Treppenlift Krankenkasse: So stellen Sie den Antrag für bis zu 4.180€ (2025)

Zuletzt aktualisiert am 18. Mai 2025 von Patrick

Werden Treppen im eigenen Zuhause zur täglichen Qual für Sie oder einen Angehörigen? Dann ist ein Treppenlift die ideale Lösung! Doch die hohen Anschaffungskosten werfen schnell die Frage der Finanzierung auf. Gerade die Möglichkeit einer Kostenübernahme für den Treppenlift durch die Krankenkasse (bzw. die zuständige Pflegekasse) ist dabei zentral, wirft aber oft viele Fragen auf. Die gute Nachricht für Sie: Ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ist tatsächlich möglich – wenn Sie wissen, wie!

Und wir führen Sie dabei durch den gesamten Prozess: von den grundlegenden Voraussetzungen über den korrekten Antrag bei der Kasse bis hin zur Vermeidung typischer Fehler. Sie erfahren hier präzise, wie Sie Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten. Deshalb, lassen Sie uns gemeinsam durchgehen und Ihre finanzielle Unterstützung sichern!

Gesundheitskarte einer Krankenkasse

Für Schnellleser – Das Wichtigste zum Thema Treppenlift Krankenkasse zusammengefasst

  • Bis zu 4.180 € Zuschuss: Die Pflegekasse (welche mit der Krankenkasse verbunden ist) fördert die Kosten für einen Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro pro Person. 
  • Mehrere Personen, höherer Zuschuss: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.720 Euro (bei vier Personen) steigen.
  • Notwendigkeit Pflegegrad: Für den Zuschuss wird mindestens Pflegegrad 1 benötigt. 
  • Antrag vorab stellen: Der Antrag auf Zuschuss muss unbedingt vor dem Kauf eines Treppenlifts bei der Pflegekasse eingereicht und von dieser schriftlich genehmigt werden.
  • MDK-Begutachtung ist üblich: Die Notwendigkeit des Treppenlifts wird in der Regel durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof geprüft. Eine gute Vorbereitung auf diesen Termin ist entscheidend.
  • Widerspruch bei Ablehnung möglich: Wird Ihr Antrag zunächst abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Krankenkasse vs. Pflegekasse: Wer zahlt den Treppenlift?

Grafische Darstellung der Zuschüsse der Krankenkasse und der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren
Grafische Darstellung der Zuschüsse der Krankenkasse und der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren

Wenn es um die Finanzierung eines Treppenlifts geht, herrscht oft Unklarheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner ist: die Krankenkasse oder die Pflegekasse? Diese Unterscheidung ist jedoch entscheidend für Ihren Antrag auf Zuschuss.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss für einen Treppenlift wird von der Pflegekasse gewährt. Ein Treppenlift wird nämlich nicht als klassisches medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne (wie beispielsweise ein Rollstuhl oder ein Hörgerät) betrachtet, das direkt von der Krankenkasse finanziert wird. Stattdessen fällt er unter die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, möglichst lange und selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben und die Pflege zu erleichtern.

Die Pflegekasse ist organisatorisch in den allermeisten Fällen bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, agiert aber als eigenständiger Leistungsträger der sozialen Pflegeversicherung. Wenn Sie also einen Antrag auf einen Zuschuss für einen Treppenlift stellen, richten Sie diesen in der Regel direkt an Ihre Pflegekasse – auch wenn Sie die Unterlagen möglicherweise über Ihre Krankenkasse einreichen. Und genau weil die Unterlagen häufig über die Krankenkasse eingereicht werden, denken viele, dass die Unterstützung auch von der Krankenkasse direkt kommt.

Merken Sie sich also: Für den Zuschuss zu Ihrem Treppenlift ist Ihre Pflegekasse der primäre und entscheidende Kostenträger.

Zuschuss Treppenlift: Ihre rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme

Nachdem wir geklärt haben, dass die Pflegekasse Ihr primärer Ansprechpartner für den Treppenlift-Zuschuss ist, stellt sich die Frage: Auf welcher Basis können Sie diese finanzielle Unterstützung eigentlich beanspruchen? Die Antwort liegt im deutschen Sozialrecht.

Der Schlüssel zu Ihrem Anspruch ist § 40 SGB XI. Dieser Paragraph befasst sich explizit mit „Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen“, oft einfach als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezeichnet. Ein Treppenlift gilt als eine solche Maßnahme. Das übergeordnete Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, Pflegebedürftigen zu ermöglichen,

  • in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben,
  • ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder wiederzugewinnen,
  • und die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Konkret bedeutet das: Wenn durch den Einbau eines Treppenlifts Ihre Wohnung so angepasst werden kann, dass Sie trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin dort leben können, die tägliche Pflege für Sie oder Ihre Pflegepersonen einfacher wird oder Ihre Eigenständigkeit gefördert wird, dann besteht ein potenzieller Anspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegekasse.

Wichtig zu verstehen ist:

  • Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht zwingend um eine volle Kostenübernahme. Die Höhe ist auf einen Maximalbetrag pro Maßnahme begrenzt. Dieser Betrag liegt bei  bis zu 4.180 Euro pro Person.
  • Der Anspruch ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades und die Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme. Diese Punkte werden wir im nächsten Kapitel detailliert beleuchten.
  • Die Maßnahme muss dazu dienen, die Pflegesituation im Einzelfall konkret zu verbessern. Es wird also immer individuell geprüft, ob der Treppenlift im spezifischen Fall des Antragstellers die genannten Ziele erfüllt.

