Treppenlift Zuschuss Bayern 2025: So sparen Sie Tausende!

Ein Treppenlift ermöglicht Mobilität, Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Doch die Kosten für den Einbau schrecken oft ab. Die gute Nachricht: In Bayern gibt es zahlreiche Zuschüsse und Förderprogramme, die den finanziellen Aufwand erheblich reduzieren!

Doch welche Zuschüsse gibt es konkret? Wer hat Anspruch darauf? Und wie funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum „Treppenlift Zuschuss Bayern“ wissen müssen: Von den wichtigsten Fördermöglichkeiten über häufige Fehler beim Antrag bis hin zu wertvollen Tipps, wie Sie durch steuerliche Vorteile zusätzlich sparen können.

💡 Tipp: Wussten Sie, dass Förderungen meist vor dem Einbau beantragt werden müssen? Lesen Sie weiter und sichern Sie sich rechtzeitig Ihre finanzielle Unterstützung!

Wappen Bayern

Treppenlift Zuschüsse in Bayern – Das Wichtigste für Schnellleser

🏛️ Regionale Förderung in Bayern: 0 % Darlehen von bis zu 10.000 €

🏥 Pflegekassenzuschuss (bundesweit): Bis zu 4.180 € pro Person

🏗️ KfW-Förderkredit (bundesweit): Zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 €

Treppenlift-Förderung in Bayern: Schritt-für-Schritt zum maximalen Zuschuss

Bevor wir die einzelnen Förderungen genauer betrachten, geben wir Ihnen hier schon mal die perfekte Anleitung vor, womit Sie die meisten Förderungen für Ihren Treppenlift rausholen.
Zuerst prüfen Sie, ob Sie einen Pflegegrad haben. Wenn ja, ist das super! Dann rufen Sie als Erstes bei Ihrer Pflegekasse an. Die Förderung der Pflege- bzw. Krankenkasse beträgt bis zu 4.180 Euro! Reicht das Geld schon aus? Prima, dann sind Sie fertig!

Aber sind wir ehrlich: In den meisten Fällen reichen 4.180 Euro für einen Treppenlift nicht aus. Also geht es weiter:

Wohnen Sie in Bayern? Dann haben Sie Glück! Bayern bietet ein zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 Euro an. Das bedeutet, Sie bekommen Geld geliehen, ohne Zinsen zu zahlen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis danach (die Quelle zu den entsprechenden Ansprechpartner liefern wir im nachfolgenden Kapitel).

Ist der Treppenlift etwas teurer und die Kombination reicht noch nicht aus? Keine Sorge, es gibt noch eine weitere Möglichkeit. Die KfW-Bank bietet günstige Kredite an. Bis zu 50.000 Euro können Sie hier bekommen noch zusätzlich bekommen. Sprechen Sie dafür mit Ihrer Hausbank. Die hilft Ihnen bei dem Antrag.

Wichtig ist: Stellen Sie alle Anträge, bevor Sie den Treppenlift bestellen oder einbauen lassen. Und holen Sie vorher Angebote ein, damit Sie wissen, wie viel Geld Sie brauchen. Mit unserem kostenlosen Angebotsservice erhalten Sie übrigens bis zu 3 kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Umgebung.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, nutzen Sie alle Möglichkeiten aus und sparen so viel Geld wie möglich bei Ihrem neuen Treppenlift.

Optimierung der Treppenlift Finanzierung in Bayern - © Altersgerecht Modernisieren
Optimierung der Treppenlift Finanzierung in Bayern - © Altersgerecht Modernisieren

Regionaler Zuschuss in Bayern: Zinsloses Darlehen bis zu 10.000 €

Der Freistaat Bayern bietet einen leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro an. Dieses Programm ermöglicht es Bürgern, ihr Zuhause altersgerecht und barrierefrei umzugestalten, um so lange wie möglich selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können.

Eckpunkte der bayerischen Förderung

  • Zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 Euro

Voraussetzungen für die Förderung

  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (siehe unten)
  • Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahmen (ärztliches Attest)
  • Beginn der Bauarbeiten erst nach Antragstellung

 

Einhaltung der Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenzen für die Förderung nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG sind wie folgt:

  • Einpersonenhaushalt: 28.300 €
  • Zweipersonenhaushalt: 43.200 €

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.700 €. Für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Grenze zusätzlich um 3.200 € je Kind.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Grenzen als Orientierung dienen. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern ist ein Abweichen von diesen Werten um bis zu 30% nach oben möglich.

Erforderliche Unterlagen für den regionale Zuschuss

  • Eigentumsbeleg für die Immobilie (bspw. ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch)
  • Belege zur Finanzierungssicherheit (bspw. ein Dokumente, die Ihre finanzielle Fähigkeit zur Durchführung des Projekts nachweisen)
  • Offizieller Beleg über gesundheitliche Einschränkungen (bspw. gültiger Schwerbehindertenausweis oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen

Antragsprozess für den regionalen Zuschuss

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle (diese finden Sie hier)
  2. Beratungsgespräch zur Klärung der Förderfähigkeit
  3. Einholung von Kostenvoranschlägen
  4. Einreichung des vollständigen Antrags vor Beginn der Baumaßnahmen
  5. Warten auf die Bewilligung der Fördermittel
  6. Nach Erhalt der Zusage: Beginn der Bauarbeiten
  7. Durchführung der geplanten Umbaumaßnahmen
  8. Einreichung der Verwendungsnachweise

Überregionale Förderung von Treppenliften durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse bietet eine überregionale Förderung für den Einbau von Treppenliften an. Diese Unterstützung zielt darauf ab, Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein selbstständiges Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen.

