Badumbau Pflegekasse – So sichern Sie sich bis zu 4.180 € Förderung!

Wussten Sie, dass die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Person für den barrierefreien Badumbau übernimmt? Viele Betroffene lassen diese Förderung ungenutzt, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch darauf haben – oder weil ihnen der Antragsprozess zu kompliziert erscheint. Doch genau hier setzen wir an!

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über den Pflegekassenzuschuss für den Badumbau wissen müssen: Wer hat Anspruch? Welche Maßnahmen werden gefördert? Wie stellen Sie den Antrag richtig? Und was tun, wenn die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt?

Abkürzung gefällig? Sie möchten kostenlose Unterstützung beim Förderantrag und gleichzeitig Angebote für die Umbaumaßnahmen bekommen? Über unseren Partnerservice ist dies möglich! Springen Sie dafür direkt zum Kapitel “Kostenloser Förderservice”.

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Für Schnellleser – Das Wichtigste zu Badumbau Pflegekasse

  • Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person – Maximal 16.720 € für Wohngemeinschaften möglich.
  • Voraussetzung: Pflegegrad – Nur mit anerkanntem Pflegegrad gibt es die Förderung.
  • Förderfähige Maßnahmen: beliebte Maßnahmen sind bodengleiche Dusche, Umbau Badewanne zur Dusche, Badewanne mit Tür, Türverbreiterung
  • Antrag stellen: Vor dem Umbau bei der Pflegekasse einreichen – hier gibt es Mustervorlagen!
  • Ablehnung? Widerspruch einlegen (mit unserem Musterformular)! Alternativ gibt es weitere Förderungen (z. B. KfW).
  • Kostenloser Service: Sie wollen den Antrag zur Förderung lieber von einem Experten durchführen lassen und gleichzeitig Angebote für den Umbau erhalten? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichs- und Förderservice.

Bis zu 4.180 € pro Person – Diese Förderung steht Ihnen zu!

Ein barrierefreies Badezimmer steigert Lebensqualität und Sicherheit für Pflegebedürftige erheblich. Die hohen Umbaukosten müssen Sie jedoch nicht allein tragen. Mit einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € der Kosten. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind sogar bis zu 16.720 € Zuschuss möglich.

Wie stellt sich der Zuschuss für Ihren Badumbau zusammen?

  • Einzelperson mit Pflegegrad: Bis zu 4.180 €
  • Zwei Pflegebedürftige: Bis zu 8.360 €
  • Drei Pflegebedürftige: Bis zu 12.540 €
  • Vier Pflegebedürftige (z.B. in Wohngemeinschaft): Bis zu 16.720 €
Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt - © Altersgerecht Modernisieren
Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt - © Altersgerecht Modernisieren

Der maximale Zuschuss ist bei 4 Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt erreicht. In Euros ausgedrückt bedeutet dies maximal 16.720 €

Wichtig: Die Pflegekasse erstattet maximal die tatsächlichen Umbaukosten. Beantragen Sie den Zuschuss unbedingt vor Baubeginn!

Zuschuss: Pflegekasse vs. Krankenkasse – Wer zahlt was?

Viele verwechseln die Zuschüsse der Pflegekasse und der Krankenkasse, doch es gibt entscheidende Unterschiede:

Die Pflegekasse übernimmt die Hauptrolle bei der Förderung des Badumbaus für Personen mit Pflegegrad. Sie gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einschließlich des Umbaus zu einem barrierefreien Badezimmer. Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung. 

Die Krankenkasse hingegen konzentriert sich primär auf die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Therapien. Der Zuschuss der Krankenkasse für  den Badumbau beschränkt sich lediglich auf bestimmte Hilfsmittel wie Halte- oder Stützgriffe, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Badumbau Pflegekasse Voraussetzung – Das muss gegeben sein!

Nicht jeder Badumbau wird automatisch von der Pflegekasse bezuschusst. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Förderung von bis zu 4.180 € erhalten. Doch keine Sorge – die Anforderungen sind klar geregelt.

Alle Voraussetzungen auf einen Blick

  • Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen
  • Der Umbau erhöht die Selbstständigkeit und Sicherheit
  • Die Maßnahme ist medizinisch oder pflegerisch notwendig
  • Keine reine Verschönerung oder Luxus-Sanierung
Zuschussanforderungen Sanierung Pflegekasse - © Altersgerecht Modernisieren
Zuschussanforderungen Sanierung Pflegekasse - © Altersgerecht Modernisieren

Im nachfolgenden gehen wir nochmal genauer auf die einzelnen Punkte ein.

Pflegegrad ist Pflicht – Ohne geht es nicht!

Um den Zuschuss der Pflegekasse zu bekommen, muss bei der betroffenen Person mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Das bedeutet:

  • Ohne anerkannten Pflegegrad kein Zuschuss für den Badumbau.
  • Der Antrag kann erst nach Bewilligung des Pflegegrads gestellt werden.

