Zuschuss Krankenkasse für Treppenlifte: Die Anleitung zur Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekasse

Für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ist ein Treppenlift unabdinglich. Doch die Anschaffung ist mit hohen Kosten verbunden. Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage, wie ein Treppenlift finanziert werden kann. Glücklicherweise übernimmt die Krankenkasse einige Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts. Wie hoch die Zuschüsse der Kranken und Pflegekasse ist, hängt von gewissen Voraussetzungen ab. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Zuschüsse sind, welche Voraussetzungen es gibt und wie der Antragsprozess läuft.

Älteres Ehepaar berät sich am Laptop

Für Schnellleser – Das Wichtigste zur Förderung eines Treppenlifts über die Krankenkasse

  • Krankenkassen bieten Zuschüsse für Treppenlifte an, da diese für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unverzichtbar sind.
  • Die maximale Förderung beträgt 4.000€ pro pflegebedürftiger Person, kann aber bis zu 16.000€ erreichen, wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben.
  • Die Förderungen können so bis zu 80% des Kaufpreises betragen.
  • Voraussetzungen für die Kostenübernahme ist die Anerkennung eines Pflegegrades

1. Treppenlift-Förderung: So unterstützt die Krankenkasse

Um ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, gibt es durch die Kranken- bzw. Pflegekasse Förderungen. Diese Förderung gilt auch für Treppenlifte.

Maximale Kostenübernahme für Treppenlifte: Bis zu 4.000 Euro pro Person

Die Krankenkasse übernimmt bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Treppenart und individuellen Gegebenheiten. Im Durchschnitt kostet ein Sitzlift für eine gerade Treppe etwa 3.500 Euro, hinzu kommen Montagekosten von rund 1.500 Euro, sodass die Gesamtkosten bei etwa 5.000 Euro liegen. Bei maximaler Förderung durch die Krankenkasse bleiben somit nur noch 1.000 Euro Eigenanteil zu tragen. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse bis zu 80% der Kosten übernimmt.

Höhere Treppenlift-Förderung bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt

Die Förderhöhe kann steigen, wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Beispielsweise erhöht sich die maximale Förderung auf 8.000 Euro für zwei Personen. Leben vier pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann die Förderung bis zu 16.000 Euro betragen, was die höchste Fördersumme pro Haushalt darstellt. Diese Regelung berücksichtigt die Tatsache, dass die Installation eines Treppenlifts in einem Haushalt mit mehreren pflegebedürftigen Personen eine größere finanzielle Belastung darstellen kann.

Die gestaffelte Förderung bietet einen erheblichen finanziellen Vorteil und unterstützt beispielsweise ältere Ehepaare dabei, notwendige Anpassungen im Wohnraum vorzunehmen, um die Mobilität und Lebensqualität aller betroffenen Personen zu verbessern.

Krankenkassen-Förderung für gebrauchte und gemietete Treppenlifte

Die Krankenkasse unterstützt nicht nur den Kauf neuer Treppenlifte, sondern auch den Erwerb gebrauchter Modelle sowie die Miete von Treppenliften. Dies bietet eine flexible Lösung für unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets. Der Kauf gebrauchter Treppenlifte ist eine kostengünstige Alternative, die dennoch hohe Qualität und Sicherheit bietet. Gebrauchte Treppenlifte werden in der Regel gründlich überprüft und überholt, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Die Miete eines Lifts ist besonders vorteilhaft für Menschen, die nur vorübergehend Unterstützung benötigen, beispielsweise während der Rehabilitation nach einer Operation oder bei einer temporären Mobilitätseinschränkung. Mietmodelle bieten den Vorteil, dass keine hohen Anschaffungskosten anfallen und die Treppenlifte nach Bedarf einfach zurückgegeben werden können. Darüber hinaus können Mietverträge flexibel angepasst werden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, sei es für einen kurzen Zeitraum oder eine längere Dauer.

Diese erweiterten Fördermöglichkeiten der Krankenkasse machen den Einbau eines Treppenlifts für mehr Menschen zugänglich und ermöglichen es, die beste Lösung für ihre spezifische Situation zu finden.

