Badumbau Pflegekasse â So sichern Sie sich bis zu 4.180 ⏠Förderung!
Wussten Sie, dass die Pflegekasse bis zu 4.180 ⏠pro Person fĂŒr den barrierefreien Badumbau ĂŒbernimmt? Viele Betroffene lassen diese Förderung ungenutzt, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch darauf haben â oder weil ihnen der Antragsprozess zu kompliziert erscheint. Doch genau hier setzen wir an!
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie ĂŒber den Pflegekassenzuschuss fĂŒr den Badumbau wissen mĂŒssen: Wer hat Anspruch? Welche MaĂnahmen werden gefördert? Wie stellen Sie den Antrag richtig? Und was tun, wenn die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt?
AbkĂŒrzung gefĂ€llig? Sie möchten kostenlose UnterstĂŒtzung beim Förderantrag und gleichzeitig Angebote fĂŒr die UmbaumaĂnahmen bekommen? Ăber unseren Partnerservice ist dies möglich! Springen Sie dafĂŒr direkt zum Kapitel âKostenloser Förderserviceâ.
Das Wichtigste zu Badumbau Pflegekasse zusammengefasst
- Bis zu 4.180 ⏠Zuschuss pro Person â Maximal 16.720 ⏠fĂŒr Wohngemeinschaften möglich.
- Voraussetzung: Pflegegrad â Nur mit anerkanntem Pflegegrad gibt es die Förderung.
- FörderfĂ€hige MaĂnahmen: beliebte MaĂnahmen sind bodengleiche Dusche, Umbau Badewanne zur Dusche, Badewanne mit TĂŒr, TĂŒrverbreiterung
- Antrag stellen: Vor dem Umbau bei der Pflegekasse einreichen â hier gibt es Mustervorlagen!
- Ablehnung? Widerspruch einlegen (mit unserem Musterformular)! Alternativ gibt es weitere Förderungen (z. B. KfW).
- Kostenloser Service: Sie wollen den Antrag zur Förderung lieber von einem Experten durchfĂŒhren lassen und gleichzeitig Angebote fĂŒr den Umbau erhalten? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichs- und Förderservice.
Inhaltsverzeichnis
- Bis zu 4.180 ⏠pro Person â Diese Förderung steht Ihnen zu!
- Zuschuss: Pflegekasse vs. Krankenkasse â Wer zahlt was?
- Badumbau Pflegekasse Voraussetzung â Das muss gegeben sein!
- Welche MaĂnahmen sind förderfĂ€hig? â Diese Umbauten zahlt die Pflegekasse!
- Badumbau Pflegekasse Eigenleistung â Werden auch eigene Arbeiten bezuschusst?
- Die Schritt fĂŒr Schritt Anleitung – Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau
- Die Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt – Das sollten Sie nun tun
- Unser kostenloser Angebots- & Förderservice â Jetzt Förderung & Angebote sichern!
- FAQ â HĂ€ufig gestellte Fragen zu Badumbau Pflegekasse
âčïž Info fĂŒr Mieter
Sie wohnen zur Miete? Gute Nachrichten: Auch Sie haben Anspruch auf den Zuschuss von 4.180 âŹ. Allerdings benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. FĂŒr diesen Fall haben wir einen eigenen speziellen Ratgeber aufgebaut.
Spezial-Ratgeber: Badumbau Pflegekasse Mietwohnung & Vorlage fĂŒr MieterBis zu 4.180 ⏠pro Person â Diese Förderung steht Ihnen zu!
Ein barrierefreies Badezimmer steigert LebensqualitĂ€t und Sicherheit fĂŒr PflegebedĂŒrftige erheblich. Die hohen Umbaukosten mĂŒssen Sie jedoch nicht allein tragen. Mit einem anerkannten Pflegegrad ĂŒbernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 ⏠der Kosten. Bei mehreren PflegebedĂŒrftigen im Haushalt sind sogar bis zu 16.720 ⏠Zuschuss möglich.
Wie stellt sich der Zuschuss fĂŒr Ihren Badumbau zusammen?
