Umbau Badewanne zur Dusche: Kosten, Förderung und Ihre Rechte als Mieter

Beispiel einer förderfähigen Umbaumaßnahme im Badezimmer (erstellt mit KI) - ©Altersgerecht Modernisieren
Bodengleiche Dusche anstelle einer Badewanne. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Der Schritt über den Wannenrand wird von Jahr zu Jahr höher. Der Umbau von der Badewanne zur Dusche kostet je nach Ausführung 3.000 bis 8.000 Euro und dauert ein bis fünf Arbeitstage. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro davon (§ 40 SGB XI, Stand August 2026).

Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie umbauen — bei nachgewiesener Notwendigkeit haben Sie sogar einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter zustimmt. Wie Sie diesen Anspruch durchsetzen, was der Umbau wirklich kostet und was nach dem Zuschuss übrig bleibt, steht hier. Einen Überblick über alle Umbaumaßnahmen im Bad finden Sie in unserem Badumbau-Ratgeber.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Kosten: 3.000 bis 5.000 Euro für die Systemlösung, 5.000 bis 8.000 Euro für eine bodengleiche, geflieste Dusche. Eigene Marktrecherche, Stand August 2026.
  • Dauer: ein bis zwei Tage für die Systemlösung, drei bis fünf Tage bei bodengleicher Ausführung.
  • Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Neue Bundesmittel erwartet die KfW frühestens 2027. (Stand: August 2026)
  • Eigenanteil: Rechnen Sie damit, dass ein Teil bei Ihnen bleibt. Vollständig gedeckt ist nur die einfache Systemlösung.
  • Mietwohnung: § 554 BGB gibt Ihnen einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn der Umbau der Barrierereduzierung dient. Eine Klausel im Mietvertrag, die das ausschließt, ist unwirksam.

Inhalt dieser Seite

Was kostet der Umbau von Badewanne zur Dusche?

Der Umbau kostet 3.000 bis 8.000 Euro. Die Spanne ist so groß, weil dahinter zwei verschiedene Arbeiten stecken: Bei der Systemlösung bleiben die Fliesen liegen und die neue Duschtasse kommt an die Stelle der Wanne. Bei der bodengleichen Dusche wird der Boden geöffnet, der Ablauf versetzt und neu gefliest.

Wer nur eine Zahl sucht, bekommt auf den meisten Seiten eine — und ärgert sich später über das Angebot. Deshalb hier die Aufschlüsselung.

AusführungWas dabei passiertDauerKosten
SystemlösungWanne raus, flache Duschtasse rein, Wandpaneele, Glasabtrennung. Fliesen bleiben1–2 Tage3.000–5.000 €
Bodengleiche Dusche, gefliestAblauf und Estrich werden angepasst, danach neu gefliest3–5 Tage5.000–8.000 €
Barrierefrei nach DIN 18040-2120 × 120 cm Duschfläche, Haltegriffe, rutschhemmende Fliesen3–5 Tage6.000–10.000 €
Komplettsanierung des BadesAlle Sanitärobjekte, Leitungen und Fliesen neu7–14 Tageab 12.000 €
Eigene Marktrecherche, Stand August 2026. Ausgewertet wurden die öffentlich einsehbaren Preisangaben von pflege.de (4.000–6.000 € für Komplettpakete), nullbarriere.de (5.000–8.000 € für die barrierefreie Dusche komplett), seniovo.de (rund 7.000 € für die ebenerdige Dusche), badklar.de (4.500–6.500 € Systemumbau, 6.500–9.500 € bodengleich gefliest), auftragsglueck.de (3.000–4.500 € einfache Duschwanne) und wannezudusche.com (2.000–3.000 € Basisumbau). Alle abgerufen am 17.08.2026. Maßangaben nach DIN 18040-2, zusammengefasst im Leitfaden Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer. Orientierungswerte, keine Angebote.