💡 Tipp: Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie diesen so früh wie möglich beantragen. Denn je früher der Bescheid vorliegt, desto schneller können Sie die Förderung für den Badumbau nutzen.

Klares Ziel des Umbaus: Mehr Selbstständigkeit & Sicherheit

Die Pflegekasse übernimmt nur Umbauten, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person länger selbstständig in ihrem Zuhause bleiben kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Erleichterung der Körperpflege (z. B. bodengleiche Dusche)
  • Selbstständigkeit bei täglich notwendigen Routinen (z. B. erhöhte Toilette mit Poo Dusche)
  • Barrierefreier Zugang (z. B. breitere Türen für Rollator oder Rollstuhl)

Ästhetische Verbesserungen oder eine reine Modernisierung des Badezimmers werden nicht gefördert.

Medizinische Notwendigkeit: Die Pflegekasse prüft den Bedarf

Jeder Antrag auf Zuschuss wird individuell geprüft. Die Pflegekasse entscheidet anhand der persönlichen Situation, ob der Umbau notwendig ist. Mögliche Kriterien sind:

  • Liegt eine eingeschränkte Mobilität vor?
  • Wird der Umbau den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern?
  • Gibt es bereits Hilfsmittel, die das Problem lösen könnten?

Wenn diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, stehen die Chancen auf eine positive Bewilligung sehr gut!

Welche Maßnahmen sind förderfähig? – Diese Umbauten zahlt die Pflegekasse!

Die Pflegekasse unterstützt gezielt Umbaumaßnahmen, die die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger fördern oder die Pflege erleichtern. Hier eine optimierte Übersicht der förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen:

Förderfähige Maßnahmen – Diese Umbauten werden bezuschusst:


✅ Duschumbau: Einbau einer bodengleichen Dusche

✅ WC-Anpassung: Installation eines erhöhten WCs

✅ Waschbecken-Optimierung: Unterfahrbares Waschbecken für Rollstuhlfahrer

✅ Türverbreiterung: Barrierefreier Zugang für Hilfsmittel

✅ Rutschfeste Bodenbeläge: Erhöhung der Sicherheit

✅ Badewannenlift: Für sicheres Baden

✅ Armaturenanpassung: Leicht bedienbare, thermostatische Einhebelmischer

✅ Anpassung von Bedienelementen: Versetzen von Schaltern und Armaturen

Nicht förderfähig – Diese Maßnahmen zahlt die Pflegekasse nicht:


❌ Rein optische Verbesserungen (z.B. neue Fliesen, Design-Armaturen)

❌ Komplettsanierungen ohne medizinische Notwendigkeit

❌ Wellness-Einrichtungen (Whirlpool, Sauna)

❌ Dekorative Änderungen (neue Wandfarben, Spiegel, Schränke)

❌ Luxusmaterialien (z.B. Natursteinböden)

❌ Ausstattung für nicht pflegebedürftige Personen

❌ Standardrenovierungen (z.B. Erneuerung von Silikonfugen)

Badumbau Pflegekasse Eigenleistung – Werden auch eigene Arbeiten bezuschusst?

Viele möchten bei der Badsanierung selbst mit anpacken, um Kosten zu sparen. Doch wird Eigenleistung beim Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst? Die Antwort ist: Teilweise!

Die Pflegekasse zahlt ausschließlich für tatsächlich angefallene Kosten, die durch Rechnungen belegbar sind. Arbeitsleistungen von Privatpersonen, Freunden oder Angehörigen werden nicht erstattet. Materialkosten hingegen können unter bestimmten Bedingungen übernommen werden.

Folgende Eigenleistungen werden bezuschusst


Materialkosten: Wenn Sie selbst Hand anlegen, aber das benötigte Material kaufen, können Sie die Materialkosten einreichen (z. B. Fliesen, Zement, Sanitärartikel)

Lohnausfall: Lohnausfall von Helfern, die nachweislich unbezahlten Urlaub für den Umbau nehmen mussten können auch von der Pflegekasse übernommen werden

Diese Eigenleistungen werden NICHT bezuschusst


Barzahlungen ohne Beleg: Nur offizielle Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer werden akzeptiert

Werkzeug- & Maschinenkosten: Kosten für Mietgeräte (z. B. Bohrmaschinen, Fliesenschneider) sind nicht erstattungsfähig

Quelle: AOK Hessen

Sie erfüllen sowohl alle Voraussetzungen und gleichzeitig sind Ihre Umbaumaßnahmen förderfähig? Dann können Sie direkt den Antrag auf Badumbau-Zuschuss stellen! Wie das funktioniert, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Die Schritt für Schritt Anleitung - Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau

Ein barrierefreier Badumbau kann das Leben erheblich erleichtern – doch wie beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse richtig? Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird, ist es wichtig, alle Schritte korrekt auszuführen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Zuschuss erhalten!