- Einzelperson mit Pflegegrad: Bis zu 4.180 âŹ
- Zwei PflegebedĂŒrftige: Bis zu 8.360 âŹ
- Drei PflegebedĂŒrftige: Bis zu 12.540 âŹ
- Vier PflegebedĂŒrftige (z.B. in Wohngemeinschaft): Bis zu 16.720 âŹ
Der maximale Zuschuss ist bei 4 Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt erreicht. In Euros ausgedrĂŒckt bedeutet dies maximal 16.720 âŹ
Wichtig: Die Pflegekasse erstattet maximal die tatsÀchlichen Umbaukosten. Beantragen Sie den Zuschuss unbedingt vor Baubeginn!
Zuschuss: Pflegekasse vs. Krankenkasse â Wer zahlt was?
Viele verwechseln die ZuschĂŒsse der Pflegekasse und der Krankenkasse, doch es gibt entscheidende Unterschiede:
Die Pflegekasse ĂŒbernimmt die Hauptrolle bei der Förderung des Badumbaus fĂŒr Personen mit Pflegegrad. Sie gewĂ€hrt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro fĂŒr wohnumfeldverbessernde MaĂnahmen, einschlieĂlich des Umbaus zu einem barrierefreien Badezimmer. Dieser Zuschuss steht allen PflegebedĂŒrftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur VerfĂŒgung.Â
Die Krankenkasse hingegen konzentriert sich primĂ€r auf die KostenĂŒbernahme fĂŒr medizinische Behandlungen und Therapien. Der Zuschuss der Krankenkasse fĂŒr den Badumbau beschrĂ€nkt sich lediglich auf bestimmte Hilfsmittel wie Halte- oder StĂŒtzgriffe, sofern eine Ă€rztliche Verordnung vorliegt.
Badumbau Pflegekasse Voraussetzung â Das muss gegeben sein!
Nicht jeder Badumbau wird automatisch von der Pflegekasse bezuschusst. Bestimmte Voraussetzungen mĂŒssen erfĂŒllt sein, damit Sie die Förderung von bis zu 4.180 ⏠erhalten. Doch keine Sorge â die Anforderungen sind klar geregelt.
Alle Voraussetzungen auf einen Blick
- Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen
- Der Umbau erhöht die SelbststÀndigkeit und Sicherheit
- Die MaĂnahme ist medizinisch oder pflegerisch notwendig
- Keine reine Verschönerung oder Luxus-Sanierung
Im nachfolgenden gehen wir nochmal genauer auf die einzelnen Punkte ein.
Pflegegrad ist Pflicht â Ohne geht es nicht!
Um den Zuschuss der Pflegekasse zu bekommen, muss bei der betroffenen Person mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Das bedeutet:
- Ohne anerkannten Pflegegrad kein Zuschuss fĂŒr den Badumbau.
- Der Antrag kann erst nach Bewilligung des Pflegegrads gestellt werden.
đĄ Tipp: Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie diesen so frĂŒh wie möglich beantragen. Denn je frĂŒher der Bescheid vorliegt, desto schneller können Sie die Förderung fĂŒr den Badumbau nutzen.
Klares Ziel des Umbaus: Mehr SelbststÀndigkeit & Sicherheit
Die Pflegekasse ĂŒbernimmt nur Umbauten, die dazu beitragen, dass die pflegebedĂŒrftige Person lĂ€nger selbststĂ€ndig in ihrem Zuhause bleiben kann. Dazu gehören zum Beispiel:
- Erleichterung der Körperpflege (z. B. bodengleiche Dusche)
- SelbststÀndigkeit bei tÀglich notwendigen Routinen (z. B. erhöhte Toilette mit Poo Dusche)
- Barrierefreier Zugang (z. B. breitere TĂŒren fĂŒr Rollator oder Rollstuhl)
Ăsthetische Verbesserungen oder eine reine Modernisierung des Badezimmers werden nicht gefördert.
