
Wer bei kaputten Fenstern zahlt, hängt allein an der Ursache. Ist die Scheibe durch Alter oder Verschleiß gerissen, zahlt in der Mietwohnung der Vermieter. Haben Sie selbst dagegengestoßen, zahlen Sie — oder Ihre Glasversicherung. Nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung das Fenster, nicht die Gebäudeversicherung. Bei Sturm ab Windstärke 8 und Hagel ist es umgekehrt.
Das klingt kleinteilig, entscheidet aber darüber, wen Sie zuerst anrufen.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Es gilt das Verursacherprinzip. Wer den Schaden verursacht hat, zahlt ihn — unabhängig davon, ob Sie Eigentümerin, Mieter oder Vermieter sind.
- Verschleiß ist Vermietersache. Blinde Scheiben, morsches Holz, undichte Rahmen: Das schuldet der Vermieter nach § 535 Abs. 1 BGB.
- Nach einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung, auch bei Eigentümern. In den Wohngebäude-Musterbedingungen kommt das Wort „Einbruch“ nicht vor.
- Sturm und Hagel gehen an die Wohngebäudeversicherung — Sturm zählt ab Windstärke 8.
- Die Fensterscheibe fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel. Der Bundesgerichtshof zählt am Fenster nur die Verschlüsse dazu.
- Lassen Sie sich nicht vorschnell auszahlen. Wer die Entschädigung nicht für die Reparatur verwendet, bekommt nur den Zeitwert.
Stand: August 2026
Die erste Stunde: was jetzt zählt
1. Gefahrenstelle sichern. Scherben wegräumen, Kinder und Haustiere aus dem Raum. Bei gebrochenem Glas in der Höhe den Bereich darunter absperren.
2. Fotografieren, bevor Sie etwas verändern. Die Bruchstelle, den Rahmen, die Umgebung. Diese Bilder sind später Ihr Nachweis gegenüber Versicherer oder Vermieter. Lieber zwanzig Fotos zu viel als drei zu wenig.
3. Bei Einbruch: Polizei rufen. Ohne polizeiliches Aktenzeichen reguliert kein Hausratversicherer. Räumen Sie vorher nicht auf.
4. Melden — und zwar bevor Sie jemanden beauftragen. Als Mieter dem Vermieter, als Eigentümerin dem Versicherer. Wer den Handwerker ohne Rücksprache bestellt, bleibt unter Umständen auf einem Teil der Rechnung sitzen.
5. Provisorisch schließen. Eine Folie oder Platte reicht für die Nacht. Bei größeren Schäden übernimmt das ein Glasnotdienst.
Für eine Notverglasung nennen Anbieterseiten 50 bis 100 Euro Materialkosten je Quadratmeter, dazu Arbeitszeit, Anfahrt und Nachtzuschläge. In Summe landen die Beispielrechnungen bei etwa 150 bis 400 Euro. Diese Zahlen stammen von Anbieter- und Ratgeberseiten, nicht aus einer Erhebung des Handwerks — als Orientierung brauchbar, als Verhandlungsgrundlage nicht.

Wer zahlt bei kaputten Fenstern — nach Schadensursache
Die folgende Tabelle beantwortet die Frage für die häufigsten Fälle. Wichtig ist die Spalte, die zu Ihrer Rolle passt.
| Ursache | Eigentümerin im eigenen Haus | Mieterin | Vermieter |
|---|---|---|---|
| Verschleiß, Alter, morscher Rahmen | selbst | Vermieter zahlt | zahlt (§ 535 Abs. 1 BGB) |
| Eigenes Missgeschick | selbst oder Glasversicherung | selbst oder Glasversicherung | — |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel | Wohngebäudeversicherung | Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung | Wohngebäudeversicherung |
| Einbruch, Vandalismus nach Einbruch | Hausratversicherung | Hausratversicherung, zusätzlich Vermieter melden | Instandsetzung, wenn Mieter nicht versichert |
| Dritte, etwa Nachbarskind mit Ball | Haftpflicht des Verursachers | Haftpflicht des Verursachers | Haftpflicht des Verursachers |
| Herstellungs- oder Einbaufehler | Gewährleistung des Betriebs | Vermieter | Gewährleistung des Betriebs |
Zwei Punkte werden dabei am häufigsten verwechselt.