Anleitung Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau - © Altersgerecht Modernisieren
Anleitung Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau - © Altersgerecht Modernisieren

Wir gehen nun genauer auf die einzelnen Schritte ein.

1. Voraussetzungen prüfen – Haben Sie Anspruch auf den Zuschuss?

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegegrad 1 bis 5: Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt lebt
  • Notwendigkeit des Umbaus: Der Umbau muss dazu beitragen, die Selbstständigkeit oder Pflege zu erleichtern
  • Kein vorzeitiger Baubeginn: Der Antrag muss vor dem Umbau genehmigt sein – sonst gibt es keine Förderung!

2. Antrag Badumbau Pflegekasse Muster ausfüllen

Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Alternativ können Sie auch unser Musterformular nutzen.

Unser Musterformular dient als hilfreiche Vorlage für Ihren Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Es enthält alle wesentlichen Punkte, die Sie bei der Beantragung des Badumbau-Zuschusses berücksichtigen sollten. Das Formular hilft Ihnen, Ihre Situation klar und strukturiert darzustellen sowie die Notwendigkeit des Umbaus überzeugend zu begründen.

Wichtig: Passen Sie das Musterformular unbedingt an Ihre persönliche Situation an. Ergänzen Sie alle für Ihren Fall relevanten Details und spezifischen Bedürfnisse. Je genauer und individueller Ihr Antrag formuliert ist, desto höher sind die Chancen auf eine positive Bewertung durch die Pflegekasse. Ein sorgfältig ausgefüllter und gut begründeter Antrag trägt entscheidend dazu bei, dass Ihr Zuschuss für den Badumbau bewilligt wird.

3. Kostenvoranschlag einholen

Im nächsten Schritt holen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag von einer Fachfirma ein. Dies können Sie bequem und kostenlos über unseren Anfrageservice tun.

Unser Partner unterstützt Sie übrigens auch kostenlos bei der Erstellung und Einreichung des Förderantrags.

4. Wichtige Unterlagen zusammenfügen

Damit der Antrag schnell bearbeitet wird, sollten Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Antragsformular der Pflegekasse (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Pflegegrad-Bescheid als Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs für den geplanten Umbau
  • Ärztliches Attest oder Stellungnahme des Pflegedienstes (optional, aber hilfreich zur Begründung)

5. Antrag einreichen – Wohin schicken?

Den ausgefüllten Antrag senden Sie direkt an die Pflegekasse. Dies können Sie sowohl postalisch, als auch online via E-Mail oder direkt im Online Portal Ihrer Pflegekasse.

Sowohl die Postadresse, als auch die Kontaktmöglichkeiten finden Sie direkt auf der Webseite der Pflegekasse.

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 3 bis 6 Wochen über den Antrag.

6. Genehmigung erhalten – Wie geht es weiter?

Antrag genehmigt? Dann können Sie mit dem Badumbau starten! Lassen Sie sich die erbrachten Leistungen durch Rechnungen belegen – nur so erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Antrag abgelehnt? Keine Panik! Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und weitere Unterlagen nachzureichen. Mehr dazu im Kapitel „Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?“.

💡 Tipp: Lassen Sie sich von unserem kostenlosen Förderantrags-Service helfen! Unsere Partner unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung und sichern Ihnen die maximale Förderung.

Die Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt - Das sollten Sie nun tun

Eine Ablehnung des Zuschusses für den Badumbau kann frustrierend sein – doch das bedeutet nicht, dass Sie aufgeben müssen! Oft gibt es Möglichkeiten, doch noch an die Förderung zu kommen. In diesem Kapitel erfahren Sie, warum Anträge abgelehnt werden, wie Sie Widerspruch einlegen, und welche alternativen Fördermöglichkeiten bestehen.

Häufige Ablehnungsgründe – Warum lehnt die Pflegekasse den Antrag ab?

Die Pflegekasse kann Ihren Antrag aus verschiedenen Gründen ablehnen. Die häufigsten Ursachen sind:

Kein Pflegegrad: Der Zuschuss wird nur für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 gewährt. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Förderung!

Keine ausreichende Begründung: Die Pflegekasse hält den Umbau nicht für notwendig, weil die Einschränkungen nicht ausreichend belegt wurden.

Fehlende oder falsche Unterlagen: Wenn wichtige Dokumente (z. B. Kostenvoranschlag oder Pflegegrad-Bescheid) fehlen oder fehlerhaft sind, wird der Antrag oft abgelehnt.

Umbau hat bereits begonnen: Wenn Sie den Badumbau vor der Genehmigung starten, entfällt der Anspruch auf die Förderung.