Medizinische Notwendigkeit: Die Pflegekasse prĂŒft den Bedarf
Jeder Antrag auf Zuschuss wird individuell geprĂŒft. Die Pflegekasse entscheidet anhand der persönlichen Situation, ob der Umbau notwendig ist. Mögliche Kriterien sind:
- Liegt eine eingeschrÀnkte MobilitÀt vor?
- Wird der Umbau den Alltag der pflegebedĂŒrftigen Person erleichtern?
- Gibt es bereits Hilfsmittel, die das Problem lösen könnten?
Wenn diese Fragen mit âJaâ beantwortet werden, stehen die Chancen auf eine positive Bewilligung sehr gut!
Welche MaĂnahmen sind förderfĂ€hig? â Diese Umbauten zahlt die Pflegekasse!
Die Pflegekasse unterstĂŒtzt gezielt UmbaumaĂnahmen, die die SelbststĂ€ndigkeit PflegebedĂŒrftiger fördern oder die Pflege erleichtern. Hier eine optimierte Ăbersicht der förderfĂ€higen und nicht förderfĂ€higen MaĂnahmen:
FörderfĂ€hige MaĂnahmen â Diese Umbauten werden bezuschusst:
â
Duschumbau: Einbau einer bodengleichen Dusche
â WC-Anpassung: Installation eines erhöhten WCs
â Waschbecken-Optimierung: Unterfahrbares Waschbecken fĂŒr Rollstuhlfahrer
â TĂŒrverbreiterung: Barrierefreier Zugang fĂŒr Hilfsmittel
â Rutschfeste BodenbelĂ€ge: Erhöhung der Sicherheit
â Badewannenlift: FĂŒr sicheres Baden
â Armaturenanpassung: Leicht bedienbare, thermostatische Einhebelmischer
â Anpassung von Bedienelementen: Versetzen von Schaltern und Armaturen
Nicht förderfĂ€hig â Diese MaĂnahmen zahlt die Pflegekasse nicht:
â Rein optische Verbesserungen (z.B. neue Fliesen, Design-Armaturen)
â Komplettsanierungen ohne medizinische Notwendigkeit
â Wellness-Einrichtungen (Whirlpool, Sauna)
â Dekorative Ănderungen (neue Wandfarben, Spiegel, SchrĂ€nke)
â Luxusmaterialien (z.B. Natursteinböden)
â Ausstattung fĂŒr nicht pflegebedĂŒrftige Personen
â Standardrenovierungen (z.B. Erneuerung von Silikonfugen)
Badumbau Pflegekasse Eigenleistung â Werden auch eigene Arbeiten bezuschusst?
Viele möchten bei der Badsanierung selbst mit anpacken, um Kosten zu sparen. Doch wird Eigenleistung beim Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst? Die Antwort ist: Teilweise!
Die Pflegekasse zahlt ausschlieĂlich fĂŒr tatsĂ€chlich angefallene Kosten, die durch Rechnungen belegbar sind. Arbeitsleistungen von Privatpersonen, Freunden oder Angehörigen werden nicht erstattet. Materialkosten hingegen können unter bestimmten Bedingungen ĂŒbernommen werden.
Folgende Eigenleistungen werden bezuschusst
â
Materialkosten: Wenn Sie selbst Hand anlegen, aber das benötigte Material kaufen, können Sie die Materialkosten einreichen (z. B. Fliesen, Zement, SanitÀrartikel)
â Lohnausfall: Lohnausfall von Helfern, die nachweislich unbezahlten Urlaub fĂŒr den Umbau nehmen mussten können auch von der Pflegekasse ĂŒbernommen werden
Diese Eigenleistungen werden NICHT bezuschusst
â Barzahlungen ohne Beleg: Nur offizielle Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer werden akzeptiert
â Werkzeug- & Maschinenkosten: Kosten fĂŒr MietgerĂ€te (z. B. Bohrmaschinen, Fliesenschneider) sind nicht erstattungsfĂ€hig
Quelle: AOK Hessen
Sie erfĂŒllen sowohl alle Voraussetzungen und gleichzeitig sind Ihre UmbaumaĂnahmen förderfĂ€hig? Dann können Sie direkt den Antrag auf Badumbau-Zuschuss stellen! Wie das funktioniert, erfahren Sie im nĂ€chsten Kapitel.