Was den Preis bestimmt

Drei Dinge verschieben den Preis innerhalb der Spanne spürbar:

  • Die Duschabtrennung. Ein einfacher Spritzschutz kostet einen Bruchteil einer maßgefertigten Glas-Faltwand. Die Spanne reicht von 300 bis 1.200 Euro (auftragsglueck.de, abgerufen 17.08.2026).
  • Ob die Fliesen bleiben können. Das ist der größte einzelne Hebel. Bei einer Komplettsanierung machen Fliesen samt Verlegung 25 bis 30 Prozent der Gesamtkosten aus (neurealis.de, abgerufen 17.08.2026). Wer nur den Wannenbereich neu fliest, spart genau diesen Anteil weitgehend ein.
  • Der Zustand von Estrich und Leitungen. Was hinter der Wanne zum Vorschein kommt, sieht vorher niemand. Das ist der häufigste Grund für Nachträge.

Bei einer Badsanierung entfallen 45 bis 55 Prozent der Rechnung auf den Handwerkerlohn (badklar.de, abgerufen 17.08.2026). An Material zu sparen bringt deshalb weniger, als die meisten annehmen.

Was eine Rechnung sprengt

Diese Posten stehen in keinem Erstangebot und tauchen erst auf, wenn die Wanne draußen ist:

  • schadhafter Estrich: 400 bis 800 Euro
  • zu enger Abflussdurchmesser: 200 bis 400 Euro
  • Austausch der Vorwandinstallation: 600 bis 1.200 Euro
  • durchfeuchtetes Mauerwerk hinter alten Fliesen: bis 1.500 Euro

Alle vier Werte: badklar.de, abgerufen am 17.08.2026.

Lassen Sie sich deshalb ein Angebot mit Festpreis geben und fragen Sie ausdrücklich, was passiert, wenn der Untergrund nicht in Ordnung ist. Ein seriöser Betrieb hat darauf eine Antwort und hält das Ergebnis der Vorabprüfung schriftlich fest.

Was nach dem Zuschuss übrig bleibt

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro. Das deckt nicht jeden Umbau vollständig ab, auch wenn viele Ratgeber das nahelegen. So sieht die Rechnung aus:

UmbauKostenZuschuss PflegekasseIhr Eigenanteil
Systemlösung, einfach3.000 €3.000 €0 €
Systemlösung, gehoben5.000 €4.180 €820 €
Bodengleich, gefliest7.000 €4.180 €2.820 €
Barrierefrei nach DIN10.000 €4.180 €5.820 €
Eigene Berechnung auf Basis der Preistabelle oben und des Höchstbetrags nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt und wird nicht darüber hinaus ausgezahlt.

Vollständig kostenlos wird der Umbau also nur am unteren Ende. Das ist keine schlechte Nachricht — 4.180 Euro sind viel Geld. Es ist nur eine andere Nachricht als „kostenlos“.

Leben zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt, verdoppelt sich der Zuschuss auf 8.360 Euro. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro gedeckelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand August 2026).

Eckwanne, Nischenwanne oder freistehende Wanne

Nicht jede Wanne sitzt in einer geraden Nische. Die Bauform ändert am Ablauf wenig, an der Fläche aber viel:

  • Nischenwanne, meist 170 × 75 cm: der Regelfall. Die Duschtasse passt in dieselbe Öffnung.
  • Eckwanne: Nach dem Ausbau bleibt eine größere, oft ungünstig geschnittene Fläche. Häufig entsteht Platz für eine großzügigere Dusche, manchmal muss aber gemauert werden.
  • Freistehende Wanne: Ablauf und Zuleitungen liegen mitten im Raum. Hier ist fast immer ein bodengleicher Neuaufbau nötig, die Kosten liegen am oberen Ende.

Ist Ihr Bad in der Tiefe knapp, kommt eine schmalere Duschtasse infrage. Auch eine Dusche unterhalb des DIN-Maßes wird von der Pflegekasse gefördert, solange sie die Barriere nachweislich verringert.

Wenn die Wanne bleiben soll, gibt es Zwischenlösungen: eine nachträglich eingesetzte Tür in der vorhandenen Wanne oder eine Badewanne mit Tür als Ersatz. Beides ist günstiger, ersetzt eine bodengleiche Dusche aber nicht.

Teilsanierung oder gleich das ganze Bad?

