Treppenlift im Mietshaus: Als Mieter im Mehrfamilienhaus barrierefrei wohnen

Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus fragen Sie sich vielleicht, ob und wie Sie einen Treppenlift einbauen lassen können, um Ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten. Welche Schritte sind nötig, um den Vermieter zu überzeugen? Wer trägt die Kosten, und welche rechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie Sie als Mieter Ihren Wunsch nach einem Treppenlift im Mietshaus realisieren können, damit Sie sich langfristig sicher und komfortabel in Ihrem Zuhause bewegen können.

Sitzlift in einem älteren Treppenhaus

Für Schnellleser – Das wichtigste zur Anschaffung eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus auf einen Blick

  • Der Mieter hat das Anrecht auf den Einbau eines Treppenlifts, wenn eine Notwendigkeit vorliegt (bspw. ein Pflegegrad, oder wenn die Person nur schwer zu Fuß unterwegs ist)
  • Damit ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus eingebaut werden kann, müssen die Vorschriften nach DIN 18065 eingehalten werden:
    • Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm muss eingehalten werden
    • Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden
    • Handlauf muss frei zugänglich bleiben
    • Das Material muss feuerfest sein
  • Die Kosten für den Treppenlift müssen in der Regel vom Mieter getragen werden

1. Welche Rechte auf einen Treppenlift haben Mieter im Mehrfamilienhaus?

Mieter in einem Mehrfamilienhaus haben grundsätzlich das Recht, ihren Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch den Einbau eines Treppenlifts. Dieses Recht ergibt sich aus § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach muss der Vermieter baulichen Veränderungen zur Barrierereduzierung in der Regel zustimmen, sofern eine entsprechende Begründung vorherrscht. Dazu zählt beispielsweise eine altersbedingte körperliche Beeinträchtigung.

Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass die baulichen Änderungen nach Ende des Mietverhältnisses wieder zurückgebaut werden.

Ein konkretes Beispiel: Ein älterer Mieter, der aufgrund einer Gehbehinderung auf einen Rollator angewiesen ist, beantragt den Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses. Im Treppenhaus befindet sich weder ein Aufzug noch ein anderes Fortbewegungsmittel, was ihm bei der Überwindung der Treppen hilft.
Da der Treppenlift die Barrieren minimiert und so Zugriff zur Wohnung geschaffen wird, muss der Vermieter dem Einbau zustimmen, insofern die baulichen Maßnahmen das zulassen.

Mehrfamilienhaus in einer Vorstadt

2. Besondere Anforderungen an Maße und Vorschriften beim Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus

Wir wissen nun, dass der Mieter bzw. die Mieterin ein Anrecht auf den Einbau eines Treppenlifts zur Barrierereduzierung hat. Doch dies alleine reicht nicht aus. Auch die Vorschriften und Maße der Treppe müssen für den Lift eingehalten werden, um die Sicherheit und den Komfort aller Bewohner zu gewährleisten.

Die entsprechenden Anforderungen werden in der Bauordnung DIN 18065 festgehalten. 

Im nachfolgenden haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst:

Die notwendige Treppenbreite im Treppenhaus

Die Treppenbreite ist ein entscheidender Faktor. In Mehrfamilienhäusern muss eine Mindestlaufbreite von 100 cm erhalten sein. Das bedeutet, dass die Treppe nach dem Einbau eines Lifts noch mindestens eine begehbare Fläche von 100 cm haben muss. 

Damit dies eingehalten wird, wird oft ein Treppenlift für besonders schmale Treppen eingebaut. Dies sind meist Sitzlifte mit besonderen Funktionen wie klappbare Sitze. Im eingeklappten Zustand verbraucht der Treppenlift so nur noch zwischen 30 bis 40 cm.

Wenn wir von einem solchen Sitzlift ausgehen, dann müsste die Treppe eine Mindestbreite von 130 cm aufweisen.

Fluchtwege - dürfen nicht blockiert werden

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Einhaltung der Fluchtwege. Der Treppenlift darf keine Flucht- und Rettungswege blockieren, da diese im Notfall schnell und sicher genutzt werden müssen. Der Lift muss so positioniert sein, dass er die Nutzung der Treppe als Fluchtweg nicht beeinträchtigt.

Handlauf - Muss frei zugänglich bleiben

Der Handlauf des Treppenhauses muss auch nach der Installation des Treppenlifts frei zugänglich bleiben. Der Handlauf ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Treppenhaus, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Treppenlift den Handlauf nicht verdeckt oder unzugänglich macht.

Brandschutz - Das richtige Material

Um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden, muss der Treppenlift aus feuerfestem Material sein

In der Regel bestehen die meisten Treppenlifte aus einer Kombination von Metallen, Kunststoffen und anderen Materialien. Während einige Teile, wie die Schiene oder der Rahmen, aus feuerfesten oder schwer entflammbaren Materialien hergestellt werden, sind andere Komponenten möglicherweise weniger feuerfest. Darauf sollte beim Kauf deshalb besonders geachtet werden.