Die Schritt fĂŒr Schritt Anleitung - Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau
Ein barrierefreier Badumbau kann das Leben erheblich erleichtern â doch wie beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse richtig? Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird, ist es wichtig, alle Schritte korrekt auszufĂŒhren und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hier erfahren Sie Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie den Zuschuss erhalten!
Wir gehen nun genauer auf die einzelnen Schritte ein.
1. Voraussetzungen prĂŒfen â Haben Sie Anspruch auf den Zuschuss?
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfĂŒllen:
- Pflegegrad 1 bis 5: Der Zuschuss wird nur gewĂ€hrt, wenn eine pflegebedĂŒrftige Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt lebt
- Notwendigkeit des Umbaus: Der Umbau muss dazu beitragen, die SelbststÀndigkeit oder Pflege zu erleichtern
- Kein vorzeitiger Baubeginn: Der Antrag muss vor dem Umbau genehmigt sein â sonst gibt es keine Förderung!
2. Antrag Badumbau Pflegekasse Muster ausfĂŒllen
Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde MaĂnahmen erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Alternativ können Sie auch unser Musterformular nutzen.
Unser Musterformular dient als hilfreiche Vorlage fĂŒr Ihren Antrag auf wohnumfeldverbessernde MaĂnahmen. Es enthĂ€lt alle wesentlichen Punkte, die Sie bei der Beantragung des Badumbau-Zuschusses berĂŒcksichtigen sollten. Das Formular hilft Ihnen, Ihre Situation klar und strukturiert darzustellen sowie die Notwendigkeit des Umbaus ĂŒberzeugend zu begrĂŒnden.
Wichtig: Passen Sie das Musterformular unbedingt an Ihre persönliche Situation an. ErgĂ€nzen Sie alle fĂŒr Ihren Fall relevanten Details und spezifischen BedĂŒrfnisse. Je genauer und individueller Ihr Antrag formuliert ist, desto höher sind die Chancen auf eine positive Bewertung durch die Pflegekasse. Ein sorgfĂ€ltig ausgefĂŒllter und gut begrĂŒndeter Antrag trĂ€gt entscheidend dazu bei, dass Ihr Zuschuss fĂŒr den Badumbau bewilligt wird.
Laden Sie das Dokument bitte auch zuerst herunter und bearbeiten es dann beispielsweise als Word Dokument. So können Sie eigenstÀndig Anpassungen vornehmen. Wie das geht, sehen Sie im nachfolgenden Screenshot.
3. Kostenvoranschlag einholen
Im nĂ€chsten Schritt holen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag von einer Fachfirma ein. Statt selbst mĂŒhsam nach Fachfirmen zu suchen, können Sie diesen Schritt mĂŒhelos abkĂŒrzen: Fordern Sie ĂŒber das nachfolgende Online-Formular mit nur einer Anfrage bis zu 3 kostenlose und unverbindliche Angebote von geprĂŒften Experten aus Ihrer Umgebung. Das ist fĂŒr Sie kostenlos, schnell und absolut unverbindlich.
4. Wichtige Unterlagen zusammenfĂŒgen
Damit der Antrag schnell bearbeitet wird, sollten Sie folgende Dokumente einreichen:
- Antragsformular der Pflegekasse (ausgefĂŒllt und unterschrieben)
- Pflegegrad-Bescheid als Nachweis der PflegebedĂŒrftigkeit
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs fĂŒr den geplanten Umbau
- Ărztliches Attest oder Stellungnahme des Pflegedienstes (optional, aber hilfreich zur BegrĂŒndung)
5. Antrag einreichen â Wohin schicken?
Den ausgefĂŒllten Antrag senden Sie direkt an die Pflegekasse. Dies können Sie sowohl postalisch, als auch online via E-Mail oder direkt im Online Portal Ihrer Pflegekasse.
