
Das Fenster ist aufgehebelt, die Scheibe liegt auf dem Boden. Die erste Frage ist fast immer dieselbe: Wer bezahlt das?
Nach einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung das beschädigte Fenster, nicht die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch dann, wenn Ihnen das Haus gehört. Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft zählen die Reparatur von Gebäudeschäden nach einem Einbruch ausdrücklich zu den Kosten des Hausratversicherers. Rufen Sie zuerst die Polizei, machen Sie Fotos, und melden Sie den Schaden, bevor ein Handwerker anfängt.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Hausratversicherung zahlt das Fenster. Sie ersetzt die Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die durch einen Einbruch entstanden sind — bei Eigentümern wie bei Mietern.
- Die Wohngebäudeversicherung kennt die Gefahr Einbruch nicht. In ihren Musterbedingungen kommt das Wort nicht vor. Versichert sind dort Feuer, Leitungswasser sowie Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren.
- Als Mieter melden Sie zusätzlich dem Vermieter. Das Fenster gehört zum Gebäude, die Instandsetzung schuldet er.
- Eine Notverglasung kostet etwa 150 bis 400 Euro (Landesinnung Sachsen, ohne Erhebungsjahr) und ist als provisorische Maßnahme mitversichert — abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
- Erst den Versicherer fragen, dann beauftragen. § 82 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet Sie, Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es zulassen. Im Gegenzug muss der Versicherer die nötigen Kosten auf Verlangen vorschießen (§ 83 Absatz 1).
- Ein gekipptes Fenster kostet den Schutz nicht automatisch. Auch das Einsteigen ohne Hebelspuren ist ein Einbruchdiebstahl (A 4.1.1). Es kommt auf den Einzelfall an, vor allem auf die Dauer Ihrer Abwesenheit.
Stand: August 2026
Die ersten Stunden: vier Schritte
- Nichts anfassen, Polizei rufen. Wählen Sie 110. Die Beamten nehmen den Einbruch auf und sichern Spuren. Die Anzeige gehört zu Ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag — ohne polizeiliches Aktenzeichen riskieren Sie eine Kürzung oder die Ablehnung. Räumen Sie vorher nicht auf, auch wenn der Impuls groß ist.
- Alles fotografieren. Das aufgebrochene Fenster, die Hebelspuren am Rahmen, die Scherben, den Zustand der Räume. Lieber dreißig Bilder zu viel als drei zu wenig. Diese Fotos sind später Ihr Beweis dafür, wie der Täter hereingekommen ist — und darauf kommt es bei der Regulierung an.
- Stehlgutliste erstellen. Das ist die Aufstellung aller Dinge, die fehlen — mit Kaufbelegen und Seriennummern, soweit vorhanden. Die Polizei nimmt die Liste auf, der Versicherer verlangt sie ebenfalls.
- Den Versicherer anrufen, bevor Sie einen Handwerker bestellen. Melden Sie den Schaden unverzüglich. Sie erhalten eine Schadennummer und die Auskunft, welchen Notdienst Ihr Versicherer beauftragt oder empfiehlt. Warum dieser Anruf rechtlich zählt und nicht nur praktisch, steht weiter unten.
Diese Reihenfolge klingt bürokratisch in einem Moment, in dem niemand Bürokratie im Kopf hat. Sie entscheidet aber darüber, ob Sie die Rechnung später selbst tragen.
Wer zahlt das Fenster: Eigentümer und Mieter im Vergleich
Die entscheidende Klausel steht in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stand Juni 2026. Unter A 13.2.7 „Reparaturkosten für Gebäudeschäden“ heißt es wörtlich:
„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.“
Das aufgebrochene Fenster ist ein solcher Gebäudeschaden. Einbruchdiebstahl gehört nach A 1.2 zu den versicherten Gefahren der Hausratversicherung.