Sturm gilt erst ab Windstärke 8. Darunter greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Fällt bei schwächerem Wind ein ungesichertes Fenster zu und die Scheibe zerspringt, werten Versicherer das regelmäßig als Eigenverschulden.
Einbruch ist kein Fall für die Gebäudeversicherung. Warum das so ist und worauf es sich stützt, steht weiter unten mit Klauselnummer.
Mietwohnung: Vermieter, Mieter, Kleinreparaturklausel
In der Mietwohnung gilt zuerst § 535 Abs. 1 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand erhalten. Ein defektes Fenster gehört dazu. Diese Pflicht kann er nicht formularmäßig auf Sie abwälzen.
Der Mieter zahlt nur, wenn er den Schaden verursacht hat. Das gilt auch bei Unachtsamkeit — der Stoß beim Möbelrücken, das ungesicherte Fenster im Durchzug, der Hitzestau hinter einer falsch angebrachten Folie. Maßstab ist § 280 BGB.
Der Sonderfall Spannungsriss
Manchmal reißt eine Scheibe ohne äußere Einwirkung. Solche thermischen Spannungsrisse entstehen, wenn sich eine Glasfläche ungleichmäßig erwärmt und die Spannung im Material zu groß wird.
Wer dafür haftet, hängt an der Ursache — und die ist hier ausnahmsweise entscheidend, weil es beide Richtungen gibt. Steht ein Heizstrahler dicht an der Scheibe oder wurde eine dunkle Folie aufgeklebt, die die Wärme staut, liegt die Verursachung beim Mieter. Reißt das Glas dagegen ohne solche Einwirkung, spricht das für einen Material- oder Konstruktionsfehler — dann trägt der Vermieter die Kosten.
Weil der Nachweis in beide Richtungen schwerfällt, lohnen sich hier die Fotos aus Schritt zwei besonders: Sie dokumentieren, was zum Zeitpunkt des Schadens vor dem Fenster stand.
Die Kleinreparaturklausel greift bei der Scheibe nicht
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie ist enger, als die meisten annehmen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Klausel sich nur auf Teile beziehen darf, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Für Fenster nennt die Entscheidung ausdrücklich die Fenster- und Türverschlüsse — also Griffe und Beschläge. Die Fensterscheibe selbst gehört nicht dazu. Eine Klausel, die auch sie erfasst, ist zu weit gefasst (BGH, Urteil vom 07.06.1989, Az. VIII ZR 91/88, veröffentlicht in BGHZ 108, 1 und NJW 1989, 2247).
Dazu kommen zwei Grenzen, die der Vertrag beide enthalten muss:
- Je Einzelreparatur gilt eine Obergrenze von etwa 100 Euro als gesichert; einzelne Gerichte lassen bis 150 Euro zu.
- Pro Jahr eine zweite Obergrenze, meist als Anteil der Jahresnettokaltmiete. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich und bewegt sich etwa zwischen 6 und 8 Prozent.
Fehlt eine dieser Grenzen im Vertrag oder ist sie zu hoch angesetzt, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dann zahlen Sie für keine einzige Kleinreparatur. Die genauen Beträge sind Rechtsprechung, kein Gesetz — im Streitfall entscheidet das zuständige Gericht. (Stand: August 2026)
Wie lange der Vermieter Zeit hat
Feste Fristen gibt es nicht. Sie müssen den Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB) und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Was angemessen ist, richtet sich nach der Dringlichkeit — bei einem kaputten Fenster reden wir über wenige Tage bis ein bis zwei Wochen, nicht über Monate.
Verstreicht die Frist ohne Ergebnis, dürfen Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Solange das Fenster nicht nutzbar ist, kommt außerdem eine Mietminderung nach § 536 BGB in Betracht.
Welche Versicherung zahlt wann
Hier liegt der häufigste Irrtum zum Thema — und er steht auf vielen Ratgeberseiten.
| Versicherung | Zahlt bei | Belegstelle |
|---|---|---|
| Wohngebäude | Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8, Hagel | VGB 2022, A 1.1 bis A 1.3 |
| Hausrat | Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub — einschließlich Reparatur des Fensters | VHB 2022, A 1.2 und A 13.2.7 |
| Glasversicherung | Bruch der Scheibe fast unabhängig von der Ursache, auch eigenes Missgeschick | Zusatzbaustein, je nach Vertrag |
| Privathaftpflicht | Schäden, die Sie an fremden Fenstern verursachen — nie am eigenen | je nach Vertrag |
Nach einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung
Das überrascht viele, weil das Fenster fest zum Gebäude gehört. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind an dieser Stelle aber eindeutig. Unter A 13.2.7 „Reparaturkosten für Gebäudeschäden“ heißt es in den Hausratbedingungen wörtlich:
„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.“
Einbruchdiebstahl gehört nach A 1.2 zu den versicherten Gefahren der Hausratversicherung. Auch die provisorische Sicherung ist gedeckt, als „Kosten für provisorische Maßnahmen“ nach A 13.2.9.
