Umbau Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung – Was ist erlaubt & wer zahlt?

Eine hohe Badewannenkante, rutschiger Untergrund, wenig Platz – für viele Mieter wird das tägliche Baden oder Duschen zur Herausforderung. Eine bodengleiche Dusche wäre die perfekte Lösung. Doch darf man die Badewanne in einer Mietwohnung einfach umbauen? Und wer zahlt den Umbau?

Genau diese Fragen stellen sich viele Mieter, wenn sie ihr Badezimmer barrierefreier und komfortabler gestalten möchten. Die gute Nachricht: Ein Umbau ist oft möglich, und es gibt sogar finanzielle Unterstützung! Allerdings sind rechtliche Hürden, die Zustimmung des Vermieters und die Kostenverteilung entscheidende Faktoren.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann der Vermieter zustimmen muss, welche Zuschüsse es gibt und wie Sie den Umbau richtig beantragen. Außerdem zeigen wir Ihnen, mit welchen Tricks Sie die Kosten gering halten und worauf Sie achten sollten, um Probleme zu vermeiden.

Badewanne zur Dusche umbauen - © Altersgerecht Modernisieren
Badewanne zur Dusche umbauen - © Altersgerecht Modernisieren

Für Schnellleser – Das Wichtigste zum Umbau Badewanne zur Dusche in Mietwohnungen

  • Zustimmung des Vermieters ist erforderlich – Ohne Genehmigung darf kein Umbau erfolgen.
  • Defekte Badewanne? Vermieter muss sie ersetzen – Falls die Wanne beschädigt ist, kann oft stattdessen eine Dusche eingebaut werden.
  • Pflegegrad & medizinische Notwendigkeit – Hat der Mieter einen Pflegegrad, kann der Vermieter die Maßnahme nur aus triftigem Grund ablehnen.
  • Vorgehen: Schriftlichen Antrag stellen (mit unserer Mustervorlage), Angebote einholen und Förderantrag stellen (mit unserem kostenlosen Service), Umbau abschließen und Zustand dokumentieren

Umbau Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung – Was ist erlaubt?

Viele Mieter möchten ihre Badewanne gegen eine Dusche tauschen – sei es aus Platzgründen, wegen der Barrierefreiheit oder einfach aus persönlicher Vorliebe. Doch ist das überhaupt erlaubt? Brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters?

Bodenebene Dusche - © Altersgerecht Modernisieren
Bodenebene Dusche - © Altersgerecht Modernisieren

Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter? ✅ Rechte & Pflichten

Ja, in den meisten Fällen müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor Sie die Badewanne entfernen und eine Dusche einbauen. Der Grund: Der Umbau verändert die Mietsache und gehört damit nicht zu den üblichen Schönheitsreparaturen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:
Instandhaltungsmaßnahmen – Wenn die Badewanne kaputt oder nicht mehr nutzbar ist, kann der Vermieter verpflichtet sein, sie zu ersetzen. Eine Dusche könnte dann eine Alternative sein.
Rechte von schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Mietern – Hier gelten besondere Regelungen.

Wir gehen nun genauer auf die Ausnahmen ein.

Badumbau: Modernisierung oder Instandhaltung? So ist die Rechtslage

Nicht jeder Umbau erfordert eine Genehmigung. Entscheidend ist, ob es sich um eine Modernisierung oder eine Instandhaltungsmaßnahme handelt:

  • Modernisierung: Sie wollen den Komfort steigern, indem Sie die Badewanne durch eine Dusche ersetzen. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter um Zustimmung bitten.
  • Instandhaltung: Die Badewanne ist beschädigt und muss erneuert werden. Der Vermieter ist verpflichtet, für eine funktionstüchtige Sanitäreinrichtung zu sorgen. In manchen Fällen können Sie vorschlagen, stattdessen eine Dusche einzubauen.

💡 Tipp: Dokumentieren Sie Schäden an der Badewanne und schlagen Sie eine Lösung vor, die auch für den Vermieter attraktiv ist.

