BAFA-Förderung für Fenster: Zuschuss, Kredit, Steuerbonus und Pflegekasse

Älteres Ehepaar steht glücklich vor den neu ausgetauschten Fenstern im Wohnzimmer (erstellt mit KI) – ©Altersgerecht Modernisien
Älteres Ehepaar steht glücklich vor den neu ausgetauschten Fenstern im Wohnzimmer. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Neue Fenster kosten in einem Einfamilienhaus schnell 12.000 bis 20.000 Euro. Einen Teil davon holen Sie zurück, allerdings bei verschiedenen Stellen. Für den Wärmeschutz zahlt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die erste Wohneinheit sind 30.000 Euro förderfähig, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 4.500 Euro. Wer keinen Zuschuss beantragt, kann stattdessen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Und wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, kommt ein dritter Weg dazu: Die Pflegekasse kann den Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den „Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe“ nennen die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes dafür ausdrücklich als Beispiel. (Stand: September 2026)

Das Wichtigste zusammengefasst

  • BAFA-Zuschuss: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die erste Wohneinheit sind 30.000 Euro förderfähig, das ergibt 4.500 Euro. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 Euro, und der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 nur für den Anteil darüber. Daraus werden 9.000 plus 1.500, zusammen 10.500 Euro (Nr. 8.3.1 und 8.4.2 der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026). Antrag vor Vorhabenbeginn, derzeit beantragbar. (Stand: September 2026)
  • Barrierearme Fenster haben einen eigenen Grenzwert. Die Richtlinie verlangt sonst einen U-Wert von 0,95 W/(m²K), für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster genügen 1,1. Diese Zeile steht in der Anlage zur Richtlinie und fehlt auf den meisten Förderseiten.
  • Steuerbonus statt Zuschuss: 7, 7 und 6 Prozent der Kosten über drei Jahre, zusammen 20 Prozent, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt (§ 35c EStG). Kein Vorabantrag bei einer Förderstelle und kein Energieberater, dafür auch kein Geld vorab.
  • Mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einer Wohnung höchstens 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Kasse entscheidet im Einzelfall. Das ist eine eigene Schiene neben der Energieförderung.
  • Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Ein zinsverbilligtes Darlehen wirkt genauso, sofern es dieselbe Maßnahme finanziert (§ 35c Abs. 3 EStG).
  • Der Vertrag darf stehen, aber nur unter Vorbehalt. Das BAFA verlangt bei der Antragstellung sogar einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde (Nr. 9.2.1 der Förderrichtlinie). Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen und der Antrag ist verloren.

Inhaltsverzeichnis

Welche Fenster gefördert werden, und warum

Der Bund fördert den Fenstertausch als energetische Einzelmaßnahme. Die Förderrichtlinie BEG EM nennt als Gegenstand die „Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden“ (Nr. 5.1). Entscheidend ist danach ein technischer Wert. Wie alt die bisherigen Fenster sind, spielt für die Förderfähigkeit keine Rolle.

Wärmeschutz: der Regelfall

Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert. Er sagt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verlorengeht. Je kleiner die Zahl, desto besser die Dämmwirkung. Für Fenster, Balkon- und Terrassentüren in Wohngebäuden verlangt die Richtlinie höchstens 0,95 W/(m²K), gemessen für das gesamte Fenster inklusive Rahmen. Dreifachverglasung erreicht diesen Wert in der Regel, gute Zweifachverglasung meist nicht.

Barrierearm: der eigene Grenzwert

Hier steht der Punkt, den kaum eine andere Förderseite nennt. Die Anlage zur Förderrichtlinie führt für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren eine eigene Zeile mit einem gelockerten Höchstwert von 1,1 W/(m²K). Der altersgerechte Umbau ist damit in der Energieförderung selbst angelegt.

