Treppenlift im Mehrfamilienhaus – Was ist erlaubt und was nicht?
Darf ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus einfach eingebaut werden? Muss der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmen? Und wer trägt die Kosten? Viele Mieter und Eigentümer stehen vor diesen Fragen – und riskieren teure Fehler!
In diesem Ratgeber klären wir, welche Rechte Sie haben, welche Vorschriften gelten und wie Sie viel Geld bei der Anschaffung sparen.
Inhaltsverzeichnis
- Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage – Das müssen Sie wissen
- Technische Anforderungen – Was Sie beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus beachten müssen
- Treppenlift Mehrfamilienhaus Brandschutz: Diese Materialien sind wichtig
- Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
- Kosten und Förderungen für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus
- Ihre nächsten Schritte: So kommen Sie zu Ihrem Treppenlift im Mehrfamilienhaus
- Häufige Fragen (FAQ): Treppenlift im Mehrfamilienhaus

Für Schnellleser – Das wichtigste zur Anschaffung eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus auf einen Blick
- Der Mieter hat das Anrecht auf den Einbau eines Treppenlifts, wenn eine Notwendigkeit vorliegt (bspw. ein Pflegegrad, oder wenn die Person nur schwer zu Fuß unterwegs ist)
- Damit ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus eingebaut werden kann, müssen die Vorschriften nach DIN 18065 eingehalten werden:
- Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm muss eingehalten werden
- Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden
- Handlauf muss frei zugänglich bleiben
- Das Material muss feuerfest sein
- Die Kosten für den Treppenlift müssen in der Regel vom Mieter getragen werden
Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage - Das müssen Sie wissen
Bevor Sie einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einbauen lassen, müssen Sie die rechtlichen Voraussetzungen klären. Wann brauchen Sie eine Genehmigung? Kurz und knapp: Fast immer!
Sie benötigen eine Genehmigung durch die Hausverwaltung und/ oder der Eigentümergemeinschaft, wenn das Treppenhaus oder der Hausflur betroffen ist – diese Bereiche gehört zum Gemeinschaftseigentum und braucht deshalb eine Genehmigung.
Wenn Sie den Treppenlift lediglich innerhalb der Mietwohnung anbringen möchten, beispielsweise in einer Maisonette-Wohnung, dann brauchen Sie lediglich die Zustimmung Ihres Vermieters.
Wenn das Mehrfamilienhaus unter Denkmalschutz steht, dann benötigen Sie auch noch die Genehmigung der zuständigen Behörde.
Treppenlift innerhalb der Mietwohnung einbauen - Die Zustimmung des Vermieters zählt hier
Sie sind Mieter und wollen den Treppenlift in der Mietwohnung anbringen? Dann brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ein Treppenlift zählt als bauliche Veränderung. Mieter in einem Mehrfamilienhaus haben grundsätzlich das Recht, ihren Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch den Einbau eines Treppenlifts. Dieses Recht ergibt sich aus § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach muss der Vermieter baulichen Veränderungen zur Barrierereduzierung in der Regel zustimmen, sofern eine entsprechende Begründung vorherrscht. Dazu zählt beispielsweise eine altersbedingte körperliche Beeinträchtigung.
Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass die baulichen Änderungen nach Ende des Mietverhältnisses wieder zurückgebaut werden.
Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus - Die Eigentümergemeinschaft muss zustimmen
Sie sind Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder wollen einen Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus anbringen? Dann müssen Sie die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen. Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftseigentum, daher entscheidet die WEG über bauliche Veränderungen.
Auch hier haben Sie das Recht auf Barrierereduzierung. Allerdings kann dies entfallen, wenn zum Beispiel das Treppenhaus zu schmal ist oder Brandschutzvorgaben nicht eingehalten werden können.
Technische Anforderungen – Was Sie beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus beachten müssen
Neben den Themen der Zustimmung spielen auch Sicherheitsvorgaben und bauliche Vorschriften eine entscheidende Rolle. Nicht jede Treppe eignet sich für den Einbau eines Lifts, da bestimmte Mindestmaße und Brandschutzanforderungen eingehalten werden müssen.