Die rechtliche Grundlage gibt Ihnen also ein starkes Fundament für Ihren Antrag. Sie zeigt, dass es nicht um eine reine Ermessensleistung der Pflegekasse geht, sondern um einen im Gesetz verankerten Anspruch, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Treppenlift Zuschuss Voraussetzungen: Was Sie für die Pflegekasse erfüllen müssen

Die rechtliche Grundlage für einen Zuschuss zum Treppenlift ist ein wichtiger erster Schritt. Doch damit die Pflegekasse tatsächlich finanzielle Mittel bewilligt, müssen bestimmte, klar definierte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Diese reichen vom Nachweis der Pflegebedürftigkeit über die Feststellung der Notwendigkeit bis hin zu technischen Aspekten. In diesem Kapitel erfahren Sie detailliert, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um die Chancen auf einen Zuschuss optimal zu nutzen.

Pflegegrad für Treppenlift-Zuschuss: Ihre Eintrittskarte zur Finanzierung

Die wohl fundamentalste Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses durch die Krankenkasse (bzw. Pflegekasse wie wir ja gelernt haben), ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Ohne eine offizielle Einstufung, ist eine finanzielle Beteiligung nicht möglich. So das Bundesministerium für Gesundheit

Was bedeutet "Pflegegrad"?

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze wird die Pflegebedürftigkeit anhand von fünf Pflegegraden (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) bemessen. Diese Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung, meist durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.

Gute Nachricht: Bereits ab Pflegegrad 1 ist ein Zuschuss möglich – und zwar in voller Höhe!

Eine wichtige und positive Information ist, dass Sie für den Treppenlift-Zuschuss nicht zwingend einen hohen Pflegegrad benötigen. Bereits ab Pflegegrad 1 („geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“) besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Entscheidend ist: Dieser Anspruch auf den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen. Es kommt also nicht auf die Höhe des Pflegegrades an (solange mindestens Pflegegrad 1 vorliegt), sondern auf die individuelle Notwendigkeit des Treppenlifts, um Ihre Selbstständigkeit zu fördern, die häusliche Pflege zu erleichtern oder Ihren Verbleib im gewohnten Zuhause zu sichern. Diese Regelung öffnet vielen Betroffenen die Tür zu finanzieller Unterstützung, auch wenn ihr Pflegebedarf noch nicht als schwerwiegend eingestuft ist, der Treppenlift aber bereits eine erhebliche Erleichterung im Alltag darstellen würde.

Falls bei Ihnen noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, ist der erste Schritt also immer die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Notwendigkeit nachweisen: So wird Ihr Bedarf für den Treppenlift geprüft

Neben einem anerkannten Pflegegrad ist der Nachweis der individuellen Notwendigkeit eine weitere entscheidende Hürde auf dem Weg zum Treppenlift-Zuschuss. Es reicht also nicht aus, lediglich einen Pflegegrad zu besitzen. Die Pflegekasse muss zusätzlich überzeugt werden, dass der Treppenlift für Sie persönlich zwingend erforderlich ist.

Diese Notwendigkeit wird im Rahmen Ihres Antrags geprüft. Dabei wird bewertet, ob der Treppenlift maßgeblich dazu beiträgt, Ihre Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhöhen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts untermauert und Ihre Einschränkungen beim Treppensteigen beschreibt, kann hierbei sehr unterstützend wirken. Die detaillierte Begutachtung Ihrer persönlichen Situation, insbesondere durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof, ist ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses und wird im gleichnamigen nächsten Hauptkapitel ausführlich erläutert.

MDK-Begutachtung für Treppenlift: Optimal vorbereitet zum Erfolg (Praxis-Guide)

Der Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) ist einer der entscheidende Moment im Antragsverfahren für den Treppenlift-Zuschuss. Hier wird nicht nur Ihr Pflegegrad (falls noch nicht vorhanden) abschließend bewertet, sondern vor allem auch die Notwendigkeit der beantragten wohnumfeldverbessernden Maßnahme – also des Treppenlifts – überprüft. Eine gute Vorbereitung auf diesen Termin erhöht Ihre Chancen auf eine positive Empfehlung und somit auf die Genehmigung des Zuschusses erheblich. Dieses Kapitel ist Ihr Leitfaden, um die MDK-Begutachtung souverän zu meistern.

Was prüft der MDK beim Treppenlift-Antrag genau? Die Kriterien

Nach eigenen Angaben hat der Medizinische Dienst (MDK) 4.000 Pflegekräfte, die täglich die Lebenssituation von Versicherten prüft. Und dies mit einem Fokus: Inwieweit die Selbstständigkeit der Versicherten eingeschränkt ist und ob der in unserem Fall beantragte Treppenlift eine geeignete und notwendige Maßnahme ist, um Ihre Situation im häuslichen Umfeld zu verbessern. Sie orientieren sich dabei an gesetzlichen Vorgaben und einheitlichen Begutachtungsrichtlinien.