Diese Förderung ist mit der regionalen Förderung in Bayern kombinierbar.

Eckpunkte der Förderung durch die Krankenkasse

  • Zuschuss in Höhe von maximal 4.180 € pro Person
  • Einmalige Förderung pro Antragsteller
  • Bei Ehepaaren mit Pflegegrad: Kumulierung der Zuschüsse möglich
  • Maximale Förderung pro Haushalt: 16.720 € (bei vier Personen mit Pflegegrad)

Voraussetzungen für die Förderung der Krankenkasse

  • Vorhandener Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  • Nachweis der Notwendigkeit des Treppenlifts
  • Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen

Antragsprozess für den Zuschuss

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse
  2. Einholung eines Kostenvoranschlags für den Treppenlift
  3. Einreichung des Antrags auf „Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“
  4. Beifügung notwendiger Unterlagen (z.B. Pflegegradnachweis, ärztliches Attest)
  5. Prüfung des Antrags durch die Krankenkasse
  6. Bei Genehmigung: Durchführung der Baumaßnahmen
  7. Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung

⚠️ Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Wird der Treppenlift bereits eingebaut, bevor der Antrag bewilligt ist, entfällt der Anspruch auf die Förderung.

Das könnte Sie interessieren: Wenn Sie in Bayern leben und bei der AOK versichert sind, können Sie sich in unserem Ratgeber über die Treppenlift Kostenübernahme AOK informieren.

KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite für barrierefreies Wohnen (bundesweit)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt barrierefreie Umbauprojekte mit ihrem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“. Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite für Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren und ein komfortables, sicheres Zuhause im Alter ermöglichen.

Eckpunkte der KfW Förderung

  • Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins ab 2,39% (Stand: Februar 2025)
  • Laufzeiten von bis zu 30 Jahren
  • Bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln

💡Tipp: Der KfW-Kredit lässt sich ideal mit regionalen Zuschüssen kombinieren, sowie mit dem Zuschuss durch die Krankenkasse.

Voraussetzungen für den KfW Kredit

  • Haus- und Wohnungseigentümer 
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

💡 Tipp: Auch jüngere Menschen ohne akuten Pflegebedarf können den KfW-Kredit nutzen, um vorausschauend Barrieren abzubauen und den Wohnkomfort zu erhöhen.

Antragsprozess für den KfW Kredit 159

  1. Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens
  2. Kontaktaufnahme mit einer Hausbank oder einem Finanzierungspartner
  3. Beratungsgespräch und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
  4. Einreichung des Antrags durch die Bank bei der KfW
  5. Prüfung und Bewilligung durch die KfW
  6. Auszahlung des Kredits nach Erhalt der Zusage
  7. Beginn der Umbaumaßnahmen nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage

3 häufige Fehler bei Antragserstellung – und wie Sie sie vermeiden

Viele Anträge werden abgelehnt oder verzögert, weil häufige Fehler unterlaufen. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen hier die typischen Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden.

1. Antrag erst nach dem Einbau stellen

Ein besonders häufiger Fehler: Der Antrag wird erst nach dem Einbau des Treppenlifts gestellt. Alle Förderprogramme, wie der regionale bayerische Zuschuss, der Zuschuss der Pflegekasse oder die KfW-Förderung, setzen voraus, dass die Anträge vor Beginn der Maßnahme eingereicht und genehmigt werden.

So vermeiden Sie den Fehler:

  • Holen Sie mindestens einen Kostenvoranschlag ein.
  • Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein
  • Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab, bevor Sie den Treppenlift beauftragen.

2. Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Ein weiterer häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen sind unvollständige Unterlagen. Pflegegradnachweise, ärztliche Bescheinigungen oder Angebote von Fachfirmen sind essentiell für eine zügige Bearbeitung.

So vermeiden Sie den Fehler:

  • Erstellen Sie eine Checkliste der benötigten Dokumente.
  • Überprüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Förderstelle genau.
  • Reichen Sie alle Unterlagen gesammelt und vollständig ein.

3. Kosten falsch kalkulieren

Wer die Gesamtkosten für den Treppenlift zu knapp kalkuliert, riskiert, dass die Förderung nicht ausreicht. Zusätzliche Ausgaben für bauliche Anpassungen, wie den Umbau von Treppenhäusern oder Stromanschlüssen, werden oft vergessen.

So vermeiden Sie den Fehler:

  • Holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein (Mit unserem kostenlosen Service erhalten Sie in kurzer Zeit bis zu 3 Angebote aus Ihrer Umgebung)
  • Fragen Sie nach Komplettangeboten, die auch Montage und Nebenarbeiten beinhalten.
  • Planen Sie einen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Treppenlift Zuschuss in Bayern

In Bayern gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Pflegekassenzuschuss: Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
  • Bayerisches Förderprogramm: Zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 €.
  • KfW-Programm 159: Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten.

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) kann den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Auch bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt ist eine Kombination der Zuschüsse möglich.

Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht und genehmigt werden. Eine nachträgliche Antragstellung wird von Pflegekassen, der KfW und den regionalen Förderstellen in der Regel abgelehnt.

Das Darlehen wird über das Förderprogramm „Barrierefreies Wohnen“ des Freistaats Bayern vergeben. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Kommune oder das Landratsamt.

Ja, viele Förderungen lassen sich kombinieren. Beispielsweise können Sie den Pflegekassenzuschuss mit dem bayerischen Darlehen und dem KfW-Kredit kombinieren.

Ja, auch Mieter können Fördermittel beantragen. Allerdings wird hierfür in der Regel eine schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt.

In diesem Fall verlieren Sie den Anspruch auf Förderung. Alle Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt und bewilligt worden sein.

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