| Fenster und Rahmen | Gestohlenes Inventar | Notverglasung | Neue Schlösser | |
|---|---|---|---|---|
| Eigentümer | Hausrat (A 13.2.7) | Hausrat | Hausrat (A 13.2.9) | beschädigtes Schloss: A 13.2.7 · verlorene Schlüssel: A 13.2.5 |
| Mieter | Hausrat; zusätzlich Vermieter über die Instandsetzungspflicht (§ 535 BGB) | Hausrat | Hausrat | wie oben |
| Wohngebäudeversicherung | nein | nein | nein | nein |
Warum die Gebäudeversicherung hier nicht zuständig ist
Das lässt sich nachlesen. Die Wohngebäude-Musterbedingungen (VGB 2022) führen unter A 1 abschließend auf, welche Gefahren versichert sind: A 1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion und Ähnliches, A 1.2 Leitungswasser, A 1.3 Naturgefahren mit Sturm und Hagel. Das Wort „Einbruch“ kommt im gesamten Bedingungswerk nicht vor (Stand Juni 2026, geprüft am 17.08.2026 im Volltext). Einzelne Verträge können einen Zusatzbaustein enthalten. Wie verbreitet das ist, konnten wir nicht belegen — sehen Sie in Ihrer Police nach, sie entscheidet die Frage.
Als Mieter melden Sie doppelt: dem eigenen Hausratversicherer und dem Vermieter, der die Instandsetzung des Gebäudes schuldet. Praktisch übernimmt oft der Hausratversicherer die schnelle Reparatur und rechnet intern ab.
Ein Vorbehalt, der wirklich zählt: Die zitierten Bedingungen sind Musterbedingungen. Der Verband nennt sie selbst eine „unverbindliche Bekanntgabe … zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.“ Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze werden nach A 11 individuell vereinbart. Wie viel Sie tatsächlich erstattet bekommen, steht in Ihrer Police. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihren Versicherer. (Stand der Bedingungen: Juni 2026)
Notverglasung: was sie kostet und warum die Reihenfolge zählt
Ein aufgebrochenes Fenster muss noch am selben Tag provisorisch geschlossen werden. Das übernimmt der Notdienst mit einer Holzplatte oder einer eingesetzten Ersatzscheibe.

Der Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Sachsen beziffert eine Notverglasung mit 150 bis 400 Euro, „je nach Aufwand, Umfang und Stundenverrechnungssatz“ (Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Sachsen, abgerufen am 16.08.2026). Darin stecken Anfahrt, Material, zwei Arbeitsstunden und ein Nachtzuschlag. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Seite nennt kein Erhebungsjahr, und die Angabe stammt aus Sachsen — in Ballungsräumen liegen die Stundensätze höher.
Gedeckt sind diese Kosten, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Die Bedingungen führen sie unter A 13.2.9 „Kosten für provisorische Maßnahmen“.
Warum der Anruf vor der Beauftragung zählt
Hier steht mehr im Gesetz, als die meisten Ratgeber erwähnen. Nach § 82 Absatz 2 VVG müssen Sie Weisungen des Versicherers „soweit für ihn zumutbar“ befolgen und sie „einholen, wenn die Umstände es gestatten“. Der Anruf ist also eine Pflicht, keine Höflichkeit.
Im Gegenzug gibt das Gesetz etwas her. Nach § 83 Absatz 1 VVG sind Aufwendungen zu erstatten, die Sie „den Umständen nach für geboten halten durften“ — auch wenn sie erfolglos bleiben. Den nötigen Betrag muss der Versicherer auf Ihr Verlangen vorschießen. Und was auf einer Weisung beruht, wird nach § 83 Absatz 3 sogar über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Mit einer dokumentierten Weisung entfällt die Diskussion über die Angemessenheit der Rechnung in aller Regel. Ganz aus der Welt ist sie nicht: Nach § 83 Absatz 2 darf der Versicherer den Aufwendungsersatz dort kürzen, wo er auch die Hauptleistung kürzen dürfte.
Ersetzt werden außerdem Bewachungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist und die Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten (A 13.2.6). (Stand: August 2026)
Wann die Versicherung kürzen darf
Zwei Fragen werden hier oft vermischt: ob überhaupt ein Einbruchdiebstahl vorliegt, und ob Sie sich grob fahrlässig verhalten haben.
Ein Einbruchdiebstahl setzt keine Gewalt voraus. Das wird oft falsch dargestellt. Nach A 4.1.1 VHB 2022 liegt er vor, wenn der Dieb „in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt“. Einsteigen ist ein eigener Fall — wer durch ein Fenster klettert, das nicht zum Betreten bestimmt ist, steigt ein, auch ohne jede Hebelspur. Hebelmarken sind Ihr bester Beweis, aber nicht die rechtliche Voraussetzung.