Die DIN 18065 regelt die technischen Anforderungen an Treppen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass ein Treppenlift sowohl für den Nutzer als auch für andere Bewohner keine Gefahr darstellt. Wer einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus plant, muss daher genau prüfen, ob die baulichen Gegebenheiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, welche technischen Voraussetzungen Ihre Treppe erfüllen muss und welche Brandschutzbestimmungen zu beachten sind.
Mindestbreite der Treppe: 100 cm muss nach Einbau gegeben sein
Die Treppenbreite ist ein entscheidender Faktor für den Einbau eines Treppenlifts. In einem Mehrfamilienhaus gilt: Nach der Installation muss die nutzbare Laufbreite der Treppe mindestens 100 cm betragen, damit andere Bewohner die Treppe weiterhin sicher nutzen können
Wie breit muss die Treppe für einen Treppenlift sein?
- Mindestlaufbreite nach Einbau: 100 cm
- Typische Breite eines Sitzlifts (eingeklappt): 30–40 cm
- Erforderliche Gesamtbreite der Treppe: Mindestens 130 cm
Damit diese Vorgaben eingehalten werden, kommen oft Treppenlifte für schmale Treppen zum Einsatz. Diese Modelle verfügen über klappbare Sitze und Fußstützen, sodass sie im eingeklappten Zustand nur wenig Platz beanspruchen.
Das bedeutet: Ist die Treppe schmaler als 130 cm, kann der Einbau problematisch werden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob alternative Lösungen wie ein Homelift oder eine individuelle Sonderanfertigung infrage kommen.
Fluchtwege im Treppenhaus: Diese MÜSSEN frei bleiben
Ein Treppenlift darf niemals Flucht- und Rettungswege versperren, da diese im Notfall schnell und sicher nutzbar bleiben müssen. Besonders in Mehrfamilienhäusern gelten strenge Vorschriften, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Damit die Treppe weiterhin als Fluchtweg dient, muss der Lift so installiert werden, dass er die Nutzung der Treppe nicht beeinträchtigt. Lifte mit klappbaren Elementen sind hier oft die beste Lösung, da sie im Ruhezustand nur wenig Platz beanspruchen.
Handlauf im Treppenhaus: Dieser muss frei zugänglich bleiben
Der Handlauf muss jederzeit frei zugänglich bleiben – auch nach der Installation eines Treppenlifts. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Treppenhaus, insbesondere für ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen, die sich daran festhalten müssen.
Damit der Handlauf uneingeschränkt nutzbar bleibt, muss der Treppenlift so montiert werden, dass er diesen nicht verdeckt oder blockiert. In der Regel werden Liftschienen daher seitlich an der Treppe oder auf der gegenüberliegenden Seite des Handlaufs angebracht.
Deshalb stellt dieser Punkt beim Einbau des Treppenlifts kein Problem dar.
Treppenlift Mehrfamilienhaus Brandschutz: Diese Materialien sind wichtig
Theoretisch fällt dieser Punkt zu den oben genannten technischen Anforderungen. Da dieses Thema allerdings besonders häufig nachgefragt wird, widmen wir diesem ein eigenes Kapitel und gehen genauer darauf ein.
Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus muss den Brandschutzanforderungen entsprechen, um die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten. Besonders wichtig ist, dass die verwendeten Materialien schwer entflammbar oder feuerfest sind.
Welche Materialien sind beim Treppenlift brandschutzrelevant?
Treppenlifte bestehen in der Regel aus einer Kombination von Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen. Dabei sind besonders folgende Komponenten zu beachten:
- Schiene & Rahmen: Diese bestehen meist aus Aluminium oder Stahl und sind in der Regel feuerfest.
- Sitzpolster & Verkleidung: Oft aus Kunststoff oder Kunstleder – hier ist es wichtig, auf schwer entflammbare Materialien zu achten.
- Elektronische Komponenten: Diese sollten gegen Überhitzung geschützt sein, um Kurzschlüsse oder Brände zu vermeiden.
Welche Brandschutzvorschriften gelten für Treppenlifte?