Im Fokus der Prüfung stehen insbesondere folgende Aspekte im Zusammenhang mit dem Treppenlift:

Die konkrete Wohnsituation

  • Wie sind die Treppen beschaffen?
  • Welche Bereiche der Wohnung sind nur über diese Treppen erreichbar (z.B. Schlafzimmer, Bad, Wohnbereich)?
  • Gibt es alternative Möglichkeiten, diese Bereiche zu erreichen oder die Wohnsituation umzugestalten (z.B. Umzug des Schlafzimmers ins Erdgeschoss)? Hier wird die Verhältnismäßigkeit geprüft.

Ihre individuellen funktionellen Einschränkungen

  • Wie stark ist Ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die betreffenden Treppen selbständig und sicher zu steigen?
  • Welche spezifischen gesundheitlichen Probleme (z.B. Gleichgewichtsstörungen, Schwäche in den Beinen, starke Schmerzen, Atemnot bei Belastung) führen zu den Schwierigkeiten beim Treppensteigen?
  • Besteht ein hohes Sturzrisiko auf der Treppe?

Der Nutzen des Treppenlifts für Ihre Selbstständigkeit und Pflege

  • Inwieweit würde der Treppenlift Ihre Selbstständigkeit im Alltag erhöhen?
  • Trägt der Lift dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern (z.B. für Angehörige oder einen Pflegedienst)?
  • Ist der Treppenlift notwendig, um Ihnen den Verbleib in Ihrer vertrauten Wohnung zu ermöglichen und einen Heimeinzug zu verhindern oder hinauszuzögern?

Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme

  • Ist der beantragte Treppenlift (z.B. Sitzlift, Plattformlift) für Ihre spezifischen Bedürfnisse und die baulichen Gegebenheiten geeignet?
  • Gibt es gegebenenfalls einfachere oder kostengünstigere Hilfsmittel oder Maßnahmen, die denselben Zweck erfüllen könnten? (Hier ist eine gute Argumentation wichtig, warum gerade der Treppenlift die beste Lösung ist.)

Die Gutachter werden Ihnen Fragen zu Ihrem Alltag, Ihren Beschwerden und Ihren Erwartungen an den Treppenlift stellen. Sie werden sich möglicherweise auch Ihre Beweglichkeit ansehen und eventuell bitten, (soweit gefahrlos möglich) die Treppensituation zu demonstrieren. 

Mit diesen Tipps überzeugen Sie den Gutachter

Der Gutachtertermin des MDK oder von Medicproof ist eine Schlüsselsituation. Mit der richtigen Vorbereitung und einigen hilfreichen Verhaltensweisen können Sie jedoch maßgeblich zu einer positiven Einschätzung beitragen. Ziel ist es, dem Gutachter ein klares und realistisches Bild Ihrer Situation und der Notwendigkeit des Treppenlifts zu vermitteln.

Vorbereitung ist alles – Seien Sie gewappnet

  • Unterlagen griffbereit halten: Legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bereit. Dazu gehören aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Diagnoselisten, eine Übersicht Ihrer Medikamente und gegebenenfalls Therapieberichte, die Ihre Einschränkungen beim Treppensteigen dokumentieren.

  • Eigene Notizen machen: Überlegen Sie sich vorab genau, welche Probleme Ihnen die Treppen im Alltag bereiten. Notieren Sie konkrete Beispiele: Wann fühlen Sie sich unsicher? Welche Schmerzen treten auf? Welche Aktivitäten sind Ihnen deswegen nicht mehr oder nur schwer möglich? Denken Sie auch an die oben genannten Punkte, die der Gutachter prüft und machen Sie sich Notizen dazu.

  • Zeugen benennen (optional): Bitten Sie eine Vertrauensperson (z.B. Partner, Kind, enger Freund oder Ihre Hauptpflegeperson), beim Termin anwesend zu sein. Diese Person kann Ihre Angaben bestätigen und aus Ihrer Sicht schildern, wie die Treppe Ihren Alltag beeinträchtigt und die Pflege erschwert.

Während des Gutachtertermins – Souverän und überzeugend auftreten

  • Seien Sie ehrlich und authentisch: Schildern Sie Ihre Beschwerden und Einschränkungen realistisch. Übertreiben Sie nicht, aber spielen Sie Ihre Probleme auch nicht herunter. Authentizität schafft Vertrauen.

  • Beschreiben Sie konkret Ihre täglichen Herausforderungen: Erklären Sie dem Gutachter anschaulich, wie die Treppe Ihren Alltag einschränkt. Sagen Sie nicht nur „Ich kann die Treppe nicht mehr steigen“, sondern erklären Sie, warum (z.B. „Nach wenigen Stufen bekomme ich starke Schmerzen im Knie und mir wird schwindelig“).

  • Fokus auf den Nutzen des Treppenlifts: Machen Sie deutlich, wie ein Treppenlift Ihre Situation konkret verbessern würde: mehr Selbstständigkeit, weniger Schmerzen, geringere Sturzgefahr, Erleichterung für pflegende Angehörige, Möglichkeit des Verbleibs im eigenen Zuhause.

  • Bleiben Sie ruhig und sachlich: Auch wenn das Thema emotional ist, versuchen Sie, ruhig und sachlich zu bleiben. Eine freundliche und kooperative Haltung ist immer von Vorteil.