Ein Modell, das an 0,95 scheitern würde, kann als barrierearmes Fenster also förderfähig sein. Dafür muss es allerdings etwas können, und auch das steht in derselben Anlage. Die Richtlinie definiert „barrierearm“ selbst, über vier Anforderungen:

AnforderungWert
Drehmoment am Fenstergriff beim Ver- und Entriegelnkleiner als 5 Nm
Kraft am Hebelendekleiner als 30 N
Höhe des Fenstergriffs über dem Fußbodenhöchstens 1,05 m
Untere Schwelle bei Balkon- und Terrassentürenhöchstens 2,0 cm
Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zur Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Fußnoten zur Bauteilgruppe Fenster. Ist die Griffhöhe baustrukturell nicht erreichbar, sind laut Richtlinie automatische Öffnungs- und Schließsysteme förderfähig.

Für den altersgerechten Umbau steht damit mehr in der Richtlinie als ein U-Wert. Der Bund bezahlt einen Fenstergriff, der im Sitzen erreichbar ist, und wenn das am Baukörper scheitert, bezahlt er das automatische Öffnungssystem. Die Werte decken sich mit DIN 18040-2, Abschnitt 5.3.2, wo für Fenster ebenfalls 30 N und 5 Nm nach Bedienklasse 2 gelten und eine Greifhöhe von 85 bis 105 cm über dem Fertigfußboden genannt wird. Die Norm ist dort als bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestimmung amtlich abgedruckt und frei abrufbar.

Sagen Sie Ihrem Fensterbauer deshalb vor dem Angebot, dass die Fenster barrierearm ausgeführt werden sollen. Die Einordnung entscheidet über den Grenzwert, und sie muss im Angebot und im Antrag stehen.

Neue Fenster in einem hochwertigen Wohnzimmer (erstellt mit KI) – ©Altersgerecht Modernisieren
Neue Fenster in einem hochwertigen Wohnzimmer. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Die Richtlinie benutzt dabei das Wort „barrierearm“. Das ist die ehrlichere Beschreibung, denn im Bestand lässt sich vollständige Barrierefreiheit häufig gar nicht herstellen. Auch die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes halten fest, dass „insbesondere bei Bestandsbauten gegebenenfalls nur Barrierearmut erreicht werden“ kann (Empfehlungen nach § 78 Abs. 2a SGB XI, Fassung vom 30.09.2024, Kapitel II).

Einbruchschutz: gefördert, aber nicht als Zugabe

Einbruchhemmende Fenster stehen in derselben Zeile der Anlage und dürfen deshalb ebenfalls bei 1,1 W/(m²K) liegen. Gefördert wird aber die energetische Maßnahme. Die Beschläge selbst, also Pilzkopfverriegelungen oder abschließbare Griffe, bezahlt der Zuschuss nicht mit. In der technischen FAQ des BAFA zur BEG EM kommt das Wort „Einbruch“ nicht vor; als Umfeldmaßnahme am Fenster nennt sie nur Sonnenschutzeinrichtungen. (Stand: September 2026)

Wer allein wegen der Sicherheit tauscht, findet die Wege dafür auf unserer Seite zu einbruchsicheren Fenstern und zum Nachrüsten des Einbruchschutzes.

Die Förderwege im Überblick

Vier Stellen des Bundes kommen infrage, und sie zahlen für verschiedene Dinge. Der häufigste Fehler besteht darin, sie zu addieren.

ProgrammFormVoraussetzungAntrag vor BeginnStatus
BAFA, BEG EM GebäudehülleZuschuss, 15 %U-Wert erreicht, Energieeffizienz-Experteja, vor Vorhabenbeginn, Vertrag unter Vorbehaltbeantragbar
KfW 358, ErgänzungskreditKredit bis 120.000 € je WEZuschusszusage der KfW und/oder des BAFA liegt vorja, über die Hausbankverfügbar unter Haushaltsvorbehalt
§ 35c EStG, SteuerermäßigungSteuerermäßigung, 20 % über drei JahreGebäude älter als zehn Jahre, ausschließlich selbst bewohntnein, Antrag mit der Steuererklärunglaufend
Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XIZuschuss bis 4.180 €Pflegegrad 1 bis 5, Wohnung ist Lebensmittelpunktja, mit Kostenvoranschlaglaufend beantragbar
KfW 159, Altersgerecht UmbauenKredit bis 50.000 € je WEkein Pflegegrad nötig, auch Mieterja, über die Hausbankverfügbar, aber nur Nachrüstung
Eigene Zusammenstellung nach Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, § 35c EStG, § 40 Abs. 4 SGB XI und den KfW-Merkblättern zu 159 und 358. Geprüft am 4. September 2026.