Umbau Wanne zur DuscheKomplettsanierung
Umfanggezielter Austausch der Wannealle Sanitärobjekte und Leitungen
Dauer1–5 Tage7–14 Tage
Kosten3.000–8.000 €ab 12.000 €
Lärm und Schmutzmittelhoch
Förderungbis 4.180 € über die Pflegekassebis 4.180 € über die Pflegekasse
Sinnvoll, wennder Rest des Bades in Ordnung istohnehin alles erneuert werden muss
Eigene Zuordnung auf Basis der Preisrecherche oben, Stand August 2026.

Ist Ihr Bad sonst in Ordnung, bringt der gezielte Umbau den größten Sicherheitsgewinn pro Euro. Steht ohnehin eine Sanierung an, lohnt es sich, beides zusammenzulegen — die Handwerker sind dann nur einmal im Haus. Mehr dazu auf unserer Seite zum barrierefreien Bad.

Wie lange dauert der Umbau?

Ein bis fünf Arbeitstage. Die Systemlösung schaffen eingespielte Betriebe an einem, spätestens zwei Tagen. Für die bodengleiche, geflieste Dusche sollten Sie drei bis fünf Tage einplanen, weil Abdichtung und Fliesenkleber trocknen müssen.

Der übliche Ablauf:

  • Tag 1: Wanne ausbauen und entsorgen, Untergrund freilegen, Leitungen anpassen
  • Tag 2: Ablauf setzen, abdichten, Duschtasse einbauen oder Estrich aufbringen
  • Tag 3 bis 4: fliesen oder Wandpaneele montieren, Trocknungszeit abwarten
  • Tag 5: Abtrennung, Armatur und Haltegriffe montieren, Übergabe
Monteur erklärt die barrierefreien Umbaumaßnahmen im Badezimmer (erstellt mit KI) - ©Altersgerecht Modernisieren
Ein Fachbetrieb deckt Laufwege ab und arbeitet im Bestand meist staubarm. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Wichtig für die Planung: Nach dem Abdichten braucht es je nach Material 12 bis 24 Stunden, bevor gefliest werden darf. Wer nur ein Bad in der Wohnung hat, sollte für diese Zeit eine Duschmöglichkeit außerhalb organisieren.

Wer zahlt: Zuschüsse im Überblick

Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Der Umbau gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, gilt der Betrag je Person, gedeckelt auf 16.720 Euro je Maßnahme. (Quelle: § 40 SGB XI, Stand August 2026)

Zwei Dinge entscheiden über Erfolg oder Ablehnung:

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Wer erst die Rechnung einreicht, geht in aller Regel leer aus.
  • Die Begründung muss den Pflegebezug herstellen. Nicht „das Bad ist alt“, sondern: Der Einstieg in die Wanne ist ohne Hilfe nicht mehr möglich.

Pflegekasse ist nicht Krankenkasse

Diese Verwechslung kostet Zeit. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach SGB V — einen Duschhocker, einen Wannenlift, einen Haltegriff. Die Pflegekasse zahlt bauliche Veränderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, also den Umbau selbst.

Beide sitzen beim selben Träger und haben denselben Briefkopf. Der Antrag für den Umbau geht trotzdem an die Pflegekasse. Fragen Sie im Zweifel nach der „Leistung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.

KfW: derzeit kein Zuschuss

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ war lange die zweite Säule. Er steht derzeit nicht zur Verfügung.

Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) stellen.

Der Antragstopp gilt seit dem 31. Juli 2026. Neue Bundesmittel erwartet die KfW frühestens 2027, und auch das unter Vorbehalt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig und werden ausgezahlt. (Quelle: KfW, Investitionszuschuss 455, geprüft am 17. August 2026)

Wir sagen das so deutlich, weil viele Ratgeberseiten den Zuschuss weiterhin als verfügbar führen. Wer darauf plant, verliert Wochen.

Verfügbar bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Er ist an keinen Pflegegrad und kein Alter gebunden, ist aber ein Kredit und kein Zuschuss.

Welche weiteren Töpfe es gibt — Steuerermäßigung nach § 35a EStG, Landesprogramme, Zuschüsse ohne Pflegegrad — steht ausführlich auf unserer Seite zu den Zuschüssen für den Badumbau.

Umbau in der Mietwohnung: Ihre Rechte

Glückliches Ehepaar im altersgerechten Badezimmer (erstellt mit KI) – ©Altersgerecht Modernisieren
Auch in der Mietwohnung ist der Umbau möglich. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Sie brauchen die Erlaubnis Ihres Vermieters — aber Sie sind nicht auf sein Wohlwollen angewiesen.