Denken Sie daran: Der Gutachter ist nicht Ihr Gegner, sondern soll eine fachlich fundierte Einschätzung Ihrer Situation vornehmen. Indem Sie gut vorbereitet sind und Ihre Situation klar darlegen, helfen Sie ihm, die Notwendigkeit des Treppenlifts korrekt zu bewerten und eine positive Empfehlung für die Pflegekasse auszusprechen.

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse: Höhe, Antrag & wichtige Details

Wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind und die Notwendigkeit eines Treppenlifts im Rahmen der MDK-Begutachtung bestätigt wurde, rückt die konkrete finanzielle Unterstützung in den Fokus.

Zuschusshöhe Treppenlift: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse

Für den Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person. Dieser Maximalbetrag ist als Zuschuss zu verstehen; eventuell höhere Gesamtkosten für den Treppenlift sind als Eigenanteil von Ihnen zu tragen.

Der Antrag muss dabei VOR der Auftragserteilung beim Fachbetrieb erfolgen und die Zahlung der Kasse erfolgt NACH dem Einbau.

Mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt – Erhöhter Zuschuss möglich!

Ja, leben mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad in Ihrem Haushalt, die alle denselben Treppenlift nutzen würden, können die einzelnen Zuschüsse gebündelt werden. Das bedeutet eine deutliche Erhöhung der finanziellen Unterstützung:

  • Zwei anspruchsberechtigte Personen im Haushalt können zusammen einen Zuschuss von bis zu 8.360 Euro (2 x 4.180 Euro) für den Treppenlift erhalten.
  • Leben drei anspruchsberechtigte Personen zusammen, erhöht sich der mögliche Gesamtzuschuss auf bis zu 12.540 Euro (3 x 4.180 Euro).
  • Bei vier oder mehr anspruchsberechtigten Personen in einem Haushalt kann der Zuschuss auf den Maximalbetrag von bis zu 16.720 Euro (4 x 4.180 Euro) ansteigen.
Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt - © Altersgerecht Modernisieren
Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt - © Altersgerecht Modernisieren

Wichtig dabei ist: Jede dieser Personen muss die individuellen Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllen (insbesondere einen anerkannten Pflegegrad und die Notwendigkeit der Maßnahme). Dies sollte im Antrag bei der Pflegekasse klar dargelegt werden, idealerweise unter Nennung aller betroffenen Personen.

Wichtig: Zuschuss immer VOR Einbau beantragen!

Ein unverzichtbarer Grundsatz, der bares Geld wert ist: Beantragen Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift bei Ihrer Pflegekasse und warten Sie die schriftliche Genehmigung unbedingt ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben oder den Einbau veranlassen. Handeln Sie eigenmächtig vorher, riskieren Sie den vollständigen Verlust Ihres Zuschussanspruchs, da eine rückwirkende Genehmigung durch die Pflegekasse in aller Regel ausgeschlossen ist.

Randnotiz: Zusätzlich zu der Förderung über die Kranken- bzw. Pflegekasse können Sie die Kosten für einen Treppenlift übrigens auch steuerlich abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Treppenlift steuerlich absetzen„.

Grundvoraussetzung erfüllt? Dann holen Sie sich jetzt hier kostenlos Angebote ein

Haben Sie einen Pflegegrad beantragt und die MDK Prüfung bestanden? 

Dann geht es zum nächsten Schritt: Kostenvoranschläge einholen. Diese benötigen Sie zum einreichen bei der Kranken- bzw. Pflegekasse.

Über das nachfolgende Formular bekommen Sie in nur 2 Minuten bis zu 3 Angebote von geprüften Treppenlift-Fachbetrieben aus Ihrer Nähe an – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

So sparen Sie Zeit und finden schnell den passenden Anbieter, der auf Ihre individuellen Wünsche und baulichen Gegebenheiten eingeht. Ein Angebotsvergleich lohnt sich – Bis zu 36% Ersparnis sind möglich! 

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Treppenlift Antrag bei Pflegekasse stellen: Formular & Tipps für Erfolg

Nachdem Sie die Grundlagen und die Höhe des möglichen Zuschusses kennen, geht es nun an die konkrete Umsetzung: die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse (den Sie meistens direkt über Ihre Krankenkasse einreichen). Dieses Kapitel zeigt Ihnen, worauf es bei der formalen Antragstellung und der überzeugenden Argumentation ankommt.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: einen formlosen Antrag oder die Verwendung eines offiziellen Antragsformulars Ihrer Pflegekasse.

Formloser Antrag vs offizielles Antragsformular der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren
Formloser Antrag vs offizielles Antragsformular der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren

Der formlose Antrag: Flexibel, aber vollständig

Viele Pflegekassen akzeptieren einen sogenannten formlosen Antrag. Dies bedeutet, Sie verfassen ein individuelles Schreiben, in dem Sie den Zuschuss für den Treppenlift beantragen und Ihre Situation sowie die Notwendigkeit der Maßnahme ausführlich darlegen.

  • Vorteile: Ein formloser Antrag bietet Ihnen maximale Flexibilität, um Ihre persönliche Situation und die spezifischen Gründe für den Bedarf eines Treppenlifts detailliert und individuell zu schildern.
  • Wichtige Inhalte: Auch wenn der Antrag formlos ist, muss er dennoch alle wesentlichen Informationen enthalten. Dazu gehören Ihre vollständigen Kontaktdaten, Ihre Versichertennummer, Angaben zu Ihrem Pflegegrad (falls vorhanden), eine klare Benennung der beantragten Maßnahme (Einbau eines Treppenlifts) sowie eine erste Begründung der Notwendigkeit. Unbedingt beifügen sollten Sie bereits die eingeholten Kostenvoranschläge.