Dazu kommen Programme einzelner Länder und Kommunen, manchmal auch der örtlichen Stadtwerke. Ob eines davon einen Fenstertausch abdeckt, hängt vom jeweiligen Programm ab und ändert sich häufig; fragen Sie bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger nach, bevor Sie den Bundesantrag stellen. Für die Kumulierung gilt dann die 60-Prozent-Grenze weiter unten.

Die frühere Fassung dieser Seite führte den KfW-Zuschuss 455-B mit auf. Er nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. (Stand: September 2026)

BAFA-Zuschuss über die BEG EM

Die Gebäudehülle liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Viele Ratgeber nennen an dieser Stelle die KfW, was seit der Aufteilung der Zuständigkeiten überholt ist. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind für die erste Wohneinheit 30.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 4.500 Euro. Wie hoch die Grenze ausfällt, bestimmt allein die Zahl der Wohneinheiten. Wie viele Fenster Sie tauschen, spielt dafür keine Rolle:

Wohneinheitohne iSFPmit iSFP-Bonus
erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
zweite bis sechste, je15.000 €30.000 €
ab der siebten, je8.000 €15.000 €
Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben nach Nr. 8.3.1 Buchstabe a der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Die rechte Spalte setzt einen iSFP voraus, der bereits bei der Antragstellung vorliegt.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro, und der Fördersatz erhöht sich um 5 Prozentpunkte. Diese 5 Punkte gelten seit dem 21. Juli 2026 nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro (Nr. 8.4.2 der Richtlinie). Die Rechnung für die erste Wohneinheit sieht damit so aus:

PostenBetrag
15 % auf 60.000 € förderfähige Ausgaben9.000 €
zusätzliche 5 % auf die oberen 30.000 €1.500 €
Höchstzuschuss mit iSFP10.500 €
Eigene Berechnung nach Nr. 8.4 und Nr. 8.4.2 der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Der Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto voraus, und der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen.

Wichtig für die Erwartung: Ein reiner Fenstertausch bleibt meist unter 30.000 Euro. Dann greift der iSFP-Bonus gar nicht, und es bleiben die 15 Prozent. Wer im Netz die Zahl 12.000 Euro liest, sieht den Rechtsstand vor dem 21. Juli 2026.

U-Werte nach Bauteil

Der geforderte Wert hängt vom Bauteil ab. Die Anlage zur Richtlinie unterscheidet für Wohngebäude:

BauteilUw höchstens
Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,95 W/(m²K)
barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren1,1 W/(m²K)
Sonderverglasung, etwa Schall- oder Brandschutz1,1 W/(m²K)
Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern1,3 W/(m²K)
Dachflächenfenster1,0 W/(m²K)
Fenster bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz1,4 W/(m²K)
dieselben mit echten glasteilenden Sprossen1,6 W/(m²K)
Auszug aus der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zur Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, Bauteilgruppe Fenster. Für Nichtwohngebäude gelten höhere Werte.

Für Dachfenster gilt also 1,0 statt 0,95. Das ist eine eigene Zeile und keine Ausnahme, die man beantragen müsste. Ein Dachflächenfenster wird wie jede andere Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle behandelt.

Der Energieeffizienz-Experte ist Pflicht

Für den BAFA-Zuschuss brauchen Sie eine eingetragene Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten. Diese Person bestätigt die technischen Anforderungen und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Ohne sie gibt es keinen Zuschuss.

Das Honorar ist selbst förderfähig, und zwar deutlich großzügiger als die Fenster: Für Fachplanung und Baubegleitung beträgt der Fördersatz 50 Prozent (Nr. 8.4.7 der Förderrichtlinie). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Grenze der dafür förderfähigen Ausgaben bei 5.000 Euro, ab drei Wohneinheiten bei 2.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 20.000 Euro insgesamt. Der Eigenanteil bleibt trotzdem ein Posten, den Sie einrechnen sollten, wenn Sie Zuschuss und Steuerbonus gegeneinander abwägen. Beim Steuerbonus fällt er weg.

