Zuschuss Badsanierung ohne Pflegestufe: So erhalten Sie finanzielle Unterstützung!

Sie suchen nach Zuschüssen für die Badsanierung ohne Pflegestufe? Kein Problem! Auch ohne Pflegegrad gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Badumbau. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie von Zuschüssen profitieren können, um Ihr Badezimmer barrierefrei und altersgerecht zu gestalten und das ohne Pflegegrad.

Älteres Ehepaar freut sich gemeinsam

Für Schnellleser

  • Auch Personen ohne Pflegegrad bekommen Zuschuss für ihren Badumbau
  • Die wichtigsten Förderungen sind dabei der KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) und KfW Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
  • KfW Kredit 159: Ein Kredit mit niedrigen Zinsen mit einer höhe bis zu 50.000€
  • KfW Investitionszuschuss: Förderung bis zu 6.250€
  • Umbau nach Din 18040-2 als Voraussetzung für die Zuschüsse

1. Welche Zuschüsse für die Badsanierung gibt es ohne Pflegestufe?

Im nächsten Kapitel beleuchten wir, welche Zuschüsse es für die Badsanierung ohne Pflegestufe gibt. Dabei konzentrieren wir uns besonders auf zwei wichtige Förderungen: den KfW Förderung Barrierereduzierung – 455-B sowie den Kredit KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit 159. Diese Programme ermöglichen es Ihnen, finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers zu erhalten und Ihren Wohnraum optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

1.2 KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Der KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 bietet eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Personen ohne Pflegegrad, die ihren Wohnraum barrierefrei gestalten möchten. Mit niedrigen Zinssätzen und flexiblen Rückzahlungsoptionen unterstützt dieser Kredit gezielt die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit in Eigenheimen. Hier sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:

Zielgruppe: Der Kredit richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die ihre Häuser alters- und behindertengerecht umbauen möchten. Dazu zählen auch Personen ohne Pflegegrad.

Höhe der Förderung: Die KfW gewährt Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Zinssätze: Die Zinssätze sind besonders attraktiv und liegen bei niedrigen Prozentwerten. Die Prozentwerte werden regelmäßig angepasst. Den genauen Zinssatz finden Sie auf der Webseite der KfW.

Laufzeit: Die Laufzeit des Kredits belaufen sich zwischen 4 bis 30 Jahre.

Verwendungszweck: Das Darlehen kann für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet werden, darunter auch der Umbau von Badezimmern. Im Badezimmer werden unter anderem folgende Elemente gefördert: Die Änderung der Raumaufteilung, bodengleiche Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten wie Toiletten und Ähnliches.

Anforderungen: Um den Kredit zu erhalten, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040. Die Kurzfassung dieser Anforderungen finden Sie weiter unten im Text.

KfW Förderung Barrierereduzierung – 455-B

Der KfW-Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung (455-B) bietet eine finanzielle Unterstützung für Eigentümer von Wohnimmobilien, die beispielsweise ihr Badezimmer barrierefrei umbauen möchten. Nachfolgend das wichtigste Zusammengefasst:

Zielgruppe: Der Investitionszuschuss der KfW richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die ihre Badezimmer barrierefrei umbauen möchten, um die Wohnqualität zu verbessern und den Komfort im Alltag zu erhöhen. Auch hier werden wieder Personen ohne Pflegegrad berücksichtigt.

Förderhöhe: Der Investitionszuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Für den Gesamtumbau zu einem “Altersgerechten Haus” beträgt der Zuschuss sogar bis zu 12,5% der Gesamtkosten, maximal jedoch 6.250€.

Anwendungsbereich: Der Zuschuss kann für verschiedene Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Badezimmer verwendet werden, wie beispielsweise den Einbau bodengleicher Duschen, die Anpassung von Sanitärobjekten und Armaturen, die Verbreiterung von Türen sowie die Installation von Haltegriffen und rutschfesten Belägen. Gleich wie bei dem oben genannten Kredit.

Anforderungen: Um den Investitionszuschuss zu erhalten, müssen auch hier die Voraussetzungen für eine Barrierereduzierung nach DIN 18040 geschaffen werden. Diese werden weiter unten genauer beleuchtet.