Beim gekippten Fenster ist die Lage differenzierter, als oft behauptet wird. Ein offen stehendes Fenster schließt den Schutz nicht automatisch aus. Die Gerichte wägen ab, wie zugänglich das Fenster war und wie lange die Wohnung leer stand. Das OLG Hamburg wertete ein gekipptes Fenster zwei Meter über dem Boden mit zugezogenen Gardinen als einfache Fahrlässigkeit, das OLG Braunschweig sah in einem einmaligen Versehen keine grobe Fahrlässigkeit, das OLG Hamm stufte eine Abwesenheit von siebeneinhalb Stunden als grob fahrlässig ein (Die Versicherer / GDV, abgerufen am 17.08.2026).
Verspätete Meldung, fehlende Anzeige, fehlende Stehlgutliste sind Obliegenheiten — Verhaltenspflichten aus dem Vertrag. Die Bedingungen formulieren das deutlich: „Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.“ Nach § 28 Absatz 2 VVG gilt: Wer vorsätzlich verstößt, verliert den Schutz ganz; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, müssen allerdings Sie beweisen.
Wichtig zur Einordnung: Eine Kürzung ist nicht automatisch das Ende. Zwei Regeln arbeiten hier für Sie.
Nach § 28 Absatz 3 VVG bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Diese Regel gilt nicht, wenn jemand arglistig handelt.
Und § 28 Absatz 4 VVG verlangt vom Versicherer eine Hausaufgabe: Wer sich auf eine verletzte Auskunfts- oder Aufklärungspflicht nach dem Schaden beruft — die Stehlgutliste ist der klare Fall —, muss den Versicherungsnehmer vorher „durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen“ haben. Ohne diesen Hinweis entfällt die Leistungsfreiheit. Prüfen Sie deshalb, ob Sie eine solche Belehrung überhaupt erhalten haben. Textform heißt: schriftlich, aber ohne Unterschrift — eine E-Mail genügt.
Wenn Ihnen eine Ablehnung unbillig erscheint, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden — eine unabhängige Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenfrei arbeitet. (Stand: August 2026)
Reparieren oder gleich austauschen?
Reparieren genügt, wenn nur die Scheibe gebrochen ist und Rahmen wie Beschläge unbeschädigt sind. Der Glaser tauscht die Verglasung, das Fenster ist wieder wie vorher.
Ein neues Fenster ist die bessere Entscheidung, wenn der Rahmen verzogen oder der Beschlag ausgerissen ist — und dann, wenn das alte Fenster ohnehin keinen Sicherheitsbeschlag hat.
Eine belastbare Kostenspanne für den Fenstertausch haben wir nicht gefunden. Die Zahlen, die im Netz kursieren, stammen von Vergleichsportalen ohne eigene Erhebung und ohne Stichjahr. Holen Sie lieber zwei Angebote ein.
Wichtiger als der Preis ist diese Regel: Die Versicherung ersetzt den Zustand vor dem Schaden, nicht die Aufrüstung. Wenn Sie bei dieser Gelegenheit auf ein einbruchhemmendes Fenster wechseln, zahlen Sie die Differenz selbst. Oft ist das trotzdem der richtige Moment — der Handwerker ist da, und der Einbau findet ohnehin statt.
Nach dem Einbruch nachrüsten
Wer einmal betroffen war, will vor allem, dass es nicht wieder passiert. Dabei werden zwei Normen regelmäßig verwechselt, und der Unterschied kostet Geld.
DIN EN 1627 vergibt die Widerstandsklassen RC1 bis RC6. Sie gelten für das komplette, im Werk geprüfte Fenster aus Rahmen, Verglasung, Beschlag und Verankerung. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt „den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2″ (polizei-beratung.de, abgerufen am 17.08.2026). Ein vorhandenes Fenster lässt sich nachträglich nicht in ein RC2-Fenster verwandeln.
DIN 18104 gilt für das Nachrüsten bestehender Fenster und Fenstertüren: Teil 1 für außen aufgeschraubte Sicherungen, Teil 2 für Produkte im Falzbereich, die bei geschlossenem Fenster unsichtbar bleiben. Diese Norm vergibt keine Widerstandsklassen. Die Polizei „empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2″ — und weist darauf hin, dass die einzelnen Bauteile „in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein“ müssen. Was das kostet, lässt sich seriös nicht pauschal sagen — es hängt am Fenstertyp und an der Zahl der Schließpunkte. Lassen Sie sich das im Angebot einzeln ausweisen.
Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zum Einbruchschutz nachrüsten. Welche Fenster ab Werk einbruchhemmend sind, steht in der Übersicht zu einbruchsicheren Fenstern. Und wenn Sie das Fenster ohnehin ersetzen wollen, finden Sie unter Fenster austauschen die Entscheidungskriterien.