Ihr Fahrplan zum Antrag

An dieser Stelle steht in vielen Ratgebern das Falsche. Die Richtlinie verlangt nicht, dass Sie ohne Vertrag zum BAFA gehen. Sie verlangt das Gegenteil: Bei der Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, und zwar einer, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde (Nr. 9.2.1 der Richtlinie). Der Vertrag darf also existieren, er darf nur noch nicht bindend sein.

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und klären lassen, welcher U-Wert für Ihr Vorhaben gilt.
  2. Angebot eines Fachbetriebs einholen, das die geplanten Fenster mit U-Wert benennt und die barrierearme Ausführung ausweist.
  3. Vertrag schließen, ausdrücklich unter der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Ohne diese Klausel gilt der Vertragsabschluss als Vorhabenbeginn, und der Antrag ist verloren.
  4. Antrag beim BAFA stellen, mit diesem Vertrag und dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
  5. Zusage abwarten, einbauen lassen, Verwendungsnachweis einreichen. Danach wird ausgezahlt.

Beide Bedingungsarten sind zugelassen, und sie wirken verschieden. Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist; bei einer auflösenden gilt er sofort und endet, wenn die Zusage ausbleibt (§ 158 BGB). Lassen Sie sich vom Fachbetrieb schriftlich geben, welche der beiden im Vertrag steht und was bei einer Ablehnung mit bereits bestellten Fenstern geschieht.

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer ohne die Bedingungsklausel unterschreibt, hat begonnen und bekommt nichts mehr. Rückwirkend ist die Förderung ausgeschlossen, und dieser Fehler lässt sich nicht heilen. (Stand: September 2026) Wie ein Fenstertausch praktisch abläuft, steht auf unserer Seite zum Fenster austauschen.

KfW-Ergänzungskredit 358

Wenn der Zuschuss bewilligt ist und Sie den Eigenanteil finanzieren wollen, gibt es dafür den Ergänzungskredit 358 der KfW. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit.

Die Bedingung steht im Namen: Der Kredit kommt nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung „der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“. Ohne Zuschusszusage kein Ergänzungskredit. Eine Zinsverbilligung gibt es bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro. Beantragt wird über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW (KfW, Ergänzungskredit 358/359). Das Programm steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. (Stand: September 2026)

Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich häufiger als jede andere Zahl auf dieser Seite, und eine veraltete Angabe wäre schlechter als keine. Den aktuellen Satz sehen Sie auf der Produktseite der KfW zum Ergänzungskredit.

Pflegekasse: Fenster als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Dieser Weg hat mit Energie nichts zu tun und wird auf Förderseiten für Fenster fast nie genannt. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit kann die Pflegekasse Maßnahmen bezuschussen, die das Wohnumfeld an den Pflegebedarf anpassen. Die Beträge stehen in § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person, der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt.

Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die erste ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5; ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Die zweite wird häufig übersehen und ist der häufigste Ablehnungsgrund: Die Maßnahme muss im Einzelfall „die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen“. Das Gesetz formuliert die Leistung ausdrücklich als Kann-Leistung und als subsidiär, die Kasse „kann“ also gewähren. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme gibt es nicht. (Stand: September 2026)

Dass Fenster darunterfallen können, ist ausdrücklich belegt. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nennen als Beispiel für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme „Treppenlifter, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe“ (Empfehlungen nach § 78 Abs. 2a SGB XI, Fassung vom 30.09.2024, Kapitel I). Dieselbe Quelle nennt das Verzeichnis eine „Orientierung für die leistungsrechtlichen Entscheidungen“ und ausdrücklich „keine Positivliste“. Umgekehrt schließt das Fehlen im Verzeichnis nichts aus.

Was die Pflegekasse dabei bezahlt und was nicht

Bezuschusst wird die Anpassung an den Pflegebedarf, also etwa die tiefer gesetzten Griffe und die Bedienbarkeit im Sitzen. Den Wärmeschutz bezahlt die Pflegekasse nicht. Für den energetischen Teil bleiben BAFA oder Finanzamt zuständig.

