Treppenlift im Mietshaus: Ihre Rechte als Mieter

Älteres Ehepaar sucht gemeinsam am Laptop nach Informationen
Vor dem Antrag beim Vermieter steht die Frage nach dem Recht. Foto: Pexels

Die Treppe im Hausflur wird zum Hindernis, und die Wohnung gehört Ihnen nicht. Dann stellt sich vor jeder technischen Frage eine rechtliche: Muss der Vermieter das erlauben? Die kurze Antwort: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass er einen Treppenlift im Mietshaus gestattet. Bezahlen müssen Sie ihn selbst — und an einem Punkt scheitern die meisten Anträge, obwohl er sich vermeiden lässt.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Sie haben einen Anspruch. Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. (Stand: August 2026)
  • Ein Verbot im Mietvertrag zählt nicht. § 554 Abs. 2 BGB erklärt jede Vereinbarung zum Nachteil des Mieters für unwirksam.
  • Der Paragraf hat sich geändert. Der frühere § 554a BGB ist seit dem 1. Dezember 2020 aufgehoben. Wer sich heute darauf beruft, zitiert eine Norm, die es nicht mehr gibt.
  • Die Kosten tragen Sie. Anschaffung, Einbau, Wartung, Versicherung und der spätere Rückbau gehen zulasten des Mieters.
  • Der häufigste Ablehnungsgrund ist die Rückbausicherheit. Ein symbolischer Betrag genügt nicht — ein Gericht hat 300 Euro als zu niedrig verworfen.
  • Zuschuss: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme von der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI, ab Pflegegrad 1. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Antrag vor Beginn der Arbeiten.
  • Der Anspruch gilt auch für Angehörige. Es kommt nicht darauf an, wer im Mietvertrag steht, sondern wer in der Wohnung lebt.

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Ihr Anspruch nach § 554 BGB

Maßgeblich ist § 554 BGB mit der amtlichen Überschrift „Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte“. Absatz 1 Satz 1 lautet:

„Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.“

Ein Treppenlift fällt darunter. Sie brauchen keine Genehmigung im Sinne einer Gnade, sondern haben einen Anspruch auf Erlaubnis. Der Vermieter entscheidet nicht mehr darüber, ob Sie dürfen, sondern nur noch darüber, wie die Maßnahme ausgeführt wird — und ob sie ihm im Einzelfall zumutbar ist. (Stand: August 2026)

Besonders wichtig ist Absatz 2: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Ein pauschales Umbauverbot im Mietvertrag hat gegen diesen Anspruch keinen Bestand.

Ein Hinweis zur Rechtsgrundlage, weil er im Netz durchgehend falsch steht: Bis 2020 stand das Recht auf Barrierefreiheit in § 554a BGB. Diese Vorschrift wurde durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 aufgehoben und ist seit dem 1. Dezember 2020 außer Kraft. Wenn Sie in älteren Ratgebern oder Musterschreiben auf § 554a stoßen, ist der Inhalt oft noch richtig, die Fundstelle aber nicht. Berufen Sie sich gegenüber Ihrem Vermieter auf § 554 BGB.

Auch wenn nicht Sie selbst betroffen sind

Ein verbreitetes Missverständnis: Der Anspruch setze voraus, dass die gehbehinderte Person im Mietvertrag steht. Das ist nicht so.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits im Beschluss vom 28. März 2000 (Az. 1 BvR 1460/99, NJW 2000, 2658) entschieden — es ging um genau diesen Fall, einen Lift im Treppenhaus eines Miethauses. Nach der Entscheidung schützt Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes auch das Besitzrecht des Mieters, und das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG prägt die Auslegung des Mietrechts — auch dann, wenn der behinderte Angehörige oder Partner nicht Partei des Mietvertrags ist. Die Zivilgerichte müssen die gegenläufigen Interessen umfassend abwägen und dürfen sich nicht darauf beschränken zu prüfen, ob die Weigerung schikanös war. Nachzulesen in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Für Sie heißt das: Wenn Ihr Partner, Ihr Elternteil oder Ihr Kind in der Wohnung lebt und die Treppe nicht mehr bewältigt, tragen Sie den Anspruch — auch wenn Sie selbst gut zu Fuß sind.