Die Gegenprobe ist noch deutlicher: In den Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) kommen die Wörter „Einbruch“, „Diebstahl“, „Vandalismus“ und „Raub“ kein einziges Mal vor. Versichert sind dort nach A 1 Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Der Vorbehalt, der dazugehört: Das sind Musterbedingungen. Der Verband gibt sie ausdrücklich zur freiwilligen Verwendung heraus, abweichende Vereinbarungen sind möglich. Einzelne Wohngebäudeverträge schließen Einbruch als Zusatzbaustein ein — das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihren Versicherer. (Stand der Bedingungen: Juni 2026)
Als Mieter melden Sie doppelt: dem eigenen Hausratversicherer und dem Vermieter. Haben Sie keine Hausratversicherung, bleibt die Instandsetzung des Fensters trotzdem beim Vermieter — den Einbruch haben Sie nicht verschuldet.
Was nach einem Einbruch in den ersten Stunden zu tun ist, haben wir gesondert zusammengestellt: Fenster reparieren nach Einbruch.
Wann sich eine Glasversicherung lohnt
Die Glasversicherung schließt genau die Lücke, die zwischen den anderen Policen bleibt: den selbst verursachten Bruch. Sie zahlt weitgehend unabhängig von der Ursache — beim Stoß mit einem harten Gegenstand ebenso wie beim Spannungsriss oder beim zugeschlagenen Fenster. Ausgenommen sind in der Regel Vorsatz und reine Schönheitsfehler wie oberflächliche Kratzer.
Sie wird als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Rechnen lohnt sich vor allem bei großen Glasflächen, Wintergärten oder Ganzglastüren — also dort, wo eine einzelne Scheibe teuer wird. Bei drei normalen Fenstern steht der Beitrag oft in keinem Verhältnis zum Risiko. Was in Ihrem Vertrag versichert ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen, nicht in den Musterbedingungen.

Reparieren oder austauschen — und was das kostet
Reparieren genügt, wenn nur die Scheibe gebrochen ist und Rahmen wie Beschläge unbeschädigt sind. Der Glaser tauscht die Verglasung.
Ein neues Fenster ist die bessere Entscheidung, wenn der Rahmen verzogen oder der Beschlag ausgerissen ist. Zur Größenordnung: Ein Fenstertausch kostet einschließlich Ein- und Ausbau etwa 420 bis 2.450 Euro je Fenster, abhängig von Größe, Rahmenmaterial und Verglasung (Aroundhome, abgerufen am 17.08.2026). Die Angabe stammt von einem Vergleichsportal, nicht aus einer Erhebung des Handwerks.
Warum Sie sich nicht einfach auszahlen lassen sollten
Es klingt naheliegend: Schaden auszahlen lassen, Geld nehmen, gleich ein besseres Fenster einbauen. Bei alten Fenstern kostet dieser Weg meistens Geld.
Der Grund steht in A 17.6 der VGB 2022. Den Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht — den sogenannten Neuwertanteil — bekommen Sie nur unter zwei Bedingungen: Sie stellen sicher, dass Sie das Geld für die Wiederherstellung verwenden, und die Wiederherstellung ist innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden sichergestellt. Die Bedingungen sehen sogar eine Rückzahlungspflicht vor, wenn Sie zu vertreten haben, dass nicht wiederhergestellt wurde. (Stand der Bedingungen: Juni 2026)
Ohne Wiederherstellung bleibt also der Zeitwert. Bei einem zwanzig Jahre alten Fenster ist das deutlich weniger als der Neupreis.
Was stattdessen funktioniert: Lassen Sie das Fenster ersetzen und zahlen Sie die Differenz für die bessere Ausführung selbst dazu. Die Versicherung ersetzt den Zustand vor dem Schaden, nicht die Aufrüstung. Wenn ohnehin gebaut wird, ist das oft der richtige Moment — nur eben nicht als Barauszahlung.