Eine Einschränkung wird im Netz häufig falsch wiedergegeben: Die Regel, dass nur die Mehrkosten übernommen werden, gilt nach dem Wortlaut der GKV-Empfehlungen ausdrücklich „im Zusammenhang mit der Herstellung neuen Wohnraums“. Für den Fenstertausch im Bestand steht das dort so nicht. Was am Ende anerkannt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse.

So beantragen Sie den Zuschuss

Der Antrag geht vor Beginn der Maßnahme an die Pflegekasse, zusammen mit einem Kostenvoranschlag. Die Frist ergibt sich aus dem Verfahren der Kassen (AOK, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen); im Gesetzestext selbst steht sie nicht. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse, ist aber ein eigener Träger mit eigenem Antrag.

Achten Sie darauf, dass die beiden Stellen den Beginn unterschiedlich bestimmen können. Für das BAFA beginnt das Vorhaben mit dem Vertragsabschluss, und die Pflegekasse kann es ebenso sehen. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse deshalb, bevor Sie eine Unterschrift leisten, und nicht erst vor dem Montagetermin.

Der Wohnraum muss zudem der Lebensmittelpunkt der pflegebedürftigen Person sein; Einrichtungen mit stationärer Pflege sind ausgeschlossen. Als Mieterin oder Mieter haben Sie denselben Anspruch, müssen die bauliche Veränderung aber selbst mit dem Vermieter klären. Nach § 554 Abs. 1 BGB können Sie verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt, wenn ihm die Veränderung nicht zuzumuten ist.

In einer Eigentumswohnung entscheidet über den Fenstertausch nicht die einzelne Eigentümerin allein. Über bauliche Veränderungen beschließt die Gemeinschaft (§ 20 WEG). Für zwei Zwecke, um die es hier geht, gibt es allerdings einen Anspruch: Jede Eigentümerin kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen oder dem Einbruchsschutz dienen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 WEG). Die Kosten trägt dann, wer die Veränderung verlangt hat (§ 21 Abs. 1 WEG).

Wie der Antrag im Detail läuft, welche Fristen die Kasse hat und was bei einer Ablehnung zu tun ist, steht ausführlich auf unserer Seite zu den Zuschüssen für den Treppenlift. Die Rechtsgrundlage ist dieselbe. Für das Bad gilt sie ebenfalls, dort finden Sie die Zuschüsse für die Badsanierung.

Steuerbonus nach § 35c EStG

Wenn Sie keinen Zuschuss beantragen, bleibt der Weg über die Steuererklärung. § 35c EStG nennt die „Erneuerung der Fenster oder Außentüren“ ausdrücklich als begünstigte Maßnahme.

Die Ermäßigung verteilt sich über drei Kalenderjahre: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Die Höchstbeträge liegen bei 14.000, 14.000 und 12.000 Euro. Insgesamt „beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40 000 Euro“ je begünstigtes Objekt.

Diese 40.000 Euro sind die Steuerermäßigung selbst, keine Obergrenze für die Kosten. Bei 20 Prozent wären sie erst bei 200.000 Euro Aufwendungen erreicht. Für einen Fenstertausch spielt der Deckel deshalb praktisch keine Rolle.

Darstellung BAFA Förderung gegen Steuervorteil Fenstersanierung – ©Altersgerecht Modernisieren
Darstellung BAFA Förderung gegen Steuervorteil Fenstersanierung, © Altersgerecht Modernisieren

Ein Beispiel für einen Fenstertausch über 20.000 Euro:

WegRechnungErgebnis
BAFA-Zuschuss15 % von 20.000 €3.000 €
Steuerermäßigung § 35c7 % + 7 % + 6 % über drei Jahre4.000 €
Eigene Berechnung nach Nr. 8.4 der Förderrichtlinie BEG EM und § 35c Abs. 1 EStG. Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Rechnerisch liegt der Steuerbonus vorn. Er hat aber zwei Haken. Erstens wirkt er nur, wenn Sie überhaupt genug Einkommensteuer zahlen: Eine Ermäßigung von 1.400 Euro nützt nichts, wenn die Steuerschuld darunter liegt, und der Rest verfällt. Zweitens bekommen Sie das Geld erst mit den Steuerbescheiden der drei Folgejahre, während der Zuschuss nach dem Verwendungsnachweis ausgezahlt wird. Bei kleiner Rente ist der Zuschuss meist der bessere Weg, auch wenn die Zahl darunter niedriger aussieht.