Einen staatlichen Zuschuss für Einbruchschutz gibt es derzeit nicht. Der KfW-Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) nimmt keine Anträge mehr an; die Produktseite ist bei der KfW nicht mehr abrufbar, und die Einbruchschutz-Seite der KfW nennt den Zuschuss nicht mehr (geprüft am 16.08.2026). Übrig bleibt der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). (Stand: August 2026)
Angebote für den Fenstertausch vergleichen
Für die Notverglasung heute Nacht fragen Sie Ihren Versicherer nach seinem Notdienst — das ist der Weg, der Ihnen die Erstattung sichert. Für den geplanten Austausch danach erhalten Sie hier bis zu drei Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region: kostenlos, unverbindlich und herstellerunabhängig. Bezahlt werden wir für die Weiterleitung, nicht für den Auftrag.
Häufige Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung das Fenster nach einem Einbruch?
Nein. In den Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) kommt die Gefahr Einbruch nicht vor. Versichert sind dort Feuer, Leitungswasser sowie Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren. Für Gebäudeschäden durch Einbruch ist die Hausratversicherung zuständig.
Was kostet eine Notverglasung?
Etwa 150 bis 400 Euro, je nach Aufwand und Uhrzeit. Enthalten sind Anfahrt, Material und Arbeitszeit, nachts und an Feiertagen kommt ein Zuschlag dazu. Die Kosten sind als provisorische Maßnahme mitversichert, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
Wer beauftragt den Handwerker?
Sie, aber erst nach Rücksprache mit dem Versicherer. § 82 Absatz 2 VVG verpflichtet Sie, Weisungen einzuholen, wenn die Umstände es gestatten. Im Gegenzug muss der Versicherer die erforderlichen Kosten auf Verlangen vorschießen.
Zahlt die Versicherung, wenn das Fenster gekippt war?
Nicht automatisch abgelehnt, aber es kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend sind die Zugänglichkeit des Fensters und die Dauer Ihrer Abwesenheit. Gerichte haben sowohl zugunsten als auch zulasten der Versicherten entschieden.
Wie schnell bekomme ich Geld?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch abschließend festgestellt hat. Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (A 20.1).
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 — Quadratmetermodell), Musterbedingungen, Stand Juni 2026. Klauseln A 1.2, A 4.1.1, A 11, A 13.2.5, A 13.2.6, A 13.2.7, A 13.2.9, A 20.1. PDF beim GDV
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 — Wohnflächenmodell), Musterbedingungen, Stand Juni 2026. Klausel A 1. PDF beim GDV
- Versicherungsvertragsgesetz: § 28 VVG (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit), § 82 VVG (Abwendung und Minderung des Schadens) und § 83 VVG (Aufwendungsersatz), abgerufen am 16.08.2026
- Die Versicherer (GDV): Einbruch bei angekipptem Fenster — zahlt die Versicherung?, abgerufen am 17.08.2026 (Rechtsprechung OLG Hamburg, OLG Braunschweig, OLG Hamm)
- Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Sachsen: Notverglasung, abgerufen am 16.08.2026 (Kostenspanne Notverglasung, ohne Erhebungsjahr)
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Technische Sicherheit — Einbruchschutz, abgerufen am 17.08.2026 (Empfehlung RC2 nach DIN EN 1627ff., Nachrüstsysteme nach DIN 18104 Teil 1 und 2)
- KfW: Einbruchschutz, geprüft am 16.08.2026 (kein Zuschuss 455-E mehr im Angebot)
Bildnachweise
In der Reihenfolge des Erscheinens. Beide Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erzeugt und zeigen keine realen Personen, Orte oder Schadensfälle.
- Durch Einbruch zerstörtes Fenster mit Hebelspuren am Rahmen — erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren
- Provisorisch abgesichertes Fenster nach Einbruch — erstellt mit KI, © Altersgerecht Modernisieren
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Patrick Herr ist Gründer von ‚Altersgerecht Modernisieren‘. Aus einer persönlichen Familiengeschichte heraus entstanden, unterstützt er heute Eigenheimbesitzer dabei, ihr Zuhause zukunftssicher zu gestalten. “Umbauen statt umziehen” lautet sein Motto. Sein Expertenwissen teilt er regelmäßig als Gastautor für renommierte Portale sowie in seinem Fachbuch „Zuhause für immer“.