Sowohl die Postadresse, als auch die Kontaktmöglichkeiten finden Sie direkt auf der Webseite der Pflegekasse.
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 3 bis 6 Wochen ĂŒber den Antrag.
6. Genehmigung erhalten â Wie geht es weiter?
â Antrag genehmigt? Dann können Sie mit dem Badumbau starten! Lassen Sie sich die erbrachten Leistungen durch Rechnungen belegen â nur so erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
â Antrag abgelehnt? Keine Panik! Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und weitere Unterlagen nachzureichen. Mehr dazu im Kapitel âWas tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?â.
đĄ Tipp: Lassen Sie sich von unserem kostenlosen Förderantrags-Service helfen! Unsere Partner unterstĂŒtzen Sie kostenlos bei der Antragstellung und sichern Ihnen die maximale Förderung.
Die Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt - Das sollten Sie nun tun
Eine Ablehnung des Zuschusses fĂŒr den Badumbau kann frustrierend sein â doch das bedeutet nicht, dass Sie aufgeben mĂŒssen! Oft gibt es Möglichkeiten, doch noch an die Förderung zu kommen. In diesem Kapitel erfahren Sie, warum AntrĂ€ge abgelehnt werden, wie Sie Widerspruch einlegen, und welche alternativen Fördermöglichkeiten bestehen.
HĂ€ufige AblehnungsgrĂŒnde â Warum lehnt die Pflegekasse den Antrag ab?
Die Pflegekasse kann Ihren Antrag aus verschiedenen GrĂŒnden ablehnen. Die hĂ€ufigsten Ursachen sind:
â Kein Pflegegrad: Der Zuschuss wird nur fĂŒr Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 gewĂ€hrt. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Förderung!
â Keine ausreichende BegrĂŒndung: Die Pflegekasse hĂ€lt den Umbau nicht fĂŒr notwendig, weil die EinschrĂ€nkungen nicht ausreichend belegt wurden.
â Fehlende oder falsche Unterlagen: Wenn wichtige Dokumente (z. B. Kostenvoranschlag oder Pflegegrad-Bescheid) fehlen oder fehlerhaft sind, wird der Antrag oft abgelehnt.
â Umbau hat bereits begonnen: Wenn Sie den Badumbau vor der Genehmigung starten, entfĂ€llt der Anspruch auf die Förderung.
â Alternativen vorhanden: Die Pflegekasse kann argumentieren, dass Hilfsmittel (z. B. ein Duschhocker oder mobile Haltegriffe) ausreichen und kein Umbau erforderlich ist.
Widerspruch einlegen â So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr!
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Das mĂŒssen Sie nicht einfach akzeptieren! In vielen FĂ€llen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Die Pflegekasse muss Ihren Antrag dann erneut prĂŒfen. So gehen Sie beim Widerspruch vor:
Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht werden.
Schriftlichen Widerspruch einreichen: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen â entweder per Brief oder per E-Mail an die Pflegekasse.
ZusĂ€tzliche Nachweise beifĂŒgen: Reichen Sie neue Unterlagen nach, z. B.:
- Ărztliches Attest, das die Notwendigkeit des Umbaus bestĂ€tigt
- Pflegedienst-BestĂ€tigung, dass der Umbau fĂŒr die Pflege unerlĂ€sslich ist
- Detailliertere KostenvoranschlĂ€ge oder Fotos zur besseren BegrĂŒndung
Widerspruchsformular nutzen: Viele Pflegekassen bieten ein Musterformular fĂŒr den Widerspruch an. Alternativ können Sie auch das nachfolgende Muster verwenden.
Widerspruch-Antrag Badumbau Pflegekasse Muster
Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, haben wir ein Musterformular fĂŒr einen Widerspruch erstellt.
Dieses Formular hilft Ihnen, Ihre Argumente klar und ĂŒberzeugend darzulegen. Es enthĂ€lt die wichtigsten Punkte, die Sie in Ihrem Widerspruch ansprechen sollten, um die Notwendigkeit des Badumbaus und Ihren Anspruch auf Förderung zu unterstreichen.