Pflegebedürftig oder schwerbehindert? Ihre Rechte beim Badumbau

Wenn Sie schwerbehindert oder pflegebedürftig sind, haben Sie das Recht auf eine barrierefreie Wohnung. Dazu gehört auch ein barrierefreies Badezimmer mit einer leicht zugänglichen Dusche. Das bedeutet für Sie:

  • Der Vermieter darf den Umbau nicht ohne triftigen Grund verweigern, wenn er für Sie notwendig ist.
  • In vielen Fällen gibt es staatliche Zuschüsse für den Umbau (siehe nächstes Kapitel).
  • Rückbau kann erforderlich sein: Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Dusche beim Auszug wieder durch eine Badewanne ersetzen.

💡 Wichtig: Beantragen Sie den Umbau schriftlich und begründen Sie ihn mit ärztlichen oder pflegerischen Nachweisen.

Frau im Rollstuhl am Küchentisch

Wer zahlt den Umbau der Badewanne zur Dusche in einer Mietwohnung?

Die Kosten für den Umbau von einer Badewanne zur Dusche liegen zwischen 3.000€ bis 8.000€, was nicht einfach zu stemmen ist – doch wer übernimmt diese Kosten? Müssen Mieter selbst zahlen, oder gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse oder anderen Stellen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Grund für den Umbau, der Zustimmung des Vermieters und möglichen Förderprogrammen.

Mieter zahlt: Wenn der Umbau aus eigenen Wünschen erfolgt

Wenn Sie Ihre Badewanne aus Komfortgründen gegen eine Dusche tauschen möchten, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Das bedeutet:

  • Sie müssen den gesamten Umbau finanzieren.
  • Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.
  • Beim Auszug kann der Vermieter verlangen, dass Sie das Badezimmer wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen – also eine Badewanne einbauen.

💡 Tipp: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vermieter auf den Rückbau verzichtet, wenn die Dusche fachgerecht installiert wurde.

Vermieter zahlt: Wenn der Umbau unter Instandhaltung fällt

Es gibt Situationen, in denen der Vermieter für den Umbau aufkommen muss:

  • Defekte oder veraltete Sanitäreinrichtungen: Ist die Badewanne undicht, beschädigt oder nicht mehr nutzbar, muss der Vermieter sie auf eigene Kosten ersetzen.
  • Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters: Falls der Vermieter das Badezimmer ohnehin modernisieren möchte, kann eine Dusche als Alternative zur neuen Badewanne infrage kommen.
  • Altersgerechter Wohnraum: Manche Vermieter fördern Barrierefreiheit, weil es den Wert der Wohnung langfristig steigert.

📌 Wichtig: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Dusche statt einer Badewanne einzubauen, solange die Badewanne noch funktionstüchtig ist. Sie können jedoch vorschlagen, sich an den Kosten zu beteiligen.

Pflegekasse zahlt bis zu 4.180€ Zuschuss - Badumbau Pflegekasse Mietwohnung

Wenn der Umbau aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss zahlen. Falls mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 16.720 € summieren. Voraussetzung:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  • Der Umbau verbessert Ihre Selbstständigkeit im Alltag. In unserem speziellen Fall wäre das beispielsweise, dass das Waschen in einer Badewanne auf Grund des erschwerten Einstiegs kaum zu bewältigen ist. Mit einer Dusche wäre ein einfacher Einstieg wieder gewährleistet und somit die tägliche Körperpflege.
  • Der Antrag wird vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt.

⚠️ Wichtig zu beachten: Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.

Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Badumbau Pflegekasse

Antrag auf Einbau einer Dusche beim Vermieter – So geht’s richtig

Damit der Umbau von der Badewanne zur Dusche in einer Mietwohnung genehmigt wird, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Ein formloser Anruf reicht oft nicht aus – eine schriftliche Anfrage ist der beste Weg, um Ihr Anliegen professionell und nachvollziehbar zu stellen. Doch wie formuliert man den Antrag richtig, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen?

Warum ist ein Antrag notwendig?

Der Austausch einer Dusche anstelle einer Badewanne zählt als bauliche Veränderung. Das bedeutet:

  • Ohne schriftliche Genehmigung dürfen Mieter keinen Umbau vornehmen.
  • Der Vermieter kann den Antrag aus verschiedenen Gründen ablehnen (z. B. Eingriff in die Bausubstanz).
  • Eine Zustimmung kann mit Auflagen verbunden sein (z. B. Rückbaupflicht beim Auszug).