Lohnend ist dieser Moment vor allem beim Einbruchschutz. Fenster aus den Achtziger- und Neunzigerjahren haben in der Regel keine Sicherheitsbeschläge; was einbruchhemmende Fenster der Widerstandsklasse RC2 ausmacht, steht in unserer Übersicht zu einbruchsicheren Fenstern. Oft genügt schon Einbruchschutz nachrüsten an den vorhandenen Fenstern. Was ein vollständiger Fenstertausch kostet, haben wir gesondert aufgeschlüsselt.
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Häufige Fragen
Sind kaputte Fenster Vermietersache? In der Regel ja. Nach § 535 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand halten, und die Fenster gehören dazu. Das umfasst Verschleiß, Materialermüdung und Witterungsschäden. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben — dann haften Sie, auch wenn es ein Versehen war.
Fällt die Fensterscheibe unter die Kleinreparaturklausel? Nein. Der Bundesgerichtshof beschränkt solche Klauseln auf Teile, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Am Fenster sind das die Verschlüsse, also Griffe und Beschläge — nicht die Scheibe (Az. VIII ZR 91/88). Erfasst eine Klausel die Scheibe trotzdem, ist sie zu weit gefasst und damit insgesamt unwirksam.
Welche Versicherung zahlt nach einem Einbruch? Die Hausratversicherung, und zwar auch bei Eigentümern. Sie ersetzt nach A 13.2.7 der GDV-Musterbedingungen die Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind. In den Wohngebäudebedingungen kommt Einbruch dagegen überhaupt nicht vor. Einzelne Verträge enthalten einen Zusatzbaustein — schauen Sie in Ihre Police.
Wer zahlt bei kaputten Fenstern durch Zugluft? In der Regel Sie selbst. Ein ungesichertes Fenster, das im Wind zuschlägt, gilt als Verletzung der Sorgfaltspflicht, nicht als Sturmschaden. Die Wohngebäudeversicherung greift erst ab Windstärke 8 und auch dann nur, wenn das Fenster ordnungsgemäß geschlossen war. Eine Glasversicherung zahlt hier unabhängig vom Verschulden.
Zahlt die Privathaftpflicht meinen eigenen Fensterschaden? Nein, für eigene Fenster kommt sie nie auf. Die Privathaftpflicht deckt ausschließlich Schäden an fremdem Eigentum. Sie ist deshalb genau dann Ihr Ansprechpartner, wenn jemand anderes Ihre Scheibe zerstört hat — dann melden Sie den Schaden der Haftpflicht des Verursachers, nicht Ihrer eigenen.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Reparatur? Feste Fristen gibt es nicht. Die Frist muss angemessen sein und richtet sich nach der Dringlichkeit; bei einem kaputten Fenster sind das wenige Tage bis ein bis zwei Wochen. Verstreicht sie ohne Ergebnis, dürfen Sie den Mangel nach § 536a Abs. 2 BGB selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen.
Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde? Sie riskieren Ihren Anspruch. Als Mieter müssen Sie den Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB); melden Sie zu spät, können Schadensersatzansprüche entfallen. Gegenüber dem Versicherer gehört die rechtzeitige Meldung zu Ihren Obliegenheiten. Wer wartet, trägt den Schaden unter Umständen selbst.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 — Quadratmetermodell), Musterbedingungen. Klauseln A 1.2, A 13.2.7, A 13.2.9. PDF beim GDV
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 — Wohnflächenmodell), Musterbedingungen. Klauseln A 1.1 bis A 1.3, A 17.6. PDF beim GDV
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.1989, Az. VIII ZR 91/88 (Reichweite der Kleinreparaturklausel; BGHZ 108, 1 und NJW 1989, 2247)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 535, § 536, § 536a, § 536c, § 280
- Aroundhome: Kaputtes Fenster — wer bezahlt den Schaden?, abgerufen am 17.08.2026 (Kostenspanne Fenstertausch)
- glas.de: Notverglasung im Check, Stand 09.05.2023 (Materialkosten)
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Patrick Herr ist Gründer von ‚Altersgerecht Modernisieren‘. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstützt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. “Umbauen statt umziehen” lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmäßig als Gastautor für renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause für immer“.