§ 554 BGB: Ihr Anspruch auf Erlaubnis

Nach § 554 Abs. 1 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche fällt darunter. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter nicht zugemutet werden kann — etwa weil die Statik betroffen wäre. Sie dürfen ihm eine besondere Sicherheit anbieten, um Bedenken auszuräumen. (Stand: August 2026)

Der zweite Absatz ist das stärkste Argument, das viele nicht kennen:

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Steht in Ihrem Mietvertrag eine Klausel, die bauliche Veränderungen pauschal verbietet, greift sie an dieser Stelle nicht. (Quelle: § 554 BGB, Stand August 2026)

Ein Hinweis, falls Sie älteren Rat lesen: Diese Regelung stand früher in § 554a BGB. Der Paragraf wurde zum 1. Dezember 2020 aufgehoben, der Anspruch steht seitdem in § 554 BGB. Wer noch die alte Fundstelle nennt, arbeitet mit überholtem Material.

Modernisierung oder Instandhaltung?

Davon hängt ab, wer zahlt.

  • Modernisierung: Die Wanne ist funktionstüchtig, Sie möchten trotzdem eine Dusche. Sie brauchen die Zustimmung und tragen die Kosten.
  • Instandhaltung: Die Wanne ist undicht, gerissen oder nicht mehr nutzbar. Der Vermieter muss für eine funktionierende Sanitäreinrichtung sorgen und trägt die Kosten.

Der zweite Fall ist Ihre beste Gelegenheit. Muss der Vermieter ohnehin tätig werden, kostet ihn eine Duschtasse kaum mehr als eine neue Wanne. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Datum, bevor Sie das Gespräch suchen.

Musterbrief: Antrag an den Vermieter

Ein Anruf reicht nicht. Sie brauchen die Erlaubnis schriftlich — auch dann, wenn der Vermieter mündlich zustimmt. Kopieren Sie den folgenden Text, passen Sie ihn an und schicken Sie ihn per E-Mail oder Einschreiben.

Vier Dinge gehören hinein: der Grund, die Zusage einer Fachfirma, die Kostenfrage und ein Datum für die Antwort. Liegt ein Pflegegrad vor, nennen Sie ihn — er belegt die Notwendigkeit und macht aus einer Bitte einen Anspruch nach § 554 Abs. 1 BGB.

Betreff: Antrag auf Zustimmung zum Umbau der Badewanne in eine bodengleiche Dusche

Sehr geehrte Frau / Herr [Name],

ich bewohne seit [Datum] die Wohnung [Anschrift, Lage im Haus]. Der Einstieg in die vorhandene Badewanne ist mir aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sicher möglich. [Falls zutreffend: Eine ärztliche Bescheinigung füge ich bei.]

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche zu ersetzen. Die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus; die fachgerechte Abdichtung wird mir schriftlich bestätigt und Ihnen auf Wunsch vorgelegt.

Die Kosten trage ich. Ein Teil wird von der Pflegekasse übernommen; für Sie entstehen keine Kosten.

Für Ihre Wohnung bedeutet der Umbau eine Aufwertung: Eine bodengleiche Dusche entspricht dem heutigen Standard und ist für künftige Mieterinnen und Mieter attraktiver als eine Wanne.

Über eine Rückmeldung bis zum [Datum, etwa drei Wochen] würde ich mich freuen. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].

Mit freundlichen Grüßen [Name]

Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis auf.

Fertige Vorlage: Den Antrag haben wir als Musterschreiben vorbereitet — mit allen Angaben und Platzhaltern zum Ausfüllen. Kostenlos und ohne Anmeldung. Über „Kopie erstellen“ erhalten Sie ein eigenes Dokument, das Sie bearbeiten und ausdrucken können.