Vertragsunterschrift für Förderungen

2. Anforderungen für die Zuschüsse KfW: DIN 18040-2

Damit die Förderungen und Kredite der KfW gewährleistet werden, müssen die Anforderungen für den barrierefreien Umbau nach DIN 18040-2 gegeben sein. Nachfolgend fassen wir das wichtigste dieser DIN Norm für den Umbau des Badezimmers zusammen:

Mindestgröße und Bewegungsfläche: Ein barrierefreies Badezimmer muss eine Mindestgröße von 1,80 m x 2,20 m haben. Um WC und Waschbecken sowie Dusche muss eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m gegeben sein.

Schwellenlose Zugänge: Die Norm fordert einen schwellenlosen Zugang zum Badezimmer. Dies bedeutet, dass keine Schwellen oder Stufen vorhanden sein dürfen und der Höhenunterschied zwischen dem Badezimmerboden und dem Flur maximal 2 cm betragen darf.

Bodengleiche Duschplätze: Gemäß DIN 18040-2 muss ein bodengleichengleicher Duschplatz vorhanden sein, der maximal um 20 mm abgesenkt sein darf.

Badewannen: Badewannen dürfen maximal eine Höhe von 0,50 m aufweisen, oder einen Türeinstieg haben.

Griff- und Haltemöglichkeiten: Haltegriffe müssen neben dem WC und in der Dusche angebracht werden und müssen mindestens in einer Höhe von 85 cm über dem Boden montiert sein.

Rutschfeste Bodenbeläge: Die Bodenbeläge im barrierefreien Badezimmer müssen rutschfest sein und einen Gleitwiderstand von mindestens R9 aufweisen. Speziell im Duschbereich muss der Bodenbelag sogar rutschhemmend nach der Bewertungsgruppe B sein. 

Weiterführende Informationen finden Sie bei der Anlage zum Merkblatt der KfW sowie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

3. Antragsprozess für die Kredite und Zuschüsse der KfW (ohne Pflegegrad)

Damit Sie eine genaue Vorstellung des Antragsprozess für die Förderung bzw. den Kredit bekommen, haben wir Ihnen eine genaue Anleitung zusammengestellt:

  1. Prüfen der Förderfähigkeit: Überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Bauvorhaben die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den Richtlinien der KfW erfüllt. Dazu gehören die oben genannte Einhaltung der technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 sowie die Erfüllung der Kreditbedingungen.

  2. Angebot einholen: Holen Sie bei einem Fachunternehmen ein Angebot für die geplanten Umbaumaßnahmen ein. Das Angebot sollte alle relevanten Details enthalten, einschließlich der Kosten für Material und Arbeitsleistung.

  3. Beantragung des Kredits bzw. Des Investitionszuschuss: Stellen Sie den Antrag auf den KfW Kredit und/ oder den Investitionszuschuss bei der KfW im Zuschussportal. Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter das Angebot des Fachunternehmens und gegebenenfalls weitere Dokumente.

  4. Prüfung und Genehmigung: Die KfW überprüft die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und entscheidet über die Genehmigung des Kredits bzw. der Förderung. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag, den Sie unterzeichnen müssen.

  5. Umsetzung der Umbaumaßnahmen: Sobald der Kreditvertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den geplanten Umbaumaßnahmen beginnen. Stellen Sie sicher, dass alle Arbeiten gemäß den Richtlinien der KfW und den vereinbarten Konditionen durchgeführt werden.

  6. Nachweisführung und Auszahlung: Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen reichen Sie bei Ihrer Hausbank oder der KfW alle erforderlichen Nachweise ein, wie beispielsweise Rechnungen und Zahlungsbelege. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Kredits bzw. des Zuschusses auf Ihr Konto.

  7. Rückzahlung des Kredits: Im Falle des Kredits muss die Zahlung in festgelegten Raten über die vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt werden.

Häufige Fragen zum Thema Zuschuss Badsanierung ohne Pflegestufe (FAQ)

Die KfW bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter den KfW Kredit Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 und den KfW Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung (455-B).

Die Förderungen decken eine Vielzahl von Maßnahmen ab, darunter den Einbau bodengleicher Duschen, die Anpassung von Sanitärobjekten und Armaturen sowie die Verbreiterung von Türen für einen barrierefreien Zugang.

Um die Förderungen zu erhalten, müssen die Umbaumaßnahmen den technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 entsprechen sowie den Bedingungen der KfW.

Bildquellen:

  • Älteres Ehepaar freut sich gemeinsam (Titelbild) – Quelle: Pexel
  • Vertragsunterschrift für Förderungen – Quelle: Pexels