Je nach Bundesland gibt es spezifische Vorgaben, die in der Landesbauordnung (LBO) sowie in den technischen Richtlinien für Barrierefreiheit festgelegt sind. Generell sind folgende Regelungen relevant:
DIN 4102 / EN 13501-1 (Brandschutzklassifizierung von Baustoffen)
Geregelt in der Brandschutzklassifizierung von Baustoffen (DIN 4102 / EN 13501-1) sind:
- Treppenlifte sollten mindestens schwer entflammbare Materialien (B1 nach DIN 4102 bzw. Klasse C nach EN 13501-1) verwenden.
- Besonders bei Polsterungen sollte auf schwer entflammbare Bezüge geachtet werden.
Musterbauordnung (MBO) § 14 – Brandschutz
Die Musterbauordnung (MBO) § 14 regelt die folgenden Punkte:
- Flucht- und Rettungswege müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben.
- Treppenlifte dürfen keine zusätzlichen Brandlasten darstellen.
Technische Baubestimmungen der Bundesländer
Je nach Bundesland können strengere Vorgaben gelten. Hier ist eine Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde ratsam. Auf der Seite Feuertrutz sind die entsprechenden Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer zum Download verfügbar gemacht.
Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
Sie haben eine berechtigte Notwendigkeit für einen Treppenlift in Ihrem Mehrfamilienhaus festgestellt und die gesetzlichen Vorgaben stimmen? Dann scheint dem Einbau nichts mehr im Wege zu stehen. Doch eine zentrale Frage bleibt: Wer trägt die Kosten?
Die finanzielle Verantwortung kann je nach Situation bei Mietern, Vermietern oder der Eigentümergemeinschaft liegen. Hier erfahren Sie, wer wofür zuständig ist und welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme bestehen.
Mieter – Hauptverantwortlicher für die Kosten
Als Mieter sind Sie in der Regel für die gesamten Kosten des Treppenlifts verantwortlich, wenn Sie Ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten. Laut § 554a BGB haben Sie das Recht auf bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit, allerdings müssen Sie die Kosten für Anschaffung, Einbau und möglichen Rückbau nach dem Mietverhältnis in der Regel selbst tragen.
Wenn Sie als Mieter bei Ihrem Treppenlift sparen wollen, dann verwenden Sie das nachfolgende Formular. So bekommen Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von bis zu 3 Fachbetrieben und können so das für Sie beste Angebot auswählen. Und das ganze dauert nur 2 Minuten.
Vermieter – Kostenbeteiligung als Win-Win-Situation
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit zu dulden, muss aber nicht für die Kosten aufkommen. Allerdings kann eine freiwillige Kostenbeteiligung für den Vermieter attraktiv sein, denn ein Treppenlift steigert den Wohnwert und die Attraktivität der Immobilie. In einigen Fällen kann auch eine Mietminderung oder eine Kostenübernahme durch den Vermieter verhandelt werden. Sprechen Sie ihn daher aktiv auf eine Beteiligung an.
Eigentümergemeinschaft – Gemeinsame Investition in Barrierefreiheit
In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, dass ein Treppenlift für alle Bewohner einen Mehrwert darstellt. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden. Eine solche Entscheidung wird in einer Eigentümerversammlung getroffen und kann den Immobilienwert langfristig steigern.
Kosten und Förderungen für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Die Kosten für einen Treppenlift sind hoch – egal wer sie am Ende trägt. Doch durch die Förderungen werden die Kosten massiv verringert.
Kosten für einen Treppenlift – Was müssen Sie einplanen?
Die Preise für Treppenlifte variieren je nach Modell und baulichen Gegebenheiten. Die häufigste Variante in Mehrfamilienhäusern ist der Sitzlift, der sich platzsparend an der Treppe entlangführen lässt. Hierbei starten die Kosten bei 3.500 Euro.
Wenn Sie im Rollstuhl sind, dann ist für Sie der passende Lift ein Plattformlift. Dieser startet bei 9.000 Euro.
Übrigens: Auch der Plattformlift hat klappbare Elemente, wodurch er sich bei Nichtbenutzung kaum Platz einnimmt.