ABER: Wie oben bereits erwähnt, falls der Umbau medizinisch notwendig ist, haben Sie rechtliche Argumente auf Ihrer Seite! Aber auch in diesem Fall sollten Sie sich eine schriftliche Genehmigung einholen.

So stellen Sie den Antrag auf Einbau einer Dusche beim Vermieter

Damit Ihr Vermieter den Antrag nicht ablehnt, sollte er professionell und überzeugend formuliert sein. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Klare Beschreibung des Vorhabens: Erklären Sie, dass Sie die Badewanne durch eine Dusche ersetzen möchten.
  • Grund für den Umbau: Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte dies erwähnt werden (z. B. eingeschränkte Mobilität, Pflegegrad).
  • Kostenübernahme klären: Machen Sie deutlich, wie die Maßnahme bezahlt werden soll. Im Falle eines Pflegegrads bezuschusst beispielsweise die Kranken- bzw. Pflegekasse den Großteil der Maßnahme.
    dass Sie für die Kosten aufkommen oder dass Fördermittel beantragt werden.
  • Fachgerechte Durchführung zusichern: Weisen Sie darauf hin, dass eine Fachfirma den Umbau übernimmt.
  • Vorteile für den Vermieter: Gehen Sie auch explizit auf die Vorteile der Umbaumaßnahme für den Vermieter ein. In unserem speziellen Falle ist der Vorteil klar: Die Umbaumaßnahme steigert den Wert der Immobilie, da sie für mehr Personen zugänglich ist und auch den Standards einer immer älter werdenden Bevölkerung entspricht.
  • Rückbauoption anbieten: Falls der Vermieter Bedenken hat, betonen Sie, dass der ursprüngliche Zustand auf Wunsch wiederhergestellt werden kann. Ansonsten betonen Sie nochmal die Wertsteigerung durch die Umbaumaßnahme.

Musterbrief: Antrag auf Einbau einer Dusche

Nutzen Sie unsere vorbereitete Vorlage, um Ihren Vermieter professionell und überzeugend anzuschreiben. Einfach herunterladen, anpassen und versenden! So sparen Sie Zeit und erhöhen die Chancen auf eine schnelle Zustimmung.

Sie können den Text der Vorlage auch kopieren und als E-Mail an Ihren Vermieter senden.

Häufige Bedenken des Vermieters – und wie Sie darauf reagieren

Auch wenn der Umbau für Sie viele Vorteile bringt, wird Ihr Vermieter möglicherweise Einwände oder Bedenken haben. Hier sind die häufigsten Gegenargumente – und wie Sie sie entkräften können:

„Der Umbau beschädigt die Wohnung!“
➡️ Lösung: Versichern Sie dem Vermieter, dass eine qualifizierte Fachfirma den Umbau übernimmt. 

„Die Kosten sind mir zu hoch!“
➡️ Lösung: Falls die Pflegekasse oder KfW-Förderungen greifen, fallen für den Vermieter kaum zusätzliche Kosten an, da hier bis zu 4.180 € gefördert werden können.

„Was passiert, wenn Sie ausziehen?“
➡️ Lösung: Schlagen Sie eine Rückbauvereinbarung vor. Das bedeutet: Falls gewünscht, wird die Badewanne bei Ihrem Auszug wieder eingebaut – auf eigene Kosten.

„Ich bin mir unsicher, ob das sinnvoll ist.“
➡️ Lösung: Weisen Sie auf die steigende Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen hin. Eine moderne Dusche steigert den Wert der Wohnung und macht sie langfristig attraktiver für neue Mieter.

Was tun, wenn der Vermieter nicht antwortet? Diese 3 Schritte helfen Ihnen

Falls Sie nach zwei bis drei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie aktiv nachhaken. Manche Vermieter vergessen Anfragen oder zögern Entscheidungen hinaus – eine freundliche Erinnerung kann hier oft den entscheidenden Unterschied machen.

1. Erinnerung per E-Mail oder Brief senden

Zunächst sollten Sie Ihrem Vermieter eine schriftliche Erinnerung schicken. Bleiben Sie höflich und professionell, aber formulieren Sie klar, dass Sie eine Rückmeldung erwarten. Hängen Sie außerdem Ihren ursprünglichen Antrag erneut an, um dem Vermieter die Entscheidung zu erleichtern.

Auch für diesen Fall haben wir Ihnen eine schriftliche Vorlage vorbereitet.