2. Was sind die Voraussetzungen für einen Treppenlift Zuschuss durch die Krankenkasse?

Pflegegrad-Anerkennung: Der Schlüssel zur Treppenlift-Förderung

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, muss ein Pflegegrad anerkannt sein. Bereits der Pflegegrad 1 genügt für eine Kostenübernahme. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, können Sie diesen bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Unterstützung dabei bieten oft die Krankenkasse selbst, ein Pflegedienst oder Ihr Hausarzt.

Reduzierung von Barrieren

Eine weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren beitragen, um der pflegebedürftigen Person ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen. Treppenlifte zählen zu diesen Maßnahmen, da sie die Mobilität im eigenen Zuhause erheblich verbessern.

Deshalb ist diese Voraussetzung hier bereits gegeben.

Antrag rechtzeitig stellen: Eine weitere Voraussetzung für die Förderung

Wichtig ist, dass der Antrag auf den Zuschuss vor dem Kauf eines Treppenlifts gestellt wird. Anträge, die nachträglich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Daher sollten Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Anträge frühzeitig bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Vertragsunterschrift für Förderungen

3. Die 4 Schritte zur Beantragung von Förderungen für Treppenlifte durch die Krankenkasse

Wenn Sie einen Förderantrag für einen Treppenlift stellen möchten, fragen Sie sich vielleicht, wo Sie überhaupt anfangen sollen und wo genau dieser Antrag hin muss. Keine Sorge – wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

1) Pflegegrad beantragen

Wie bereits erwähnt, ist eine Voraussetzung für die Förderung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse die Anerkennung eines Pflegegrads der beantragenden Person. Das bedeutet, dass die zu pflegende Person mindestens Pflegestufe 1 haben muss. Den Antrag auf einen Pflegegrad erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Nach der Beantragung wird ein Gutachter überprüfen, ob der Antrag genehmigt werden kann. Informationen zu den Prüfungskriterien finden Sie auf der Seite des deutschen Medizinrechenzentrums. Ihr Hausarzt oder ein Pflegedienst kann Ihnen bei der Antragstellung helfen.

2) Kostenvoranschlag einholen

Damit Sie den Antrag auf Förderung für einen Treppenlift bei der Krankenkasse stellen können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag von Fachbetrieben. Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen, mehrere Angebote einzuholen. Mit unserem Formular können Sie bis zu 3 Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe erhalten. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

3) Antrag zur Förderung ausfüllen und einreichen

Nachdem Sie ein passendes Angebot ausgewählt haben, stellen Sie den Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen der Wohnungsumfeldverbesserung. Diesen Antrag erhalten Sie in den meisten Fällen direkt bei Ihrer Krankenkassen. Andernfalls bietet die Verbraucherzentrale ein beispielhaftes Formular an.

4) Rechnung einreichen

Sobald der Antrag auf Förderung genehmigt wurde, können Sie den Treppenlift von einem Fachbetrieb einbauen lassen. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Rechnung vom Fachbetrieb. Reichen Sie diese Rechnung bei der Krankenkasse ein, um die Förderung zu erhalten.

Zusammenfassung der 4 Schritte als Grafik

Im nachfolgenden haben wir Ihnen die 4 Schritte nochmal als übersichtliche und zusammenfassende Grafik dargestellt.

Grafik - Die 4 Schritte zur Beantragung von Förderungen für Treppenlifte durch die Krankenkasse
Grafik - Die 4 Schritte zur Beantragung von Förderungen für Treppenlifte durch die Krankenkasse - © Altersgerecht Modernisieren

4. Welche Rolle spielt die Pflegeversicherung bei der Kostenübernahme?

Die gesetzliche Krankenkassen

Jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gewährt über ihre angeschlossene Pflegekasse einen Zuschuss für einen Treppenlift, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, ihren Wohnraum barrierefrei zu gestalten und ihre Mobilität im Alltag zu verbessern.

Private Krankenkassen

Bei privaten Kranken- und Pflegekassen können die Regelungen abweichen, da sie nicht an das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gebunden sind. Hier muss individuell geprüft werden, ob Treppenlifte gefördert werden. Dennoch ist es ratsam, einen Förderantrag einzureichen, selbst wenn Treppenlifte nicht explizit aufgeführt sind, da private Versicherungen solche Maßnahmen unter Umständen dennoch bezuschussen.