Wann der Vermieter ablehnen darf

Der Anspruch ist nicht grenzenlos. § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB nennt die Grenze: Er besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter nicht zumutbar ist. Das ist eine Abwägung im Einzelfall, und sie fällt regelmäßig zugunsten des Mieters aus — aber nicht immer.

Einwand des VermietersSetzt sich meist durchWarum
Rettungsweg oder Mindesttreppenbreite werden unterschrittenVermieterÖffentlich-rechtliche Pflicht, über die keine der beiden Seiten verfügen kann
Der Rückbau ist technisch nicht möglichVermieterUnzumutbarkeit nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB
Es wurde keine ausreichende Sicherheit angebotenVermieterSiehe nächster Abschnitt
Das Gebäude steht unter Denkmalschutzkommt auf den Fall anAbwägung zwischen Schutzzweck und Nutzungsinteresse
Eine zumutbare Alternative genügtkommt auf den Fall anNur wenn sie den Bedarf wirklich gleichwertig deckt
„Das mindert den Wert der Immobilie“MieterEine bloße Behauptung begründet keine Unzumutbarkeit
„Ich möchte das grundsätzlich nicht“MieterDas Bundesverfassungsgericht verlangt eine umfassende Abwägung
Eigene Zuordnung nach § 554 BGB und der zitierten Rechtsprechung. Orientierung für den Regelfall, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der erste Punkt ist der einzige, der sich nicht verhandeln lässt: Wenn die Treppe nach dem Einbau als Rettungsweg nicht mehr taugt, hilft auch der beste Antrag nichts. Wie breit die Treppe bleiben muss und welche Maße die Bauordnungen vorgeben, steht ausführlich in unserem Ratgeber Treppenlift im Mehrfamilienhaus. Bei sehr schmalen Treppen lohnt vorab ein Blick auf die Lösungen für schmale Treppen — oft ist technisch mehr möglich, als der Vermieter vermutet.

Die Rückbausicherheit: daran scheitern die meisten Anträge

Dieser Abschnitt ist der wichtigste der Seite, und er wird in den meisten Ratgebern entweder ausgelassen oder nach altem Recht beschrieben.

Was sich 2020 geändert hat. Die alte Fassung stellte es dem Vermieter frei, seine Zustimmung an eine Sicherheit zu knüpfen. Die geltende Fassung dreht die Blickrichtung um. § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB lautet:

„Der Mieter kann sich zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.“

bis 30.11.2020 (§ 554a Abs. 2 BGB)seit 01.12.2020 (§ 554 Abs. 1 Satz 3 BGB)
WortlautVermieter kann die Zustimmung von einer Sicherheit abhängig machenMieter kann sich zur Sicherheit verpflichten
Muss der Mieter von sich aus anbieten?faktisch janein
Wonach richtet sich die Höhe?nach den zu erwartenden Rückbaukostenebenso
Auf drei Monatsmieten begrenzt?neinnein — die Kautionsgrenze des § 551 Abs. 1 BGB gilt hier nicht
Gegenüberstellung der Gesetzesfassungen nach § 554 BGB und dem aufgehobenen § 554a BGB. Stand: August 2026.

Was das praktisch bedeutet. Sie müssen eine Sicherheit nicht ungefragt vorab anbieten. Der Anspruch entsteht auch ohne sie. Klug ist es trotzdem, sie von sich aus und beziffert anzubieten — denn genau hier scheitern Anträge.

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hatte über den Fall einer gehbehinderten Mieterin zu entscheiden (Urteil vom 11. Oktober 2012, Az. 3 C 181/12, besprochen bei Haufe). Sie bot zunächst rund 200 Euro als Sicherheit an, später 300 Euro. Das Gericht hielt das für nicht ausreichend: Der angebotene Betrag stützte sich auf die Zusage Dritter, den Rückbau unentgeltlich zu übernehmen — und deren Verfügbarkeit kann der Vermieter nicht garantieren. Der Vermieter durfte die Zustimmung deshalb verweigern. Das Urteil erging noch zum damaligen § 554a BGB; der Gedanke, dass die Sicherheit die tatsächlichen Rückbaukosten decken muss, trägt aber weiterhin.