Unsere Unterstützung für Sie: Um Ihnen die Erstellung eines formlosen Antrags zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine umfassende Mustervorlage zur Verfügung.

Das offizielle Antragsformular der Pflegekasse: Strukturiert und sicher

Einige Pflegekassen stellen für den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eigene, offizielle Antragsformulare bereit. Diese Vorgehensweise wird von manchen Kassen bevorzugt oder sogar vorausgesetzt.

  • Vorteile: Ein offizielles Formular gibt Ihnen eine klare Struktur vor und stellt sicher, dass Sie alle für die Bearbeitung relevanten Informationen angeben. Dies kann dazu beitragen, Rückfragen zu vermeiden und den Genehmigungsprozess potenziell zu beschleunigen.
  • Bezugsquellen: Solche Formulare finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse zum Download. Alternativ können Sie diese auch telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Kasse anfordern.

Empfehlung: Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse, welche Antragsform bevorzugt oder erforderlich ist. So gehen Sie von Anfang an den richtigen Weg.

Bearbeitungsfristen & Verzögerung beim Zuschuss-Antrag: Was tun?

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zuschuss für den Treppenlift bei der Pflegekasse eingereicht haben, beginnt die Wartezeit auf den Bescheid. Es ist natürlich verständlich, dass Sie möglichst schnell eine Entscheidung wünschen, um mit der Planung und dem Einbau des Lifts fortfahren zu können. Doch wie lange darf sich die Pflegekasse Zeit lassen und was können Sie tun, wenn es zu Verzögerungen kommt?

Gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfristen - 5 Wochen

Grundsätzlich sind die Pflegekassen an gesetzliche Fristen für die Bearbeitung von Anträgen gebunden. Gemäß § 18c SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) muss die Pflegekasse über Anträge auf Leistungen zügig, spätestens jedoch nach maximal 25 Arbeitstagen (was 5 Wochen entspricht) nach Eingang des Antrags entscheiden.

Was tun bei Verzögerungen?

Sollte die Pflegekasse die genannte Frist ohne eine nachvollziehbare Begründung oder eine Mitteilung über eine notwendige Fristverlängerung überschreiten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Freundliche Nachfrage: Der erste Schritt sollte immer eine freundliche telefonische oder schriftliche Nachfrage bei Ihrer Pflegekasse zum Bearbeitungsstand sein. Manchmal gibt es einfache Gründe für eine Verzögerung, die sich so klären lassen. Notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und das Datum des Gesprächs.
  2. Schriftliche Sachstandsanfrage: Reagiert die Kasse nicht oder bleibt die Verzögerung bestehen, können Sie eine schriftliche Sachstandsanfrage stellen und um Auskunft über den Grund der Verzögerung sowie um eine zeitnahe Entscheidung bitten. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist (z.B. 1-2 Wochen).
  3. Untätigkeitsklage (als letztes Mittel): Sollte die Pflegekasse auch nach einer angemessenen Wartezeit und trotz Ihrer Nachfragen ohne triftigen Grund nicht über Ihren Antrag entscheiden, besteht als letztes Mittel die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht. Dies sollte jedoch wirklich der letzte Schritt sein, und es ist ratsam, sich hierfür gegebenenfalls rechtliche Beratung (z.B. durch Sozialverbände, spezialisierte Anwälte oder die Verbraucherzentrale) einzuholen.

Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag immer so vollständig wie möglich ein, um von vornherein mögliche Rückfragen und damit verbundene Verzögerungen zu minimieren. Eine gute Vorbereitung, wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben, zahlt sich auch hier aus. Behalten Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und jeglicher Korrespondenz mit der Pflegekasse für Ihre Akten.

Förderungsbescheid erhalten: Richtig reagieren bei Zusage & Ablehnung

Nach Wochen des Wartens und der Vorbereitung halten Sie ihn endlich in den Händen: den Bescheid Ihrer Pflegekasse über Ihren Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss. Dieser Moment ist entscheidend, denn nun erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Ihre Kasse die Maßnahme unterstützt. Unabhängig davon, ob der Bescheid positiv oder negativ ausfällt, ist es wichtig, die richtigen nächsten Schritte zu kennen und überlegt zu handeln. Dieses Kapitel leitet Sie durch die möglichen Szenarien.

Zuschuss genehmigt: Die nächsten Schritte zu Ihrem Treppenlift

Herzlichen Glückwunsch! Eine schriftliche Zusage (Genehmigungsbescheid) ist die Grundlage für die Zuzahlung der Pflegekasse. Bevor Sie jedoch euphorisch den Auftrag erteilen, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, den Bescheid genau zu prüfen.

Nun können Sie den verbindlichen Auftrag beim Treppenlift-Anbieter erteilen, dessen Kostenvoranschlag der Genehmigung zugrunde lag. 