Beachten Sie: Passen Sie das Formular an Ihre individuelle Situation an und fĂŒgen Sie alle relevanten Details hinzu. Ein gut begrĂŒndeter Widerspruch kann die Chancen auf eine Neubewertung und letztendlich auf eine Bewilligung des Zuschusses erhöhen.
Alternative Fördermöglichkeiten â So bekommen Sie trotzdem UnterstĂŒtzung!
Falls Ihr Antrag trotz Widerspruch abgelehnt wurde, oder Sie ĂŒber keinen Pflegegrad verfĂŒgen, gibt es auch andere Fördermöglichkeiten. So bietet die KfW beispielsweise Förderungen und Kredite an. Teilweise gibt es auch regionale Förderungen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Zuschuss durch die Krankenkasse haben, dann schauen Sie bei unserem Ratgeberartikel âZuschuss Badsanierung ohne Pflegestufeâ vorbei, welche auf dem neusten Stand zu alternativen Fördermöglichkeiten ist.
Unser kostenloser Angebots- & Förderservice â Jetzt Förderung & Angebote sichern!
Möchten Sie die FörderantrĂ€ge nicht selbst ĂŒbernehmen, sondern von einem Experten begleiten lassen? Wir bieten Ihnen eine praktische Lösung: Ăber unseren Partner erhalten Sie kostenlose Angebote von geeigneten Fachbetrieben. Und das Beste: Viele dieser Fachbetriebe unterstĂŒtzen Sie bei Bedarf auch kostenlos bei der Erstellung und Einreichung des Förderantrags. So haben Sie einen erfahrenen Experten direkt an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, den Antrag erfolgreich zu stellen.
FAQ â HĂ€ufig gestellte Fragen zu Badumbau Pflegekasse
Einen Zuschuss gibt es, wenn eine pflegebedĂŒrftige Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt lebt und der Umbau notwendig ist, um die SelbststĂ€ndigkeit oder Pflege zu erleichtern.
Die Pflegekasse zahlt, wenn der Antrag vor dem Umbau gestellt wurde und die MaĂnahme nachweislich erforderlich ist, um die Wohnsituation der pflegebedĂŒrftigen Person zu verbessern.
Es werden nur notwendige Anpassungen bezuschusst, z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, der Umbau einer Badewanne zur Dusche TĂŒrverbreiterung.Â
Reine Schönheitsrenovierungen oder Luxus-Umbauten sind nicht förderfÀhig.
Nein, der Zuschuss ist eine einmalige, nicht rĂŒckzahlbare Leistung der Pflegekasse.
Nein, die Förderung ist an einen anerkannten Pflegegrad gebunden. Ohne Pflegegrad können jedoch andere Förderprogramme (z. B. KfW) in Frage kommen. HierfĂŒr empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel âZuschuss Badsanierung ohne Pflegestufeâ.
Nein, der Antrag muss vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt sein, sonst gibt es keinen Zuschuss.
Nein, der Zuschuss ist unabhĂ€ngig vom Einkommen â er hĂ€ngt nur vom Pflegegrad und der Notwendigkeit des Umbaus ab.
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen ĂŒber den Antrag. Bei hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice, um schnell und einfach Fachbetriebe aus Ihrer NĂ€he zu finden. Unser Partner unterstĂŒtzt Sie zudem kostenlos bei der Antragstellung.
Bildquellen:
- Ălteres Ehepaar freut sich gemeinsam (Titelbild) – Quelle: Pexel
- Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedĂŒrftigen Personen im Haushalt – © Altersgerecht Modernisieren
- Zuschussanforderungen Sanierung Pflegekasse – © Altersgerecht Modernisieren
- Anleitung Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau – © Altersgerecht Modernisieren
- Hinweis zum Download_Antrag Pflegekasse Muster – ©Altersgerecht Modernisieren
Patrick Herr ist GrĂŒnder von âAltersgerecht Modernisierenâ. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstĂŒtzt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. âUmbauen statt umziehenâ lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmĂ€Ăig als Gastautor fĂŒr renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause fĂŒr immer“.