Treppenlift steuerlich absetzen: Altersgerecht umbauen und Kosten sparen

Sie haben sich entschieden, Ihr Zuhause altersgerecht zu gestalten und dabei einen Treppenlift einzubauen – eine kluge Investition in Ihre Zukunft und Ihr Wohlbefinden. Doch neben den praktischen Aspekten möchten Sie sicherlich auch die finanzielle Seite im Blick behalten. Wie gut, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften Ihnen dabei helfen kann, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das Thema „Treppenlift steuerlich absetzen“ wissen müssen. Von den grundlegenden Voraussetzungen über die rechtlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Umsetzung – wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Egal, ob Sie bereits den Entschluss gefasst haben, einen Treppenlift zu installieren, oder noch am Anfang Ihrer Planung stehen, dieser Leitfaden wird Ihnen dabei helfen, die steuerlichen Aspekte dieses wichtigen Schrittes zu verstehen und zu nutzen.

Steuern sparen durch Steueroptimierung

Für Schnellleser

  • Wenn die Anschaffung eines Treppenlifts aus medizinischen Gründen notwendig ist, kann dieser steuerlich abgesetzt werden
  • Je nach Situation können bis zu 99% der Anschaffungskosten bei der Steuer abgesetzt werden, wodurch eine starke Steuerentlastung entstehen kann

1. Wie viel Geld können Sie durch Treppenlift-Absetzung sparen?

Die Steuerersparnis variiert stark je nach individuellen Einkommensverhältnissen. Auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder können die Höhe der zumutbaren Belastung beeinflussen. Diese liegt typischerweise zwischen 1 und 7 % der Gesamteinkünfte einer steuerpflichtigen Person.

Die nachfolgende Tabelle des Bundesfinanzministerium hilft einen genauen Überblick zu bekommen:

EStH 2021, § 33 Außergewöhnliche Belastungen
Quelle: EStH 2021, § 33 Außergewöhnliche Belastungen

Anbei ein Rechenbeispiel:

Für einen Steuerpflichtigen ohne Kinder und einem Einkommen von 50.000€ liegt der Prozentsatz der zumutbaren Belastung bei 6%. Demnach liegt die zumutbare Belastung bei 3.000€.

Nehmen wir für einen Treppenlift die Kosten von 9.000€ an. So müssen wir noch die zumutbare Belastung von 3.000€ abziehen. Das macht dann 6.000€ aus. Dieser Betrag kann nun bei der Steuererklärung angesetzt werden. Dann werden Steuern nicht mehr auf die vollen 50.000€ angesetzt, sondern auf 44.000€.

2. Treppenlift steuerlich absetzen: Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Bevor Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das klingt vielleicht kompliziert, aber keine Sorge – hier sind die wichtigsten Dinge, die Sie im Blick behalten sollten.

2.1. Außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten für den Treppenlift müssen als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden, damit sie steuerlich absetzbar sind. Das bedeutet, dass sie eine unübliche, zwangsläufige und existenznotwendige Belastung für Sie darstellen müssen.

    • Unübliche Belastung: Der Treppenlift muss eine Ausgabe sein, die über die üblichen Lebenshaltungskosten hinausgeht. Er sollte nicht als regelmäßige, vorhersehbare Ausgabe betrachtet werden, sondern als unerwartete finanzielle Belastung, die aufgrund Ihrer persönlichen Umstände entstanden ist.
    • Zwangsläufige Belastung: Die Installation eines Treppenlifts sollte aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation oder anderer Umstände unausweichlich sein. Sie sollten keine andere praktikable Option haben, um die Herausforderungen Ihrer Mobilität zu bewältigen oder Ihr Zuhause zugänglich zu machen.
    • Existenznotwendige Belastung: Der Treppenlift sollte notwendig sein, um Ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Ohne den Treppenlift wären Sie möglicherweise nicht in der Lage, Ihr Zuhause sicher zu nutzen oder sich im Alltag frei zu bewegen.

2.2. Medizinische Notwendigkeit

In den meisten Fällen muss ein Treppenlift aus medizinischen Gründen installiert werden, um die Mobilität einer Person zu unterstützen. Dies bedeutet, dass Sie ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Gesundheitsexperten benötigen, um die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts nachzuweisen.

Die Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für einen Treppenlift können je nach Rechtsprechung und Gesetzeslage variieren. Im vorliegenden Fall des BFH-Urteils VI R 61/12 aus dem Jahr 2014 wurde entschieden, dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist, wenn die medizinische Indikation der Maßnahme schwer zu beurteilen ist. Dies kann beispielsweise durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erfolgen.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 33 Abs. 2 EStG, sowie in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), insbesondere in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV. Diese Regelungen legen fest, dass bei Aufwendungen für Maßnahmen, deren medizinische Indikation schwer zu beurteilen ist, ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.

2.3. Häusliche Nutzung

Der Treppenlift muss in Ihrem eigenen Zuhause installiert werden, um für eine steuerliche Absetzbarkeit in Frage zu kommen. Kosten für Treppenlifte in Mietwohnungen oder anderen Immobilien können in der Regel nicht abgesetzt werden.

2.4. Nachweis der Kosten

Sie müssen die Kosten für den Treppenlift nachweisen können. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen und andere relevante Dokumente, die die Ausgaben für den Kauf und die Installation des Treppenlifts belegen.

3. Steuerliche Entlastung durch Treppenlift: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Steuererklärung

Die steuerliche Absetzung von Treppenliften erfolgt in der Regel über die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer jährlichen Steuererklärung. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie dabei vorgehen können:

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Beginnen Sie damit, alle Belege und Dokumente zu sammeln, die die Kosten für den Treppenlift belegen. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen für die Anschaffung eines Treppenlifts, sowie ärztliche Atteste, welche die Notwendigkeit bestätigen.

  2. Ermitteln Sie die Gesamtkosten: Addieren Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf, der Installation und gegebenenfalls der Wartung des Treppenlifts. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten vollständig erfasst haben.

  3. Tragen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung ein: Füllen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig aus und tragen Sie die Kosten für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen ein. Diese Kosten werden im entsprechenden Abschnitt für außergewöhnliche Belastungen angegeben. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Felder korrekt ausfüllen und die richtigen Beträge angeben.

  4. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Bewahren Sie alle Unterlagen und Belege, die Ihre Treppenlift Kosten belegen, sorgfältig auf. Diese können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt als Nachweis dienen.

Häufige Fragen zum Thema Treppenlift steuerlich absetzen (FAQ)

Ja, unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Um die Kosten für einen Treppenlift steuerlich absetzen zu können, muss der Lift aus medizinischen Gründen notwendig sein, in Ihrem eigenen Zuhause installiert werden und als außergewöhnliche Belastung gelten.

Die Kosten für den Treppenlift werden in der Regel im Abschnitt für außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Dabei ist es wichtig, alle erforderlichen Felder korrekt auszufüllen und die richtigen Beträge anzugeben.

Weitere Informationen zu den steuerlichen Aspekten von Treppenliften finden Sie in den einschlägigen Gesetzen wie dem Einkommensteuergesetz (EStG), den Steuerrichtlinien, auf den Websites Ihrer örtlichen Finanzverwaltung sowie durch Konsultation eines Steuerberaters oder Fachexperten.

Bildquellen:

  • Titelbild: Steuern sparen durch Steueroptimierung– Quelle: Pixabay