Nach erfolgtem Einbau und vollständiger Bezahlung des Treppenlifts reichen Sie die Originalrechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein. Fügen Sie eine Kopie des Genehmigungsbescheids und gegebenenfalls Ihre Bankverbindung bei, falls diese nicht bereits vorliegt. Die Pflegekasse wird Ihnen dann den bewilligten Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch den genehmigten Betrag, auf Ihr Konto überweisen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Unterlagen – vom Antrag über den Genehmigungsbescheid bis hin zur Rechnung und den Zahlungsnachweisen – sorgfältig auf.

Antrag abgelehnt? Ihr Wegweiser zum erfolgreichen Widerspruch

Ein abgelehnter Antrag auf Zuschuss für den Treppenlift ist zunächst enttäuschend und kann entmutigend wirken. Doch lassen Sie sich davon nicht vorschnell unterkriegen! Eine Ablehnung durch die Pflegekasse bedeutet nicht zwangsläufig das endgültige Aus für Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Sie haben das Recht, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung Ihres Falls zu erwirken.

Dieser Abschnitt dient Ihnen als detaillierter Wegweiser durch das Widerspruchsverfahren. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch erhöhen können.

Warum wurde der Antrag abgelehnt? Die häufigsten Gründe

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung des Antrags sind die folgenden: 

  • Der Pflegegrad wurde nicht anerkannt 
  • Die Notwendigkeit des Treppenlifts wurde vom MDK oder der Pflegekasse nicht gesehen.
  • Es wurden formale Fehler im Antrag gemacht oder Unterlagen fehlten.
  • Die Kasse sieht alternative, kostengünstigere Maßnahmen als ausreichend an.

Fristen und formale Anforderungen für den Widerspruch unbedingt beachten

Wenn Sie sich entscheiden, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Ihrer Pflegekasse einzulegen, ist es von größter Wichtigkeit, die formalen Anforderungen und insbesondere die Fristen genau einzuhalten. Formfehler oder eine verpasste Frist können dazu führen, dass Ihr Widerspruch als unzulässig abgewiesen wird, selbst wenn er inhaltlich berechtigt wäre.

  • Die Widerspruchsfrist – Ein Monat zählt! Die entscheidende Frist für Ihren Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Ablehnungsbescheid zugegangen ist (Datum des Posteingangs bei Ihnen, nicht das Datum des Bescheids selbst). Beim Widerspruch zählt der Eingang bei der Pflegekasse, nicht das Absendedatum Ihres Schreibens! Planen Sie also ausreichend Postlaufzeit ein.

  • Die Form des Widerspruchs – Schriftlich und nachweisbar: Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden, die den Ablehnungsbescheid erlassen hat. Eine mündliche oder telefonische Mitteilung reicht nicht aus. Um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können, empfiehlt es sich dringend, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Was muss im Widerspruchsschreiben stehen? (Grundangaben) Ihr Widerspruchsschreiben sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Versichertennummer, die genaue Bezeichnung der Pflegekasse, das Datum und Geschäftszeichen/Aktenzeichen des Ablehnungsbescheids, eine klare Aussage, dass Sie Widerspruch einlegen (z.B. „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] mit dem Geschäftszeichen [Zeichen] ein.“), und Ihre Unterschrift.

Erfolgreich argumentieren: So begründen Sie Ihren Widerspruch stichhaltig

Eine überzeugende Begründung ist das Herzstück eines erfolgreichen Widerspruchs. Wir helfen Ihnen beim richtigen Vorgehen:

Ablehnungsgründe konkret widerlegen

Gehen Sie Punkt für Punkt auf die im Bescheid genannten Ablehnungsgründe ein. Legen Sie dar, warum diese aus Ihrer Sicht nicht zutreffen oder warum die Situation anders bewertet werden sollte.

Neue oder ergänzende Nachweise liefern

Das Widerspruchsverfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, neue Informationen oder Unterlagen einzubringen, die Ihre Position stärken. Das können sein:

  • Aktuellere ärztliche Atteste oder Berichte, die eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes oder die Notwendigkeit des Lifts deutlicher belegen.
  • Ein detailliertes „Beschwerde-Tagebuch“, in dem Sie über einen Zeitraum Ihre täglichen Schwierigkeiten beim Treppensteigen und die daraus resultierenden Einschränkungen dokumentieren.
  • Fotos oder kurze Videosequenzen (nach Absprache mit der Kasse), die Ihre Wohn- und Treppensituation sowie Ihre Mobilitätseinschränkungen verdeutlichen.
  • Stellungnahmen von Therapeuten (z.B. Ergo- oder Physiotherapeuten), die die Notwendigkeit des Treppenlifts aus ihrer fachlichen Sicht bestätigen.
Bezug zu den Zielen der Pflegeversicherung herstellen

Argumentieren Sie, wie der Treppenlift konkret dazu beiträgt, die Ziele von § 40 SGB XI zu erreichen:

  • Erhaltung/Förderung der Selbstständigkeit (z.B. „Durch den Lift kann ich wieder eigenständig mein Schlafzimmer/Bad erreichen.“).
  • Erleichterung der häuslichen Pflege (z.B. „Der Lift entlastet meine pflegenden Angehörigen erheblich.“).
  • Vermeidung von Heimunterbringung (z.B. „Ohne den Lift wäre ein Verbleib in meiner Wohnung langfristig nicht möglich.“).
Argumente gegen Alternativen vorbringen

Hat die Kasse günstigere Alternativen vorgeschlagen? Erklären Sie, warum diese in Ihrem spezifischen Fall nicht ausreichend, ungeeignet oder unzumutbar sind.