Wenn keine Antwort kommt oder der Vermieter ablehnt

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Nach 14 Tagen schriftlich erinnern. Den ursprünglichen Antrag noch einmal anhängen, damit nichts gesucht werden muss.
  2. Nach weiteren sieben Tagen anrufen. Fragen Sie, welche Bedenken bestehen. Oft geht es um Wasserschäden — dann hilft die schriftliche Zusage des Fachbetriebs.
  3. Eine Rückbauvereinbarung anbieten. Sie erklären sich bereit, bei Auszug den ursprünglichen Zustand herzustellen. Das räumt das häufigste Bedenken aus.
  4. Rechtsrat einholen. Ein Mieterverein prüft Ihren Fall und setzt auf Wunsch ein Schreiben auf. Liegt eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor, ist die Rechtslage nach § 554 BGB für Sie günstig.

Fertige Vorlage: Das Erinnerungsschreiben haben wir ebenfalls vorbereitet, mit Betreffzeile, Fristbezug und Verweis auf den ursprünglichen Antrag. Kostenlos und ohne Anmeldung. Über „Kopie erstellen“ erhalten Sie ein eigenes Dokument.

Beginnen Sie unter keinen Umständen ohne schriftliche Erlaubnis. Ohne Genehmigung kann der Vermieter die vollständige Wiederherstellung auf Ihre Kosten verlangen, ohne sich eine Wertsteigerung anrechnen zu lassen.

Genossenschaftswohnung und Wohnungsbaugesellschaft

Bei einer Genossenschaft heißt der Vertrag Nutzungsvertrag, nicht Mietvertrag. Rechtlich gilt trotzdem Mietrecht, § 554 BGB greift also genauso.

Der praktische Unterschied liegt beim Auszug. Viele Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften zahlen für Einbauten, die ein Mitglied selbst finanziert hat, eine zeitanteilige Ablöse — der Wert wird über eine festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben, und Sie bekommen den Restwert erstattet oder der Nachmieter übernimmt ihn.

Das ist keine gesetzliche Regel, sondern Satzungs- und Vertragssache. Sehen Sie vor dem Umbau in Ihrem Nutzungsvertrag und in der Satzung nach, und lassen Sie sich die Handhabung schriftlich bestätigen. Die Frage lautet: Wird der Einbau bei Auszug abgelöst, über welchen Zeitraum wird abgeschrieben, und wer entscheidet über den Restwert?

Eigentumswohnung: Beschluss der Eigentümerversammlung

Als Wohnungseigentümerin sind Sie freier, aber nicht frei. Ein Umbau innerhalb Ihrer Wohnung ist Ihre Sache, solange kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Sobald Sie an Steigleitungen, Abwasserstränge oder tragende Bauteile gehen, ist es eine bauliche Veränderung und braucht einen Beschluss.

Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Gemeinschaft kann das nicht einfach ablehnen. Die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG derjenige, der die Veränderung verlangt hat. (Quelle: § 20 WEG, § 21 WEG, Stand August 2026)

Setzen Sie den Punkt rechtzeitig auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung. Ein Beschluss im Umlaufverfahren ist möglich, dauert aber meist länger.

Milieuschutz: wenn die Wohnung im Erhaltungsgebiet liegt

In sozialen Erhaltungsgebieten — umgangssprachlich Milieuschutzgebieten — sind bauliche Änderungen nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig. Das betrifft große Teile von Berlin, München, Hamburg und Leipzig. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert ein Bußgeld.

Die gute Nachricht: Nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB darf die Genehmigung nicht versagt werden, wenn die Maßnahme nur der Anpassung an den zeitgemäßen Ausstattungszustand dient. Eine bodengleiche Dusche anstelle einer Wanne fällt regelmäßig darunter — anders als eine Luxusmodernisierung, die eine Mieterhöhung ermöglicht. (Stand: August 2026)

Fragen Sie vor dem Umbau beim Stadtplanungsamt Ihres Bezirks nach. Die Auskunft ist kostenlos, und die schriftliche Genehmigung schützt Sie später.

Rückbau beim Auszug

Ohne abweichende Vereinbarung besteht eine Rückbaupflicht: Wer die Wanne entfernt hat, muss bei Auszug im Zweifel wieder eine einbauen. Deshalb gehört in die Zustimmung des Vermieters am besten gleich der Satz, dass auf den Rückbau verzichtet wird.

Wenn Sie das nicht durchsetzen können, kalkulieren Sie die Kosten ein — der Rückbau ist noch einmal ein vierstelliger Betrag.

