Fliesen | 12.000–25.000 € |
| Komplettsanierung rollstuhlgerecht (R) | zusätzlich größere Flächen, unterfahrbare Objekte, oft Wanddurchbruch | 18.000–30.000 € |
Preisliste: die Einzelpositionen
| Position | Preis |
|---|---|
| Rutschhemmende Duschmatte | ab 10 € |
| Haltegriff, Material | 20–60 € |
| Haltegriff, montiert | 80–200 € |
| Toilettensitzerhöhung | 40–150 € |
| Duschhocker oder Duschstuhl | 50–200 € |
| Dusch-Klappsitz, montiert | 150–500 € |
| Stützklappgriffe am WC, Paar, montiert | 200–600 € |
| Thermostatarmatur mit Verbrühschutz | 150–400 € |
| Badewannenlift | 200–1.500 € |
| Unterfahrbarer Waschtisch, ohne Montage | 300–800 € |
| Höhenverstellbarer Waschtisch | 800–2.000 € |
| Erhöhtes WC mit Stützklappgriffen | 400–1.200 € |
| Dusch-WC | 1.500–4.000 € |
| Sitzbadewanne | 1.000–3.000 € |
| Badewanne mit Einstiegstür | 1.200–4.000 € |
| Bodengleiche Dusche 120 × 120 cm, eingebaut | 2.500–5.000 € |
| Bodengleiche Dusche 150 × 150 cm, eingebaut | 4.000–7.000 € |
| Bodenablauf und Abdichtung | 500–1.200 € |
| Trockenbau und Estricharbeiten | 2.000–4.000 € |
| Rutschhemmende Bodenfliesen, Material je m² | 40–80 € |
| Fliesen verlegen, rund 8 m² | 1.500–3.000 € |
| Türverbreiterung auf 90 cm | 800–1.500 € |
| Schiebetür statt Drehtür | 600–1.500 € |
| Beleuchtung | 300–800 € |
Was den Preis wirklich treibt
Drei Posten verschieben die Summe stärker als die Wahl der Sanitärobjekte:
- Der Boden. Muss der Estrich für den bodengleichen Ablauf geöffnet werden, kommen Abdichtung, Trocknungszeit und neue Fliesen dazu. Das ist der Unterschied zwischen 3.000 und 8.000 Euro beim Teilumbau.
- Die Leitungen. Werden WC oder Waschtisch versetzt, müssen Zu- und Abwasser mit. In Altbauten kommt oft eine Überraschung dazu, die niemand vorher sehen konnte.
- Die Tür. Eine Türverbreiterung ist ein Eingriff in die Wand, mit Sturz, Putz und Malerarbeiten. Prüfen Sie zuerst, ob eine Schiebetür oder ein anderer Anschlag reicht.
Der Arbeitslohn macht 50 bis 60 Prozent der Rechnung aus. Am Material zu sparen bringt weniger, als die meisten annehmen.
Rechenbeispiel: 5 m² und 6 m²
Bad mit 5 m², Teilumbau. Wanne raus, bodengleiche Dusche 120 × 120 cm, erhöhtes WC, unterfahrbarer Waschtisch, Boden neu, Haltegriffe, Thermostat.
| Position | Ansatz |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche 120 × 120 cm | 3.500 € |
| Bodenablauf und Abdichtung | 800 € |
| Fliesen Material 5 m² und Verlegung | 1.500 € |
| Erhöhtes WC mit Stützklappgriffen | 800 € |
| Unterfahrbarer Waschtisch | 600 € |
| Thermostatarmatur | 300 € |
| Haltegriffe, montiert | 300 € |
| Beleuchtung | 400 € |
| Summe | rund 8.200 € |
Bad mit 6 m², Komplettsanierung nach Norm. Zusätzlich Leitungen neu, Türverbreiterung auf 90 cm, alle Wand- und Bodenflächen, Dusch-WC.
| Position | Ansatz |
|---|---|
| Summe wie oben, auf 6 m² | 8.800 € |
| Leitungen Zu- und Abwasser neu | 2.500 € |
| Türverbreiterung auf 90 cm | 1.200 € |
| Wandfliesen und Trockenbau | 3.000 € |
| Dusch-WC statt einfachem WC | 2.000 € |
| Summe | rund 17.500 € |
Wer den Umbau bezahlt

| Träger | Zuständig für | Betrag | Status |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 1 bis 5 (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten | laufend beantragbar |
| Krankenkasse | Hilfsmittel auf Rezept, etwa Duschhocker oder Wannenlift | fallabhängig | laufend |
| KfW 455-B | Zuschuss Barrierereduzierung | — | geschlossen seit 31.07.2026 |
| KfW 159 | zinsgünstiger Kredit Altersgerecht Umbauen | Kredit | verfügbar |
| Finanzamt | 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG | höchstens 1.200 € im Jahr | laufend |
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Die Pflegekasse zahlt für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, erhöht sich der Betrag auf höchstens 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand August 2026).