Bleiben Sie sachlich und präzise

Formulieren Sie Ihre Argumente klar, nachvollziehbar und faktenbasiert. Vermeiden Sie reine emotionale Appelle, sondern untermauern Sie Ihre Aussagen mit Belegen.

Eine gut strukturierte und nachvollziehbare Begründung, die sich eng an den Ablehnungsgründen orientiert und Ihre individuelle Situation beleuchtet, erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich.

Sie wollen professionelle Hilfe? Mit unserer Liste finden Sie die richtigen Leute

Nicht jeder fühlt sich in der Lage, ein Widerspruchsverfahren alleine zu führen, oder die Sachlage ist komplex. In solchen Fällen kann professionelle Unterstützung sehr wertvoll sein. Deshalb listen wir Ihnen Anlaufstellen für professionelle Hilfe auf:

  • Sozialverbände: Große Sozialverbände wie der VdK (Sozialverband VdK Deutschland) oder der SoVD (Sozialverband Deutschland) bieten ihren Mitgliedern kostengünstige oder kostenfreie sozialrechtliche Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren.

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Die UPD berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

Pflegekassenzuschuss auch bei Treppenlift Miete oder gebrauchten Modellen? Ja!

Ja, die Pflegekasse unterstützt Sie auch finanziell, wenn Sie einen Treppenlift mieten oder einen gebrauchten Treppenlift kaufen möchten. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person kann für beide Alternativen beantragt werden, sofern die üblichen Voraussetzungen wie ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) und die festgestellte Notwendigkeit erfüllt sind. 

Ganz wichtig ist auch hier: Stellen Sie den Antrag vor Vertragsabschluss bei Ihrer Pflegekasse und warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.

Fehleranalyse: Die Top 5 Fehler bei der Beantragung und Anschaffung von Treppenliften

Es stellen sich immer wieder einige Fehler heraus, die Betroffenen bei der Beantragung und Anschaffung eines Treppenlifts machen. Wenn Sie diese kennen, können Sie sie gezielt umschiffen:

Häufige Fehler bei dem Förderantrag für Treppenlifte bei der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren
Häufige Fehler bei dem Förderantrag für Treppenlifte bei der Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren

Fehler 1: Antrag zu spät gestellt (nach Kauf/Einbau)

Dies ist wohl der folgenreichste und leider immer noch häufige Fehler. Wie bereits mehrfach betont (und auch im abschließenden Fahrplan nochmals aufgeführt): Der Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse muss immer vor dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages und vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt und schriftlich genehmigt werden. Eine nachträgliche Bezuschussung ist in aller Regel ausgeschlossen. Konsequenz: Sie bleiben auf den vollen Kosten sitzen.

So vermeiden Sie es: Erst die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse abwarten, dann den Auftrag erteilen. Keine Ausnahme!

Fehler 2: Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen

Fehlende Unterschriften, unvollständig ausgefüllte Formulare, nicht beigelegte Kostenvoranschläge oder mangelhafte Begründungen führen unweigerlich zu Rückfragen der Pflegekasse und verzögern den gesamten Prozess. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Ablehnung führen, wenn die Kasse die Notwendigkeit aufgrund unzureichender Informationen nicht nachvollziehen kann.

So vermeiden Sie es: Nutzen Sie Checklisten (und Mustervorlage), prüfen Sie alle Unterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit und Korrektheit, bevor Sie sie abschicken.

Fehler 3: Nur ein Angebot eingeholt oder unseriösen Anbietern aufgesessen

Sich nur auf einen Anbieter zu verlassen oder dem erstbesten Angebot zuzusagen, kann teuer werden. Die Preisspannen für Treppenlifte sind oft erheblich. Zudem gibt es leider auch Anbieter, die mit Lockangeboten oder Zeitdruck arbeiten.

So vermeiden Sie es: Holen Sie immer mindestens zwei, besser drei voneinander unabhängige, detaillierte Kostenvoranschläge von seriösen Fachbetrieben ein. Über das nachfolgende Formular erhalten Sie kostenlos bis zu 3 Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Umgebung. Jetzt schnell, einfach und kostenlos Angebote einholen.

Fehler 4: Schlechte Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung

Die Begutachtung durch den MDK oder Medicproof ist ein entscheidender Schritt. Eine unzureichende Vorbereitung, das Fehlen wichtiger medizinischer Unterlagen oder eine unklare Darstellung der eigenen Situation und der Notwendigkeit des Lifts führt zu einer negativen Einschätzung.

So vermeiden Sie es: Bereiten Sie sich gründlich auf den Gutachtertermin vor, wie im Kapitel „Die MDK-Begutachtung erfolgreich meistern“ detailliert beschrieben. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit und überlegen Sie sich Ihre Argumente.

Fehler 5: Widerspruchsfrist versäumt / Begründung mangelhaft

Wird der Antrag abgelehnt, geben viele Betroffene zu früh auf oder versäumen die einmonatige Frist für den Widerspruch. Ein formal korrekter, aber inhaltlich schwach begründeter Widerspruch hat ebenfalls geringe Erfolgsaussichten.