Die Lehre daraus in einem Satz: Holen Sie vor dem Antrag einen Kostenvoranschlag für den Rückbau ein und bieten Sie genau diesen Betrag als Sicherheit an. Das kostet ein Telefonat und nimmt dem Vermieter sein stärkstes Argument.

Was Sie der Treppenlift kostet

Als Mieter tragen Sie die Kosten grundsätzlich allein. Dazu gehören mehr Posten, als die meisten zunächst einplanen:

  • Anschaffung und Einbau des Lifts
  • Wartung über die gesamte Mietzeit
  • Versicherung, soweit der Vermieter sie verlangt
  • Rückbau beim Auszug und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach § 546 BGB

Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der Grund, warum die Sicherheitsfrage überhaupt gestellt wird. Wer bei Einzug mit 30 Jahren Mietdauer rechnet und nach fünf Jahren umzieht, zahlt den Rückbau trotzdem.

Konkrete Preise hängen stark von der Treppe ab — gerade oder kurvig, eine Etage oder mehrere. Die Spannen und was sie treibt, stehen in unserem Ratgeber Was ein Treppenlift kostet.

Ein Punkt, der sich lohnt: Der Vermieter kann sich freiwillig beteiligen. Verpflichtet ist er nicht. Ein Argument dafür ist die längere Vermietbarkeit einer barrierearmen Wohnung.

Vorteile für Vermieter beim Einbau eines Treppenlifts - © Altersgerecht Modernisieren
Argumente, die im Gespräch mit dem Vermieter tragen. Grafik: © Altersgerecht Modernisieren

Zuschüsse für Mieter

Die Pflegekasse ist der wichtigste Weg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — schon Pflegegrad 1 genügt. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, gibt es den Betrag je Person, gedeckelt auf 16.720 Euro je Maßnahme. (Stand: August 2026)

Zwei Dinge dazu, die oft verwechselt werden. Erstens zahlt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse — ein Treppenlift gilt nicht als Hilfsmittel, sondern als Anpassung des Wohnumfelds. Zweitens muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Wer erst einbauen lässt und dann beantragt, geht leer aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber Zuschüsse für den Treppenlift.

Der KfW-Zuschuss steht derzeit nicht zur Verfügung. Der KfW-Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ (455-B) nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an; die Fördermittel sind ausgeschöpft. Die KfW rechnet frühestens 2027 mit neuen Bundesmitteln. (Stand: August 2026)

Der KfW-Kredit 159 steht offen — auch Mietern. Antragsberechtigt sind nach dem Merkblatt zum Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) ausdrücklich auch Mieter, und ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Kredit, kein Geschenk — er wird verzinst und zurückgezahlt. Die Konditionen ändern sich laufend; maßgeblich ist die Produktseite der KfW. (Stand: August 2026)

Musterbrief: So beantragen Sie den Treppenlift

Der Antrag ist formlos gültig, sollte aber schriftlich gestellt werden — schon damit Sie später belegen können, wann Sie gefragt haben. Fünf Bausteine gehören hinein:

  1. Anlass — welche Einschränkung, seit wann, ärztlich bestätigt
  2. Anspruch — Verweis auf § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB
  3. Umfang — welches Modell, welche Treppe, Einbau durch einen Fachbetrieb
  4. Kosten — Anschaffung, Einbau, Wartung und Rückbau tragen Sie
  5. Sicherheit — Rückbau zusagen und eine bezifferte Sicherheit anbieten, den Kostenvoranschlag beilegen

Baustein 5 ist der, an dem der oben geschilderte Fall gescheitert ist. Lassen Sie ihn nicht weg.

Betreff: Antrag auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

ich wohne seit dem … in Ihrer Wohnung … Aufgrund einer Gehbehinderung kann ich die Treppe zu meiner Wohnung nicht mehr sicher benutzen. Eine ärztliche Bescheinigung lege ich bei.

Ich beantrage Ihre Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus. Nach § 554 Absatz 1 Satz 1 BGB kann ich verlangen, dass Sie bauliche Veränderungen erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen.

Zur Ausführung: Vorgesehen ist ein Sitzlift entlang der Treppenwange, montiert von einem Fachbetrieb. Die nutzbare Treppenbreite bleibt erhalten; die Schiene lässt sich rückstandsfrei entfernen. Ein Angebot füge ich bei.