Förderung für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, die den Kauf eines Treppenlifts finanziell erleichtern:
- Pflegekasse-Zuschuss: Falls Sie oder eine im Haushalt lebende Person einen Pflegegrad besitzen, können Sie bis zu 4.180 € pro Person als Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen im Mehrfamilienhaus, kann die Förderung auf bis zu 16.720 € steigen.
- KfW-Förderung (Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen): Auch ohne Pflegegrad gibt es finanzielle Unterstützung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten an.
Ihre nächsten Schritte: So kommen Sie zu Ihrem Treppenlift im Mehrfamilienhaus

Folgen Sie diesen Schritten, um den Einbau Ihres Treppenlifts im Mehrfamilienhaus erfolgreich umzusetzen:
1. Technische Anforderungen prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Treppe die baurechtlichen Vorgaben erfüllt.
- Mindestbreite nach Einbau: mindestens 100 cm
- Freier Zugang zum Handlauf
- Keine Blockierung von Fluchtwegen
- Brandschutzanforderungen beachten (feuerfeste Materialien)
2. Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen
Für den Einbau eines Treppenlifts benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Begründen Sie Ihren Antrag mit Ihrem gesetzlichen Anspruch auf Barrierefreiheit (§ 554 BGB).
3. Kostenübernahme klären: Wer zahlt den Treppenlift?
Klären Sie ab, wer die Kosten für den Treppenlift trägt:
- Mieter: Hauptkostenträger, wenn der Lift individuell benötigt wird
- Vermieter: Beteiligt sich in manchen Fällen, da hierbei eine Wertsteigerung der Immobilie entsteht.
- Eigentümergemeinschaft: Wenn der Treppenlift für mehrere Parteien benötigt wird, kann hier eine gemeinschaftliche Anschaffung entstehen. Oder auch, wenn hier die Wertsteigerung der Immobilie gefördert werden will.
4. Fördermöglichkeiten prüfen und beantragen
Nutzen Sie finanzielle Zuschüsse, um die Kosten zu senken:
- Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person mit Pflegegrad
- Mehrere Pflegebedürftige im Haus? Zuschuss kann auf 16.720 Euro steigen
- KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro für barrierefreie Umbauten
5. Angebote von Fachfirmen einholen, vergleichen & umsetzen
Fordern Sie mehrere Angebote von regionalen Fachbetrieben an, um den besten Preis zu sichern. Über unseren Partner erhalten Sie kostenlos in nur 2 Minuten maßgeschneiderte Angebote, die Sie bequem vergleichen und so Kosten sparen können.
Häufige Fragen (FAQ): Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Als Mieter haben Sie das Recht, den Einbau eines Treppenlifts zu beantragen, insbesondere wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, z.B. aufgrund eines Pflegegrades. Sie sollten zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und die Möglichkeiten sowie die Notwendigkeit des Treppenlifts darlegen. Es kann auch hilfreich sein, ärztliche Atteste vorzulegen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts werden meist vom Mieter alleine getragen. Allerdings kann dieser versuchen, eine Beteiligung durch die Eigentümergemeinschaft oder den Vermieter zu bekommen.
Die Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum steigert den Wert der Immobilie. Deshalb ist ein entsprechender Einbau eines Treppenlifts auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften von Vorteil.
Der Einbau eines Treppenlifts muss den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen, welche nach DIN 18065 geregelt sind. Dazu zählen:
- Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm muss eingehalten werden
- Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden
- Handlauf muss frei zugänglich bleiben
- Das Material muss feuerfest sein
Bildquellen:
- Sitzlift in einem älteren Treppenhaus – Quelle: Pexels
- Vorschriften für den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
- Mögliche Aufteilungen der Kosten für einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
- Anleitung – Installation Treppenlift im Mehrfamilienhaus – Quelle: Altersgerecht Modernisieren
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Gebäudesanierung bin ich Ihr Ansprechpartner für altersgerechte Umbauten. Meine persönliche Mission entstand aus dem Wunsch, anderen dabei zu helfen, ihre hohe Lebensqualität auch im Alter beizubehalten.