So vermeiden Sie es: Handeln Sie bei einem Ablehnungsbescheid zügig. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und nehmen Sie sich die Zeit für eine stichhaltige Begründung, wie im Kapitel zum Widerspruchsverfahren erläutert. Ziehen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe hinzu.

Zusammenfassung: 7 Schritte für den Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse

Um Ihnen den Weg zum Zuschuss für Ihren Treppenlift so übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir hier noch einmal die wichtigsten Schritte in einem kompakten Fahrplan für Sie zusammengefasst. Betrachten Sie dies als Ihre persönliche Checkliste, die Sie durch den gesamten Prozess begleitet – von der ersten Überlegung bis zur Auszahlung des Zuschusses.

7 Schritte für den Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren
7 Schritte für den Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse - ©Altersgerecht Modernisieren

Schritt 1: Pflegegrad prüfen bzw. bei Bedarf beantragen

Die Grundlage für jeden Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Falls noch nicht geschehen, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Ohne Pflegegrad ist kein Zuschuss möglich.

Schritt 2: Notwendigkeit ärztlich bestätigen lassen und MDK-Begutachtung sorgfältig vorbereiten

Lassen Sie sich die Notwendigkeit des Treppenlifts idealerweise von Ihrem Arzt bescheinigen. Bereiten Sie sich zudem gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) oder von Medicproof vor, da dessen Gutachten entscheidend für die Genehmigung ist (siehe hierzu auch unser ausführliches Kapitel zur MDK-Begutachtung).

Schritt 3: Mehrere Kostenvoranschläge einholen

Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Treppenlift-Anbietern ein. Achten Sie auf detaillierte Aufstellungen und vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungen und die Qualität der Lifte. Diese Kostenvoranschläge sind ein wichtiger Bestandteil Ihres Antrags. Über das nachfolgende Formular erhalten Sie kostenlos bis zu 3 Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Umgebung.

Schritt 4: Vollständigen Antrag auf Zuschuss einreichen (vor Vertragsabschluss!)

Reichen Sie den Antrag auf Zuschuss – sei es formlos oder mit einem Formular Ihrer Kasse – zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (insbesondere Kostenvoranschläge, ggf. ärztliche Bescheinigungen) bei Ihrer Pflegekasse ein. Wichtig: Dies muss unbedingt geschehen, bevor Sie den Einbau beauftragen!

Schritt 5: Genehmigungsbescheid abwarten (bei Ablehnung fristgerecht Widerspruch einlegen)

Haben Sie Geduld, bis Sie den schriftlichen Bescheid Ihrer Pflegekasse erhalten. Prüfen Sie diesen genau. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

Schritt 6: Nach Erhalt der Genehmigung: Treppenlift einbauen lassen

Erst wenn Ihnen die schriftliche Zusage der Pflegekasse vorliegt, erteilen Sie den Auftrag an den Treppenlift-Anbieter Ihrer Wahl und lassen den Treppenlift fachgerecht einbauen.

Schritt 7: Originalrechnungen bei der Pflegekasse einreichen und den bewilligten Zuschuss erhalten

Nach dem Einbau und der Bezahlung des Lifts reichen Sie die Originalrechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese überweist Ihnen dann den genehmigten Zuschussbetrag auf Ihr Konto.

Häufig gestellte Fragen zum Treppenlift-Zuschuss (FAQ)

Den Zuschuss für einen Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewährt die Pflegekasse, die organisatorisch oft bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. 

Für den Zuschuss zum Treppenlift ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Bereits bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit kann somit ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bestehen.

Der maximale Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppenlifts, beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person und kann für bis zu 4 Personen in einem Haushalt gewährt werden (16.720 Euro).

Nein, der Zuschuss der Kassen ist nicht altersabhängig und kann somit auch für junge Personen mit anerkanntem Pflegegrad beantragt werden. Entscheidend ist die individuelle Notwendigkeit zur Verbesserung der Selbstständigkeit und Erleichterung der Pflege.

Ja, unbedingt! Der Antrag auf Zuschuss muss bei der Pflegekasse eingereicht und schriftlich genehmigt werden, bevor Sie einen Kauf- oder Mietvertrag für den Treppenlift abschließen oder den Einbau veranlassen.

Die Pflegekasse muss über Anträge auf Leistungen zügig entscheiden, spätestens jedoch innerhalb von 25 Arbeitstagen (entspricht ca. 5 Wochen) nach Antragseingang.

Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Eine genaue Begründung und ggf. neue Nachweise sind dabei wichtig.

Ja, der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro kann grundsätzlich auch für die Miete eines Treppenlifts oder den Kauf eines gebrauchten Modells (jeweils vom Fachhändler mit Rechnung) gewährt werden, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bildquellen:

    • Gesundheitskarte einer Krankenkasse – Quelle: Pixabay
    • Grafische Darstellung der Zuschüsse der Krankenkasse und der Pflegekasse – ©Altersgerecht Modernisieren
    • Zusammenstellung Zuschuss nach Anzahl an pflegebedürftigen Personen im Haushalt – © Altersgerecht Modernisieren
    • Formloser Antrag vs offizielles Antragsformular der Pflegekasse – ©Altersgerecht Modernisieren
    • Häufige Fehler bei dem Förderantrag für Treppenlifte bei der Pflegekasse – ©Altersgerecht Modernisieren
    • 7 Schritte für den Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse – ©Altersgerecht Modernisieren
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