Förderung ohne Energieberater

Hier liegt der praktische Vorteil des Steuerbonus. § 35c EStG verlangt weder eine Vorab-Zusage noch einen Energieberater. Einen Antrag gibt es trotzdem: Das Gesetz gewährt die Ermäßigung ausdrücklich „auf Antrag“, und den stellen Sie beim Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung. Nötig ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster, dazu eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs.

Zwei Voraussetzungen werden oft übersehen. Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein, gerechnet ab dem Beginn seiner Herstellung (§ 35c Abs. 1 EStG). Und Sie müssen es im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 35c Abs. 2 EStG); Teile unentgeltlich an andere zu Wohnzwecken zu überlassen, ist unschädlich. Für vermietete Wohnungen gilt die Vorschrift nicht, dort laufen die Kosten über die Werbungskosten. (Stand: September 2026)

Innerhalb einer Maßnahme gilt alles oder nichts

Dieser Punkt kostet am meisten Geld und steht auf keiner anderen Förderseite. Der Ausschluss in § 35c Abs. 3 EStG hängt an der Maßnahme und nicht an der Höhe der Kosten. Wer den Fenstertausch über den BAFA-Zuschuss fördern lässt, verliert die Steuerermäßigung für den gesamten Fenstertausch, auch für den Kostenanteil oberhalb der geförderten 30.000 Euro. Das Bundesfinanzministerium formuliert es so: Entscheidend sei, ob für die jeweilige energetische Maßnahme „an sich“ eine öffentliche Förderung erfolgt ist, und nicht, ob sich alle Aufwendungen im Rahmen der Förderung ausgewirkt haben (BMF-Schreiben vom 21.08.2025, Randnummer 70). Eine Aufteilung gibt es nicht.

Umgekehrt gilt der Ausschluss auch nicht weiter als die Maßnahme reicht. Ein KfW-Kredit 159 für den Badumbau oder für Türen berührt den Steuerbonus auf den Fenstertausch nicht. (Stand: September 2026)

Abgrenzung zu § 35a EStG

Neben § 35c steht die Ermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Sie ist kleiner, aber an keine energetische Anforderung gebunden.

Beide zusammen gehen nicht. § 35c Abs. 3 EStG schließt die Ermäßigung aus, wenn für dieselbe Maßnahme § 35a genutzt wird oder die Denkmalabschreibung nach § 10f EStG. Und § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG sperrt seinerseits „öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden“. Wer den BAFA-Zuschuss erhält, verliert also beide Steuerwege für diese Maßnahme.

Was sich kombinieren lässt und was nicht

Die Kombinationsregeln stehen verstreut in Gesetzen und Merkblättern. Zusammengefasst ergibt sich dieses Bild:

KombinationMöglich?Grundlage
BAFA-Zuschuss und Pflegekassenach dem Wortlaut der Richtlinie ja, gedeckelt auf 60 % der geförderten Investitionsausgaben. Eigene Ableitung, von keiner Pflegekasse bestätigtNr. 8.6 der Förderrichtlinie
BAFA-Zuschuss und KfW 358ja, der Kredit setzt die Zusage sogar vorausNr. 8.6 der Förderrichtlinie
BAFA-Zuschuss und § 35c EStGnein, für dieselbe Maßnahme§ 35c Abs. 3 EStG, Nr. 8.6 der Förderrichtlinie
BAFA-Zuschuss und § 35a EStGnein, für dieselbe Maßnahme§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG, Nr. 8.6 der Förderrichtlinie
§ 10f EStG und § 35c EStGnein, für dieselbe Maßnahme§ 35c Abs. 3 EStG
Pflegekasse und § 35c EStGnicht für denselben Teil der Maßnahme, für getrennte Teile bei getrennter Rechnung ja§ 35c Abs. 3 EStG
Eigene Zuordnung nach Nr. 8.6 der Förderrichtlinie BEG EM, § 35c EStG, § 35a EStG und dem KfW-Merkblatt 358. Stand: September 2026. Ersetzt keine Steuerberatung.