2. Telefonisch nachfragen & Gespräch suchen

Falls Sie nach der schriftlichen Erinnerung weiterhin keine Antwort erhalten, ist ein persönlicher Anruf oft effektiver. So können Sie direkt nachfragen, ob der Vermieter Bedenken hat oder zusätzliche Informationen benötigt.

Das können Sie sagen:

  • Freundlich nachhaken, ob der Antrag eingegangen ist und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
  • Falls der Vermieter unsicher ist, eine gemeinsame Lösung vorschlagen (z. B. alternative Umbauoptionen).
  • Offen bleiben für mögliche Kompromisse, um eine Zustimmung zu erleichtern.

3. Rechtliche Beratung einholen – Ihre Möglichkeiten

Reagiert Ihr Vermieter weiterhin nicht oder lehnt den Antrag ohne triftige Gründe ab, gibt es verschiedene rechtliche Optionen. Lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen! Viele Vermieter stimmen zu, sobald sie sehen, dass Sie gut informiert sind und alle Formalitäten korrekt erledigen. Die nachfolgenden rechtlichen Schritten können Sie als dritte und letzten Instanz eingehen:

Mieterverein oder Rechtsberatung

  • Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen auf eine Dusche angewiesen sind, kann § 554a BGB (barrierefreier Umbau) greifen.
  • In bestimmten Fällen kann der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet sein, wenn der Umbau notwendig ist und keine unzumutbare Belastung darstellt.
  • Ein Mieterverein kann Sie über Ihre Rechte beraten und oft auch ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen.
  • Falls medizinische Gründe vorliegen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Zustimmung zum Umbau. Ein Anwalt für Mietrecht kann dies prüfen.

Vermieter lehnt den Umbau ab? → Diese Optionen haben Sie

Nicht jeder Vermieter ist sofort einverstanden, wenn Mieter ihre Badewanne gegen eine Dusche tauschen möchten. Eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben: Manche Vermieter befürchten hohe Kosten, andere wollen bauliche Veränderungen vermeiden oder sorgen sich um einen möglichen Wertverlust der Wohnung. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für Ihren Badumbau! Es gibt mehrere Wege, um doch noch eine Lösung zu finden.

Alternative Lösungen vorschlagen

Nicht jeder Umbau ist mit großen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden. Falls Ihr Vermieter Bedenken hat, können Sie eine weniger invasive Lösung vorschlagen. Falls es Ihnen um die Barrierefreiheit geht, sind Hilfsmittel wie Badewannentüren oder Einstiegshilfen eine sehr gute Alternative.

Das persönliche Gespräch suchen

Ein formeller Antrag allein führt nicht immer zum Erfolg. Oft kann ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter helfen, Vorbehalte abzubauen. Gehen Sie dabei strategisch vor:

  • Bereiten Sie Argumente vor, warum der Umbau sinnvoll ist (z. B. Altersvorsorge, Sicherheit, Wohnwertsteigerung).
  • Betonen Sie, dass eine Dusche für viele Mieter attraktiver ist und deshalb der Wert für die Immobilie durch die Maßnahme stark gesteigert wird.
  • Seien Sie offen für Kompromisse, falls der Vermieter eigene Vorschläge einbringt.

Rechtliche Beratung einholen

Falls der Vermieter den Umbau ohne triftigen Grund ablehnt, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Je nach Situation haben Sie als Mieter bestimmte Rechte:

  • Bei medizinischer Notwendigkeit (Pflegebedürftigkeit, Behinderung) haben Mieter unter Umständen einen Anspruch auf einen barrierefreien Umbau.
  • Laut Mietrecht kann der Vermieter nicht jede Modernisierung grundlos verweigern – insbesondere, wenn kein Nachteil für ihn entsteht.
  • Mietervereine und Fachanwälte können prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist und Ihnen rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

💡 Tipp: Falls Ihr Umbau rechtlich durchsetzbar ist, kann ein Gespräch mit Verweis auf gesetzliche Regelungen bereits den gewünschten Effekt erzielen.

Fördermöglichkeiten prüfen & finanzielle Anreize schaffen

Oft lehnt der Vermieter den Umbau aus Angst vor hohen Kosten ab. Hier helfen Förderungen und Zuschüsse, die finanzielle Last zu reduzieren. In manchen Fällen lassen sich die Umbaukosten sogar komplett über externe Fördermittel abdecken.