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf diesen Zuschuss. Das ist der häufigste Irrtum in diesem Themenfeld.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse eingegangen sein. Ein bereits umgebautes Bad wird nicht rückwirkend bezuschusst.
Nicht verwechseln: Die Pflegekasse zahlt den Umbau nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach § 33 SGB V, also etwa den Duschhocker, nicht die Dusche.
KfW 455-B: seit Juli 2026 keine Anträge mehr
Der KfW-Investitionszuschuss Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen — Barrierereduzierung“ nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Mitteln. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. (Stand: August 2026)
Das Programm war vom 8. April 2026 an noch einmal geöffnet. Viele Ratgeberseiten nennen deshalb bis heute einen Zuschussbetrag, der derzeit nicht abrufbar ist. Verlassen Sie sich bei der Finanzierung nicht darauf.
Verfügbar bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Er ist ein Darlehen, kein Zuschuss.
Steuerlich absetzen
Unabhängig von jeder Förderung können Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten als Handwerkerleistung geltend machen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG, Stand August 2026). Material zählt nicht. Für dieselbe Maßnahme sind Förderung und Steuerermäßigung nicht kombinierbar. Die Rechnung muss überwiesen sein, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Welche Töpfe es darüber hinaus gibt — Landesprogramme, Sozialamt, Berufsgenossenschaft — steht ausführlich in unserem Ratgeber zu den Zuschüssen für die Badsanierung.
Die sechs Bauteile, auf die es ankommt
1. Die bodengleiche Dusche

Das Kernstück. Der Übergang zum übrigen Boden muss niveaugleich sein, höchstens 2 Zentimeter Absenkung sind zulässig. Die Norm nennt keine Mindestgröße für die Duschfläche — maßgeblich ist die Bewegungsfläche von 120 × 120 cm, und die darf die Duschfläche einschließen, wenn der Übergang bodengleich ist und das Gefälle höchstens 2 Prozent beträgt.

Planen Sie den Klappsitz mit ein, auch wenn Sie ihn heute nicht brauchen. Die Wandverstärkung dafür kostet beim Umbau kaum etwas.
2. Wanne oder Dusche
Wer nicht auf die Wanne verzichten will, hat zwei Möglichkeiten: eine Sitzbadewanne oder eine Badewanne mit Einstiegstür. Beide sind Kompromisse — die Tür muss geschlossen sein, bevor Wasser einläuft, und geöffnet werden kann sie erst, wenn es abgelaufen ist.

Details zu beiden Wegen stehen in unseren Ratgebern zum Umbau der Badewanne zur Dusche und zur Badewanne mit Tür.
3. Der unterfahrbare Waschtisch
Für die Rollstuhlnutzung verlangt die Norm eine Vorderkante von höchstens 80 Zentimetern über dem Boden, eine Unterfahrbarkeit von mindestens 55 Zentimetern Tiefe und einen Abstand der Armatur zur Vorderkante von höchstens 40 Zentimetern. Der Spiegel ist mindestens 100 Zentimeter hoch und sitzt direkt über dem Becken, damit er im Sitzen wie im Stehen nutzbar ist.
Auch ohne Rollstuhl lohnt der Verzicht auf den Unterschrank: Er schafft Platz für die Füße, wenn jemand sich am Waschtisch abstützt.
4. Das erhöhte WC

Standard-WCs sitzen bei etwa 40 Zentimetern. Die Norm verlangt für die Rollstuhlnutzung 46 bis 48 Zentimeter einschließlich Sitz. Wandhängend montiert lässt sich die Höhe beim Einbau frei wählen, und der Boden bleibt durchgehend wischbar.
Stützklappgriffe gehören auf beide Seiten, 65 bis 70 Zentimeter voneinander entfernt, 28 Zentimeter über dem Sitz und 15 Zentimeter über die Beckenvorderkante hinausragend. Die Befestigung muss 1 kN am Griffende tragen.