Eine Frist, die kaum jemand kennt: Nach § 548 Abs. 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Frist beginnt, wenn er die Wohnung zurückerhält. Meldet er sich in dieser Zeit nicht, ist der Anspruch verjährt. (Quelle: § 548 BGB, Stand August 2026)

Barrierefrei nach DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 legt fest, wann ein Bad in Deutschland als barrierefrei gilt. Für den Umbau im Bestand ist sie kein Gesetz, sondern eine Orientierung — aber eine gute. Die folgenden Maße sind dem Leitfaden Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer entnommen (Stand: August 2026).

Bodenebene Dusche - © Altersgerecht Modernisieren
Schwellenloser Einstieg mit rutschhemmendem Belag. © Altersgerecht Modernisieren

Bewegungsfläche. Vorgesehen sind 120 × 120 cm, für Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm. Viele Badewannen sind nur 75 oder 80 cm breit — dieses Maß lässt sich beim reinen Austausch oft nicht erreichen. Das ist kein Ausschlussgrund: Auch eine kleinere, schwellenarme Dusche wird gefördert, solange sie die Barriere deutlich verringert.

Bodengleich und rutschhemmend. Der Einstieg muss schwellenlos sein. Damit das Wasser abläuft, ist ein Gefälle von maximal zwei Prozent zulässig. Der Belag muss rutschhemmend sein — im privaten Bad üblicherweise Bewertungsgruppe B.

Haltegriffe. Empfohlen wird eine Montagehöhe von 85 cm über dem Fertigfußboden. Sinnvoll ist die Kombination aus einem waagerechten Griff zum Hinsetzen und Aufstehen und einem senkrechten zum Festhalten beim Duschen. Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht auf unserer Seite zu Haltegriffen im Badezimmer.

Wer im Sitzen duschen möchte, plant den Klappsitz gleich mit ein — nachträglich in die fertige Wand zu bohren ist unnötiger Aufwand. Eine Übersicht der Modelle finden Sie bei den Duschsitzen. Mehr zur Planung steht auf der Seite zur bodengleichen Dusche.

So läuft der Umbau ab

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:

  1. Wanne ausbauen. Der Korpus wird zerlegt und entsorgt, die Anschlüsse werden verschlossen.
  2. Untergrund vorbereiten. Estrich prüfen, Ablauf setzen, Leitungen anpassen. Hier zeigt sich, ob es beim Angebotspreis bleibt.
  3. Abdichten. Der wichtigste Arbeitsschritt. Eine mangelhafte Abdichtung führt Jahre später zu Feuchteschäden im Estrich.
  4. Duschtasse einbauen oder Boden aufbauen. Danach Fliesen oder Wandpaneele.
  5. Montage. Abtrennung, Armatur, Haltegriffe, Duschsitz. Anschließend Abnahme mit Dichtheitsprüfung.

Lassen Sie sich die fachgerechte Abdichtung schriftlich bestätigen. Sie brauchen den Nachweis für die Pflegekasse, für den Vermieter und im Schadensfall für die Versicherung.

Wann sich der Umbau lohnt und wann nicht

Frau steht vor einer ebenerdigen Dusche (erstellt mit KI) - ©Altersgerecht Modernisieren
Der Wegfall des Wannenrands ist der eigentliche Sicherheitsgewinn. Bild erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren

Er lohnt sich, wenn der Einstieg über den Wannenrand zur täglichen Hürde geworden ist. Das ist der eigentliche Punkt: Ein Sturz im Bad endet häufiger im Krankenhaus als ein Sturz auf der Straße, weil der Untergrund hart und nass ist. Wer wieder ohne fremde Hilfe duschen kann, gewinnt außerdem etwas zurück, das sich schlecht beziffern lässt.

Dazu kommen zwei praktische Vorteile: Ohne Wanne wirkt das Bad größer und bietet Platz für Rollator oder Duschsitz. Und die Reinigung wird leichter, weil das Bücken über den Wannenrand entfällt.

Er lohnt sich nicht, wenn

  • ohnehin das ganze Bad erneuert werden muss — dann ist die Komplettsanierung günstiger als zwei Baustellen nacheinander,
  • der Umzug in eine barrierefreie Wohnung ohnehin absehbar ist,
  • ein warmes Vollbad medizinisch verordnet ist, etwa bei Rheuma. In diesem Fall ist eine Wanne mit Tür die bessere Lösung.