Mögliche Finanzierungsquellen:

  • Pflegekasse (§ 40 SGB XI): Zuschüsse bis zu 4.180 € für barrierefreie Umbauten bei Pflegegrad (genaueres folgt im nachfolgenden Kapitel)
  • Kommunale Förderprogramme: Je nach Bundesland oder Stadt gibt es zusätzliche Zuschüsse.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So setzen Sie den Umbau schnell & einfach um

Mit der richtigen Vorgehensweise gelingt der Umbau schnell und reibungslos. Hier die wichtigsten Schritte:

Anleitung Badewanne zur Dusche in Mietwohnung umbauen - © Altersgerecht Modernisieren
Anleitung Badewanne zur Dusche in Mietwohnung umbauen - © Altersgerecht Modernisieren

1. Vermieter um Zustimmung bitten

  • Schriftlicher Antrag mit klarer Begründung: Vorteil für den Vermieter, geringer Kostenaufwand bei Pflegegrad, fachgerechter Einbau.
  • Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief und verschicken diesen per Einschreiben oder E-Mail.

2. Nachhaken bei fehlender Antwort

  • Nach 14 Tagen Erinnerung senden (E-Mail oder Brief).
  • Nach weiteren 7 Tagen telefonisch nachfragen & Gespräch suchen.
  • Ablehnung? Alternativen vorschlagen oder rechtlichen Rat einholen.

3. Fachbetrieb beauftragen & Zuschuss sichern

Mit unserem kostenlosen Service erhalten Sie schnell und unkompliziert Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Nähe – ganz ohne Aufwand. Gleichzeitig übernimmt unser Partner für Sie den gesamten Förderantrag bei der Pflegekasse, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

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4. Umbau durchführen & Abschluss sichern

  • Termin mit Fachbetrieb vereinbaren – der Umbau dauert meist 1–3 Tage.
  • Nach Abschluss Fotos & Rechnungen sichern – wichtig für Fördernachweise oder eine spätere Rückbauvereinbarung.
  • Vermieter informieren (falls vereinbart) und Dokumentation aufbewahren.

💡 Tipp: Mit professionellen Fachbetrieben vermeiden Sie Probleme und sorgen für eine saubere, fachgerechte Umsetzung. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service, um passende Angebote zu erhalten und die Förderanträge direkt mit abzuwickeln!

Häufige Fragen (FAQ) zum Umbau von Badewanne zur Dusche in Mietwohnungen

Der Umbau dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, abhängig vom Umfang der Arbeiten. Eine einfache Dusche mit flacher Duschwanne kann oft innerhalb eines Tages eingebaut werden, während eine bodengleiche Dusche mit zusätzlichen Anpassungen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Grundsätzlich ist ein DIY-Umbau möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Ein unsachgemäßer Einbau kann Schäden an der Bausubstanz, Wasserschäden oder Schimmelbildung verursachen. Zudem benötigen viele Förderstellen und Vermieter den Nachweis einer fachgerechten Installation durch einen Fachbetrieb.
💡 Tipp: Über unseren kostenlosen Service erhalten Sie unverbindlich Fachbetriebs-Angebote aus Ihrer Nähe.

Das hängt von der Vereinbarung mit dem Vermieter ab. Falls der Vermieter den Umbau genehmigt hat und keinen Rückbau verlangt, kann die Dusche meist bestehen bleiben. In einigen Fällen ist eine Rückbauvereinbarung notwendig, bei der der Mieter die Dusche beim Auszug wieder in den Ursprungszustand versetzen muss.

  • Bei Fachfirmen: Die Firma haftet für Schäden, die durch fehlerhaften Einbau entstehen.
  • Bei Eigenbau: Der Mieter trägt das volle Risiko für Schäden an der Wohnung und kann haftbar gemacht werden.
  • Versicherung: In manchen Fällen greift die Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung, jedoch nur bei nachweislich fachgerechter Ausführung.

Bildquellen:

  • Badewanne zur Dusche umbauen (Titelbild) – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
  • Bodenebene Dusche – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
  • Anleitung Badewanne zur Dusche in Mietwohnung umbauen – Quelle: Altersgerecht Modernisieren