Die praktisch wichtigste Zeile ist die letzte. Für den Teil, den die Pflegekasse bezuschusst, entfällt der Steuerbonus nach § 35c Abs. 3 EStG; das Gesetz schließt öffentlich geförderte Maßnahmen mit steuerfreien Zuschüssen aus. Für getrennte Teile derselben Baustelle geht beides. Voraussetzung ist eine getrennte Rechnung. Sprechen Sie das mit dem Fachbetrieb ab, bevor er die Schlussrechnung schreibt.

Bleibt die Frage, die auf keiner anderen Förderseite beantwortet wird: Darf der Pflegekassenzuschuss neben den BAFA-Zuschuss treten? Der Wortlaut der Richtlinie lässt es zu. Nr. 8.6 sagt, eine Kumulierung der BEG-Förderung mit anderen Fördermitteln sei für dieselbe Maßnahme „grundsätzlich möglich“. Die dort ausdrücklich ausgeschlossenen Programme sind sämtlich energie- und klimapolitische Programme des Bundes, die Pflegeversicherung gehört nicht dazu. Es gilt aber eine Kumulierungsgrenze von 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben (Nr. 8.6 der Förderrichtlinie). Wird sie überschritten, müssen Sie das melden, und der BEG-Anteil wird gekürzt. (Stand: September 2026)

Das ist die Rechtslage auf der Förderseite. Von der Pflegekasse aus gesehen liegt der Fall anders: § 40 Abs. 4 SGB XI nennt den Zuschuss ausdrücklich „subsidiär“, dieser Nachrang gilt aber nur gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, nicht gegenüber BAFA oder KfW. Eine Anrechnungsregel gegenüber Förderprogrammen gibt es dort nicht. Begrenzt wird der Zuschuss nur auf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme.

Genau daran hängt der einzige Punkt, den wir nicht auflösen können: Ob „tatsächliche Kosten“ die Bruttorechnung meint oder den Betrag nach Abzug des BAFA-Zuschusses, steht in keiner der geprüften Quellen. Wer beides für dieselben Fenster will, klärt das vor der Antragstellung schriftlich mit seiner Pflegekasse.

Welcher Weg zu Ihrer Lage passt

Sie sanieren das ganze Haus und haben einen iSFP. Dann ist der BAFA-Zuschuss der stärkste Weg, weil erst hier die 60.000 Euro förderfähige Ausgaben und der Bonus auf den oberen Teil zusammenkommen. Den Eigenanteil finanzieren Sie bei Bedarf über den Ergänzungskredit 358.

Sie tauschen nur die Fenster und zahlen ordentlich Steuern. Dann rechnen Sie den Steuerbonus gegen den Zuschuss. Bei 20.000 Euro Kosten stehen 4.000 Euro Steuerermäßigung gegen 3.000 Euro Zuschuss, und Sie sparen sich das Honorar für den Energieeffizienz-Experten.

Ihre Fassade lässt keine starke Dämmung zu, oder das Haus steht unter Denkmalschutz. Dann bleiben Sie trotzdem im BAFA-Zuschuss. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster gilt 1,1 W/(m²K), bei Baudenkmalen 1,4 und mit echten glasteilenden Sprossen 1,6 (Anlage zur Förderrichtlinie BEG EM). Der KfW-Kredit 159 ist hier der falsche Weg, weil er neue Fenster nicht finanziert.

In Ihrem Haushalt lebt jemand mit Pflegegrad. Dann stellen Sie zwei Anträge. Den energetischen Teil über das BAFA oder die Steuererklärung, den barrierearmen Teil über die Pflegekasse, beide vor Beginn der Arbeiten. Die getrennte Rechnung ist dabei nicht Formsache: Für den Teil, den die Pflegekasse bezuschusst, entfällt der Steuerbonus nach § 35c Abs. 3 EStG, weil das Gesetz öffentlich geförderte Maßnahmen mit steuerfreien Zuschüssen ausschließt. Wenn zugleich eine schwellenlose Verbindung nach draußen ansteht, lohnt der Blick auf die Terrassentür ohne Schwelle und auf bodentiefe Fenster.