Alternativen vorhanden: Die Pflegekasse kann argumentieren, dass Hilfsmittel (z. B. ein Duschhocker oder mobile Haltegriffe) ausreichen und kein Umbau erforderlich ist.

Widerspruch einlegen – So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr!

Ihr Antrag wurde abgelehnt? Das müssen Sie nicht einfach akzeptieren! In vielen Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Die Pflegekasse muss Ihren Antrag dann erneut prüfen. So gehen Sie beim Widerspruch vor:

Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht werden.

Schriftlichen Widerspruch einreichen: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – entweder per Brief oder per E-Mail an die Pflegekasse.

Zusätzliche Nachweise beifügen: Reichen Sie neue Unterlagen nach, z. B.:

  • Ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Umbaus bestätigt
  • Pflegedienst-Bestätigung, dass der Umbau für die Pflege unerlässlich ist
  • Detailliertere Kostenvoranschläge oder Fotos zur besseren Begründung

Widerspruchsformular nutzen: Viele Pflegekassen bieten ein Musterformular für den Widerspruch an. Alternativ können Sie auch das nachfolgende Muster verwenden.

Widerspruch-Antrag Badumbau Pflegekasse Muster

Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, haben wir ein Musterformular für einen Widerspruch erstellt.

Dieses Formular hilft Ihnen, Ihre Argumente klar und überzeugend darzulegen. Es enthält die wichtigsten Punkte, die Sie in Ihrem Widerspruch ansprechen sollten, um die Notwendigkeit des Badumbaus und Ihren Anspruch auf Förderung zu unterstreichen.

Beachten Sie: Passen Sie das Formular an Ihre individuelle Situation an und fügen Sie alle relevanten Details hinzu. Ein gut begründeter Widerspruch kann die Chancen auf eine Neubewertung und letztendlich auf eine Bewilligung des Zuschusses erhöhen.

Alternative Fördermöglichkeiten – So bekommen Sie trotzdem Unterstützung!

Falls Ihr Antrag trotz Widerspruch abgelehnt wurde, oder Sie über keinen Pflegegrad verfügen, gibt es auch andere Fördermöglichkeiten. So bietet die KfW beispielsweise Förderungen und Kredite an. Teilweise gibt es auch regionale Förderungen.

Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Zuschuss durch die Krankenkasse haben, dann schauen Sie bei unserem Ratgeberartikel “Zuschuss Badsanierung ohne Pflegestufe” vorbei, welche auf dem neusten Stand zu alternativen Fördermöglichkeiten ist.

Unser kostenloser Angebots- & Förderservice – Jetzt Förderung & Angebote sichern!

Möchten Sie die Förderanträge nicht selbst übernehmen, sondern von einem Experten begleiten lassen? Wir bieten Ihnen eine praktische Lösung: Über unseren Partner erhalten Sie kostenlose Angebote von geeigneten Fachbetrieben. Und das Beste: Wenn Sie eines dieser Angebote annehmen, unterstützt der Partner Sie kostenlos bei der Erstellung und Einreichung des Förderantrags. So haben Sie einen erfahrenen Experten direkt an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, den Antrag erfolgreich zu stellen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Badumbau Pflegekasse

Einen Zuschuss gibt es, wenn eine pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt lebt und der Umbau notwendig ist, um die Selbstständigkeit oder Pflege zu erleichtern.

Die Pflegekasse zahlt, wenn der Antrag vor dem Umbau gestellt wurde und die Maßnahme nachweislich erforderlich ist, um die Wohnsituation der pflegebedürftigen Person zu verbessern.

Es werden nur notwendige Anpassungen bezuschusst, z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, der Umbau einer Badewanne zur Dusche Türverbreiterung. 

Reine Schönheitsrenovierungen oder Luxus-Umbauten sind nicht förderfähig.

Nein, der Zuschuss ist eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung der Pflegekasse.

Nein, die Förderung ist an einen anerkannten Pflegegrad gebunden. Ohne Pflegegrad können jedoch andere Förderprogramme (z. B. KfW) in Frage kommen. Hierfür empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel “Zuschuss Badsanierung ohne Pflegestufe”.

Nein, der Antrag muss vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt sein, sonst gibt es keinen Zuschuss.

Nein, der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen – er hängt nur vom Pflegegrad und der Notwendigkeit des Umbaus ab.

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen über den Antrag. Bei hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice, um schnell und einfach Fachbetriebe aus Ihrer Nähe zu finden. Unser Partner unterstützt Sie zudem kostenlos bei der Antragstellung.

Bildquellen:

  • Älteres Ehepaar freut sich gemeinsam (Titelbild) – Quelle: Pexel
  • Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt – © Altersgerecht Modernisieren
  • Zuschussanforderungen Sanierung Pflegekasse – © Altersgerecht Modernisieren
  • Anleitung Antrag auf Zuschuss Pflegekasse Badumbau – © Altersgerecht Modernisieren