5. Kombination der Förderungen von Pflegekasse und KfW: So geht’s

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten der Pflegekassen bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Bank zwei spezielle Programme zur Unterstützung barrierefreier Umbaumaßnahmen an: den KfW Zuschuss 455-B und den KfW Kredit 159. Beide KfW Förderungen gelten auch für Treppenlifte. Im Folgenden betrachten wir die beiden Fördermaßnahmen und klären die Frage, ob eine Kombination mit dem Pflegekassenzuschuss möglich ist.

KfW Zuschuss 455-B: Maximale Förderung für barrierefreie Umbaumaßnahmen

Mit dem Zuschuss 455-B werden bis zu 12,5 % der Kosten für die Umbaumaßnahme eines barrierefreien Wohngebäudes gedeckt. Maximal werden dabei 6.250 Euro bezuschusst. Dies gilt für den Gesamtumbau einer Wohneinheit. Wenn Einzelmaßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts getätigt werden, beträgt die Förderung 10 % der Umbaumaßnahmen mit einer Deckelung von 2.500 Euro.

Wichtig ist jedoch, dass diese Förderung nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden darf. Die Förderungen dürfen nicht für ein und dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Allerdings kann diese Förderung dann für eine andere Maßnahme zur Reduzierung der Barrieren verwendet werden, wie beispielsweise für ein barrierefreies Badezimmer.

Hier sollten Sie geschickt vorgehen. Ein Beispiel: Der Investitionszuschuss 455-B ist prozentual. Also sollten Sie diesen für die größere Maßnahme verwenden. Wenn bei Ihnen sowohl eine barrierefreie Badsanierung als auch die Anschaffung eines Treppenlifts ansteht, ist die geschickte Aufteilung wie folgt:

Die Kosten für die Badsanierung sind folglich höher. Da der KfW Investitionszuschuss prozentual ist, lohnt es sich, diesen für die Badsanierung zu verwenden. Das wäre in unserem Beispiel eine Förderung von 1.500 Euro. Für den Treppenlift wird der Zuschuss der Pflegekasse verwendet, wodurch Sie bis zu 4.000 Euro bekommen.

Wenn Sie die Kombination umgekehrt gemacht hätten, hätten Sie für den Treppenlift nur 800 Euro Zuschuss bekommen. Mit unserer empfohlenen Vorgehensweise sparen Sie in diesem Beispiel 700 Euro.

KfW Kredit 159: Zinsgünstiges Darlehen für barrierefreie Umbauten

Zusätzlich gibt es noch den KfW Kredit 159, ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Kredit kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden. Wenn ein Sitzlift auf einer kurvigen Treppe 8.000 Euro kostet, können Sie bis zu 4.000 Euro durch die Pflegekasse erhalten und anschließend die verbleibenden 4.000 Euro über den zinsgünstigen Kredit der KfW finanzieren.

Randnotiz: Zusätzlich zu der Förderung über die Kranken- bzw. Pflegekasse können Sie die Kosten für einen Treppenlift übrigens auch steuerlich abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Treppenlift steuerlich absetzen„.

Kostenübernahme für Treppenlifte durch die Krankenkasse: Häufige Fragen (FAQ)

Die Krankenkasse gewährt eine maximale Förderung von 4.000€ pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann die Förderung angehoben werden. Es werden maximal bis zu 4 pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gefördert, wodurch in diesem Fall die maximale Förderung 16.000€ beträgt.

Die Grundvoraussetzung für die Förderungen ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Zusätzlich müssen die Maßnahmen auf die Reduzierung von Barrieren abzielen, und außerdem muss der Antrag auf Zuschüsse vor dem Treppenlift-Kauf gestellt werden.

  1. Beantragung des Pflegegrades
  2. Kostenvoranschlag einholen
  3. Antrag zur Förderung ausfüllen und einreichen
  4. Einreichen der Rechnung

Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale ein beispielhaftes Formular.

Der Antrag sollte vor dem Kauf eines Treppenlifts gestellt werden, um eine reibungslose Genehmigung sicherzustellen.

Bildquellen:

  • Ehepaar am Laptop – Quelle: Pexel
  • Vertragsunterschrift für Förderungen – Quelle: Pexel
  • Grafik – Die 4 Schritte zur Beantragung von Förderungen für Treppenlifte durch die Krankenkasse – Quelle: Altersgerecht Modernisieren