Vorschriften für den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus - ©Altersgerecht Modernisieren
Vorschriften für den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus - ©Altersgerecht Modernisieren

3. Wer trägt die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Sie haben also einen guten Grund, weshalb Sie einen Treppenlift im Mietshaus einbauen möchten und auch die gesetzlichen Vorgaben passen? Dann steht dem Einbau nichts mehr im Wege. Doch wer trägt nun die Kosten?

Grundsätzlich müssen die Kosten vom Mieter getragen werden. Wir gehen im nachfolgenden jedoch noch genauer auf die einzelnen Akteure ein

Mieter - Hauptkostenträger

Als Mieter sind Sie grundsätzlich für die Kosten eines Treppenlifts verantwortlich, um Ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten. Laut § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Sie das Recht auf einen barrierefreien Umbau, aber die finanziellen Aufwendungen für den Einbau trägt in der Regel der Mieter selbst. Dies umfasst sowohl die Anschaffungskosten als auch die Installations- und eventuell Rückbaukosten, wenn das Mietverhältnis endet.

Vermieter - Kann den Umbau finanziell unterstützen

Der Vermieter ist verpflichtet, bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Regel zu genehmigen. Dennoch ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts zu übernehmen.

Jedoch können beide Parteien eine spezielle Vereinbarung treffen, sodass der Vermieter auch einen Anteil zu den Kosten beiträgt. Wieso sollte der Vermieter so etwas machen? Aufgrund der alternden Bevölkerung werden barrierefreie Wohngebäude immer attraktiver. Der Einbau eines Treppenlifts steigert somit den Wert der Wohneinheit, wodurch auch der Vermieter profitiert. Dadurch entsteht eine Win-win- Situation für alle Parteien.

Deshalb sprechen Sie Ihren Vermieter unbedingt auf eine Kostenbeteiligung oder eine Mietminderung an.

Eigentümergemeinschaft - Gemeinsame Kostenbeteiligung

In einigen Fällen kann es auch zu einer Einigung innerhalb der Eigentümergemeinschaft kommen. Angenommen, eine Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus beschließt, das Treppenhaus barrierefrei zu gestalten, um zukünftigen Bewohnern den Zugang zu erleichtern. In einem solchen Szenario könnte sich die Gemeinschaft darauf einigen, die Kosten für den Treppenlift gemeinsam zu tragen. Diese Entscheidung kann in einer Eigentümerversammlung getroffen werden, wobei die Kosten anteilig auf alle Eigentümer verteilt werden. Eine solche präventive Maßnahme fördert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern steigert auch den Immobilienwert.

Mögliche Aufteilungen der Kosten für einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus - ©Altersgerecht Modernisieren
Mögliche Aufteilungen der Kosten für einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus - ©Altersgerecht Modernisieren

4. Bonus: So senken Sie die Kosten für einen Treppenlift als Mieter - Förderungen und Spartipp

Sie haben mit Ihrem Vermieter gesprochen und dieser beteiligt sich an den Kosten? Oder die Eigentümergemeinschaft stimmt dem Antrag zu und Sie teilen sich die Kosten. Super! Aber auch wenn keines der beiden Szenarien geklappt hat, müssen Sie die Kosten für einen Treppenlift nicht komplett alleine stemmen. Es gibt diverse Förderprogramme.

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, so können Sie sich durch die Kranken- bzw. Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro sichern. Wenn mehrere Personen mit einem Pflegegrad im Mehrfamilienhaus leben, kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 16.000 Euro erhöhen.

Doch auch ohne Pflegegrad gibt es Förderungen für einen Treppenlift. Durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Sie sich zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen zur barrierefreien Reduzierung holen oder einen Zuschuss von 10% der Maßnahmen mit einer Grenze von 2.500 Euro.

Außerdem empfehlen wir Ihnen, mehrere Angebote für den Kauf eines Treppenlifts einzuholen. Mit dem nachfolgenden Formular bekommen Sie kostenlos bis zu 3 Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Nähe und können sich so das beste Angebot aussuchen.

Häufige Fragen (FAQ): Treppenlift im Mietshaus

Als Mieter haben Sie das Recht, den Einbau eines Treppenlifts zu beantragen, insbesondere wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, z.B. aufgrund eines Pflegegrades. Sie sollten zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und die Möglichkeiten sowie die Notwendigkeit des Treppenlifts darlegen. Es kann auch hilfreich sein, ärztliche Atteste vorzulegen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigen.

Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts werden meist vom Mieter alleine getragen. Allerdings kann dieser versuchen, eine Beteiligung durch die Eigentümergemeinschaft oder den Vermieter zu bekommen.

Die Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum steigert den Wert der Immobilie. Deshalb ist ein entsprechender Einbau eines Treppenlifts auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften von Vorteil.

Der Einbau eines Treppenlifts muss den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen, welche nach DIN 18065 geregelt sind. Dazu zählen:

  • Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm muss eingehalten werden
  • Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden
  • Handlauf muss frei zugänglich bleiben
  • Das Material muss feuerfest sein

Bildquellen:

  • Sitzlift in einem älteren Treppenhaus – Quelle: Pexels
  • Mehrfamilienhaus in einer Vorstadt – Quelle: Pexels
  • Vorschriften für den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
  • Mögliche Aufteilungen der Kosten für einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus – Quelle: Altersgerecht Modernisieren