Mehr dazu im Ratgeber zur altersgerechten Toilette.
5. Der rutschhemmende Boden
Mindestens Bewertungsgruppe B im Duschbereich, in der Praxis zusätzlich R10 im Raum und R11 in der Dusche. Großformatige Fliesen haben weniger Fugen und lassen den Raum größer wirken; für die Rutschhemmung ist nicht das Format entscheidend, sondern die Oberfläche.
Ein häufiger Fehler: glänzende Fliesen mit hoher Rutschhemmung gibt es praktisch nicht. Wer beides will, muss sich entscheiden.
6. Türen, Licht und Armaturen
Türen in der Wohnung brauchen mindestens 80 Zentimeter lichte Breite, für die Rollstuhlnutzung 90. Schwellen sind nicht zulässig; wo sie technisch unvermeidbar sind, höchstens 2 Zentimeter. Die Badtür darf nicht nach innen aufschlagen und muss von außen zu entriegeln sein.
Bedienelemente sitzen auf 85 Zentimetern. Einhebel- oder Thermostatarmaturen mit Begrenzung auf 45 °C verhindern Verbrühungen. Kontraste helfen mehr als Helligkeit allein: ein dunkler Haltegriff an heller Wand ist sichtbar, ein weißer nicht.
Haltegriffe im Badezimmer sind die günstigste Einzelmaßnahme mit der größten Wirkung.
Kleines Bad barrierefrei umbauen

Der entscheidende Satz steht in Abschnitt 5.5.2 der Norm: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Die Fläche vor dem Waschtisch, vor dem WC und im Duschplatz darf dieselbe sein. Ein Bad braucht also nicht dreimal 120 × 120 Zentimeter, sondern einmal — richtig angeordnet.
Das ändert alles. Rechnerisch reichen für ein barrierefreies Bad rund 4,5 bis 5 Quadratmeter, wenn der Zuschnitt stimmt. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind es eher 7 bis 9.
Was auf kleiner Fläche hilft:
- Schiebetür statt Drehtür. Sie spart die gesamte Schwenkfläche und darf ohnehin nicht ins Bad schlagen. Kosten: 600 bis 1.500 Euro.
- Wandhängende Objekte. WC und Waschtisch ohne Standfuß machen den Boden durchgehend befahrbar und wischbar.
- Stauraum in die Höhe. Hochschränke und Spiegelschränke statt Unterschränke — der Platz unter dem Waschtisch wird für die Beine gebraucht.
- Die Dusche in die Ecke, nicht an die lange Wand. So überlagern sich die Bewegungsflächen am besten.
- Helle Farben und große Spiegel. Sie schaffen keinen Zentimeter, aber der Raum wirkt offener und ist besser ausgeleuchtet.

Wenn der Platz trotzdem nicht reicht: Eine Dusche mit 90 × 90 Zentimetern erfüllt die Norm nicht. Sie ist trotzdem sicherer als jede Badewanne, weil der Einstieg über den Wannenrand entfällt — und genau dieser Schritt ist die häufigste Sturzursache im Bad. Nennen Sie das Ergebnis dann barrierearm, nicht barrierefrei. Für die Pflegekasse ist das unerheblich: Sie fördert die Verbesserung des Wohnumfelds, nicht die Einhaltung einer DIN.
Wie ein barrierefreies Bad aussieht: drei Grundrisse
Drei typische Zuschnitte zeigen, wie unterschiedlich sich dieselbe Anforderung lösen lässt.
4,5 m², schmales Bad, barrierearm. Dusche 90 × 90 cm in der hinteren Ecke, WC an der Längswand, Waschtisch daneben. Eine Bewegungsfläche in der Mitte, die alle drei Objekte bedient. Schiebetür. Erfüllt die Norm nicht, ist aber mit Rollator nutzbar.
6 m², quadratisch, barrierefrei nach DIN. Bodengleiche Dusche 120 × 120 cm, davor die gemeinsame Bewegungsfläche von 120 × 120 cm, die zugleich vor WC und Waschtisch liegt. Tür mit 80 cm lichter Breite. Das ist der Regelfall im Bestandsumbau.
9 m², rollstuhlgerecht (R). Bewegungsfläche 150 × 150 cm, WC frei anfahrbar mit 90 cm auf der Zugangsseite und 30 cm gegenüber, unterfahrbarer Waschtisch, Tür 90 cm. Hier ist meist ein Wanddurchbruch nötig, oft zulasten eines angrenzenden Abstellraums.