Sämtliche Kosten für Anschaffung, Einbau, Wartung, Versicherung und den späteren Rückbau trage ich. Für den Rückbau sage ich Ihnen die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu und biete Ihnen hierfür eine Sicherheit in Höhe von … Euro an. Grundlage ist der beiliegende Kostenvoranschlag für die Demontage.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Rückmeldung bis zum … Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch gemeinsam mit dem ausführenden Betrieb.

Mit freundlichen Grüßen

Der Link legt eine Kopie in Ihrem eigenen Google-Konto an. Das Original bleibt unverändert, Sie können Ihre Angaben direkt eintragen.

Setzen Sie eine Frist, die fair ist — zwei bis drei Wochen sind üblich. Versenden Sie den Brief so, dass Sie den Zugang belegen können.

Häufige Einwände und was Sie antworten

EinwandAntwort
„Der Umbau beschädigt die Bausubstanz.“Montage durch einen Fachbetrieb, Rückbau zugesagt, Sicherheit beziffert angeboten.
„Die Treppe ist zu schmal.“Vor der Absage ein Aufmaß durch einen Fachbetrieb — bei schmalen Treppen ist technisch oft mehr möglich als vermutet.
„Was ist, wenn Sie ausziehen?“Rückbau auf eigene Kosten, abgesichert durch die angebotene Sicherheit.
„Ich habe keinen Vorteil davon.“Eine barrierearme Wohnung lässt sich länger und leichter vermieten.
„Das muss ich versichern lassen.“Der Lift kann in die Haftpflicht des Mieters oder über den Fachbetrieb abgedeckt werden.
Eigene Zusammenstellung aus der zitierten Rechtsprechung und den Anforderungen des § 554 BGB.

Wenn der Vermieter Nein sagt

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Drei Stufen, in dieser Reihenfolge:

1. Das Gespräch suchen. Fragen Sie nach dem konkreten Grund. Sehr oft ist es die Sorge vor dem Rückbau — und die lässt sich mit einem Kostenvoranschlag und einer bezifferten Sicherheit ausräumen.

2. Den Mieterverein einschalten. Ein Schreiben vom Mieterverein wirkt häufig, wo das eigene nicht gewirkt hat, und die Beratung ist für Mitglieder im Beitrag enthalten. Das ist der günstigste Weg zu einer fachlichen Einschätzung.

3. Auf Zustimmung klagen. Der Anspruch aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB ist einklagbar. Und die Verweigerung kann für den Vermieter teuer werden: Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 30. September 2024 (Az. 66 S 24/24, besprochen bei Mietrecht.org) einer gehbehinderten Mieterin 11.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Die hartnäckige Weigerung, den Anspruch zu erfüllen, wertete das Gericht als Benachteiligung nach § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das Gericht stellte zugleich klar: Eine Vereinbarung über die Sicherheit betrifft nur das Wie der Maßnahme, nicht das Ob.

Zwei Einschränkungen der Redlichkeit halber: Die Entscheidung betraf eine Rollstuhlrampe, keinen Treppenlift, und sie ist eine Entscheidung eines Landgerichts, kein höchstrichterliches Urteil. Der zugrunde liegende Anspruch ist derselbe.

Wir sind keine Rechtsberatung. Wenn es ernst wird, gehört der Fall zum Mieterverein oder zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Mietrecht.

Wenn Ihnen die Wohnung gehört

Dieser Ratgeber behandelt das Mietverhältnis. Gehört Ihnen die Wohnung, gilt etwas anderes: Dann ist nicht der Vermieter Ihr Gegenüber, sondern die Eigentümergemeinschaft, und die maßgeblichen Vorschriften sind § 20 und § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes. Auch dort haben Sie einen Anspruch — aber Beschlussweg und Kostenverteilung funktionieren völlig anders.

Alles dazu, einschließlich der Frage, wer am Ende zahlt, und der Maße, die die Bauordnungen für das Treppenhaus vorgeben, steht in unserem Ratgeber Wenn Ihnen die Wohnung gehört: Treppenlift im Mehrfamilienhaus.