Der kostenlose Angebotsservice für neue Fenster

Für jeden Antrag brauchen Sie zuerst ein Angebot mit den geplanten U-Werten. Über unseren Angebotsservice für Fenster leiten wir Ihre Anfrage an Fachbetriebe in Ihrer Region weiter. Sie erhalten Angebote, kostenlos, unverbindlich und herstellerunabhängig.

Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster?

Über den BAFA-Zuschuss 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 4.500 Euro für die erste Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 Euro (Förderrichtlinie BEG EM). Alternativ 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung nach § 35c EStG, verteilt auf drei Jahre. Mit anerkanntem Pflegegrad kommen bis zu 4.180 Euro der Pflegekasse für den barrierearmen Teil dazu (§ 40 Abs. 4 SGB XI). (Stand: September 2026)

Welche Förderprogramme gibt es für den Fenstertausch?

Vier: den BAFA-Zuschuss aus der BEG EM, den KfW-Ergänzungskredit 358, die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und den Pflegekassenzuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der KfW-Kredit 159 kommt hinzu, fördert aber nur Nachrüstsysteme an vorhandenen Fenstern. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Fenster?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die erste Wohneinheit sind 30.000 Euro förderfähig, daraus ergeben sich 4.500 Euro (Nr. 8.3.1 Buchstabe a der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026). Eine Jahresgrenze kennt die Richtlinie nicht. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 Euro, und auf den Anteil oberhalb von 30.000 Euro kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Der Höchstzuschuss liegt damit bei 10.500 Euro.

Ist ein Energieberater für die Fensterförderung Pflicht?

Für den BAFA-Zuschuss ja, eine eingetragene Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss die Anforderungen bestätigen (Förderrichtlinie BEG EM). Für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt das nicht. Dort genügt die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs nach amtlichem Muster.

Zahlt die Pflegekasse neue Fenster?

Sie kann es. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nennen den „Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe“ ausdrücklich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ein Anspruch folgt daraus nicht, das Verzeichnis ist ausdrücklich keine Positivliste. Den Wärmeschutz bezahlt die Pflegekasse nicht.

Sind zweifach verglaste Fenster förderfähig?

Möglich, wenn sie den geforderten U-Wert erreichen. Für normale Fenster liegt er bei 0,95 W/(m²K), was Zweifachverglasung selten schafft. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster genügen 1,1 W/(m²K), und diesen Wert erreicht gute Zweifachverglasung durchaus. Maßgeblich ist dabei immer der Wert für das gesamte Fenster einschließlich Rahmen. Der Wert der reinen Verglasung liegt niedriger und zählt für die Förderung nicht.

Werden Dachfenster gefördert?

Ja. Für Dachflächenfenster in Wohngebäuden nennt die Anlage zur Förderrichtlinie einen Höchstwert von 1,0 W/(m²K). Sie werden wie jede andere Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle behandelt, mit denselben 15 Prozent und demselben Antragsweg vor Vertragsabschluss.

Quellen und Bildnachweis

Alle Beträge und Rechtsstände auf dieser Seite sind gegen die verlinkten Primärquellen geprüft. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) samt Anlage „Technische Mindestanforderungen“, § 35c und § 35a EStG, § 40 Abs. 4 SGB XI, die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 Abs. 2a SGB XI in der Fassung vom 30.09.2024 sowie die Merkblätter der KfW zu den Programmen 159 und 358/359. Geprüft am 4. September 2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Wir sind kein Handwerksbetrieb und kein Hersteller.

Bildquellen: Älteres Ehepaar steht glücklich vor den neu ausgetauschten Fenstern im Wohnzimmer (erstellt mit KI), © Altersgerecht Modernisieren · Neue Fenster in einem hochwertigen Wohnzimmer (erstellt mit KI), © Altersgerecht Modernisieren · Darstellung BAFA Förderung gegen Steuervorteil Fenstersanierung, © Altersgerecht Modernisieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Altersgerecht Modernisieren Website Icon
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.