In der Mietwohnung: was § 554 BGB erlaubt
Als Mieterin oder Mieter haben Sie einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn der Umbau der Barrierereduzierung dient (§ 554 Abs. 1 BGB, Stand August 2026). Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Eine Klausel im Mietvertrag, die solche Umbauten pauschal ausschließt, ist unwirksam.
Drei Punkte in der Praxis:
- Die Kosten tragen Sie. Der Anspruch richtet sich auf die Erlaubnis, nicht auf die Finanzierung. Die Pflegekasse zahlt auch in der Mietwohnung.
- Rückbau. Ohne abweichende Vereinbarung müssen Sie bei Auszug den ursprünglichen Zustand herstellen. Der Vermieter darf dafür eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Lassen Sie sich einen Verzicht auf den Rückbau schriftlich geben.
- Nie ohne schriftliche Erlaubnis beginnen. Sonst kann der Vermieter die vollständige Wiederherstellung auf Ihre Kosten verlangen.
Selbst machen oder Fachbetrieb beauftragen

Das können Sie selbst machen: rutschhemmende Matten auslegen, eine Toilettensitzerhöhung aufsetzen, einen Duschhocker stellen, in massiven Wänden Haltegriffe montieren.
Das gehört zum Fachbetrieb: alles, was die Abdichtung betrifft. Eine undichte bodengleiche Dusche ist der teuerste Fehler im ganzen Vorhaben, weil der Schaden erst nach Monaten in der Nachbarwohnung auftaucht. Ebenso Elektroarbeiten, Leitungen und jede Veränderung an tragenden Wänden.
Ein praktischer Grund für den Fachbetrieb: Die Pflegekasse verlangt für die Bewilligung einen Kostenvoranschlag. Bei Eigenleistung erstattet sie in der Regel nur Materialkosten. Und die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG gilt ausschließlich für Arbeitskosten auf einer Handwerkerrechnung — wer selbst baut, hat keine.
Bei Leichtbauwänden gilt eine Ausnahme: Haltegriffe brauchen dort eine Verstärkung, die 1 kN trägt. Das ist keine Dübelfrage. Im Zweifel messen lassen.
In fünf Schritten zum Umbau
- Bedarf klären und ausmessen. Was fällt heute schwer, was wird in fünf Jahren schwerfallen? Messen Sie den Raum und zeichnen Sie ihn maßstabsgetreu auf. Prüfen Sie, wo sich 120 × 120 Zentimeter unterbringen lassen.
- Pflegegrad prüfen. Liegt keiner vor, kann ein Antrag sinnvoll sein — er entscheidet über 4.180 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Begutachtung dauert einige Wochen, deshalb früh anstoßen.
- Angebote einholen. Mindestens drei. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Entsorgung des Bauschutts enthalten sind, und lassen Sie die Rutschhemmung der Fliesen ausweisen.
- Zuschuss beantragen — vor Baubeginn. Der Kostenvoranschlag geht mit dem Antrag an die Pflegekasse. Warten Sie den Bescheid ab.
- Umbauen und abnehmen. Prüfen Sie bei der Abnahme das Gefälle zum Ablauf, die Dichtigkeit, den festen Sitz aller Griffe und die Temperaturbegrenzung der Armatur.
Angebote vergleichen
Für dieselbe Arbeit liegen die Angebote verschiedener Betriebe regelmäßig mehr als zweitausend Euro auseinander. Der Vergleich lohnt sich hier mehr als bei fast jedem anderen Gewerk, weil der Anteil der Arbeitskosten so hoch ist.
Über das folgende Formular erhalten Sie kostenlos Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region, unverbindlich und bis zu drei Stück. Viele davon helfen auch beim Antrag bei der Pflegekasse — fragen Sie aktiv danach.
Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Bad als barrierefrei?
Wenn es die DIN 18040-2 erfüllt: 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt, bodengleiche Dusche mit höchstens 2 cm Absenkung, Türen ab 80 cm lichter Breite, rutschhemmender Boden mindestens der Bewertungsgruppe B. Für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gelten strengere Werte.
Wie groß muss ein barrierefreies Bad mindestens sein?