Das sagen wir auch dann, wenn es gegen unser eigenes Interesse geht. Ein Umbau, der niemandem hilft, kostet Sie mehrere tausend Euro.

Angebote vergleichen

Für dieselbe Arbeit liegen die Angebote verschiedener Betriebe oft mehr als tausend Euro auseinander. Holen Sie deshalb mindestens drei ein und achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung enthalten sind.

Über das folgende Formular erhalten Sie kostenlos Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region, unverbindlich und bis zu drei Stück. Viele davon helfen auch beim Antrag bei der Pflegekasse — fragen Sie aktiv danach.

Partnerhinweis: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter und erhalten dafür eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.

Häufige Fragen

Was kostet der Umbau von Badewanne zur Dusche?

Zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Die Systemlösung, bei der die Fliesen liegen bleiben, kostet 3.000 bis 5.000 Euro. Eine bodengleiche, neu geflieste Dusche liegt bei 5.000 bis 8.000 Euro. (Eigene Marktrecherche, Stand August 2026)

Wie lange dauert der Umbau?

Ein bis fünf Arbeitstage. Die Systemlösung ist meist nach ein bis zwei Tagen fertig, die bodengleiche Ausführung braucht drei bis fünf Tage, weil Abdichtung und Fliesenkleber trocknen müssen.

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

In den meisten Fällen ja. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro. Kostet der Umbau 7.000 Euro, bleiben rund 2.800 Euro bei Ihnen. Vollständig gedeckt ist nur die einfache Systemlösung am unteren Ende der Preisspanne.

Zahlt die Krankenkasse den Umbau?

Nein. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach SGB V, etwa einen Duschhocker oder einen Wannenlift. Den Umbau selbst bezuschusst die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI, und dafür brauchen Sie einen anerkannten Pflegegrad.

Darf der Vermieter den Umbau ablehnen?

Nur mit gutem Grund. Dient der Umbau der Barrierereduzierung, haben Sie nach § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm die Veränderung nicht zugemutet werden kann. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Umbau pauschal ausschließt, ist unwirksam.

Muss ich beim Auszug zurückbauen?

Ohne abweichende Vereinbarung ja. Lassen Sie sich den Verzicht auf den Rückbau deshalb schriftlich bestätigen. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach der Rückgabe.

Geht der Umbau auch bei einer Eckwanne?

Ja. Nach dem Ausbau bleibt meist sogar mehr Fläche als bei einer Nischenwanne. Der Zuschnitt ist allerdings ungünstiger, und gelegentlich muss gemauert werden. Rechnen Sie mit etwas höheren Kosten als beim Standardfall.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Im Regelfall nicht — der Austausch von Sanitärobjekten innerhalb der Wohnung ist genehmigungsfrei. Anders ist es in sozialen Erhaltungsgebieten: Dort ist die Maßnahme nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig. Fragen Sie beim Stadtplanungsamt Ihres Bezirks nach.

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Die Angaben auf dieser Seite sind gegen die jeweils verlinkten Primärquellen geprüft und mit einem Stand-Datum versehen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung; über Ihren Antrag entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, über die Zustimmung zum Umbau Ihr Vermieter. Wir sind kein Handwerksbetrieb und kein Hersteller.

Die Preisangaben stammen aus eigener Marktrecherche und sind grobe Orientierungswerte. Was Ihr Umbau kostet, sagt Ihnen erst ein Angebot nach einem Aufmaß vor Ort.

Bildquellen

  • Titelbild: Beispiel einer förderfähigen Umbaumaßnahme im Badezimmer (Symbolbild, erstellt mit KI) — © Altersgerecht Modernisieren
  • Monteur erklärt die barrierefreien Umbaumaßnahmen im Badezimmer (erstellt mit KI) — © Altersgerecht Modernisieren
  • Glückliches Ehepaar im altersgerechten Badezimmer (erstellt mit KI) — © Altersgerecht Modernisieren
  • Bodenebene Dusche — © Altersgerecht Modernisieren
  • Frau steht vor einer ebenerdigen Dusche (erstellt mit KI) — © Altersgerecht Modernisieren

Quellen

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