In fünf Schritten zum Treppenlift

Anleitung zum Einbau eines Treppenlifts im Mietshaus - © Altersgerecht Modernisieren
Der Ablauf im Überblick. Grafik: © Altersgerecht Modernisieren
  1. Bedarf belegen. Ärztliche Bescheinigung über die Gehbehinderung einholen.
  2. Angebot und Rückbaukosten einholen. Ein Fachbetrieb misst auf, sagt, was technisch geht, und beziffert auch die Demontage.
  3. Antrag stellen. Schriftlich, mit den fünf Bausteinen oben und einer fairen Frist.
  4. Bei Zustimmung: Zuschuss beantragen. Erst der Antrag bei der Pflegekasse, dann der Auftrag — nicht umgekehrt.
  5. Einbauen lassen. Nach Bewilligung beauftragen und die Abnahme dokumentieren.

Der zweite Schritt entscheidet über die Erfolgsaussichten. Ein Antrag mit Aufmaß, Angebot und beziffertem Rückbau ist etwas anderes als eine Anfrage ohne Zahlen.

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Häufige Fragen

Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt? Ja. Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter den Einbau erlaubt, wenn er dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Sie brauchen dafür seine Zustimmung, aber er darf sie nur verweigern, wenn ihm die Maßnahme nicht zumutbar ist.

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters? Ja. Ein Treppenlift ist eine bauliche Veränderung, und die dürfen Sie nicht eigenmächtig vornehmen. Bauen Sie ohne Zustimmung ein, drohen Rückbauforderung und im Streitfall eine Abmahnung.

Muss ich eine Sicherheit für den Rückbau anbieten? Sie müssen nicht. § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB stellt es Ihnen frei, sich zu einer Sicherheit zu verpflichten. In der Praxis ist ein beziffertes Angebot auf Basis eines Kostenvoranschlags aber der entscheidende Punkt — ein zu niedriger Betrag hat schon zur Ablehnung geführt.

Wie hoch muss die Sicherheit sein? Sie richtet sich nach den zu erwartenden Kosten für Demontage und Wiederherstellung. Die Kautionsgrenze von drei Monatsmieten aus § 551 Abs. 1 BGB gilt hier nicht. Ein Gericht hat 300 Euro als zu niedrig verworfen, weil der Betrag auf unentgeltlichen Zusagen Dritter beruhte.

Was passiert mit dem Treppenlift, wenn ich ausziehe? Im Regelfall bauen Sie ihn auf eigene Kosten zurück und stellen den ursprünglichen Zustand wieder her, § 546 BGB. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, dass der Lift bleibt.

Wer trägt die Kosten? Sie als Mieter — Anschaffung, Einbau, Wartung, Versicherung und Rückbau. Der Vermieter kann sich freiwillig beteiligen, muss aber nicht.

Habe ich Anspruch, wenn nicht ich, sondern mein Angehöriger gehbehindert ist? Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az. 1 BvR 1460/99), dass das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes die Auslegung auch dann prägt, wenn die behinderte Person nicht Partei des Mietvertrags ist. Es kommt darauf an, wer in der Wohnung lebt.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter gar nicht reagiert? Setzen Sie schriftlich eine angemessene Frist nach und belegen Sie den Zugang. Reagiert er weiterhin nicht, ist der Mieterverein die nächste Station; der Anspruch auf Zustimmung ist einklagbar.

Kann der Vermieter den Einbau verbieten? Nur bei Unzumutbarkeit nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB. Tragfähig sind vor allem baurechtliche Gründe wie ein nicht mehr gesicherter Rettungsweg oder ein technisch unmöglicher Rückbau. Persönliche Vorbehalte oder eine behauptete Wertminderung genügen nicht.

Bekomme ich als Mieter einen Zuschuss? Ja. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, unabhängig davon, ob Sie mieten oder besitzen. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge an; der KfW-Kredit 159 steht auch Mietern offen.

Bildquellen

  • Älteres Ehepaar am Laptop — Foto: Pexels
  • Vorteile für Vermieter beim Einbau eines Treppenlifts — © Altersgerecht Modernisieren
  • Anleitung zum Einbau eines Treppenlifts im Mietshaus — © Altersgerecht Modernisieren

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