Kostenübernahme für Treppenlifte durch die Krankenkasse

Für Menschen mit körperlicher Beinträchtigung ist ein Treppenlift unabdinglich. Doch die Anschaffung ist mit hohen Kosten verbunden. Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage, wie ein Treppenlift finanziert werden kann. Glücklicherweise übernimmt die Krankenkasse einige Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts. Wie hoch die Zuschüsse der Kranken und Pflegekasse ist, hängt von gewissen Voraussetzungen ab. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Zuschüsse sind, welche Voraussetzungen es gibt und wie der Antragsprozess läuft.

Älteres Ehepaar berät sich am Laptop

Für Schnellleser

  • Krankenkassen bieten Zuschüsse für Treppenlifte an, da diese für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unverzichtbar sind.
  • Die maximale Förderung beträgt 4.000€ pro pflegebedürftiger Person, kann aber bis zu 16.000€ erreichen, wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben.
  • Die Förderungen können so bis zu 80% des Kaufpreises betragen.
  • Voraussetzungen für die Kostenübernahme ist die Anerkennung eines Pflegegrades

1. Finanzierung von Treppenliften durch Krankenkassen – Zuschüsse und Kostenübernahme

Wie unterstützen Krankenkassen bei der Finanzierung von Treppenliften? Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen. Im nachfolgenden gehen wir genauer auf die Höhe der Kostenübernahme, sowie die Voraussetzungen ein

1.1 Krankenkassenleistungen für Treppenlifte: Grundlegende Bestimmungen im Überblick

Maßnahmen die dazu dienen, dass Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung wieder selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können, werden von der Krankenkassen gefördert. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts.

Die maximale Fördersumme der Krankenkasse beträgt dabei 4.000€ pro pflegebedürftige Person. Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Art und Gegebenheiten der Treppe. Wenn wir die durchschnittlichen Kosten für einen klassischen Sitzlift bei einer geraden Treppe nehmen, dann betragen die Kosten etwa 3.500€. Hinzu kommen noch Montagekosten von etwa 1.500€. Das macht in Summe 5.000€. Wenn eine pflegebedürftige Person die maximale Förderung der Krankenkasse bekommt, dann müssten nur noch Kosten in Höhe von 1.000€ selbst getragen werden. Das bedeutet, dass die Krankenasse so bis zu 80% der Kosten übernimmt.

Da wie oben erwähnt die Förderung pro Person ist, kann die Förderung auch höher ausfallen. Wenn beispielsweise in einem Haushalt zwei pflegebedürftige Personen leben, beträgt die maximale Förderung 8.000€. Dies kann bis zu 4 Personen ausgereizt werden, wodurch die Förderung bis zu maximal 16.000€ gehen kann.

Sprich, je mehr pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, desto höher fällt die Förderung aus.

Diese Förderung gilt übrigens auch für den Kauf von gebrauchten Treppenliften sowie für das Mieten von Treppenliften.

1.2 Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Treppenliften durch die Krankenkasse

Die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Hierfür reicht bereits die Anerkennung des Pflegegrads 1.

Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie diesen bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Oftmals hilft Ihnen dabei die Krankenkasse selbst, ein Pflegedienst oder sogar Ihr Hausarzt.

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist dabei die Grundlage, dass sich die Baumaßnahmen auf die Reduzierung von Barrieren bezieht und so die pflegebedürftige Person weitesgehend selbständig leben kann. Treppenlifte fallen unter diese Maßnahmen. 

Außerdem ist es wichtig, dass der Antrag für den Zuschuss vor dem Kauf eines Treppenlifts geschieht und nicht danach.

Ein Sitzlift für den Außenbereich
Ein Sitzlift für den Außenbereich - Quelle: Altersgerecht Modernisieren

2. Die 4 Schritte zur Beantragung von Förderungen für Treppenlifte durch die Krankenkasse

Wo soll man Anfangen, wenn man einen Förderantrag für den Treppenlift stellen möchte? Wohin muss dieser? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollen.

1) Beantragung des Pflegegrads

Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, ist eine Voraussetzung für die Förderung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse eine Pflegestufe der beantragenden Person. Das bedeutet, dass die zu pflegende Person mindestens Pflegestufe 1 hat.

Den Antrag auf eine Pflegestufe erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Nach Beantragung eines Pflegegrads überprüft ein befugter Gutachter, ob der Antrag genehmigt werden kann. Nach welchen Kriterien geprüft wird, erfahren Sie auf der Seite des deutschen Medizienrechenzentrums.

2) Kostenvoranschlag einholen

Damit Sie einen Antrag auf Förderung für einen Treppenlift durch die Krankenkasse  beantragen können, benötigen Sie im nächsten Schritt einen Kostenvoranschlag von Fachbetrieben. 

Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen, mehrere Angebote für einen Kostenvoranschlag einzuholen. Mit dem nachfolgenden Formular bekommen Sie bis zu 3 Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.

3) Antrag zur Förderung ausfüllen und einreichen

Nachdem Sie ein passendes Angebot ausgewählt haben, stellen Sie den Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen der Wohnungsumfeldverbesserung. Diesen Antrag erhalten Sie in den meisten Fällen direkt bei Ihrer Krankenkassen. Andernfalls bietet die Verbraucherzentrale ein beispielhaftes Formular an. Diesen Antrag reichen Sie dann bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse ein.

4) Einreichen der Rechnung

Sobald der Antrag auf Förderung genehmigt wurde, können Sie den Treppenlift von einem Fachbetrieb einbauen lassen. Nachdem Sie die Rechnung für den Einbau erhalten haben, reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein, um die Förderung zu erhalten.

Randnotiz: Zusätzlich zu der Förderung über die Kranken- bzw. Pflegekasse können Sie die Kosten für einen Treppenlift übrigens auch steuerlich Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Treppenlift steuerlich absetzen„.

Kostenübernahme für Treppenlifte durch die Krankenkasse: Häufige Fragen (FAQ)

Die Krankenkasse gewährt eine maximale Förderung von 4.000€ pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann die Förderung angehoben werden. Es werden maximal bis zu 4 pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gefördert, wodurch in diesem Fall die maximale Förderung 16.000€ beträgt.

Die Grundvoraussetzung für die Förderungen ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Zusätzlich müssen die Maßnahmen auf die Reduzierung von Barrieren abzielen, und außerdem muss der Antrag auf Zuschüsse vor dem Treppenlift-Kauf gestellt werden.

  1. Beantragung des Pflegegrades
  2. Kostenvoranschlag einholen
  3. Antrag zur Förderung ausfüllen und einreichen
  4. Einreichen der Rechnung

Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale ein beispielhaftes Formular.

Der Antrag sollte vor dem Kauf eines Treppenlifts gestellt werden, um eine reibungslose Genehmigung sicherzustellen.

Bildquellen:
  • Ehepaar am Laptop – Quelle: Pexel
  • Ein Sitzlift für den Außenbereich – Quelle: Altersgerecht Modernisieren