Die Norm nennt keine Mindestfläche, nur Bewegungsflächen — und die dürfen sich überlagern. In der Praxis reichen rund 4,5 bis 5 m² für ein barrierefreies Bad, wenn der Zuschnitt stimmt. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind 7 bis 9 m² realistisch.
Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Zwischen 3.000 und 25.000 Euro. Ein Teilumbau mit bodengleicher Dusche liegt bei 3.000 bis 8.000 Euro, eine Komplettsanierung nach Norm bei 12.000 bis 25.000 Euro. Einzelne Nachrüstungen wie Haltegriffe beginnen bei 80 Euro. (Eigene Marktrecherche, Stand August 2026)
Lässt sich ein kleines Bad barrierefrei umbauen?
Ja. Weil sich Bewegungsflächen überlagern dürfen, braucht ein Bad nur einmal 120 × 120 cm freie Fläche, nicht vor jedem Objekt getrennt. Schiebetür, wandhängende Objekte und Stauraum in der Höhe schaffen zusätzlich Platz.
Wie groß muss eine behindertengerechte Dusche sein?
Die DIN 18040-2 nennt keine Mindestgröße für die Duschfläche. Maßgeblich ist die Bewegungsfläche von 120 × 120 cm, bei Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm. Die Duschfläche darf darin aufgehen, wenn der Übergang bodengleich ist und das Gefälle höchstens 2 Prozent beträgt.
Wer zahlt den Umbau — Krankenkasse oder Pflegekasse?
Die Pflegekasse. Sie zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 1 bis 5. Die Krankenkasse zahlt nur Hilfsmittel auf Rezept nach § 33 SGB V, etwa einen Duschhocker oder einen Badewannenlift.
Gibt es noch einen KfW-Zuschuss für den Badumbau?
Nein. Der Investitionszuschuss Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Neue Mittel erwartet die KfW frühestens 2027. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Verfügbar ist weiterhin der Kredit 159. (Stand: August 2026)
Was gilt beim barrierefreien Badumbau in der Mietwohnung?
Nach § 554 Abs. 1 BGB haben Sie einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn der Umbau der Barrierereduzierung dient. Die Kosten tragen Sie selbst, die Pflegekasse zahlt auch hier. Ohne abweichende Vereinbarung müssen Sie bei Auszug zurückbauen.
Quellen und Bildnachweis
Normen und Rechtsgrundlagen, alle abgerufen am 17. August 2026: DIN 18040-2:2011-09, amtlich veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 37 q/2012 · § 40 SGB XI · § 35a EStG · § 554 BGB · KfW, Investitionszuschuss 455 · KfW, Meldung zum Antragstopp vom 31.07.2026
Rutschhemmung: Die Anforderung „mindestens Bewertungsgruppe B“ im Duschbereich stammt aus DIN 18040-2, Abschnitt 5.5.5, die dafür auf GUV-I 8527 verweist — heute DGUV Information 207-006, Ausgabe Dezember 2025. Die Bewertungsgruppen A bis C gelten für nasse Barfußbereiche, die R-Klassen R9 bis R13 für Bereiche mit Schuhwerk. Geprüft wird beides nach DIN EN 16165, die im Dezember 2021 DIN 51097 und DIN 51130 abgelöst hat.
Preisangaben: eigene Marktrecherche, Stand August 2026. Ausgewertet wurden die öffentlich einsehbaren Preisangaben von aroundhome.de, pflegehilfe.org, badumbau-ratgeber.de und heizcenter.de, alle abgerufen am 17. August 2026. Es sind Orientierungswerte und ersetzen kein Angebot.
Bilder: Ehepaar in einem altersgerecht umgebauten Badezimmer (erstellt mit KI) · Der Unterschied Altersgerecht vs. DIN-Barrierefrei · Frau hält einen bewilligten Förderantrag (erstellt mit KI) · Bodenebene Dusche · Einklappbarer Sitz für die Dusche · Ehepaar bei einer Badewanne mit Tür (erstellt mit KI) · Dusch-WC in einem modernen Eigenheim (erstellt mit KI) · Kleines Badezimmer · Grundprinzipien der Raumgestaltung für kleine, altersgerechte Bäder · Monteur erklärt die barrierefreien Umbaumaßnahmen (erstellt mit KI). Alle © Altersgerecht Modernisieren.
Patrick Herr ist Gründer von ‚Altersgerecht Modernisieren‘. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstützt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. “Umbauen statt umziehen” lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmäßig als Gastautor für renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause für immer“.